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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49741*04




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF8080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49741                     Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49741*04




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0017-14-MURD/N4
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 36

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49741*04




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49741                      Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        27.07.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49741*04




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                      : HONDA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                               Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                               Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                WF8080/FF 64,1 FF                           Ø64.1-R-Ø76                 64,1    Kunststoff     670     2254     01/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : R3, R4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                          CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                                          FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
§ 22 49741*04




                                                          110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                                          EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C;                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   24D                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                           73C; 74A; 74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
                CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W    11A; 22B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9          e6*2001/116*0092*..                            24M                            12A; 51A; 71K; 723;
                CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R18 91     11A; 22B; 22L; 24C;            73C; 74A; 74P; 77E
                                                                            24D
                                                              245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                            57F; 68T

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W        11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91         11A; 22B; 24C; 24D         12A; 51A; 71K; 723;
                CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W        11A; 22B; 24D; 57F;        73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                68T
                CW1            e6*2001/116*0120*..   110 - 148 225/45R18 91     11A; 24J                   Kombi; Frontantrieb;
                CW2            e6*2001/116*0121*..             235/40R18 91     11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                CW3            e6*2001/116*0122*..             235/45R18 94     11A; 21P; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 723;
                                                               245/40R18 93     11A; 21P; 22I; 24J;        73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                24M
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FC           e11*2007/46*3633*.. 92 - 134 225/40R18 88          11A; 26N; 26P             CIVIC 5DR;
                                                          235/40R18 91          11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/35R18 88          11A; 26B; 26N; 27I        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86             11A; 21P; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/40R18 85             11A; 21P                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                          SC4

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89         11A; 26B                  ab
                FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W        11A; 24J; 26B; 26N;       e11*2001/116*0255*07;
                FK3          e11*2001/116*0257*..                               27I; 5ET                  ab
                                                           225/40R18 88W        11A; 24J; 26B; 26N; 27I   e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                          ab
                                                              235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N;           e11*2001/116*0257*06;
                                                                            27H; 27I                      CIVIC TOURER;
                                                              235/40R18 91  11A; 24J; 26B; 26J;           Schrägheck;
§ 22 49741*04




                                                                            27H; 27I                      Frontantrieb;
                                                              245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            26J; 27B; 27H                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          77E
                FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 11A; 24M; 5EG; 51J             nur bis
                FK2            e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  11A; 24M; 51J                  e11*2001/116*0255*06;
                FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88  11A; 22I; 24J; 24M             nur bis
                                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24J;       e11*2001/116*0256*06;
                                                                                24M                       nur bis
                                                                                                          e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          77E

                Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82      11A; 21P; 245             2-türig; Frontantrieb;
                                                              215/35R18 80      11A; 21B; 22I; 245        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/40R18 85      11A; 21B; 22I; 245        12A; 51A; 71K; 723;
                                                              225/35R18 83      11A; 21B; 22I; 24J;       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                248; 260                  77E

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                CL4          e11*98/14*0166*..                                  24D                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91         11A; 24J; 24M             Stufenheck;
                CU2          e6*2001/116*0114*..           235/40R18 91         11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                CU3          e6*2001/116*0115*..           235/45R18 94         11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R18 93         11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                24M                       73C; 74A; 74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84      11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                EP2          e11*98/14*0174*..                                  24M                       12A; 51A; 71K; 723;
                EP4          e11*98/14*0188*..                215/40R18 85      11A; 21P; 22I; 24J;       73C; 74A; 74P; 77E
                EU5          e11*98/14*0158*..                                  24M
                EU6          e11*98/14*0159*..
                EU7          e11*98/14*0160*..
                EU8          e11*98/14*0161*..
                EU9          e11*98/14*0189*..
                EV1          e11*2001/116*0198*..
                EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84      11A; 21P; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
§ 22 49741*04




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W            11A; 21P; 22I; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                FN3          e11*2001/116*0298*..                               5EG; 51J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                       215/40R18 89             11A; 21P; 22I; 24D; 51J   729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          77E
                                                              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                            24J
                                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                            24J
                FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                            24J                     76O; 77E
                                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                            24J

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94            11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
                RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/45R18 95      11A; 22B; 24C; 24M        nur bis
                                                              235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24M        e11*98/14*0190*01;
                                                              245/40R18 93      11A; 22B; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
                RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M        ab e11*98/14*0190*02;
                                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RD9          e11*2001/116*0234*.. 103         235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
                RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100  11A; 24J; 27I                ab
                RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97   11A; 24J; 27I                e11*2001/116*0301*06;
                                                              235/55R18 100 11A; 24J; 26P; 27I           ab
                                                              255/45R18 99  11A; 24J; 27I                e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                         77E
                RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J                     bis
                RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 24J; 24M                e11*2001/116*0301*05;
                RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 24J; 24M                bis
                                                              245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M           e11*2001/116*0302*05;
                                                              255/45R18 99  11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                         77E
§ 22 49741*04




                Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                               12A; 51A; 71K; 723;
                BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      11A; 24J; 24M; 5FE       73C; 74A; 74P; 77E
                                                              225/40R18 92      11A; 24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96   215/45R18 89      11A; 24J; 248; 26N;      Frontantrieb;
                                                                                26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                26N                      73C; 74A; 74P
                                                              235/40R18 91      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                26N; 27I
                                                              235/45R18 94      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                26N; 27I
                                                              245/40R18 93      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26J; 27H; 27I
                                                              245/45R18 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26J; 27H; 27I

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 49741*04




                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 49741*04




                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§ 22 49741*04




                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          225/40R18
                                     Hinterachse:                          245/35R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
§ 22 49741*04




                     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     HONDA
                       Fahrzeugtyp:    RU
                       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                       Handelsbez.:    HR-V

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                   VA
                             27I                      x = 225             y = 250                   HA
                             27B                      x = 275             y = 300                   HA
                             26P                      x = 250             y = 250                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741*04




                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                             27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                             27F                   x = 275       y = 300            15                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     HONDA
                       Fahrzeugtyp:    FC
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 250             y = 300                   VA
                             26B                      x = 300             y = 350                   VA
                             27I                      x = 200             y = 250                   HA
                             27B                      x = 250             y = 300                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
§ 22 49741*04




                             26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                             27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     HONDA
                       Fahrzeugtyp:    FK1
                       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 195             y = 320                   VA
                             26B                      x = 245             y = 370                   VA
                             27I                      x = 245             y = 360                   HA
                             27B                      x = 295             y = 410                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 49741*04




                             26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                             26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                             27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                             27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 28                                                Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     HONDA
                       Fahrzeugtyp:    RE5
                       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
                       Handelsbez.:    HONDA CR-V

                       Variante(n):    Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                             26B                        x = 260             y = 270                 VA
                             26P                        x = 210             y = 220                 VA
                             27B                        x = 330             y = 450                 HA
                             27I                        x = 280             y = 420                 HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
§ 22 49741*04




                             26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
                             27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
                             27H                   x = 330       y = 450             8                 HA
						
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