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							                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 13


                                                 Fahrzeughersteller          HONDA




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                                                  Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
                             1143540641/FF        WF8090/FF PCD 114,3       Ø64,1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff      715     2284    09/14
                             1143540641/FF        WF8090/FF PCD 114,3       Ø64,1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff      725     2260    09/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      ACCORD SEDAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W 11A; 22B; 22L; 24J;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL9          e6*2001/116*0092*..                         24M                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN1          e6*2001/116*0096*..           235/35R19 87W 11A; 22B; 22L; 24C;                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      24D; 5ET                             74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W 11A; 22B; 24J; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                             CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 87W 11A; 22B; 24C; 24D;                  12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN2          e6*2001/116*0097*..                         5ET                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                        235/35R19 91  11A; 22B; 24C; 24D;                  74H; 74P
                                                                                      5ET
                             CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/40R19 93  11A; 21P; 24J                        Kombi; Frontantrieb;
                             CW3          e6*2001/116*0122*..           235/35R19 91  11A; 24J                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        235/40R19 92  11A; 21P; 21S; 24J                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        245/35R19 93  11A; 21P; 21S; 22I;                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                      24J; 24M                             74P; 76U




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19        93    11A; 21P; 24J             Kombi; Frontantrieb;
                             CW2          e6*2001/116*0121*..           235/35R19        91    11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R19        92    11A; 21P; 21S; 24J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        245/35R19        93    11A; 21P; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               24J; 24M                  74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19         85    11A; 26P                  CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                             FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19         88    11A; 26N; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/35R19         87    11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       245/30R19         89    11A; 26B; 26N; 27I        721; 725; 73C; 74A;
                                                                       245/35R19         89    11A; 26B; 26N; 27I        74H; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85W 11A; 24M; 5EG; 51J                 nur bis
                             FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R19 88  11A; 21P; 22I; 24J;                e11*2001/116*0255*06;
                             FK3          e11*2001/116*0257*..                        24M                                nur bis
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                        235/35R19 87W 11A; 21P; 22B; 24J;                e11*2001/116*0256*06;
                                                                                      24M; 5ET                           nur bis
                                                                        235/35R19 91  11A; 21P; 22B; 24J;                e11*2001/116*0257*05;
                                                                                      24M                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                         74A; 74H; 74P; 77E
                             FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 215/35R19 85W 11A; 26B; 26N; 27I;              ab
                             FK2            e11*2001/116*0256*..                        5EG                              e11*2001/116*0255*07;
                             FK3            e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 225/35R19 88W 11A; 24J; 26B; 26N;              ab
                                                                                        27H; 27I                         e11*2001/116*0256*07;
                                                                          235/35R19 87W 11A; 24J; 26B; 26J;              ab
                                                                                        27H; 27I; 5ET                    e11*2001/116*0257*06;
                                                                          245/30R19 89  11A; 24J; 248; 26B;              CIVIC TOURER;
                                                                                        26J; 27B; 27F                    Schrägheck;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                         74A; 74H; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:      CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RW           e6*2007/46*0265*..       107 - 142 235/55R19 101     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             245/50R19 101     11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             255/50R19 103     11A; 24J; 248             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P; 77E




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 3 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:      HONDA ACCORD
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93           11A; 21P; 24J; 24M        Stufenheck;
                             CU2          e6*2001/116*0114*..           235/35R19 91           11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                             CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R19 92           11A; 21P; 21S; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             245/35R19 93      11A; 21P; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               24J; 24M                  74H; 74P
                             CU1            e6*2001/116*0113*..    110 - 115 225/40R19 93      11A; 21P; 24J; 24M        Stufenheck;
                             CU3            e6*2001/116*0115*..              235/35R19 91      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                             235/40R19 92      11A; 21P; 21S; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                             245/35R19 93      11A; 21P; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               24J; 24M                  74P; 76U

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                             FN3          e11*2001/116*0298*..                    5EG; 51J                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                  24J                                    74A; 74H; 74P
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                    235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                  24J; 5ET
                                                                    235/35R19 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                  24J
                             FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/35R19 85W 11A; 21B; 22B; 24D;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  51J                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    225/35R19 88  11A; 21B; 22B; 24D;                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                  24J                                    74A; 74H; 74P
                                                                    235/35R19 87  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                  24J

                             Verkaufsbezeichnung:      HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RD8          e11*98/14*0190*..  110             235/45R19 95      11A; 22B; 24J; 24M        ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P
                             RD9            e11*2001/116*0234*.. 103         235/45R19 95      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95        11A; 24J                  bis
                             RE6            e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98        11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
                             RE7            e11*2001/116*0322*..                                                         bis
                                                                                                                         e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P; 77E




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 4 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 235/45R19 95           11A; 24J                  ab
                             RE6          e11*2001/116*0302*..          245/45R19 98           11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                                         ab
                                                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:      HONDA FR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88            11A; 21P; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             BE3          e6*2001/116*0100*..                                  5FE                       12A; 51A; 71C; 71K;
                             BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87            11A; 21P; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               24M; 5ET; 54A             74H; 74P
                                                                             235/35R19 91      11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                                               24M; 54A
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Verkaufsbezeichnung:      HR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RU           e6*2007/46*0158*..       88 - 134 225/40R19 89       11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                                               26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             235/35R19 87      11A; 24C; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               26N; 27I                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                             235/40R19 92      11A; 24C; 248; 26B;       74H; 74P; 77E
                                                                                               26N; 27I
                                                                             245/35R19 89      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                               26B; 26J; 27H; 27I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 5 von 13
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 6 von 13
                                   kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
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                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 8 von 13
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 9 von 13



                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      HONDA
                                     Fahrzeugtyp:     RE5
                                     Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
                                     Handelsbez.:     HONDA CR-V

                                     Variante(n):     Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                      von [mm]            bis [mm]
                                           26B                         x = 260             y = 270                  VA
                                           26P                         x = 210             y = 220                  VA
                                           27B                         x = 330             y = 450                  HA
                                           27I                         x = 280             y = 420                  HA
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26J                    x = 260       y = 270             15                 VA
                                           26N                    x = 260       y = 270              8                 VA
                                           27F                    x = 330       y = 450             15                 HA
                                           27H                    x = 330       y = 450              8                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 10 von 13


                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      HONDA
                                     Fahrzeugtyp:     FC
                                     Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                                     Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26P                      x = 250             y = 300                     VA
                                           26B                      x = 300             y = 350                     VA
                                           27I                      x = 200             y = 250                     HA
                                           27B                      x = 250             y = 300                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
                                           26J                    x = 300       y = 350             25                 VA
                                           27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
                                           27F                    x = 250       y = 300             15                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 11 von 13


                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      HONDA
                                     Fahrzeugtyp:     FK
                                     Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                                     Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26P                      x = 250             y = 300                     VA
                                           26B                      x = 300             y = 350                     VA
                                           27I                      x = 200             y = 250                     HA
                                           27B                      x = 250             y = 300                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
                                           26J                    x = 300       y = 350             25                 VA
                                           27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
                                           27F                    x = 250       y = 300             15                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 12 von 13


                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      HONDA
                                     Fahrzeugtyp:     RU
                                     Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
                                     Handelsbez.:     HR-V

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26B                      x = 300             y = 300                     VA
                                           27I                      x = 225             y = 250                     HA
                                           27B                      x = 275             y = 300                     HA
                                           26P                      x = 250             y = 250                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
                                           26J                    x = 300       y = 300             25                 VA
                                           27H                    x = 275       y = 300              8                 HA
                                           27F                    x = 275       y = 300             15                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 20                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 13 von 13


                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      HONDA
                                     Fahrzeugtyp:     FK1
                                     Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                                     Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                     Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                             Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           26P                      x = 195             y = 320                     VA
                                           26B                      x = 245             y = 370                     VA
                                           27I                      x = 245             y = 360                     HA
                                           27B                      x = 295             y = 410                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           26N                    x = 245       y = 370              8                 VA
                                           26J                    x = 245       y = 370             27                 VA
                                           27H                    x = 295       y = 410              8                 HA
                                           27F                    x = 295       y = 410             30                 HA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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