Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 13

Fahrzeughersteller                      : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
               Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
WF8080/FF 64,1 FF                           Ø64.1-R-Ø76                 64,1    Kunststoff     660     2284     01/14
WF8080/FF      FF                           Ø64.1-R-Ø76                 64,1    Kunststoff     670     2254     01/14
64,1-R
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : R3, R4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                          CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FD3; FK; FK1; FK2; FK3;
                                          FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                          110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                          EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C;                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   24D                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W    11A; 22B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                            24M                            12A; 51A; 71K; 723;
CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R18 91     11A; 22B; 22L; 24C;            73C; 74A; 74P; 77E
                                                            24D
                                              245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
                                                            57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W        11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91         11A; 22B; 24C; 24D         12A; 51A; 71K; 723;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W        11A; 22B; 24D; 57F;        73C; 74A; 74P; 77E
                                                                68T
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91         11A; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91         11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94         11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/40R18 93         11A; 21P; 22I; 24J;       73C; 74A; 74P; 77E
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88          11A; 26N; 26P             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91          11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/35R18 88          11A; 26B; 26N; 27I        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86             11A; 21P; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/40R18 85             11A; 21P                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                          SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89         11A; 26B                  ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W        11A; 24J; 26B; 26N;       e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*..                               27I; 5ET                  ab
                                           225/40R18 88W        11A; 24J; 26B; 26N; 27I   e11*2001/116*0256*07;
                                                                                          ab
                                              235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N;           e11*2001/116*0257*06;
                                                            27H; 27I                      CIVIC TOURER;
                                              235/40R18 91  11A; 24J; 26B; 26J;           Schrägheck;
                                                            27H; 27I                      Frontantrieb;
                                              245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26J; 27B; 27H                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          77E
FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 11A; 24M; 5EG; 51J             nur bis
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  11A; 24M; 51J                  e11*2001/116*0255*06;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88  11A; 22I; 24J; 24M             nur bis
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24J;       e11*2001/116*0256*06;
                                                                24M                       nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0257*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/60R18 103     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/55R18 103     11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                              255/55R18 105     11A; 24J; 248             73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                          77E
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 13
Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   205/40R18 82     11A; 21P; 245             2-türig; Frontantrieb;
                                               215/35R18 80     11A; 21B; 22I; 245        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R18 85     11A; 21B; 22I; 245        12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/35R18 83     11A; 21B; 22I; 24J;       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                248; 260                  77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..                                  24D                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91     11A; 24J; 24M             Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94     11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93     11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                24M                       73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118     215/35R18 84     11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                                  24M                       12A; 51A; 71K; 723;
EP4          e11*98/14*0188*..                 215/40R18 85     11A; 21P; 22I; 24J;       73C; 74A; 74P; 77E
EU5          e11*98/14*0158*..                                  24M
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..    147          215/35R18 84     11A; 21P; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W            11A; 21P; 22I; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                               5EG; 51J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                       215/40R18 89             11A; 21P; 22I; 24D; 51J   729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          77E
                                               225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                             24J
                                               235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                             24J
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148        215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;     729; 73C; 74A; 74P;
                                                             24J                     76O; 77E
                                               235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                             24J
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/45R18 95      11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                              235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93      11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100  11A; 24J; 27I                ab
RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97   11A; 24J; 27I                e11*2001/116*0301*06;
                                              235/55R18 100 11A; 24J; 26P; 27I           ab
                                              255/45R18 99  11A; 24J; 27I                e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                         77E
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J                     bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 24J; 24M                e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 24J; 24M                bis
                                              245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M           e11*2001/116*0302*05;
                                              255/45R18 99  11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                               12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      11A; 24J; 24M; 5FE       73C; 74A; 74P; 77E
                                              225/40R18 92      11A; 24J; 24M
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 215/45R18 89       11A; 24J; 248; 26N;      Frontantrieb;
                                                                26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26N                      73C; 74A; 74P; 77E
                                              235/40R18 91      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                26N; 27I
                                              235/45R18 94      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                26N; 27I
                                              245/40R18 93      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27H; 27I
                                              245/45R18 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27H; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 13
       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 13
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 13
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RU
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:    HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             27I                      x = 225             y = 250                   HA
             27B                      x = 275             y = 300                   HA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
             27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 275       y = 300            15                 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                   VA
             26B                      x = 245             y = 370                   VA
             27I                      x = 245             y = 360                   HA
             27B                      x = 295             y = 410                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
             27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             27I                      x = 200             y = 250                   HA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                 VA
             26P                        x = 210             y = 220                 VA
             27B                        x = 330             y = 450                 HA
             27I                        x = 280             y = 420                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
             26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
             27H                   x = 330       y = 450             8                 HA
Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FC
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             27I                      x = 200             y = 250                   HA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen