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							                             Gutachten 366-0285-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52775
                             ANLAGE: 21                                                           Radtyp: XN7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 31.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 9


                                             Fahrzeughersteller               HONDA




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                         Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
                             5114345641/F3       XN7580/F3                   Ø64,1-R-Ø76                64,1                    570     2217    06/19
                             5114345641/F3       XN7580/F3                   Ø64,1-R-Ø76                64,1                    600     2100    06/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 52775, Erweiterung 01




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                                          CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                                                          FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                                                          110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1
                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                         Auflagen
                             CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22M; 24C; 24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P

                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL9          e6*2001/116*0092*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN1          e6*2001/116*0096*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0285-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52775
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: XN7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.08.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             CM2          e6*2001/116*0094*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                             CN2          e6*2001/116*0097*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             CW1            e6*2001/116*0120*..   110 - 148 225/45R18 91                               Kombi; Frontantrieb;
                             CW2            e6*2001/116*0121*..             235/45R18 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                             CW3            e6*2001/116*0122*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88                                    CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                             FK           e6*2007/46*0256*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
§ 22 52775, Erweiterung 01




                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 5EG; 51J                         nur bis
                             FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  51J                              e11*2001/116*0255*06;
                             FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88                                   nur bis
                                                                                                                       e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                                       nur bis
                                                                                                                       e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 77E
                             FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89  11A; 26P                       ab
                             FK2            e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W 11A; 26P; 5ET                  e11*2001/116*0255*07;
                             FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88W 11A; 26P                       ab
                                                                                                                       e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                                       ab
                                                                                                                       e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                                       CIVIC TOURER;
                                                                                                                       Schrägheck;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   205/40R18 82                               2-türig; Frontantrieb;
                                                                            215/35R18 80      11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/40R18 85      11A; 21P                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            225/35R18 83      11A; 21P                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0285-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52775
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: XN7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87                11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL4          e11*98/14*0166*..                                   24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91                               Stufenheck;
                             CU2            e6*2001/116*0114*..             235/45R18 94                               Frontantrieb;
                             CU3            e6*2001/116*0115*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                             FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    215/40R18 89         11A; 21P; 22I; 24M;           721; 725; 729; 73C;
                                                                                         51J                           74A; 74P
                                                                           225/40R18 88  11A; 21P; 22I; 24M
                             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 52775, Erweiterung 01




                                                                                         51J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/40R18 88  11A; 21P; 22I; 24M            721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 76O

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R18 94                                ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100                               bis
                             RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97                                e11*2001/116*0301*05;
                             RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100                               bis
                                                                           245/50R18 100      11A; 24J                 e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76O




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0285-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52775
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: XN7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100                                  ab
                             RE6          e11*2001/116*0302*..                                                         e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                                       ab
                                                                                                                       e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 75I; 76O

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/45R18 86       5EM                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             BE3          e6*2001/116*0100*..              205/45R18 90                                12A; 51A; 71C; 71K;
                             BE5          e6*2001/116*0104*..              215/40R18 85       5EG                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                           215/40R18 89                                74P
                                                                           225/40R18 88       5FE
                                                                           225/40R18 92
§ 22 52775, Erweiterung 01




                             Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 215/50R18 92        11A; 24J; 248; 26P       Frontantrieb;
                                                                          225/45R18 91        11A; 24J; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/45R18 94        11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          245/45R18 96        11A; 24J; 248; 26B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              26N                      74P; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0285-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52775
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: XN7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.08.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 9
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§ 22 52775, Erweiterung 01




                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0285-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52775
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: XN7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.08.2020
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                                                                                                                                 Seite: 6 von 9
                                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                   abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 52775, Erweiterung 01




                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1060kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0285-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52775
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: XN7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.08.2020
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                                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§ 22 52775, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0285-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52775
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: XN7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.08.2020
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      FK1
                                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                                    Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                             Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          27I                      x = 245            y = 360                     HA
                                          27B                      x = 295            y = 410                     HA
                                          26P                      x = 195            y = 320                     VA
                                          26B                      x = 245            y = 370                     VA
§ 22 52775, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                                          27F                   x = 295       y = 410             30                HA
                                          26N                   x = 245       y = 370              8                VA
                                          26J                   x = 245       y = 370             27                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0285-20-WIRD
                             zur Erteilung der ABE 52775
                             ANLAGE: 21                                                        Radtyp: XN7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 31.08.2020
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                                                                                                                                 Seite: 9 von 9


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      RU
                                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0158*..
                                    Handelsbez.:      HR-V

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          27B                      x = 275            y = 300                     HA
                                          26P                      x = 250            y = 250                     VA
                                          26B                      x = 300            y = 300                     VA
                                          27I                      x = 225            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52775, Erweiterung 01




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 275       y = 300              8                HA
                                          27F                   x = 275       y = 300             15                HA
                                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                                          26J                   x = 300       y = 300             25                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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