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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51362



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 19 H2


             Typ:                         OA8090
§ 22 51362




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51362


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51362


             Die ABE-Nr. 51362 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ OA8090, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0036-17-WIRD vom 08.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51362




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 08.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 06.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                           Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeughersteller                         : HONDA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             1143540641/FF       OA8090/FF PCD114.3         Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     730     2300     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: R3, ww. R4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 51362




             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22B; 22L; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
             CL9          e6*2001/116*0092*..                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
             CN1          e6*2001/116*0096*..           235/35R19 87W            11A; 22B; 22L; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24D; 5ET                  74P

             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W            11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
             CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 87W            11A; 22B; 24C; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
             CN2          e6*2001/116*0097*..                                    5ET                       721; 725; 73C; 74A;
                                                        235/35R19 91             11A; 22B; 24C; 24D;       74P
                                                                                 5ET
             CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 115 225/40R19 93       11A; 21P; 24J             Kombi; Frontantrieb;
             CW3            e6*2001/116*0122*..               235/35R19 91       11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/40R19 92       11A; 21P; 21S; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              245/35R19 93       11A; 21P; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24J; 24M                  74P; 76U
             CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 148 225/40R19 93       11A; 21P; 24J             Kombi; Frontantrieb;
             CW2            e6*2001/116*0121*..               235/35R19 91       11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
             CW3            e6*2001/116*0122*..               235/40R19 92       11A; 21P; 21S; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              245/35R19 93       11A; 21P; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24J; 24M                  74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85W         11A; 24M; 5EG; 51J       nur bis
             FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R19 88          11A; 21P; 22I; 24J;      e11*2001/116*0255*06;
             FK3          e11*2001/116*0257*..                                24M                      nur bis
                                                        235/35R19 87W         11A; 21P; 22B; 24J;      e11*2001/116*0256*06;
                                                                              24M; 5ET                 nur bis
                                                           235/35R19 91       11A; 21P; 22B; 24J;      e11*2001/116*0257*05;
                                                                              24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P
             FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 26B; 26N; 27I;            ab
             FK2            e11*2001/116*0256*..                        5EG                            e11*2001/116*0255*07;
             FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N;            ab
                                                                         27H; 27I                      e11*2001/116*0256*07;
                                                           235/35R19 87W 11A; 24J; 26B; 26J;           ab
                                                                         27H; 27I; 5ET                 e11*2001/116*0257*06;
                                                           245/30R19 89  11A; 24J; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
                                                                         26J; 27B; 27F                 Schrägheck;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P
§ 22 51362




             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/40R19 93          11A; 21P; 24J; 24M       Stufenheck;
             CU3          e6*2001/116*0115*..           235/35R19 91          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                        235/40R19 92          11A; 21P; 21S; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/35R19 93       11A; 21P; 21S; 22I;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24J; 24M                 74P; 76U
             CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/40R19 93      11A; 21P; 24J; 24M       Stufenheck;
             CU2            e6*2001/116*0114*..             235/35R19 91      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
             CU3            e6*2001/116*0115*..             235/40R19 92      11A; 21P; 21S; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/35R19 93       11A; 21P; 21S; 22I;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24J; 24M                 74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/35R19 85W        11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
             FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    225/35R19 88         11A; 21B; 22B; 24D;           721; 725; 729; 73C;
                                                                         24J                           74A; 74P
                                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J; 5ET
                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                         24J




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  51J                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;                  721; 725; 729; 73C;
                                                                  24J                                  74A; 74P
                                                    235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                  24J

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R19 95       11A; 22B; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R19 95       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95       11A; 24J                 bis
             RE6            e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98       11A; 24J                 e11*2001/116*0301*05;
             RE7            e11*2001/116*0322*..                                                       bis
                                                                                                       e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                       Allradantrieb;
§ 22 51362




                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95        11A; 24J                 ab
             RE6            e11*2001/116*0302*..          245/45R19 98        11A; 24J; 27I            e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                       ab
                                                                                                       e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88           11A; 21P; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
             BE3          e6*2001/116*0100*..                                 5FE                      12A; 51A; 71C; 71K;
             BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87           11A; 21P; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24M; 5ET; 54A            74P
                                                           235/35R19 91       11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                              24M; 54A




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     HR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96   225/40R19 89       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                              26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/35R19 87       11A; 24C; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26N; 27I                 721; 725; 73C; 74A;
                                                           235/40R19 92       11A; 24C; 248; 26B;      74P
                                                                              26N; 27I
                                                           245/35R19 89       11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H; 27I

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
§ 22 51362




             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
§ 22 51362




                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 51362




                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 51362




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      RU
                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0158*..
                    Handelsbez.:      HR-V

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                          27I                      x = 225             y = 250                    HA
                          27B                      x = 275             y = 300                    HA
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51362




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                          26J                   x = 300       y = 300             25                VA
                          27H                   x = 275       y = 300              8                HA
                          27F                   x = 275       y = 300             15                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                          Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      RE5
                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
                    Handelsbez.:      HONDA CR-V

                    Variante(n):      Allradantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                          26B                          x = 260             y = 270                VA
                          26P                          x = 210             y = 220                VA
                          27B                          x = 330             y = 450                HA
                          27I                          x = 280             y = 420                HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                    x = 260       y = 270             15                VA
                          26N                    x = 260       y = 270              8                VA
§ 22 51362




                          27F                    x = 330       y = 450             15                HA
                          27H                    x = 330       y = 450              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 14                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      FK1
                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                    Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
             Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26P                      x = 195             y = 320                    VA
                          26B                      x = 245             y = 370                    VA
                          27I                      x = 245             y = 360                    HA
                          27B                      x = 295             y = 410                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 245       y = 370              8                VA
§ 22 51362




                          26J                   x = 245       y = 370             27                VA
                          27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                          27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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