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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 NBU 807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                      NBU 807 114,3G
Radgröße:                                               8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø64.1
geprüfte Radlast:                                        690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CL3, CL4, CL7, CL9, CM1,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 4731     110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU2,      M12x1,5
CU3, CW1, CW2, CW3, FK1,
FK2, FK3, FN1, FN2, FN3, FN4,
RD1, RD3, RD8, RD9, RE5,
RE6, RE7, RU, ZF1




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ:                         RD1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/50R17                          A01) bis A10)
                                                                          K03)K33)

e6*95/54*0044*05E       930/1050                                          5/114,3/64,0



Typ:                         RD3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 108    Honda CR-V              225/50R17                          A01) bis A10)
                                                                          K03)K33)

e6*98/14*0076*01E       930/1020                                          5/114,3/64



Typ:                         RD8
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda CR-V              225/50R17                          A01) bis A10)
                                                                          K03)K33)

 110                    Honda CR-V           225/55R17
                        (Serie: 215/65R16)
e11*98/14*0190*02E      960/1080                                          5/114,3/64



Typ:                           RD9
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda CR-V                225/55R17                         A01) bis A10)
              (Serie: 215/65R16)                                          K03)K33)

e11*2001/116*0234*01E   1090/1070                                         5/114,3/64



Typ:                         CL3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Honda Accord            205/45R17                           A02) bis A10)
                                      M00)

                                             215/40R17

                                             215/45R17
                                             A01)K15)
e11*98/14*0165*01       1010/940                                          5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ:                         CL4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 113          Honda Accord Hatchback 205/45R17                          A02) bis A10)
                                      M00)

                                        215/40R17

                                        215/45R17
                                        A01)K15)
e11*98/14*0166*01      1110/940                                         5/114,3/64,0



Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0091*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0092*03E   1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0093*03E   1050/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0094*02E   1070/1030                                        5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   4 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            215/45R17                          A02) bis A10)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K04)
e6*2001/116*0096*02E    1080/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     215/45R17                          A02) bis A10)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K04)
e6*2001/116*0097*02E    1090/1030(0)                                     5/114,3/64



Typ:                         FK1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 73    Honda Civic             215/45R17                          A02) bis A10)E45a)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K48)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)K48)
e11*2001/116*00255*06   920/820(0)                                       5/114,3/64



Typ:                          FK1
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71 bis 73    Honda Civic LPG          215/45R17                         A02) bis A10)E45a)

                                         225/45R17
                                         A01)K03)K48)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)K48)
e13*2007/46*1119*00     920/820                                          5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   5 / 14                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ:                         FK2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                                     A02) bis A10)E45a)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K03)K48)

                                                  235/40R17
                                                  A01)K01)K04)K48)
e11*2001/116*00256*06   1000/840(0)                                                 5/114,3/64



Typ:                         FK3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                                     A02) bis A10)E45a)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K03)K48)

                                                  235/40R17
                                                  A01)K01)K04)K48)
e11*2001/116*00257*05   1085/835(0)                                                 5/114,3/64



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                      e11*2001/116*0255*..
FK2                                      e11*2001/116*0256*..
FK3                                      e11*2001/116*0257*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110              Honda Civic, Honda Civic 205/50R17                          A02) bis A10)
                        Tourer                    A01) K60)K61) M00)                E45)
                        (ab Modelljahr 2012)
                                                  215/45R17

                                                  225/45R17
                                                  A01) K60)K61)

                                                  235/40R17
                                                  A01) K03)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   6 / 14                                                        Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K48)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K52)
e11*2001/116*00297*05   940/830(0)                                      5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K48)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K52)
e11*2001/116*00306*02   980/740(0)                                      5/114,3/64



Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K48)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K52)
e11*2001/116*00298*03   1085/835(0)                                     5/114,3/64



Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             215/45R17                         A02) bis A10)

                                        225/45R17
                                        A01)K03)K48)

                                        235/40R17
                                        A01)K01)K04)K52)

e11*2001/116*0334*02    920/820(0)                                      5/114,3/64




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   7 / 14                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
RE7                             e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V                 225/65R17                         A02) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur zulässig A93)                              E46)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05;      235/60R17
                beim Typ RE6 nur zulässig A01) K01)
                bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V                225/60R17                          A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013; Typ A01) K03)                           E46a)
                RE5 nur zulässig ab EG-
                Genehmigungs-Nr.          225/65R17
                e11*2001/116*0301*06;     A01) K03)
                Typ RE6 nur zulässig ab
                EG-Genehmigungs-Nr.       235/55R17
                e11*2001/116*0302*06)
                                          A01) K01)

                                           235/60R17
                                           A01) K01)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   8 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU2                             e6*2001/116*0114*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW2                             e6*2001/116*0121*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord             205/55R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)M00) N215)                    EF0)

                                          215/50R17
                                          A93)M00) N225)

                                          215/55R17
                                          G7L)M00) N225)

                                          225/50R17
                                          A01) K01)

                                          235/45R17
                                          A93)

                                          235/50R17
                                          A01) G7L)K01) K04)

                                          245/45R17
                                          A01) K01)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   9 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                            e11*2007/46*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89       Honda CR-Z              205/45R17                                A02) bis A10)
                                        M00)

                                         215/40R17

                                         215/45R17
                                         A01) K57)

                                         225/40R17
                                         A01) K01)

                                         235/40R17
                                         A01) K01)K04) K57) K58)

                                         245/35R17
                                         A01) K01)K04) K58)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R17            225/40R17          A02) bis A10)
                                         M00)                                    V00)

                                         205/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         M00)                 K04)K58)           V00)

                                         215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                              K04)K58)           V00)

                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         K57)                 K04)K58)           V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
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Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                             e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V              215/50R17                                 A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04) M00)                        EF0)

                                          225/50R17
                                          A01) K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01) K01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01) K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                          K01)M00)             K04)               EF0)V00)

                                          215/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                          K01)M00)             K04)               EF0)V00)

                                          225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               EF0)V00)

                                          225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                          K01)                 K02)               EF0)V00)



Auflagen und Hinweise
A01)     Entfällt für dieses Gutachten.

A02)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
         veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
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Teiletyp :                NBU 807


A05)       Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
           Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
           Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
           möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
           Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
           angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
           verwenden.

A07)       Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
           vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
           ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp,
           ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
           können.

A93)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

E45)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
       -    Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
       -    Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
       -    Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
      Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
      Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
      Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
      Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05

E46)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       -    Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       -    Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       -    Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
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E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
     - Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
     - Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G7L)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
        235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
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K33)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
         Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
         von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
         Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
         Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
       - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
         umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.

K48)       An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
           Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
           Blechkante aufzuweiten.

K52)       An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
           200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
           darüber liegende Blechkante aufzuweiten.

K57)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
            Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
       -    die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
            entfernen,
       -    die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
            umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
       -    der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
            der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
       -    die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
            hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
       -    der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

K60)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
         verkleben,
       - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
         nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
         nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
       - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
         ist zu entfernen.


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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              11
Seite :                   14 / 14                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


K61)    An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
        Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 807 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017




RZ-064370-F0-306-11~HO-5-114_3-64-ET45.docx
						
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