Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4706
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114G
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø64.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4731 110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU3, M12x1,5
CW1, CW3, EP1, EP2, EP4, FC,
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, GH1, GH2, GH3, GH4,
RA1, RA3, RD1, RD3, RD8,
RD9, RN1, RN3, RU, ZF1
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: RA1
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda Shuttle 215/55R16 A02) bis A10)
e6*93/81*0002*01E 1090/1270 5/114,3/64
Typ: RA3
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda Shuttle 215/55R16 A02) bis A10)
e6*95/54*0050*0=E 1090/1200 5/114,3/64,0
Typ: RD1
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 108 Honda CR-V 205/65R16 A02) bis A10)
215/60R16
A01)K03)
225/55R16
A01)K03)K04)
e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64,0
Typ: RD3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 108 Honda CR-V 205/65R16 A02) bis A10)
215/60R16
A01)K03)
225/55R16
A01)K03)K04)
e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64
Typ: GH1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 205/60R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb)
205/55R16
e6*98/14*0062*04E 815/725 5/114,3/64
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: GH2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 205/60R16 A02) bis A10)
(Allrad)
205/55R16
e6*98/14*0063*04E 830/760 5/114,3/64
Typ: GH3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 205/60R16 A02) bis A10)
4-türig (Frontantrieb)
205/55R16
e6*98/14*0067*05E 840/780 5/114,3/64
Typ: GH4
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 205/60R16 A02) bis A10)
4-türig (Allrad)
205/55R16
e6*98/14*0068*05E 850/820 5/114,3/64
Typ: RN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Honda Stream 205/55R16 A02) bis A10)
e6*98/14*0081*04E 890/1130 5/114,3/64
Typ: RN3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Honda Stream 205/55R16 A02) bis A10)
e6*98/14*0082*04E 955/1130 5/114,3/64
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Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: RD8
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda CR-V 205/65R16 A02) bis A10)
(Serie: 205/65R16-95
oder 205/70R15-96) 215/60R16
225/55R16
A01)K03)K33)
110 Honda CR-V 215/65R16 A02) bis A10)
(Serie: 215/65R16-98 )
e11*98/14*0190*02E 960/1020 5/114,3/64
Typ: RD9
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda CR-V 215/65R16 A02) bis A10)
225/60R16
e11*2001/116*0234*01 960/1020 5/114,3/64
Typ: EP1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Honda Civic Sport 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
E05)
e11*98/14*0173*04 835/805 5/114,3/64
Typ: EP2
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 Honda Civic Sport 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
E05)
e11*98/14*0174* 5/114,3/64
Typ: EP4
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Honda Civic Sport 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
E05)
e11*98/14*0188*03 950/805 5/114,3/64
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: CL7
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CL9
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
e6*2001/116*0092*02E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CM1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord Tourer 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64
Typ: CM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord Tourer 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
e6*2001/116*0094*03E 1070/1030 5/114,3/64
Typ: CN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
e6*2001/116*0096*03E 1080/920 5/114,3/64
Typ: CN2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord Tourer 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
e6*2001/116*0097*03E 1090/1030(0) 5/114,3/64
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: BE1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 103 Honda FR-V 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
e6*2001/116*0099*06 980/970 5/114,3/64
Typ: BE3
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda FR-V 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
e6*2001/116*0100*01 1005/980 5/114,3/64
Typ: BE5
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda FR-V 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
e6*2001/116*0104*04 1150/990 5/114,3/64
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK1 e13*2007/46*1119*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 103 Honda Civic, 205/55R16 A02) bis A10)
Honda Civic LPG A93) E45a)
225/50R16
A01)K48)
1085//835(0) 5/114,3/64
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 195/55R16 A02) bis A10)
Tourer A93)N205) E45)
(ab Modelljahr 2012)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
225/50R16
A01)K60)K61)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FN1 e11*2001/116*0297*..
FN2 e11*2001/116*0306*..
FN3 e11*2001/116*0298*..
FN4 e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 148 Honda Civic 205/55R16 A02) bis A10)
A93)
225/50R16
A01)K52)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FC e11*2007/46*3633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 134 Honda Civic 215/55R16 A02) bis A10)
(5-türig) A93a) EF0)
225/50R16
A93a)
235/50R16
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1 e6*2001/116*0113*..
CU3 e6*2001/116*0115*..
CW1 e6*2001/116*0120*..
CW3 e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 115 Honda Accord 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)N215) EF0)
205/60R16 M+S
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
A93)
225/55R16
A93)
235/50R16
A01)A93)K01)
235/55R16
A01)K01)
245/50R16
A01)K01)K04)
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Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1 e11*2007/46*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89 Honda CR-Z 195/50R16 A02) bis A10)
A93a)
195/55R16
205/50R16
215/45R16
A93a)
215/50R16
A01)K56)
225/45R16
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RU e6*2007/46*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Honda HR-V 215/55R16 A02) bis A10)
A01)A93a)K01) EF0)
215/60R16
A01)K01)
225/55R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)A93a)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K04)
245/50R16
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R16 235/50R16 A01) bis A10)
A93a)K01) K04) EF0)V00)
215/60R16 235/55R16 A01) bis A10)
K01) K04) EF0)V00)
215/60R16 255/50R16 A01) bis A10)
K01) K02) EF0)V00)
225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)
K01) K02) EF0)V00)
235/55R16 255/50R16 A01) bis A10)
K01) K02) EF0)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000738-F0-306-09~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
- Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
- Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000738-F0-306-09~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
- die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.
K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
Blechkante aufzuweiten.
K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
darüber liegende Blechkante aufzuweiten.
K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
- das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die Radhauskante zu klemmen und klebend zu
befestigen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
verkleben,
- das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
- der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
ist zu entfernen.
K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000738-F0-306-09~HO-5-114_3-64-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 9
Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 14.09.2017
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