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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                 12                                                   TUV NORD
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_9019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     9EVO_9019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                               Fondmetal

Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                              53 5120C

Radausführungskennz.:                                        LK120C

Radgröße:                                                    9Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                           53 mm

Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm

Lochzahl:                                                       5

Mittenlochdurchmesser:                                       64,1 mm

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung

Zentrierring:                                               ohne Ring

geprüfte Radlast: *)                                         650 kg

Reifenabrollumfang:                                          2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     HONDA


Radbefestigung
Auflagen-lAchse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                    110 Nm
BF2          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                    130 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                    12                                                      TUVNORD
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Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_9019




Typ(en):                       ABE
                                 / EG-Genehmigung(en):
FK2                             e11*2001/116*0256*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
228              Honda Civic Type R      235/35R19                               AO1) bis A10)
                                                                                 BF1) K62)
                                         245/30R19


                                         255/30R19
                                         K04)


                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten

                                         235/35R19            265/30R19          AO1) bis A10)
                                                              K04) K62)          BF1) VOO)


Typ(en):                       ABE
                                 / EG-Genehmigung(en):
FC                             e11*2007/46*3633*..
FK                             e6*2007/46*0256"..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   [zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
235              Honda Civic Type R      235/35R19                               AO2) bis A10)
                                         A93)                                    BF2)


                                         245/35R19
                                         A93a)


                                         255/35R19
                                         01) G01)


                                         265/30R19
                                         A93)


                                         275/30R19
                                         01) A93a) K04)


                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten

                                         235/35R19            265/30R19          AO2) bis A10)
                                         A93)                                    BF2) VOO)
                                         235/35R19            275/30R19          AO1) bis A10)
                                         A93)                 K04)               BF2) VOO)
                                         245/35R19            275/30R19          AO1) bis A10)
                                         A93a)                K04)               BF2) VOO)


Auflagen und Hinweise


A01)      Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
          Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
          Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
          StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
          veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                   12                                                TuV NORD
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Auftraggeber:                  Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_9019



A02)      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
          Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
          Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
          dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
          Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.


A03)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
          verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
          in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
          entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
          nicht zulässig.


A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.

A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.


A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


A93)      Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
          Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                   12                                                 TuV NORD
Seile :                       4/4                                                            Mobilitat
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_9019




BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
          Anzugsmoment: 130 Nm


G01)      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
          Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
          liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
          nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


K62)      Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
          erforderlich:
          « die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 35° vor Radmitte bis zur
             Stoßfängeroberkante auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden
             Blechradhaus zu verkleben,
          ¢ die Blechradhauskante ist um 5mm zu weiten.

Vo0)      Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
          und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
          ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
          sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
          Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
          eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 12 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
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