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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 17 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50205*02




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 17 H2


                Nummer der Genehmigung: 50205                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      MI8070
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50205                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50205*02




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      14.06.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0039-15-WIRD/N2
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50205                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 25

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50205*02




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50205                      Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        27.06.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50205*02




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                           Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 14.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                         : HONDA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                1143540641/FF       MI8070/FF PCD 114          Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     695     2235     12/14
                1143540641/FF       MI8070/FF PCD 114          Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     705     2200     12/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1;
§ 22 50205*02




                                                             FN2; FN3; FN4; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                                             110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                                             EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RD1;
                                                             RD3; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89                   11A; 22B; 22L; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    24D; 65H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 225/45R17-90       11A; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    24D                       74P
                                                                 235/40R17-90       11A; 22B; 22L; 24C;
                                                                                    24D

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90             11A; 22B; 22L; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9          e6*2001/116*0092*..                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R17 90             11A; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    24D                       74P
                                                                 235/45R17 93       11A; 22B; 22L; 24J;
                                                                                    24M
                                                                 245/40R17 91       11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                                    57F; 687




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90          11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R17 90          11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71C; 71K;
                CN2          e6*2001/116*0097*..           235/45R17 93          11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                           245/40R17 91          11A; 22B; 24D; 57F;      74P
                                                                                 687
                CW1            e6*2001/116*0120*..   110 - 115 215/50R17 91      11A; 24J; 24M; 51J;      Kombi; Frontantrieb;
                CW2            e6*2001/116*0121*..                               56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                CW3            e6*2001/116*0122*..            215/55R17 94       11A; 24J; 24M; 51J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 56G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                     110 - 148 225/50R17 94      11A; 24J; 24M            74P; 76S
                                                               235/45R17 94      11A; 24J; 24M
                                                               235/50R17 96      11A; 21P; 21S; 22I;
                                                                                 24C; 24M
                                                              245/45R17 95       11A; 24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FC           e11*2007/46*3633*.. 92 - 134 215/45R17 87           11A; 26P                 CIVIC 5DR;
                                                          225/45R17 91           11A; 26N; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R17 94           11A; 26B; 26N            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          245/40R17 91           11A; 26B; 26N; 27I       721; 725; 73C; 74A;
§ 22 50205*02




                                                                                                          74P; 76S; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   215/45R17 87              11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; SC4

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89          11A; 22I; 65H            nur bis
                FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91          11A; 24M; 51J            e11*2001/116*0255*06;
                FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90          11A; 22I; 24J; 24M       nur bis
                                                           235/40R17 90          11A; 22I; 24J; 24M       e11*2001/116*0256*06;
                                                           235/45R17 93          11A; 21P; 22I; 24J;      nur bis
                                                                                 24M                      e11*2001/116*0257*05;
                                                              245/40R17 91       11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 687                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76S; 77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89          11A; 24J; 26B; 56G        ab
                FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W         11A; 26P; 5ET             e11*2001/116*0255*07;
                FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91          11A; 24J; 26B; 26N; 27I   ab
                                                                                                           e11*2001/116*0256*07;
                                                               235/40R17 90      11A; 24J; 26B; 26N;       ab
                                                                                 27H; 27I                  e11*2001/116*0257*06;
                                                               235/45R17 94      11A; 24J; 26B; 26J;       CIVIC TOURER;
                                                                                 27H; 27I                  Schrägheck;
                                                               245/40R17 91      11A; 248; 27H; 27I;       Frontantrieb;
                                                                                 57F; 681; 687             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 74P; 76S; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   205/45R17 84      11A; 21P; 245; 65L        2-türig; Frontantrieb;
                                                               215/40R17 83      11A; 21P; 22I; 245        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               215/45R17 87      11A; 21P; 22I; 245        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               225/40R17 86      11A; 21B; 22I; 24J; 248   721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 74P
§ 22 50205*02




                Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CL3          e11*98/14*0165*.. 113   215/40R17 85                11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                CL4          e11*98/14*0166*..       215/45R17 87                11A; 21P; 22B; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 24D; 54A                  721; 725; 73C; 74A;
                                                               235/40R17 90      11A; 21B; 22B; 24C;       74P
                                                                                 24D
                CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 215/50R17 91      11A; 24J; 24M; 51J;       Stufenheck;
                CU2            e6*2001/116*0114*..                               56G                       Frontantrieb;
                CU3            e6*2001/116*0115*..             215/55R17 94      11A; 24J; 24M; 51J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 56G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     110 - 148 225/50R17 94      11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                               235/45R17 94      11A; 24J; 24M             74P; 76S
                                                               235/50R17 96      11A; 21P; 21S; 22I;
                                                                                 24C; 24D
                                                               245/45R17 95      11A; 24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118 215/40R17 83          HAX; 11A; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                EP2          e11*98/14*0174*..             215/45R17             11A; 21P; 22I; 51G        12A; 51A; 71C; 71K;
                EP4          e11*98/14*0188*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                EU5          e11*98/14*0158*..                                                             74P
                EU6          e11*98/14*0159*..
                EU7          e11*98/14*0160*..
                EU8          e11*98/14*0161*..
                EU9          e11*98/14*0189*..
                EV1          e11*2001/116*0198*..




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                EP3          e11*98/14*0175*.. 147            205/45R17 84       11A; 21P; 22I; 65L        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/40R17 83       11A; 21P; 22I             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              215/45R17          11A; 21P; 22I; 51G        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89              11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                FN3          e11*2001/116*0298*..                                24J; 65H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       215/45R17 91              11A; 21P; 22I; 24D; 51J   721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 74P; 76S
                                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                 24J
                                                              235/40R17 90       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                 24J
                                                              235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                 24J
                                                              245/40R17 91       11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                                 687
                FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89       11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24J; 65H                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24D; 51J 721; 725; 729; 73C;
§ 22 50205*02




                                                                                                         74A; 74P; 76S
                                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                 24J
                                                              235/40R17 90       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                 24J
                                                              235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                 24J
                                                              245/40R17 91       11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                                 687
                FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17          11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24J; 51G                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94             11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        245/45R17-95             11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24D; 367                  74P
                RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M        ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/50R17 94       11A; 22B; 24C; 24D       nur bis
                                                              225/55R17 97       11A; 22B; 24C; 24D       e11*98/14*0190*01;
                                                              245/45R17 95       11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       225/55R17 97       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 11A; 24J                      bis
                RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99  11A; 24J; 24M                 e11*2001/116*0301*05;
                RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102 11A; 24J; 24M                 bis
                                                              245/55R17 102 11A; 22I; 24C; 24M            e11*2001/116*0302*05;
                                                              255/50R17 101 11A; 22I; 24C; 24M            Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76S; 77E
                RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102  11A; 24J; 27I                 ab
                RE6            e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99   11A; 24J; 27I                 e11*2001/116*0301*06;
                                                              235/60R17 102 11A; 24J; 27I                 ab
§ 22 50205*02




                                                                                                          e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76S; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89       65H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87       5ET                      12A; 51A; 71C; 71K;
                BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                                              225/45R17 90       11A; 24J; 24M            74P
                                                              235/40R17 90       11A; 24J; 24M
                                                              235/45R17 93       11A; 21P; 24J; 24M
                                                              245/40R17 91       11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                                 24D

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        215/50R17-91       11A; 24C; 24D; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                GH2          e6*98/14*0063*..                 225/45R17 91       11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                GH3          e6*98/14*0067*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                GH4          e6*98/14*0068*..                                                             74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80               11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                BB8          e6*95/54*0038*..                                    24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         215/45R17 87            11A; 21J; 22B; 22F;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24C; 24D; 54A            74P

                Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96   225/50R17 94       11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                                 26B; 26J; 27H; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R17 94       11A; 24C; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26N; 27I                 721; 725; 73C; 74A;
                                                              235/50R17 96       11A; 24C; 244; 247;      74P; 76S
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27H
                                                              245/45R17 95       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 26B; 26J; 27H; 27I
§ 22 50205*02




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
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                       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
§ 22 50205*02




                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
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                       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 50205*02




                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
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                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 50205*02




                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          215/45R17
                                    Hinterachse:                          245/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/45R17
                                    Hinterachse:                        245/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
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                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 50205*02




                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                HAX) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
                     Reifengröße 215/45R17 (anderes Lengetriebe) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den
                     Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
                SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      FK1
                       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                       Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 195             y = 320                    VA
                             26B                      x = 245             y = 370                    VA
                             27B                      x = 295             y = 410                    HA
                             27I                      x = 245             y = 360                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50205*02




                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
                             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
                             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      FC
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3633*..
                       Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 300                    VA
                             26B                      x = 300             y = 350                    VA
                             27I                      x = 200             y = 250                    HA
                             27B                      x = 250             y = 300                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
§ 22 50205*02




                             26J                   x = 300       y = 350             25                VA
                             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
                             27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                          Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 14.06.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      RE5
                       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
                       Handelsbez.:      HONDA CR-V

                       Variante(n):      Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                         von [mm]             bis [mm]
                             26B                          x = 260             y = 270                VA
                             26P                          x = 210             y = 220                VA
                             27B                          x = 330             y = 450                HA
                             27I                          x = 280             y = 420                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                    x = 260       y = 270             15                VA
§ 22 50205*02




                             26N                    x = 260       y = 270              8                VA
                             27F                    x = 330       y = 450             15                HA
                             27H                    x = 330       y = 450              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0039-15-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50205
                ANLAGE: 19                                                        Radtyp: MI8070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.06.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 14 von 14

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      RU
                       Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0158*..
                       Handelsbez.:      HR-V

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA
                             27I                      x = 225             y = 250                    HA
                             27B                      x = 275             y = 300                    HA
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
§ 22 50205*02




                             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
                             27H                   x = 275       y = 300              8                HA
                             27F                   x = 275       y = 300             15                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.