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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000892-H0-104
Anlage-Nr. :                42
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  62R8755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          62R8755.28
Radausführungskennz.:                                   62R8755.28
Radgröße:                                               7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast: *)                                      735 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HONDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50832     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50832     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000892-H0-104
Anlage-Nr. :                42
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                            e6*2001/116*0113*..
CU2                            e6*2001/116*0114*..
CU3                            e6*2001/116*0115*..
CW1                            e6*2001/116*0120*..
CW2                            e6*2001/116*0121*..
CW3                            e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132     Honda Accord            205/45R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      A93) N215) T86)                    BF1) EB1) EF0)

                                         215/45R18
                                         A93) N225)

                                         225/40R18
                                         A93)

                                         225/45R18
                                         A93)

                                         235/45R18
                                         G7L)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                             e11*2001/116*0255*..
FK2                             e11*2001/116*0256*..
FK3                             e11*2001/116*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110      Honda Civic, Honda Civic 205/40R18                         A02) bis A10)
                Tourer                   T86)                              BF1) E45)
                (ab Modelljahr 2012)
                                         215/40R18

                                         225/40R18
                                         A01) K60)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                              e11*2007/46*3633*..
FK                              e6*2007/46*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134      Honda Civic 5dr          215/40R18                         A02) bis A10)
                (5-türig)                A93a)                             BF1) EF0)

                                         215/45R18
                                         GAX)

                                         225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000892-H0-104
Anlage-Nr. :                42
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FE                            e6*2018/858*00064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
105             Honda Civic            225/40R18                                 A02) bis A10)
                                                                                 A93) BF2)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                              e11*2001/116*0301*..
RE6                              e11*2001/116*0302*..
RE7                              e11*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122     Honda CR-V                225/60R18                              A02) bis A10)
                (beim Typ RE5 nur                                                BF1) E46)
                zulässig bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0301*05;
                beim Typ RE6 nur
                zulässig bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0302*05)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V               225/50R18                               A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013;                                             BF1) E46a)
                Typ RE5 nur zulässig     225/55R18
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e11*2001/116*0301*06; 225/60R18
                Typ RE6 nur zulässig
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e11*2001/116*0302*06)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                            e6*2007/46*0425*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60              Honda e                205/40R18                                 A02) bis A10)
                                                                                 A94) BF1)
                                         215/35R18
                                         T84)

                                         215/40R18

                                         225/35R18
                                         A01) K03)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/40R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                                              A94)               BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000892-H0-104
Anlage-Nr. :                42
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                            e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V             215/45R18                          A02) bis A10)
                                       N225)                              BF1)

                                        215/45R18 M+S

                                        225/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RV                            e6*2018/858*00063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
79              Honda HR-V             225/50R18                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        235/45R18
                                        A93a)

                                        245/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50832
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50832
       Anzugsmoment: 120 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
       • Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
       • Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
       • Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E46)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       • Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       • Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       • Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000892-H0-104
Anlage-Nr. :                42
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755


E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
      • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. 4103 mit belüfteter Scheibe Ø320x32 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G7L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
       235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben,
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten
          (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus
          ragt als die gekürzte Verbreiterung,
       • der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu
          entfernen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51099 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000892-H0-104
Anlage-Nr. :                42
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  62R8755



T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 42 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 62R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.07.2023