Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51361



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         OA8080
§ 22 51361




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51361


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51361


             Die ABE-Nr. 51361 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ OA8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0035-17-WIRD vom 22.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 23

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51361




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 22.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 13.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 12

             Fahrzeughersteller                         : HONDA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             1143540641/FF       OA8080/FF PCD114,3         Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     730     2300     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: R3, ww. R4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                          CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                                          FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
§ 22 51361




                                                          110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                                          EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                         Auflagen
             CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C;                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P

             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W       11A; 22B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
             CL9          e6*2001/116*0092*..                               24M                            12A; 51A; 71C; 71K;
             CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R18 91        11A; 22B; 22L; 24C;            721; 725; 73C; 74A;
                                                                            24D                            74P
                                                              245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                            57F; 68T

             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W            11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
             CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91             11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
             CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W            11A; 22B; 24D; 57F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 68T                       74P
             CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 115 225/45R18 91       11A; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
             CW3            e6*2001/116*0122*..               235/40R18 91       11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R18 94       11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              245/40R18 93       11A; 21P; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24M                       74P; 76U



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 12
             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91          11A; 24J                 Kombi; Frontantrieb;
             CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
             CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94          11A; 21P; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        245/40R18 93          11A; 21P; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24M                      74P

             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   215/40R18 85              11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; SC4
             FD3            e11*2001/116*0271*.. 70        205/45R18 86       11A; 21P; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R18 85       11A; 21P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; SC4

             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu ReifenAuflagen
             FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W         11A; 24M; 5EG; 51Jnur bis
             FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89          11A; 24M; 51J     e11*2001/116*0255*06;
             FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88          11A; 22I; 24J; 24Mnur bis
§ 22 51361




                                                        235/40R18 91          11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                                                e11*2001/116*0256*06;
                                                                              24M               nur bis
                                                                                                e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                74A; 74P
             FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89  11A; 26B                ab
             FK2            e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W 11A; 24J; 26B; 26N;     e11*2001/116*0255*07;
             FK3            e11*2001/116*0257*..                        27I; 5ET                ab
                                                          225/40R18 88W 11A; 24J; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                ab
                                                          235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N;     e11*2001/116*0257*06;
                                                                        27H; 27I                CIVIC TOURER;
                                                          235/40R18 91  11A; 24J; 26B; 26J;     Schrägheck;
                                                                        27H; 27I                Frontantrieb;
                                                          245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        26J; 27B; 27H           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82       11A; 21P; 245            2-türig; Frontantrieb;
                                                           215/35R18 80       11A; 21B; 22I; 245       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R18 85       11A; 21B; 22I; 245       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/35R18 83       11A; 21B; 22I; 24J;      721; 725; 729; 73C;
                                                                              248; 260                 74A; 74P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 12
             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
             CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87                11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
             CL4          e11*98/14*0166*..                                   24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
             CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 225/45R18 91      11A; 24J; 24M             Stufenheck;
             CU3            e6*2001/116*0115*..             235/40R18 91      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                            235/45R18 94      11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U
             CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91      11A; 24J; 24M             Stufenheck;
             CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
             CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94      11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84       11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
             EP2          e11*98/14*0174*..                                   24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
             EP4          e11*98/14*0188*..                215/40R18 85       11A; 21P; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
§ 22 51361




             EU5          e11*98/14*0158*..                                   24M                       74P
             EU6          e11*98/14*0159*..
             EU7          e11*98/14*0160*..
             EU8          e11*98/14*0161*..
             EU9          e11*98/14*0189*..
             EV1          e11*2001/116*0198*..
             EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84       11A; 21P; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W             11A; 21P; 22I; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
             FN3          e11*2001/116*0298*..                                5EG; 51J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/40R18 89              11A; 21P; 22I; 24D; 51J   721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
                                                           225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J
                                                           235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J
             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;     721; 725; 729; 73C;
                                                                         24J                     74A; 74P; 76O
                                                           235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 12
             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94             11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
             RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D; 367                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94       11A; 22I; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                                           245/45R18 96       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/45R18 95       11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                                           235/45R18 94       11A; 22B; 24C; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                                           245/40R18 93       11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 96       11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 96       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J                      bis
             RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 24J; 24M                 e11*2001/116*0301*05;
             RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 24J; 24M                 bis
§ 22 51361




                                                           245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M            e11*2001/116*0302*05;
                                                           255/45R18 99  11A; 24J; 24M                 Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76O
             RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100  11A; 24J; 27I                 ab
             RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97   11A; 24J; 27I                 e11*2001/116*0301*06;
                                                           235/55R18 100 11A; 24J; 26P; 27I            ab
                                                           255/45R18 99  11A; 24J; 27I                 e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85       5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
             BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71C; 71K;
             BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88       11A; 24J; 24M; 5FE       721; 725; 73C; 74A;
                                                           225/40R18 92       11A; 24J; 24M            74P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 12
             Verkaufsbezeichnung:     HR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96   215/45R18 89       11A; 24J; 248; 26N;      Frontantrieb;
                                                                              26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26N                      721; 725; 73C; 74A;
                                                           235/40R18 91       11A; 24C; 248; 26B;      74P
                                                                              26N; 27I
                                                           235/45R18 94       11A; 24C; 248; 26B;
                                                                              26N; 27I
                                                           245/40R18 93       11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H; 27I
                                                           245/45R18 96       11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H; 27I

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§ 22 51361




                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 12
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
§ 22 51361




                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 12
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§ 22 51361




                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 12
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§ 22 51361




                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 12
             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§ 22 51361




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 10 von 12


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      RU
                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0158*..
                    Handelsbez.:      HR-V

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 275             y = 300                    HA
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA
                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                          27I                      x = 225             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51361




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 275       y = 300              8                HA
                          27F                   x = 275       y = 300             15                HA
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                          26J                   x = 300       y = 300             25                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                          Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 11 von 12

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      RE5
                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
                    Handelsbez.:      HONDA CR-V

                    Variante(n):      Allradantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                          27B                          x = 330             y = 450                HA
                          27I                          x = 280             y = 420                HA
                          26B                          x = 260             y = 270                VA
                          26P                          x = 210             y = 220                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                    x = 330       y = 450             15                HA
                          27H                    x = 330       y = 450              8                HA
§ 22 51361




                          26J                    x = 260       y = 270             15                VA
                          26N                    x = 260       y = 270              8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 16                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 12

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      FK1
                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                    Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
             Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 245             y = 360                    HA
                          27B                      x = 295             y = 410                    HA
                          26P                      x = 195             y = 320                    VA
                          26B                      x = 245             y = 370                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 245       y = 370              8                VA
§ 22 51361




                          26J                   x = 245       y = 370             27                VA
                          27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                          27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen