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							Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 14.11.2019
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                Fahrzeughersteller                          : HONDA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
114564142 J/        OXIGIN OX20 8518           N21Ø72,6-Ø64,2              64,2     Kunststoff     720     2284     01/16
HD                  LK114,3
114564142 J/        OXIGIN OX20 8518           N21Ø72,6-Ø64,2              64,2     Kunststoff    740      2217 01/16
HD                  LK114,3
114564142 J/        OXIGIN OX20 8518           N21Ø72,6-Ø64,2              64,2     Kunststoff    750      2200 01/16
HD                  LK114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: N21Ø72,6-Ø64,2; Nabenkappe: Z06M;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                             FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                             110 Nm für Typ : CL3; CL4
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen           Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W         11A; 22B; 22L; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..                                 24D                          12A; 51A; 56C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R18 91          11A; 22B; 22L; 24C;          721; 73C; 74A; 74P
                                                                 24D
                                                   245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                 57F; 68T
                                                   255/35R18 90  11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                 57F; 68B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W         11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91          11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 56C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W         11A; 22B; 24D; 57F;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                 68T
                                              255/35R18 90       11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                 68B
CW1            e6*2001/116*0120*..   110 - 148 225/45R18 91      11A; 24J                 Kombi; Frontantrieb;
CW2            e6*2001/116*0121*..             235/40R18 91      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
CW3            e6*2001/116*0122*..             235/45R18 94      11A; 21P; 24J; 24M       12A; 51A; 56C; 71K;
                                               245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J;      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24M                      MAO

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88           11A; 26N; 26P            CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91           11A; 26B; 26N            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/35R18 88           11A; 245; 26B; 26N;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 27I                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu ReifenAuflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W         11A; 24J; 24M; 5EG;
                                                                                   nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..                                51J               e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          215/40R18 89          11A; 24J; 24M; 51Jnur bis
                                           225/40R18 88          11A; 22I; 24J; 24Me11*2001/116*0256*06;
                                           235/40R18 91          11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                                   nur bis
                                                                 24M               e11*2001/116*0257*05;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                   721; 729; 73C; 74A;
                                                                                   74P
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89  11A; 245; 26B           ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W 11A; 24J; 26B; 26N;     e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*..                        27I; 5ET                ab
                                             225/40R18 88W 11A; 24J; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0256*07;
                                                                                   ab
                                             235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N;     e11*2001/116*0257*06;
                                                           27H; 27I                CIVIC TOURER;
                                             235/40R18 91  11A; 24J; 26B; 26J;     Schrägheck;
                                                           27H; 27I                Frontantrieb;
                                             255/35R18 90  11A; 248; 27B; 27F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           57F; 68B; 68L           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                   721; 729; 73C; 74A;
                                                                                   74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..      107 - 142 235/60R18 103 11A; 24J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87                11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..                                   24D                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91      11A; 24J; 24M            Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94      11A; 21P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                 24M                      721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                           24J; 5EG; 51J                 12A; 51A; 56C; 71K;
                                       215/40R18 89         11A; 21B; 22B; 24D;           721; 729; 73C; 74A;
                                                            24J; 51J                      74P
                                              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J
                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 51J                      12A; 51A; 56C; 71K;
                                              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;           721; 729; 73C; 74A;
                                                            24J                           74P; 76O
                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                            24J

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/45R18 95       11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                              235/45R18 94       11A; 22B; 24C; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93       11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96       11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110      235/45R18 94       11A; 22B; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100 11A; 24J; 27I; 56G               ab
RE6          e11*2001/116*0302*..                                                         e11*2001/116*0301*06;
                                                                                          ab
                                                                                          e11*2001/116*0302*06;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100      11A; 24J; 56G            bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97       11A; 24J; 24M            e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100      11A; 24J; 24M            bis
                                              255/45R18 99       11A; 24J; 24M            e11*2001/116*0302*05;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85       5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 56C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88       11A; 24J; 24M; 5FE       721; 73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 92       11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 225/45R18 91        11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                 26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91       11A; 24C; 248; 26B;      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                 26J; 27I                 721; 73C; 74A; 74P
                                              235/45R18 94       11A; 24C; 248; 26B;
                                                                 26N; 27I
                                              245/40R18 93       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I
                                              245/45R18 96       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I
                                              255/40R18 95       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 13                                                      Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                    Stand: 14.11.2019
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          255/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            245/35R18


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FC
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 300                    VA
             26B                      x = 300             y = 350                    VA
             27I                      x = 200             y = 250                    HA
             27B                      x = 250             y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             26J                   x = 300       y = 350             25                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                  VA
             26P                        x = 210             y = 220                  VA
             27B                        x = 330             y = 450                  HA
             27I                        x = 280             y = 420                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270             15                VA
             26N                   x = 260       y = 270              8                VA
             27F                   x = 330       y = 450             15                HA
             27H                   x = 330       y = 450              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 300                    VA
             26B                      x = 300             y = 350                    VA
             27I                      x = 200             y = 250                    HA
             27B                      x = 250             y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             26J                   x = 300       y = 350             25                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0031-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50672
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: OXIGIN OX20 8518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 14.11.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RU
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:    HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                    VA
             27I                      x = 225             y = 250                    HA
             27B                      x = 275             y = 300                    HA
             26P                      x = 250             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             27H                   x = 275       y = 300              8                HA
             27F                   x = 275       y = 300             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.