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							GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                           Seite 1 von 7
Auftraggeber                    G.M.P. GROUP SRL
                                Via Luigi Galvani 8-12
                                IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LUNICA
Typ                             LUNICA 2085
Radgröße                        8,5JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)
 LUNI852045 LUNICA 2085 5X114,3 ET45 / Ø73.1- 5/114,3/64.1      45         875      2350
 209        Ø64.1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54494
Herstellerzeichen               G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung           LUNICA 2085...(s.o.)
Radgröße                        8,5JX20H2
Einpresstiefe                   ET... (s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel          Bund                 Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Mutter M12x1,5                      Kegel 60°            110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Honda
Spurverbreiterung               innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Honda Accord (VIII)          110-132       245/30R20     K1c K2b K41 K42 K43 T90        A01 A12 A14
 CU1,CU3                      115           235/30R20     K1c K2b T88                    A18 Lim Y61
 e6*2001/116*                                                                            S01
 0113, 0115*..
 Honda Accord (VIII) Tourer   110-132       245/30R20     K1c K2b K41 K42 K43 T90        A01 A12 A14
 CW1, CW3                     115           235/30R20     K1c K2b T88                    A18 Car Y61
 e6*2001/116*                                                                            S01
 0120,0122*..


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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                          Seite 2 von 7
 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Honda Civic (IX)            73-110       235/30R20       G01 K1c K5v T88               A01 A12 A14
 FK1, FK2, FK3                                                                          A18 Flh S01
 e11*2001/116*
 0255*07-..,
 0256*07-..,
 0257*06-..
 - ab Modell 2012
 Honda Civic (VIII)          61-103       235/30R20       G01 K1c K2b K41 K42 K44       A01 A12 A14
 FK1, FK2, FK3                                                                          A18 Flh S01
 e11*2001/116*
 0255*00-06,
 0256*00-06,
 0257*00-05
 Honda Civic 5-Türer (X)     88-134       235/30R20                                     A12 A14 A18
 FC, FK                                                                                 Y85 S01
 e11*2007/46*3633*..;
 e6*2007/46*0256*..
 Honda Civic 5-Türer (XI)    105          235/30R20                                     A12 A14 A18
 FE                                                                                     A58 Y85 S01
 e6*2018/858*00064*..
 - Hybrid
 Honda Civic Type S/R (VIII) 73-148       235/30R20       G01 K1c K2b K41 K42 K44       A01 A12 A14
 FN1, FN2, FN3, FN4                                                                     A18 Flh S01
 e11*2001/116*
 0297,0306,0298,
 0334*..
 Honda CR-V (III)            103-122      245/40R20                                     A12 A14 A18
 RE5, RE6, RE7               103-122      245/45R20                                     S01
 e11*2001/116*
 0301*00-05,
 0302*00-05,
 0322*00-03
 Honda CR-V (IV)             88-114       245/40R20       K1c                           A01 A12 A14
 RE5, RE6                    88-114       245/45R20       K1c                           A18 A57 S01
 e11*2001/116*
 0301*06-09,
 0302*06-10
 Honda CR-V (IV)             88-118       245/40R20       K1b                           A01 A12 A14
 RE5, RE6                    88-118       245/45R20       K1b                           A18 A57 S01
 e11*2001/116*
 0301*10-,
 0302*11-
 ab Facelift 2015
 Honda CR-V (V)              107-142      235/45R20                                     A12 A14 A18
 RW                          107-142      235/50R20                                     A57 MHy S01
 e6*2007/46*0265*..          107-142      245/45R20
                             107-142      255/45R20



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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                           Seite 3 von 7
 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Honda e:Ny1                60 (150)      225/35R20       K1c T90                        A01 A12 A14
 RSA                        60 (150)      225/40R20       K1c                            A18 A58 S01
 e6*2018/858*00269*..       60 (150)      235/35R20       K1c K2b
 - Elektro                  60 (150)      245/35R20       K1c K2b K6w
                            60 (150)      255/35R20       K1c K2b K4i K5v K6w K8c
 Honda HR-V (II)            88, 96        225/35R20       K1c K2b                        A01 A12 A14
 RU                         88, 96        235/30R20       K1c K2b                        A18 A58 X95
 e6*2007/46*0158*..         88, 96        235/35R20       K1c K2b                        S01
                            88, 96        245/30R20       K1c K2b K8a
 Honda HR-V (II)            96, 134       225/35R20                                      A12 A14 A18
 RU                         96, 134       235/35R20       A01 K1c K2b K8a                A58 X86 S01
 e6*2007/46*0158*..
 Honda HR-V (III)           79            225/35R20                                      A12 A14 A18
 RV                         79            225/40R20       A01 K3s                        A58 S01
 e6*2018/858*00063*..       79            235/35R20       A01 K1a K1b K3s
                            79            245/35R20       A01 K1c K2b K3s
                            79            255/35R20       A01 K1c K2b K3s K6w
 Honda ZR-V e:HEV           105           225/40R20                                      A12 A14 A18
 RZ                         105           235/40R20                                      A58 NoE NoP
 e6*2018/858*00266*..       105           245/35R20       A01 K1a K1b                    S01
                            105           245/40R20       A01 K1a K1b
                            105           255/35R20       A01 K1c K2b K4i K6w

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                             Seite 4 von 7

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                               Seite 5 von 7

A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                               Seite 6 von 7

K43      An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

X86     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/50R18 (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X95     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugenausführungen mit Serienbereifung
225/50R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y61      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

Y85     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54494 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55804422 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ LUNICA 2085
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                              Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Juli 2025




Schmidt                                                                                        00452150.DOCX

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