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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51552




                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


             Nummer der Genehmigung: 51552                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   OA7070
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51552                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51552




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   10.08.2017

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0262-17-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51552                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 20                                                 1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51552




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                   The indications given in the above mentioned test report including its
                   annexes shall apply.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51552                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        24.08.2017
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51552




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeughersteller                      : HONDA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 50
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
             F4 64,1             F4                      Ø64,1-R-Ø76                 64,1    Kunststoff     730     2300    05/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : R4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                       CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4;
                                                       RE5; RE6; RE7; RU
§ 22 51552




                                                       110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4
              Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
              CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89              11A; 24D; 24J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/45R17-90              11A; 24C; 24D              12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

              Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
              CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
              CL9          e6*2001/116*0092*..                                                          12A; 51A; 71E; 723;
              CN1          e6*2001/116*0096*..                                                          73C; 74A; 74P

              Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
              CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
              CM2          e6*2001/116*0094*..                                                          12A; 51A; 71E; 723;
              CN2          e6*2001/116*0097*..                                                          73C; 74A; 74P
              CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91        51J                        Kombi; Frontantrieb;
              CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94        51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R17 94                                   12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                        76T

              Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
              FC           e11*2007/46*3633*.. 92 - 134 215/45R17 87         12G                        CIVIC 5DR;
                                                        215/50R17 91         12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/45R17 91         12G                        51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S; 77E
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                  nur bis
             FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91         51J                      e11*2001/116*0255*06;
             FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                  nur bis
                                                                                                      e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                      nur bis
                                                                                                      e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76S
             FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89                                ab
             FK2            e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W 5ET                           e11*2001/116*0255*07;
             FK3            e11*2001/116*0257*..          225/45R17     51G                           ab
                                                                                                      e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                      ab
                                                                                                      e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                      CIVIC TOURER;
                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
§ 22 51552




                                                                                                      76S

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88                                        10B; 11B; 11G; 11H;
             CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 215/50R17 91     51J                      Stufenheck;
             CU3            e6*2001/116*0115*..             215/55R17 94     51J                      Frontantrieb;
                                                            225/50R17 94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                      76T

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89                                      10B; 11B; 11G; 11H;
             FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91             51J                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                    225/45R17 91                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76S
             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/45R17 91      51J                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                           225/45R17 91                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76S
             FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      76S
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122    225/65R17 102    12P                      bis
             RE6          e11*2001/116*0302*..              235/55R17 99     12A                      e11*2001/116*0301*05;
             RE7          e11*2001/116*0322*..              235/60R17 102    12A                      bis
                                                                                                      e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 76S
             RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102                               ab
             RE6            e11*2001/116*0302*..                                                      e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                      ab
                                                                                                      e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
             BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87      5ET                      12A; 51A; 71E; 723;
             BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                               73C; 74A; 74P
§ 22 51552




                                                           225/45R17 90
             BE1            e6*2001/116*0099*..   92 - 110 205/50R17 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
             BE3            e6*2001/116*0100*..                                                       12A; 51A; 71E; 723;
             BE5            e6*2001/116*0104*..                                                       73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87                                    10B; 11B; 11G; 11H;
             BB8          e6*95/54*0038*..            215/45R17 87           11A; 22B; 54A            12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     HR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RU           e6*2007/46*0158*..      88 - 96   215/50R17 91     12R                      Frontantrieb;
                                                            215/55R17 94     12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R17 94     11A; 12A; 26P            12A; 51A; 71E; 723;
                                                            235/50R17 96     11A; 12A; 24J; 248;      73C; 74A; 74P; 76S
                                                                             26P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                   lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 51552




             12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                  auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
             12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
                  an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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                   hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                   Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
§ 22 51552




                  berücksichtigen.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 51552
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HONDA
                    Fahrzeugtyp:    RU
                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                    Handelsbez.:    HR-V

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                          27I                      x = 225             y = 250                   HA
                          27B                      x = 275             y = 300                   HA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51552




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                          27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 275       y = 300            15                 HA
						
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