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							Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeughersteller                        : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
F 64,1              F                         Ø64,1-R-Ø76                 64,1                     865     2450    01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : HONDA
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : R4


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 108 Nm
 Verkaufsbezeichnung:      ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
 CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/35R20 90W 11A; 21B; 21S; 22I;                Kombi; Frontantrieb;
 CW3          e6*2001/116*0122*..                         24J; 24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/30R20 90W 11A; 21B; 21T; 22B;                12A; 51A; 71K; 723;
                                                          24C; 24M                           73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/30R20 85           11A; 26B; 26N              CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
 FK           e6*2007/46*0256*..           245/30R20 86           11A; 24J; 248; 26B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  26J; 27H; 27I              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
 FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 225/30R20 85W 11A; 24J; 248; 26B;                ab
 FK2          e11*2001/116*0256*..                        26J; 27B; 27H; 5EG                 e11*2001/116*0255*07;
                                                                                             ab
                                                                                             e11*2001/116*0256*07;
                                                                                             Schrägheck;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..       107 - 142 235/45R20 96                                Allradantrieb;
                                                245/45R20 99      11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                255/45R20 101     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 77E
RW             e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/45R20 96                                71K; 723; 73C; 74A;
                                                245/45R20 99      11A; 24J                  74P
                                                255/45R20 101     11A; 24J

Verkaufsbezeichnung:      HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/35R20 90W 11A; 21B; 21S; 22I;                Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..                         24J; 24M                           Frontantrieb;
                                           245/30R20 90W 11A; 21B; 21T; 22B;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24C; 24D                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 245/40R20 95          11A; 22I; 24J; 24M        bis
RE6          e11*2001/116*0302*..                                                           e11*2001/116*0301*05;
RE7          e11*2001/116*0322*..                                                           bis
                                                                                            e11*2001/116*0302*05;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118    245/40R20 95      11A; 24J; 26P; 27B        ab
RE6            e11*2001/116*0302*..             245/45R20 99      11A; 24J; 26P; 27B        e11*2001/116*0301*06;
                                                                                            ab
                                                                                            e11*2001/116*0302*06;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK1
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
        Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 195             y = 320                     VA
              26B                      x = 245             y = 370                     VA
              27I                      x = 245             y = 360                     HA
              27B                      x = 295             y = 410                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 245       y = 370              8                 VA
              26J                    x = 245       y = 370             27                 VA
              27H                    x = 295       y = 410              8                 HA
              27F                    x = 295       y = 410             30                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FK
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
        Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 250             y = 300                     VA
              26B                      x = 300             y = 350                     VA
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 350             25                 VA
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     RE5
        Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
        Handelsbez.:     HONDA CR-V

        Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                         von [mm]            bis [mm]
              26B                         x = 260             y = 270                  VA
              26P                         x = 210             y = 220                  VA
              27B                         x = 330             y = 450                  HA
              27I                         x = 280             y = 420                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 260       y = 270             15                 VA
              26N                    x = 260       y = 270              8                 VA
              27F                    x = 330       y = 450             15                 HA
              27H                    x = 330       y = 450              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 8                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      HONDA
        Fahrzeugtyp:     FC
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
        Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 250             y = 300                     VA
              26B                      x = 300             y = 350                     VA
              27I                      x = 200             y = 250                     HA
              27B                      x = 250             y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 300       y = 350              8                 VA
              26J                    x = 300       y = 350             25                 VA
              27H                    x = 250       y = 300              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 300             15                 HA
						
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