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							               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                     Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTAG0BP45B641           PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2364    04/19
               TTAG0BP45D641           PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2364    04/19
               TTAG0SA45B641           PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2364    04/19
               TTAG0SA45D641           PCD114,3 ET45          Ø71.6 Ø64.1                 64,1     Kunststoff        750      2364    04/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52500*08




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                                            FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                                            110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1
                                                            120 Nm für Typ : RV
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
                CG2          e6*95/54*0049*..  147    225/40R18 88W 11A; 22M; 24C; 24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W 11A; 22M; 24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91  11A; 22L; 24J; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                         57F; 68T                            74P; FKA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W 11A; 22I; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91  11A; 22B; 24J; 24M              12A; 51A; 71C; 71K;
               CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W 11A; 22B; 24D; 57F;             721; 725; 73C; 74A;
                                                                        68T                             74P; FKA
               CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91                                  Kombi; Frontantrieb;
               CW2          e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91  11A; 24J                        10B; 11B; 11G; 11H;
               CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94  11A; 24J                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          245/40R18 93  11A; 24J                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4DT

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/40R18     89                              mit
                                                          215/45R18     89                              Radhausverbreiterung
                                                          225/40R18     88                              (Flap) Serie;
                                                          235/40R18     91                              Frontantrieb; inkl.
                                                          245/35R18     88    11A; 26P                  Hybrid;
                                                          245/40R18     93    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
§22 52500*08




               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88         11A; 26P                  CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91         11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/35R18 88         11A; 26N; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18     89    11A; 26P                  ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..          225/35R18     87W   11A; 26P; 5ET             e11*2001/116*0255*07;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18     88W   11A; 26P                  ab
                                                          235/35R18     90    11A; 245; 26B; 26N;       e11*2001/116*0256*07;
                                                                              27I                       ab
                                                            235/40R18 91      11A; 245; 26B; 26N;       e11*2001/116*0257*06;
                                                                              27I                       CIVIC TOURER;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18     85W 5EG; 51J                    nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18     89  51J                         e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18     88                              nur bis
                                                          235/40R18     91  11A; 22I; 24J; 24M          e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                        nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..    107 - 142 235/60R18 103     12N                       Allradantrieb;
                                                            245/55R18 103     11A; 12A; 245             Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 52500*08




               ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89     205/40R18   82    11A; 21P                  2-türig; Frontantrieb;
                                                            215/35R18   80    11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R18   85    11A; 21P                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/35R18   83    11A; 21P; 245             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87              11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
               CL4          e11*98/14*0166*..                                 24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91                                 Stufenheck;
               CU2           e6*2001/116*0114*..           235/40R18 91       11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
               CU3           e6*2001/116*0115*..           235/45R18 94       11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/40R18 93      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4DT

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;                 10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..                    5EG; 51J                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      215/40R18 89  11A; 21P; 22I; 24M;                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                    51J                                 74P
                                                      225/40R18 88  11A; 21B; 22I; 24M
                                                      235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                    24J



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    51J                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      225/40R18 88  11A; 21B; 22I; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                      235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;                 74P; 76O
                                                                    24J

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R18 94     11A; 22I                  ab e11*98/14*0190*02;
                                                             245/45R18 96     11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               RD8           e11*98/14*0190*..    110        225/45R18   95   11A;   22B;   24J; 24M    nur bis
                                                             235/45R18   94   11A;   22B;   24J; 24M    e11*98/14*0190*01;
                                                             245/40R18   93   11A;   22B;   24C; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/45R18   96   11A;   22B;   24C; 24M    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        235/45R18 94     11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/45R18 96     11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
§22 52500*08




                                                                                                        74P
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   225/60R18 100                              ab
               RE6           e11*2001/116*0302*..                                                       e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100                               bis
               RE6           e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97      11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
               RE7           e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100     11A; 24J                  bis
                                                             255/45R18 99     11A; 24J                  e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18   85   5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18   89                             12A; 51A; 71C; 71K;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18   88   5FE                       721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/40R18   92                             74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..    88 - 134 215/45R18 89       11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                           225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R18 95       11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26N                       721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/40R18 91      11A; 24J; 248; 26B;       74P; 77E
                                                                              26N
                                                            235/45R18 94      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                              26N
                                                            245/40R18 93      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                              26N; 27I
                                                            245/45R18 96      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                              26N; 27I
               RV            e6*2018/858*00063*.. 79        225/50R18   95    11A; 24J; 26P             Frontantrieb; Hybrid;
                                                            235/45R18   94    11A; 246                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R18   96    11A; 24J; 26P             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            255/45R18   99    11A; 24J; 248; 26P        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
§22 52500*08




                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex besc hreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                  Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2023
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§22 52500*08




                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzus tand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                  Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 14
                      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 52500*08




               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                  Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.02.2023
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                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/40R18
                                   Hinterachse:                          245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 52500*08




               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beac hten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FC
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52500*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FE
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
                      Handelsbez.:     CIVIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 230                  VA
                            26P                     x = 270              y = 180                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 290        y = 330            30                HA
§22 52500*08




                            27H                  x = 290        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 320        y = 230            30                VA
                            26N                  x = 320        y = 230             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RV
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00063*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 320                  HA
                            27I                     x = 230              y = 270                  HA
                            26B                     x = 305              y = 275                  VA
                            26P                     x = 255              y = 225                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52500*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 305        y = 275            10                VA
                            26N                  x = 305        y = 275             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52500*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RU
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 275              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 225              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52500*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 275        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 275        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-18-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52500
               ANLAGE: 17 HONDA                                                 Radtyp: TTAG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK1
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52500*08




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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