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							               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                     Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 14

                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TREP0KA40D641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    02/11
               TREP0KA40J641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               TREP0KA40M641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    03/10
               TREP0KA40O641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    01/12
               TREP0KA40T641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    06/10
               TREP0KA40Y641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    06/09
               TREP0KA40641            PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               TREP0SA40D641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    02/11
§22 47687*24




               TREP0SA40J641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               TREP0SA40M641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    03/10
               TREP0SA40O641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    01/12
               TREP0SA40T641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    06/10
               TREP0SA40Y641           PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    06/09
               TREP0SA40641            PCD114 ET40            Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        720      2160    04/09
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                                            FN4; RD8; RD9; RU
                                                            110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP4;
                                                            EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3;
                                                            RD1; RD3; ZF1




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                 Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/55R16 89             11A; 22L; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     225/50R16-92             11A; 22L; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93        11A; 22L                  12A; 51A; 71C; 71K;
               CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92        11A; 22B; 22L; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24M; 57T                  74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93        11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
               CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92        11A; 22B; 24J; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              57T                       74P; 76U
               CW1           e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16 92       51J                       Kombi; Frontantrieb;
               CW3           e6*2001/116*0122*..           215/55R16 93                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/60R16 95                                12A; 51A; 71C; 71K;
§22 47687*24




                                                            225/55R16 95      11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 4IT

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/55R16      91    12G                       CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..           215/55R16      93    11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R16      92    11A; 12A; 26N; 26P        51A; 71C; 71K; 721;
                                                         225/55R16      95    11A; 12A; 26N; 26P        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    195/55R16 87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/55R16 91           11A; 21P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; SC4




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                 Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                           nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                           e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/50R16 92   11A; 22I; 24M; 57T      nur bis
                                                                                                 e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                 nur bis
                                                                                                 e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P; 76U; 77E
               FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87  11A; 26P                ab
               FK2           e11*2001/116*0256*..          195/60R16 89  11A; 26P                e11*2001/116*0255*07;
               FK3           e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 11A; 26P; 5ET           ab
                                                           205/55R16 91  11A; 26P                e11*2001/116*0256*07;
                                                           215/55R16 93  11A; 245; 26B; 26N      ab
                                                           225/45R16 89  11A; 26P                e11*2001/116*0257*06;
                                                           225/50R16 92  11A; 24J; 26B; 26N; 27I CIVIC TOURER;
                                                                                                 Schrägheck;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
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                                                                                                 74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89     195/50R16   84                              2-türig; Frontantrieb;
                                                            195/55R16   87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R16   87    11A; 21P; 245             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/45R16   86                              721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/45R16   89    11A; 21P; 245             74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/50R16 87              11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
               CL4          e11*98/14*0166*..                                 24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/45R16 86              11A; 22B; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                    225/45R16 89              11A; 21B; 22B; 24C;       74P
                                                                              24D
               CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92       51J                       Stufenheck;
               CU3           e6*2001/116*0115*..           215/55R16 93       11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                            215/60R16 95      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16 95      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 4IT




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                 Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118   205/50R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2          e11*98/14*0174*..               205/55R16         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
               EP4          e11*98/14*0188*..               215/45R16 86                                721; 725; 73C; 74A;
               EU5          e11*98/14*0158*..                                                           74P
               EU6          e11*98/14*0159*..
               EU7          e11*98/14*0160*..
               EU8          e11*98/14*0161*..
               EU9          e11*98/14*0189*..
               EV1          e11*2001/116*0198*..

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91            11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93            11A; 21B; 22B; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24J                       721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/50R16 92      11A; 21B; 22B; 24D;       74P; 76U
                                                                              24J; 57T
               FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       205/55R16 91      11A; 21P; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16 93      11A; 21B; 22B; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24J                       721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/50R16 92      11A; 21B; 22B; 24D;       74P; 76S
                                                                              24J; 57T
§22 47687*24




               FN4           e11*2001/116*0334*.. 73        205/55R16         11A; 21P; 22I; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/55R16-94           11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
               RD3          e6*98/14*0076*..                                  24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/60R16-98           11A; 22B; 22F; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24D; 367                  74P
               RD8           e11*98/14*0190*..    110       205/60R16 92      11A; 24J; 24M             nur bis
                                                            205/65R16 95      11A; 24J; 24M             e11*98/14*0190*01;
                                                            215/60R16 95      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               RD8           e11*98/14*0190*..    110       215/65R16 98      11A; 22I                  ab e11*98/14*0190*02;
                                                            225/60R16 98      11A; 22I; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/60R16 100     11A; 22B; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103       215/65R16 98      11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/60R16 98      11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/60R16 100     11A; 22B; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                 Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110    205/55R16   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..             215/50R16   90                              12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..             215/55R16   93                              721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/50R16   92    11A; 21P; 24J; 24M        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91       205/60R16-91      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
               GH2          e6*98/14*0063*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
               GH3          e6*98/14*0067*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
               GH4          e6*98/14*0068*..                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DC2          e6*95/54*0052*..  140    215/40R16-82             11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/40R16-85      11A; 21B; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24D; 66D                  74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16             11A; 21J; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 47687*24




               BB8          e6*95/54*0038*..                                  24M; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        225/45R16-89          11A; 21J; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24D; 685                  74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RA1          e6*93/81*0002*..  110   205/55R16 91              5GG                       10B; 11B; 11G; 11H;
               RA3          e6*95/54*0050*..        215/55R16-91              5GG                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    215/55R16-93                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                    225/50R16-92              11A; 22B; 22F; 24M;       74P
                                                                              5GM; 57F; 57T

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..    88 - 134 215/60R16 95       11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                              26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16 95      11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26N                       721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/60R16 98      11A; 24J; 248; 26B;       74P; 76U; 77E
                                                                              26N
                                                            235/55R16 98      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27I
                                                            245/50R16 97      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H; 27I
                                                            245/55R16 100     11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H; 27I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                  Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.07.2022
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 47687*24




                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                  Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.07.2022
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               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
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                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                  Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.07.2022
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               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 47687*24




                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfl ügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4IT)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                      Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässi g.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                 Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        205/55R16
                                   Hinterachse:                        225/50R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
§22 47687*24




                                   Vorderachse:                          205/50R16
                                   Hinterachse:                          225/45R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitz uführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefes tigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                  Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 14
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 47687*24




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                 Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FC
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 47687*24




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                 Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RU
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 225              y = 250                  HA
                            27B                     x = 275              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 47687*24




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            25                VA
                            27H                  x = 275        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 275        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                 Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 47687*24




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0173-09-WIRD/N23
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
               ANLAGE: 69 HONDA                                                 Radtyp: TREP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.07.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK1
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 47687*24




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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