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							               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                           Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.03.2023
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               C25 707 40 10       CMS 1062 07                Ø67,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     690      2200    12/17
               C25 707 40 10       CMS 1062 07                Ø67,1 - Ø64,1               64,1     Kunststoff     685      2210    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Z46: Zentrierring SR12RK Ø67,1 - Ø64,1; Kegelbundmutter M12x1,5,
§22 51785*07




                                                            Kegelw. 60 Grad


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                                            FN3; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                                            110 Nm für Typ : EV1; ZF1
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
               CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 -140 225/45R17 90               11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               CL9          e6*2001/116*0092*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
               CN1          e6*2001/116*0096*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 -140 225/45R17 90               11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
               CN2          e6*2001/116*0097*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
               CW1             e6*2001/116*0120*..    110 -115 215/50R17 91         11A; 24J; 51J            Kombi; Frontantrieb;
               CW3             e6*2001/116*0122*..             215/55R17 94         11A; 24J; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/50R17 94         11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               235/50R17 96         11A; 21P; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76S; 76T




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FE           e6*2018/858*00064*.. 95 -134 215/50R17 91            12Q                     mit
                                                         225/45R17 91            12Q                     Radhausverbreiterung
                                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 -134 205/50R17 89                                     CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..          215/45R17 87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/50R17 91             11A; 26P                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        225/45R17 91             11A; 26P                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89               11A; 21P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/45R17 87                                       12A; 51A; 71C; 71K;
§22 51785*07




                                                      225/45R17 91               11A; 21P                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; SC4

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 -103 205/50R17 89                                    nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..         215/45R17 91            51J                     e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..         225/45R17 90                                    nur bis
                                                                                                         e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                         nur bis
                                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
               FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 -110 205/50R17 89          11A; 26P                ab
               FK2            e11*2001/116*0256*..         215/45R17 87W         11A; 26P; 5ET           e11*2001/116*0255*07;
               FK3            e11*2001/116*0257*..         225/45R17 91          11A; 26P                ab
                                                                                                         e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                         ab
                                                                                                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                         CIVIC TOURER;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 -89    195/45R17 81        51J                     2-türig; Frontantrieb;
                                                             205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17 83        11A; 21P                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             215/45R17 87        11A; 21P                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 -115 215/50R17 91            11A; 24J; 24M; 51J      Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..          215/55R17 94            11A; 24J; 24M; 51J      Frontantrieb;
                                                         225/50R17 94            11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/50R17 96            11A; 21P; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 76T

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EV1          e11*2001/116*0198*.. 66 -81    205/40R17 80          5DA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/40R17 84                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   66 -118 205/45R17 84                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                           215/40R17 83                                  74P
§22 51785*07




                                                           215/45R17             51G

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89               11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91               11A; 21P; 22I; 24M;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 51J                     721; 725; 729; 73C;
                                                             225/45R17 91        11A; 21B; 22I; 24M      74A; 74P; 76S
               FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89        11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/45R17 91        11A; 21P; 22I; 24M;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 51J                     721; 725; 729; 73C;
                                                             225/45R17 91        11A; 21B; 22I; 24M      74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RD9          e11*2001/116*0234*.. 103         225/55R17 97        11A; 22I; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/55R17 99        11A; 22B; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 -122 225/65R17 102                                bis
               RE6            e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99         11A; 24J                e11*2001/116*0301*05;
               RE7            e11*2001/116*0322*..          235/60R17 102        11A; 24J                bis
                                                             245/55R17 102       11A; 24J                e11*2001/116*0302*05;
                                                             255/50R17 101       11A; 24J; 24M           Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 -118 225/65R17 102                                   ab
               RE6          e11*2001/116*0302*..         235/55R17 99            11A; 24J                e11*2001/116*0301*06;
                                                         235/60R17 102           11A; 24J; 27I           ab
                                                         245/55R17 102           11A; 24J; 27I           e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 -110      205/50R17 89                                10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87        5ET                     12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/45R17 90                                74P

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 215/50R17 91         11A; 24J; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                                                 26N                     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51785*07




                                                             215/55R17 94        11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26N                     721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/50R17 94        11A; 24J; 248; 26B;     74P; 76S; 77E
                                                                                 26N
                                                             235/50R17 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 26B; 26J; 27I

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 12
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 51785*07




               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 12
                      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 51785*07




               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 12
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
§22 51785*07




                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51785*07




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RE5
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:    HONDA CR-V

                      Variante(n):    Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]            bis [mm]
                            27B                        x = 330            y = 450                   HA
                            27I                        x = 280            y = 420                   HA
                            26B                        x = 260            y = 270                   VA
                            26P                        x = 210            y = 220                   VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51785*07




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
                            27H                   x = 330       y = 450             8                 HA
                            26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
                            26N                   x = 260       y = 270             8                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FC
                      Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA
                            26P                      x = 250            y = 300                     VA
                            26B                      x = 300            y = 350                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51785*07




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 250       y = 300            15                 HA
                            26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 350            25                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    RU
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:    HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            27B                      x = 275            y = 300                     HA
                            26P                      x = 250            y = 250                     VA
                            26B                      x = 300            y = 300                     VA
                            27I                      x = 225            y = 250                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 51785*07




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                            27F                   x = 275       y = 300            15                 HA
                            26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                            26J                   x = 300       y = 300            25                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0025-18-LORD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51785
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: C25 707
               Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.03.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     HONDA
                      Fahrzeugtyp:    FK1
                      Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                      Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            27I                      x = 245            y = 360                     HA
                            27B                      x = 295            y = 410                     HA
                            26P                      x = 195            y = 320                     VA
                            26B                      x = 245            y = 370                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 51785*07




                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                            27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
                            26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                            26J                   x = 245       y = 370            27                 VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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