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							Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 26                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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                 Fahrzeughersteller           HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-  zul.        zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff      Rad-        Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm                  last        umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  in kg       in mm     datum
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1                 64,1    Aluminium      725       2217    07/09
40 641
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1                 64,1    Aluminium       750     2150     07/09
40 641
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoment s der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                           CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                           FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                           110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                           EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CG2          e6*95/54*0049*..  147    225/40R18 88W               22I; 22L; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W          22B; 22L; 24J; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
 CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91           22B; 22L; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 723;
 CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W          22B; 22L; 24D; 57F;      73C; 74A; 74P
                                                                   68T

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W          22B; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
 CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91           22B; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 723;
 CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W          22B; 24D; 57F; 68T       73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 26                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18      91      24J                    Kombi; Frontantrieb;
CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18      91      24J; 24M               10B; 11G; 11H; 11K;
CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18      94      21P; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/40R18      93      21P; 22I; 24J; 24M     73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/45R18 86              21P; 56G               10B; 11G; 11H; 11K;
                                        215/40R18 85              21P                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18      85W     24M; 5EG; 51J          nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18      89      24M; 51J               e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18      88      22I; 24J; 24M          nur bis
                                           235/40R18      91      21P; 22B; 24J; 24M     e11*2001/116*0256*06;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 110   215/40R18 89        26B                    ab
FK2           e11*2001/116*0256*..            225/35R18 87W       24J; 26B; 26N; 27I;    e11*2001/116*0255*07;
FK3           e11*2001/116*0257*..                                5ET                    ab
                                              225/40R18 88W       24J; 26B; 26N; 27I     e11*2001/116*0256*07;
                                              235/35R18 90        24J; 26B; 26N; 27H;    ab
                                                                  27I                    e11*2001/116*0257*06;
                                              235/40R18 91        24J; 26B; 26J; 27H;    CIVIC TOURER;
                                                                  27I                    Schrägheck;
                                              245/35R18 88W       24J; 248; 26B; 26J;    Frontantrieb;
                                                                  27B; 27H               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89      205/40R18   82      21P; 245               2-türig; Frontantrieb;
                                              215/35R18   80      21B; 22I; 245          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/40R18   85      21B; 22I; 245          12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/35R18   83      21B; 22I; 24J; 248;    729; 73C; 74A; 74P
                                                                  260

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87                 21B; 22B; 24C; 24D     10B; 11G; 11H; 11K;
CL4          e11*98/14*0166*..                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 26                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18      91      24J; 24M               Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..           235/40R18      91      24J; 24M               Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/45R18      94      21P; 24J; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18      93      21P; 22I; 24J; 24M     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA      CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..      66 - 118 215/35R18 84         21P; 22I; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
EP2          e11*98/14*0174*..               215/40R18 85         21P; 22I; 24J; 24M     12A; 51A; 71K; 723;
EP4          e11*98/14*0188*..                                                           73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..      147       215/35R18 84        21P; 22I               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18          85W     21P; 22I; 24D; 5EG;    10B; 11G; 11H; 11K;
FN3          e11*2001/116*0298*..                                 51J                    12A; 51A; 71K; 723;
                                       215/40R18          89      21P; 22I; 24D; 51J     729; 73C; 74A; 74P
                                       225/40R18          88      21B; 22B; 24D; 24J
                                       235/40R18          91      21B; 22B; 24D; 24J
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/40R18          85W     21P; 22I; 24D; 51J     10B; 11G; 11H; 11K;
                                       225/40R18          88      21B; 22B; 24D; 24J     12A; 51A; 71K; 723;
                                       235/40R18          91      21B; 22B; 24D; 24J     729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94              22B; 22F; 24C; 24D;    10B; 11G; 11H; 11K;
RD3          e6*98/14*0076*..                                     367                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD8           e11*98/14*0190*..     110       225/45R18   95      22B;   24C;   24M      nur bis
                                              235/45R18   94      22B;   24C;   24M      e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18   93      22B;   24C;   24D      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18   96      22B;   24C;   24D      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD8           e11*98/14*0190*..     110       235/45R18 94        22I; 24J; 24M          ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96        22B; 24J; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        235/45R18 94        22I; 24J; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 96        22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 26                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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                                                                                                     Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/60R18   100     24J                    bis
RE6          e11*2001/116*0302*..             235/50R18   97      24J; 24M               e11*2001/116*0301*05;
RE7          e11*2001/116*0322*..             235/55R18   100     24J; 24M               bis
                                              245/50R18   100     22I; 24C; 24M          e11*2001/116*0302*05;
                                              255/45R18   99      24J; 24M               Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18   85      5EG                    10B; 11G; 11H; 11K;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18   89                             12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18   88      24J; 24M; 5FE          73C; 74A; 74P
                                              225/40R18   92      24J; 24M


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 26                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittk anten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfl ügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, us w.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaß es des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 26                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 26                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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                                                                                                     Seite: 7 von 8
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 245              y = 360                  HA
             27B                      x = 295              y = 410                  HA
             26P                      x = 195              y = 320                  VA
             26B                      x = 245              y = 370                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten            Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 295        y = 410            8                 HA
             27F                   x = 295        y = 410           30                 HA
             26N                   x = 245        y = 370            8                 VA
             26J                   x = 245        y = 370           27                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.