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							               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                            Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.02.2022
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+                Einpreßtiefe (mm)     : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               B1 818 40           B1 818 869/02 CMS          SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff     725      2254    12/14
               10CMS
               B1 818 40 10JF      B1 818 869/02 JF           SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff    725      2254     12/14
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 49824*06




               Zubehör                                    : Z 46


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FD3; FK; FK1; FK2; FK3;
                                                            FN1; FN2; FN3; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                                            110 Nm für Typ : EV1; ZF1
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
               CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W          11A; 22B; 22L; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
               CL9          e6*2001/116*0092*..                                  24M                         12A; 51A; 71K; 721;
               CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R18 91           11A; 22B; 22L; 24C;         73C; 74A; 74P
                                                                                 24D
                                                                   245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                                 57F; 68T

               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 -140 225/40R18 88W             11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..          235/40R18 91              11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71K; 721;
               CN2          e6*2001/116*0097*..          245/35R18 88W             11A; 22B; 24D; 57F;       73C; 74A; 74P
                                                                                   68T
               CW1            e6*2001/116*0120*..     110 -148 225/45R18 91        11A; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
               CW2            e6*2001/116*0121*..              235/40R18 91        11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
               CW3            e6*2001/116*0122*..              235/45R18 94        11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                               245/40R18 93        11A; 21P; 22I; 24J;       73C; 74A; 74P
                                                                                   24M




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 -115 225/45R18 91          11A; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
               CW3          e6*2001/116*0122*..          235/40R18 91          11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/45R18 94          11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         245/40R18 93          11A; 21P; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                               24M                       74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 -134 225/40R18 88           11A; 26N; 26P             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..          235/40R18 91           11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/35R18 88           11A; 26B; 26N; 27I        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86             11A; 21P; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/40R18 85             11A; 21P                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; SC4
               FD3            e11*2001/116*0271*.. 70        215/40R18 85      11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
§22 49824*06




                                                                                                         74P; SC4

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu ReifenAuflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 -103 215/40R18 85W         11A; 24M; 5EG; 51Jnur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..         215/40R18 89          11A; 24M; 51J     e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..         225/40R18 88          11A; 22I; 24J; 24Mnur bis
                                                         235/40R18 91          11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                                                 e11*2001/116*0256*06;
                                                                               24M               nur bis
                                                                                                 e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 77E
               FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 -110 215/40R18 89  11A; 26B                ab
               FK2            e11*2001/116*0256*..         225/35R18 87W 11A; 24J; 26B; 26N;     e11*2001/116*0255*07;
               FK3            e11*2001/116*0257*..                       27I; 5ET                ab
                                                           225/40R18 88W 11A; 24J; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                 ab
                                                           235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N;     e11*2001/116*0257*06;
                                                                         27H; 27I                CIVIC TOURER;
                                                           235/40R18 91  11A; 24J; 26B; 26J;     Schrägheck;
                                                                         27H; 27I                Frontantrieb;
                                                           245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         26J; 27B; 27H           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 77E




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..      107 -142 235/60R18 103     11A; 24J                  Allradantrieb;
                                                             245/55R18 103     11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                             255/55R18 105     11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 -89   205/40R18 82      11A; 21P; 245             2-türig; Frontantrieb;
                                                             215/35R18 80      11A; 21B; 22I; 245        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R18 85      11A; 21B; 22I; 245        12A; 51A; 71K; 721;
                                                             225/35R18 83      11A; 21B; 22I; 24J;       729; 73C; 74A; 74P
                                                                               248; 260

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 -115 225/45R18 91          11A; 24J; 24M             Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..          235/40R18 91          11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                         235/45R18 94          11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/40R18 93          11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               24M                       721; 725; 73C; 74A;
§22 49824*06




                                                                                                         74P; 76U
               CU1            e6*2001/116*0113*..   110 -148 225/45R18 91      11A; 24J; 24M             Stufenheck;
               CU2            e6*2001/116*0114*..            235/40R18 91      11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
               CU3            e6*2001/116*0115*..            235/45R18 94      11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                               24M                       73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EV1          e11*2001/116*0198*.. 66 - 118 215/35R18 84         11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                             215/40R18 85      11A; 21P; 22I; 24J;       73C; 74A; 74P
                                                                               24M

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                      215/40R18 89         11A; 21P; 22I; 24D; 51J       729; 73C; 74A; 74P
                                                      225/40R18 88         11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                           24J
                                                             235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                           24J
               FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24D; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                             225/40R18 88      11A; 21B; 22B; 24D;       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                               24J                       76O
                                                             235/40R18 91      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                               24J




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RD9          e11*2001/116*0234*.. 103         235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 -122 225/60R18 100      11A; 24J                  bis
               RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97       11A; 24J; 24M             e11*2001/116*0301*05;
               RE7            e11*2001/116*0322*..          235/55R18 100      11A; 24J; 24M             bis
                                                             245/50R18 100     11A; 22I; 24C; 24M        e11*2001/116*0302*05;
                                                             255/45R18 99      11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 -118 225/60R18 100       11A; 24J; 27I             ab
               RE6            e11*2001/116*0302*..         235/50R18 97        11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                                             235/55R18 100     11A; 24J; 26P; 27I        ab
                                                             255/45R18 99      11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
§22 49824*06




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 -110      215/40R18 85      5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                                12A; 51A; 71K; 721;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      11A; 24J; 24M; 5FE        73C; 74A; 74P
                                                             225/40R18 92      11A; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 215/45R18 89       11A; 24J; 248; 26N;       Frontantrieb;
                                                                               26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               26N                       721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/50R18 95      11A; 24C; 244; 247;       74P; 77E
                                                                               26B; 26J; 27H; 27I
                                                             235/40R18 91      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                               26N; 27I
                                                             235/45R18 94      11A; 24C; 248; 26B;
                                                                               26N; 27I
                                                             245/40R18 93      11A; 24C; 244; 247;
                                                                               26B; 26J; 27H; 27I
                                                             245/45R18 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                               26B; 26J; 27H; 27I

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 13
                      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                      Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 49824*06




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 13
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 49824*06




               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                          Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 10.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§22 49824*06




                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
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               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
§22 49824*06




                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK1
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                      Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 195            y = 320                     VA
                            26B                      x = 245            y = 370                     VA
                            27I                      x = 245            y = 360                     HA
                            27B                      x = 295            y = 410                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 49824*06




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                            27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
                            26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                            26J                   x = 245       y = 370            27                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RE5
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:    HONDA CR-V

                      Variante(n):    Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]            bis [mm]
                            26B                        x = 260            y = 270                   VA
                            26P                        x = 210            y = 220                   VA
                            27B                        x = 330            y = 450                   HA
                            27I                        x = 280            y = 420                   HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 49824*06




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
                            27H                   x = 330       y = 450             8                 HA
                            26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
                            26N                   x = 260       y = 270             8                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 13


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FC
                      Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 49824*06




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 13


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RU
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:    HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 300                     VA
                            27I                      x = 225            y = 250                     HA
                            27B                      x = 275            y = 300                     HA
                            26P                      x = 250            y = 250                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 49824*06




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 275       y = 300            15                 HA
                            26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 300            25                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0068-15-LORD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49824
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: B1 818
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2022
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 13


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 49824*06




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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