Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 15
Fahrzeughersteller HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTWP0BL40O641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 01/19
TTWP0SA40O641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 52478*02
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: TTWZ KBA: 52479 Lochkreis: 5x114,3 ET: 48
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
FN4; RD8; RD9; RU
110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP4;
EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3;
RD1; RD3; ZC; ZF1
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/55R16 89 11A; 22L; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 15
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
CL9 e6*2001/116*0092*.. 215/55R16 93 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
CN1 e6*2001/116*0096*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 22L; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M; 57T 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
CM2 e6*2001/116*0094*.. 215/55R16 93 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
CN2 e6*2001/116*0097*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
57T 74P; 76U
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R16 95 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4DT
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/55R16 91 12G CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK e6*2007/46*0256*.. 215/55R16 93 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52478*02
225/50R16 92 11A; 12A; 26N; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 12A; 26N; 26P 725; 73C; 74A; 74P;
76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; SC4
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91 nur bis
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0255*06;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/50R16 92 11A; 22I; 24M; 57T nur bis
e11*2001/116*0256*06;
nur bis
e11*2001/116*0257*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87 11A; 26P ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 195/60R16 89 11A; 26P e11*2001/116*0255*07;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 11A; 26P; 5ET ab
205/55R16 91 11A; 26P e11*2001/116*0256*07;
215/55R16 93 11A; 245; 26B; 26N ab
225/45R16 89 11A; 26P e11*2001/116*0257*06;
225/50R16 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27I CIVIC TOURER;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 195/50R16 84 2-türig; Frontantrieb;
195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 21P; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R16 86 721; 725; 73C; 74A;
225/45R16 89 11A; 21P; 245 74P; 76U
§22 52478*02
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL3 e11*98/14*0165*.. 113 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
CL4 e11*98/14*0166*.. 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R16 86 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
24D
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Stufenheck;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R16 93 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/60R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4DT
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 205/55R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
EP4 e11*98/14*0188*.. 215/45R16 86 721; 725; 73C; 74A;
EU5 e11*98/14*0158*.. 74P
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EV1 e11*2001/116*0198*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
FN3 e11*2001/116*0298*.. 215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24D; 74P; 76U
24J; 57T
FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24D; 74P; 76S
24J; 57T
FN4 e11*2001/116*0334*.. 73 205/55R16 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 225/55R16-94 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R16-98 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 367 74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/60R16 92 11A; 24J; 24M nur bis
§22 52478*02
205/65R16 95 11A; 24J; 24M e11*98/14*0190*01;
215/60R16 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/60R16 92 11A; 24J; 24M nur bis
205/65R16 95 11A; 24J; 24M e11*98/14*0190*01;
215/60R16 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 215/65R16 98 11A; 22I ab e11*98/14*0190*02;
225/60R16 98 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 215/65R16 98 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/60R16 100 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 15
Verkaufsbezeichnung: Honda e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZC e6*2007/46*0425*.. 60 205/55R16 91 GC6; 12Q; 57F; KAQA Schräghecklimousine;
Heckantrieb;
215/50R16 90 GC9; 124; 57F; KAQA 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76B; 76U; 77E; 97L
Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/50R16 90 12A; 51A; 71C; 71K;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/55R16 93 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 24M 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 205/60R16-91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
GH2 e6*98/14*0063*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
GH3 e6*98/14*0067*.. 721; 725; 73C; 74A;
GH4 e6*98/14*0068*.. 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R
§22 52478*02
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC2 e6*95/54*0052*.. 140 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 66D 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 205/50R16 11A; 21J; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
BB8 e6*95/54*0038*.. 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16-89 11A; 21J; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 685 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RA1 e6*93/81*0002*.. 110 205/55R16 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
RA3 e6*95/54*0050*.. 215/55R16-91 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
215/55R16-93 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 24M; 74P; FKA
5GM; 57F; 57T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 15
Verkaufsbezeichnung: HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 215/60R16 95 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N 721; 725; 73C; 74A;
225/60R16 98 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 76U; 77E
26N
235/55R16 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27I
245/50R16 97 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
245/55R16 100 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H; 27I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 52478*02
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 15
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§22 52478*02
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkom bination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 15
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 52478*02
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 15
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 52478*02
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer z ulässigen
Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 15
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
§22 52478*02
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des
Sonderrades der Hinterachse.
FKA) Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit
ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen
bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GC6) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 185/60R16
Hinterachse: 205/55R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GC9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 195/55R16
Hinterachse: 215/50R16
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAQA) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse TTWZ KBA: 52479 Lochkreis 5x114,3 ET: 48
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 52478*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FC
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*..
Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 300 VA
26B x = 300 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52478*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 15 HA
26N x = 300 y = 350 8 VA
26J x = 300 y = 350 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RU
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*..
Handelsbez.: HR-V
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 225 y = 250 HA
27B x = 275 y = 300 HA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52478*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 275 y = 300 8 HA
27F x = 275 y = 300 15 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52478*02
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0314-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52478
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTWP
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0256*..
Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 300 VA
26B x = 300 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52478*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 15 HA
26N x = 300 y = 350 8 VA
26J x = 300 y = 350 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.