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							               Gutachten 366-0025-18-LORD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 14                                                           Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 15.02.2022
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               C25 707 50 10       CMS 1062 08                Ø67,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     685      2210    12/17
               C25 707 50 10       CMS 1062 08                Ø67,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     690      2200    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z46: Zentrierring SR12RK Ø67,1 - Ø64,1; Kegelbundmuttern M12x1,5,
§22 51785*05




                                                            Kegelw. 60 Grad;


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
               CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 -140 225/45R17 90                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               CL9          e6*2001/116*0092*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
               CN1          e6*2001/116*0096*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 -140 225/45R17 90                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
               CN2          e6*2001/116*0097*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
               CW1             e6*2001/116*0120*..    110 -115 215/50R17 91       51J                        Kombi; Frontantrieb;
               CW3             e6*2001/116*0122*..             215/55R17 94       51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/50R17 94                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76S; 76T

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 -134 215/45R17 87              12G                        CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..          215/50R17 91              12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/45R17 91              12G                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             76S; 77E


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 -103 205/50R17 89                                    nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..         215/45R17 91          51J                       e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..         225/45R17 90                                    nur bis
                                                                                                         e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                         nur bis
                                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
               FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 -110 205/50R17 89                                  ab
               FK2            e11*2001/116*0256*..         215/45R17 87W 5ET                             e11*2001/116*0255*07;
               FK3            e11*2001/116*0257*..         225/45R17     51G                             ab
                                                                                                         e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
§22 51785*05




                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 -115 215/50R17 91          51J                       Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..          215/55R17 94          51J                       Frontantrieb;
                                                         225/50R17 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 76T

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91             51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      225/45R17 91                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S
               FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/45R17 91      51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/45R17 91                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 -118 225/65R17 102                                   ab
               RE6          e11*2001/116*0302*..                                                         e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 -122 225/65R17 102      12P                       bis
               RE6            e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99       12A                       e11*2001/116*0301*05;
               RE7            e11*2001/116*0322*..          235/60R17 102      12A                       bis
                                                                                                         e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 51785*05




               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 -110 205/50R17 89                                     10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               BE1            e6*2001/116*0099*..   92 -110 205/50R17 89                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3            e6*2001/116*0100*..           215/45R17 87       5ET                       12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5            e6*2001/116*0104*..           215/45R17 91                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/45R17 90                                 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW      Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..      88 -134 215/50R17 91       12R                       Frontantrieb;
                                                            215/55R17 94       12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R17 94       11A; 12A; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/50R17 96       11A; 12A; 24J; 248;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                               26P                       74P; 76S; 77E

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 51785*05




               12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
               12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
                    an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 6
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 51785*05




                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 14                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 15.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RU
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:    HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 300                     VA
                            27I                      x = 225            y = 250                     HA
                            27B                      x = 275            y = 300                     HA
                            26P                      x = 250            y = 250                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51785*05




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                            27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 275       y = 300            15                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.