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							                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 26                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                                 Fahrzeughersteller          HONDA




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                                                  Kennzeichnung       Kennzeichnung                (mm)                     last       umf.     Fertig
                                                  Rad                 Zentrierring                                          (kg)       (mm)     datum
                             1143550641/F4        WF8090/F4 PCD 114,3 Ø64.1-R-Ø76                       64,1     Kunststoff      725     2260    09/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      ACCORD SEDAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL9          e6*2001/116*0092*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN1          e6*2001/116*0096*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             CM2          e6*2001/116*0094*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN2          e6*2001/116*0097*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74H; 74P
                             CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 148 225/40R19   93                               Kombi; Frontantrieb;
                             CW2            e6*2001/116*0121*..               235/35R19   91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                             CW3            e6*2001/116*0122*..               235/40R19   92                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              245/35R19   93                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74H; 74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 26                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19 85                                      CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                             FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19 88                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/35R19 87                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85W 5EG; 51J                           nur bis
                             FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R19 88                                     e11*2001/116*0255*06;
                             FK3          e11*2001/116*0257*..                                                           nur bis
                                                                                                                         e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                                         nur bis
                                                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                         74A; 74H; 74P; 77E
                             FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 104    215/35R19 85W 11A; 26P; 5EG                 ab
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             FK2            e11*2001/116*0256*.. 73 - 110    225/35R19 88W 11A; 26P                      e11*2001/116*0255*07;
                             FK3            e11*2001/116*0257*..                                                         ab
                                                                                                                         e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                                         ab
                                                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                         74A; 74H; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:      HONDA ACCORD
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19        93                              Stufenheck;
                             CU2          e6*2001/116*0114*..           235/35R19        91                              Frontantrieb;
                             CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R19        92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/35R19        93                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/35R19 85W 11A; 24M; 5EG; 51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                             FN3          e11*2001/116*0298*..      225/35R19 88  11A; 21P; 22I; 24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                         74A; 74H; 74P
                             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148         215/35R19 85W 11A; 24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             225/35R19 88  11A; 21P; 22I; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                         74A; 74H; 74P



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 26                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 235/45R19 95                                    bis
                             RE6          e11*2001/116*0302*..           245/45R19 98                                    e11*2001/116*0301*05;
                             RE7          e11*2001/116*0322*..                                                           bis
                                                                                                                         e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                         74H; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:      HR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             RU           e6*2007/46*0158*..       88 - 134 225/40R19    89    11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                                            235/35R19    87    11A; 24J; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            235/40R19    92    11A; 24J; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            245/35R19    89    11A; 24J; 248; 26N;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               26P                       74H; 74P; 77E

                             Auflagen
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nic ht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 26                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 4 von 7
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 26                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 5 von 7
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 26                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 6 von 7



                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      HONDA
                                     Fahrzeugtyp:     RU
                                     Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
                                     Handelsbez.:     HR-V

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           27B                      x = 275             y = 300                     HA
                                           26P                      x = 250             y = 250                     VA
                                           26B                      x = 300             y = 300                     VA
                                           27I                      x = 225             y = 250                     HA
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           27H                    x = 275       y = 300              8                 HA
                                           27F                    x = 275       y = 300             15                 HA
                                           26N                    x = 300       y = 300              8                 VA
                                           26J                    x = 300       y = 300             25                 VA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 26                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 7 von 7


                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:      HONDA
                                     Fahrzeugtyp:     FK1
                                     Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                                     Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                     Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                             Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                               Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                                                   von [mm]            bis [mm]
                                           27I                      x = 245             y = 360                     HA
                                           27B                      x = 295             y = 410                     HA
                                           26P                      x = 195             y = 320                     VA
                                           26B                      x = 245             y = 370                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                               Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                           27H                    x = 295       y = 410              8                 HA
                                           27F                    x = 295       y = 410             30                 HA
                                           26N                    x = 245       y = 370              8                 VA
                                           26J                    x = 245       y = 370             27                 VA




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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