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							                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 13

                             Fahrzeughersteller                      : HONDA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                            Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                            Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             WF8080/FF 64,1 FF                           Ø64.1-R-Ø76                 64,1    Kunststoff     660     2284     01/14
                             WF8080/FF      FF                           Ø64.1-R-Ø76                 64,1    Kunststoff     670     2254     01/14
                             64,1-R
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : R3, R4
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                                       CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FD3; FK; FK1; FK2; FK3;
                                                                       FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                                                       110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                                                       EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C;                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24D                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W    11A; 22B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL9          e6*2001/116*0092*..                            24M                            12A; 51A; 71K; 723;
                             CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R18 91     11A; 22B; 22L; 24C;            73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                         24D
                                                                           245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                                         57F; 68T

                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W        11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                             CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91         11A; 22B; 24C; 24D         12A; 51A; 71K; 723;
                             CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W        11A; 22B; 24D; 57F;        73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                             68T
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91         11A; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
                             CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91         11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                             CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94         11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                        245/40R18 93         11A; 21P; 22I; 24J;       73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                             24M

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88          11A; 26N; 26P             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                             FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91          11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       245/35R18 88          11A; 26B; 26N; 27I        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86             11A; 21P; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/40R18 85             11A; 21P                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                                       SC4
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89         11A; 26B                  ab
                             FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W        11A; 24J; 26B; 26N;       e11*2001/116*0255*07;
                             FK3          e11*2001/116*0257*..                               27I; 5ET                  ab
                                                                        225/40R18 88W        11A; 24J; 26B; 26N; 27I   e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                                       ab
                                                                           235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N;           e11*2001/116*0257*06;
                                                                                         27H; 27I                      CIVIC TOURER;
                                                                           235/40R18 91  11A; 24J; 26B; 26J;           Schrägheck;
                                                                                         27H; 27I                      Frontantrieb;
                                                                           245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         26J; 27B; 27H                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       77E
                             FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 11A; 24M; 5EG; 51J             nur bis
                             FK2            e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  11A; 24M; 51J                  e11*2001/116*0255*06;
                             FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88  11A; 22I; 24J; 24M             nur bis
                                                                           235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 24J;       e11*2001/116*0256*06;
                                                                                             24M                       nur bis
                                                                                                                       e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RW           e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/60R18 103     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/55R18 103     11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           255/55R18 105     11A; 24J; 248             73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                                       77E
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   205/40R18 82     11A; 21P; 245             2-türig; Frontantrieb;
                                                                            215/35R18 80     11A; 21B; 22I; 245        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/40R18 85     11A; 21B; 22I; 245        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            225/35R18 83     11A; 21B; 22I; 24J;       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             248; 260                  77E

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL4          e11*98/14*0166*..                                  24D                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; 77E
                             CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91     11A; 24J; 24M             Stufenheck;
                             CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                             CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94     11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/40R18 93     11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             24M                       73C; 74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118     215/35R18 84     11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             EP2          e11*98/14*0174*..                                  24M                       12A; 51A; 71K; 723;
                             EP4          e11*98/14*0188*..                 215/40R18 85     11A; 21P; 22I; 24J;       73C; 74A; 74P; 77E
                             EU5          e11*98/14*0158*..                                  24M
                             EU6          e11*98/14*0159*..
                             EU7          e11*98/14*0160*..
                             EU8          e11*98/14*0161*..
                             EU9          e11*98/14*0189*..
                             EV1          e11*2001/116*0198*..
                             EP3          e11*98/14*0175*..    147          215/35R18 84     11A; 21P; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W            11A; 21P; 22I; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             FN3          e11*2001/116*0298*..                               5EG; 51J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    215/40R18 89             11A; 21P; 22I; 24D; 51J   729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       77E
                                                                            225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                          24J
                                                                            235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                          24J
                             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148        215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          24J                     76O; 77E
                                                                            235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                          24J
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
                             RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/45R18 95      11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                                                           235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                                                           245/40R18 93      11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/45R18 96      11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
                             RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                                                           245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
                             RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100  11A; 24J; 27I                ab
                             RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97   11A; 24J; 27I                e11*2001/116*0301*06;
                                                                           235/55R18 100 11A; 24J; 26P; 27I           ab
                                                                           255/45R18 99  11A; 24J; 27I                e11*2001/116*0302*06;
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                                      77E
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J                     bis
                             RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 24J; 24M                e11*2001/116*0301*05;
                             RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 24J; 24M                bis
                                                                           245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 24M           e11*2001/116*0302*05;
                                                                           255/45R18 99  11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                               12A; 51A; 71K; 723;
                             BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      11A; 24J; 24M; 5FE       73C; 74A; 74P; 77E
                                                                           225/40R18 92      11A; 24J; 24M
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 215/45R18 89       11A; 24J; 248; 26N;      Frontantrieb;
                                                                                             26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             26N                      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                           235/40R18 91      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                             26N; 27I
                                                                           235/45R18 94      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                             26N; 27I
                                                                           245/40R18 93      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27I
                                                                           245/45R18 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                             26B; 26J; 27H; 27I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 13
                                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 13
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                    abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 13
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                                 Hinterachse:                          245/35R18
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 13


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    RU
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                                    Handelsbez.:    HR-V

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          27I                      x = 225             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 275             y = 300                   HA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                                          27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 275       y = 300            15                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    FK1
                                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                                    Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                             Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 195             y = 320                   VA
                                          26B                      x = 245             y = 370                   VA
                                          27I                      x = 245             y = 360                   HA
                                          27B                      x = 295             y = 410                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                                          26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                                          27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                                          27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    FK
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                                    Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                                Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    RE5
                                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
                                    Handelsbez.:    HONDA CR-V

                                    Variante(n):    Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                                    von [mm]             bis [mm]
                                          26B                        x = 260             y = 270                 VA
                                          26P                        x = 210             y = 220                 VA
                                          27B                        x = 330             y = 450                 HA
                                          27I                        x = 280             y = 420                 HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
                                          26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
                                          27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
                                          27H                   x = 330       y = 450             8                 HA
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 28                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    FC
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                                    Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
						
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