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							               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung      Kennzeichnung                  in mm                   last      umf.      Fertig
                                   Rad                Zentrierring                                           in kg     in mm     datum
               C8 808 45           C8 808 CMS388/8CMS SR12 Ø67.1-Ø64.1                    64,1    Kunststoff     650      2254    10/05
               10CMS
               C8 808 45           C8 808 CMS388/8CMS SR12 Ø67.1-Ø64.1                    64,1    Kunststoff     690     2217     10/05
               10CMS
               C8 808 45           C8 808 CMS388/8CMS SR12 Ø67.1-Ø64.1                    64,1    Kunststoff     720     2114     10/05
               10CMS
               C8 808 45 10SD      C8 808 CMS388/8SD          SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     690     2217     03/12
               C8 808 45 10SD      C8 808 CMS388/8SD          SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     720     2114     03/12
               C8 808 45           C8 808 CMS388/8SFR         SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     690     2217     03/12
               10SFR
               C8 808 45           C8 808 CMS388/8SFR         SR12 Ø67.1-Ø64.1            64,1    Kunststoff     720     2114     03/12
               10SFR
§22 46274*13




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z 46


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                                            FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                                            110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                         Auflagen
               CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22M; 24C; 24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                             73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
               CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W           11A; 22M; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
               CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91            11A; 22L; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 723;
               CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W           11A; 22B; 22L; 24D;        73C; 74A; 74P
                                                                                  57F; 68T




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W        11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91         11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
               CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W        11A; 22B; 24D; 57F;       73C; 74A; 74P
                                                                               68T
               CW1            e6*2001/116*0120*..   110 - 148 225/45R18 91                               Kombi; Frontantrieb;
               CW2            e6*2001/116*0121*..             235/40R18 91     11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
               CW3            e6*2001/116*0122*..             235/45R18 94     11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                              245/40R18 93     11A; 24J                  73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88          11A; 26P                  CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91          11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/35R18 88          11A; 26N; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 723; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89         11A; 26P                  ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W        11A; 26P; 5ET             e11*2001/116*0255*07;
§22 46274*13




               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88W        11A; 26P                  ab
                                                          235/35R18 90         11A; 245; 26B; 26N;       e11*2001/116*0256*07;
                                                                               27I                       ab
                                                             235/40R18 91      11A; 245; 26B; 26N;       e11*2001/116*0257*06;
                                                                               27I                       CIVIC TOURER;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         77E
               FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 5EG; 51J                       nur bis
               FK2            e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  51J                            e11*2001/116*0255*06;
               FK3            e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88                                 nur bis
                                                             235/40R18 91      11A; 22I; 24J; 24M        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                         nur bis
                                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..      107 - 142 235/60R18 103    12N                       Allradantrieb;
                                                              245/55R18 103    11A; 12A; 245             Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76O; 77E




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   215/40R18 85     11A; 21P                  2-türig; Frontantrieb;
                                                              225/35R18 83     11A; 21P; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
               CL4          e11*98/14*0166*..                                  24D                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
               CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91                               Stufenheck;
               CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
               CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                Auflagen zu Reifen           Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W         11A; 21P; 22I; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..                            5EG; 51J                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                      215/40R18 89          11A; 21P; 22I; 24M;          729; 73C; 74A; 74P
                                                                            51J
§22 46274*13




                                                              225/40R18 88  11A; 21B; 22I; 24M
                                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                            24J
               FN2            e11*2001/116*0306*.. 148        215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            51J                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                              225/40R18 88  11A; 21B; 22I; 24M           729; 73C; 74A; 74P;
                                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;          76O
                                                                            24J

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RD8          e11*98/14*0190*.. 110             225/45R18 95     11A; 22B; 24J; 24M        nur bis
                                                              235/45R18 94     11A; 22B; 24J; 24M        e11*98/14*0190*01;
                                                              245/40R18 93     11A; 22B; 24C; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/45R18 96     11A; 22B; 24C; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
               RD8            e11*98/14*0190*..     110       235/45R18 94     11A; 22I                  ab e11*98/14*0190*02;
                                                              245/45R18 96     11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
               RD9            e11*2001/116*0234*.. 103        235/45R18 94     11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/45R18 96     11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/60R18 100                               bis
               RE6          e11*2001/116*0302*..             235/50R18 97      11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
               RE7          e11*2001/116*0322*..             235/55R18 100     11A; 24J                  bis
                                                             255/45R18 99      11A; 24J                  e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100                                ab
               RE6            e11*2001/116*0302*..                                                       e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71K; 723;
§22 46274*13




               BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      5FE                       73C; 74A; 74P
                                                             225/40R18 92

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 215/45R18 89       11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                            225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/40R18 91       11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               26N                       73C; 74A; 74P; 77E
                                                             235/45R18 94      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                               26N
                                                             245/40R18 93      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                               26N; 27I
                                                             245/45R18 96      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                               26N; 27I

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 12
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
§22 46274*13




                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 12
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 46274*13




               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 12
               57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 46274*13




               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 8 von 12
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 46274*13




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FC
                      Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 46274*13




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK1
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                      Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 195            y = 320                     VA
                            26B                      x = 245            y = 370                     VA
                            27I                      x = 245            y = 360                     HA
                            27B                      x = 295            y = 410                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 46274*13




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                            26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                            27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                            27F                   x = 295       y = 410            30                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 46274*13




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0493-05-LORD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C8 808
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.02.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RU
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:    HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 300                     VA
                            27I                      x = 225            y = 250                     HA
                            27B                      x = 275            y = 300                     HA
                            26P                      x = 250            y = 250                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 46274*13




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                            27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 275       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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