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							Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                           Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                            Stand: 22.05.2025
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                  Fahrzeughersteller           HONDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
5114340641          JR3N 18X8J ET40           72,56 - 64,10               64,1     Kunststoff      600      2350    08/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : HONDA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : RSA; (Kugelbund)
Zubehör                                   : Zentrierring: 72,56 - 64,10, nabenkappe: C181


Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : CW1; FN3;
                                            FC; FE; CL3; CL4; CW3; CL9; CL7; CN2; EU7; BE1; BE3; CU1; RV;
                                            CM2; CM1; FD3; RE6; RE5; CU2; RD8; CG2; RD9; EP1; FN2; RW;
                                            EU5; EU9; EP3; RD1; RD3; CW2; CN1; ZF1; EV1; FK2; RU; RE7;
                                            EP2; EU8; FK3; FN1; CU3; EU6; EP4; BE5; FK1; FK
Zubehör                                   : Zentrierring: 72,56 - 64,10, nabenkappe: C181


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                            CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FD3; FE; FK; FK1; FK2; FK3;
                                            FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                            110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6;
                                            EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1
                                            120 Nm für Typ : RV
                                            127 Nm für Typ : RSA
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
 CG2          e6*95/54*0049*..  147    225/40R18 88W 22I; 22L; 24C; 24D                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W 22B; 22L; 24J; 24M              10B; 11G; 11H; 11K;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R18 91  22B; 22L; 24C; 24D              12A; 51A; 71C; 71K;
CN1          e6*2001/116*0096*..           245/35R18 88W 22B; 22L; 24D; 57F;             721; 725; 73C; 74A;
                                                         68T                             74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W 22B; 24J; 24M                   10B; 11G; 11H; 11K;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91  22B; 24C; 24D                   12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W 22B; 24D; 57F; 68T              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
CW1           e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91        24J                      Kombi; Frontantrieb;
CW3           e6*2001/116*0122*..           235/40R18 91        24J; 24M                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R18 94      21P; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R18 93      21P; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U
CW1           e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91        24J                      Kombi; Frontantrieb;
CW2           e6*2001/116*0121*..           235/40R18 91        24J; 24M                 10B; 11G; 11H; 11K;
CW3           e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94        21P; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R18 93      21P; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/40R18      89                             mit
                                           215/45R18      89                             Radhausverbreiterung
                                           225/40R18      88    26P                      (Flap) Serie;
                                           235/40R18      91    26P                      Frontantrieb; inkl.
                                           245/35R18      88    245; 248; 26B; 26N;      Hybrid;
                                                                27H                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93      245; 248; 26B; 26N;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                27H                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88          26N; 26P                 CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           235/40R18 91          26B; 26N                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/35R18 88          26B; 26N; 27I            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/45R18 86            21P; 56G                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                        215/40R18 85            21P                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; SC4




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    215/40R18 85            21P                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu ReifenAuflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18      85W   24M; 5EG; 51J     nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18      89    24M; 51J          e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18      88    22I; 24J; 24M     nur bis
                                           235/40R18      91    21P; 22B; 24J; 24Me11*2001/116*0256*06;
                                                                                  nur bis
                                                                                  e11*2001/116*0257*05;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                  74A; 74P; 77E
FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89  26B                     ab
FK2           e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W 24J; 26B; 26N; 27I;     e11*2001/116*0255*07;
FK3           e11*2001/116*0257*..                        5ET                     ab
                                            225/40R18 88W 24J; 26B; 26N; 27I      e11*2001/116*0256*07;
                                            235/35R18 90  24J; 26B; 26N; 27H;     ab
                                                          27I                     e11*2001/116*0257*06;
                                            235/40R18 91  24J; 26B; 26J; 27H; 27I CIVIC TOURER;
                                                                                  Schrägheck;
                                            245/35R18 88W 24J; 248; 26B; 26J;     Frontantrieb;
                                                          27B; 27H                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                  74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/60R18 103     24J                       Allradantrieb;
                                              245/55R18 103     24J                       Frontantrieb;
                                              255/55R18 105     24J; 248                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89      205/40R18   82    21P; 245                  2-türig; Frontantrieb;
                                              215/35R18   80    21B; 22I; 245             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/40R18   85    21B; 22I; 245             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R18   83    21B; 22I; 24J; 248; 260   721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     e:Ny1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RSA          e6*2018/858*00269*.. 60          225/50R18 95      24C; 248; 26P            mit
                                              235/45R18 94      24J; 248; 26P            Radhausverbreiterung
                                              245/45R18 96      24C; 248; 26P            (Flap) Serie;
                                                                                         Frontantrieb; Elektro;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               21B; 22B; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
CL4          e11*98/14*0166*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91        24J; 24M                 Stufenheck;
CU3           e6*2001/116*0115*..           235/40R18 91        24J; 24M                 Frontantrieb;
                                              235/45R18 94      21P; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93      21P; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U
CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91        24J; 24M                 Stufenheck;
CU2           e6*2001/116*0114*..           235/40R18 91        24J; 24M                 Frontantrieb;
CU3           e6*2001/116*0115*..           235/45R18 94        21P; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/40R18 93      21P; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA      CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..      66 - 118 215/35R18 84       21P; 22I; 24J; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
EP2          e11*98/14*0174*..               215/40R18 85       21P; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
EP4          e11*98/14*0188*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
EU5          e11*98/14*0158*..                                                           74P
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..
EP3          e11*98/14*0175*..      147       215/35R18 84      21P; 22I                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18          85W 21P; 22I; 24D; 5EG;        10B; 11G; 11H; 11K;
FN3          e11*2001/116*0298*..                             51J                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                       215/40R18          89  21P; 22I; 24D; 51J         721; 725; 729; 73C;
                                       225/40R18          88  21B; 22B; 24D; 24J         74A; 74P
                                       235/40R18          91  21B; 22B; 24D; 24J



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/40R18 85W 21P; 22I; 24D; 51J                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                       225/40R18 88  21B; 22B; 24D; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/40R18 91  21B; 22B; 24D; 24J                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 235/45R18 94            22B; 22F; 24C; 24D;      10B; 11G; 11H; 11K;
RD3          e6*98/14*0076*..                                   367                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RD8           e11*98/14*0190*..     110       235/45R18 94      22I; 24J; 24M            ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96      22B; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RD8           e11*98/14*0190*..     110       225/45R18   95    22B;   24C;   24M        nur bis
                                              235/45R18   94    22B;   24C;   24M        e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18   93    22B;   24C;   24D        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18   96    22B;   24C;   24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        235/45R18 94      22I; 24J; 24M            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18 96      22B; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100      24J                      bis
RE6           e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97       24J; 24M                 e11*2001/116*0301*05;
RE7           e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100      24J; 24M                 bis
                                              245/50R18 100     22I; 24C; 24M            e11*2001/116*0302*05;
                                              255/45R18 99      24J; 24M                 Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O
RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   225/60R18   100   24J;   27I               ab
RE6           e11*2001/116*0302*..            235/50R18   97    24J;   27I               e11*2001/116*0301*06;
                                              235/55R18   100   24J;   26P; 27I          ab
                                              255/45R18   99    24J;   27I               e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18   85    5EG                      10B; 11G; 11H; 11K;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18   89                             12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18   88    24J; 24M; 5FE            721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R18   92    24J; 24M                 74P

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 134 215/45R18 89       24J; 248; 26N; 26P       Frontantrieb;
                                             225/45R18 91       24J; 248; 26B; 26N       10B; 11G; 11H; 11K;
                                             225/50R18 95       24C; 244; 247; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                26J; 27H; 27I            721; 725; 73C; 74A;
                                              235/40R18 91      24C; 248; 26B; 26N;      74P; 77E
                                                                27I
                                              235/45R18 94      24C; 248; 26B; 26N;
                                                                27I
                                              245/40R18 93      24C; 244; 247; 26B;
                                                                26J; 27H; 27I
                                              245/45R18 96      24C; 244; 247; 26B;
                                                                26J; 27H; 27I
RV            e6*2018/858*00063*.. 79         225/50R18   95    24J; 248; 26P            Frontantrieb; Hybrid;
                                              235/45R18   94    24J; 248; 26P            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/45R18   96    24J; 248; 26P            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/45R18   99    24C; 248; 26B            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 22.05.2025
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11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durc h
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 22.05.2025
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 22.05.2025
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrac ht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




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ANLAGE: 1                                                          Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 22.05.2025
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmes ssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RU
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 300                  VA
             27I                      x = 225              y = 250                  HA
             27B                      x = 275              y = 300                  HA
             26P                      x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 275        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 275        y = 300           15                 HA
             26N                   x = 300        y = 300            8                 VA
             26J                   x = 300        y = 300           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RV
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00063*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 305              y = 275                  VA
             26P                      x = 255              y = 225                  VA
             27B                      x = 280              y = 320                  HA
             27I                      x = 230              y = 270                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 305        y = 275           10                 VA
             26N                   x = 305        y = 275            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FC
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 300                  VA
             26B                      x = 300              y = 350                  VA
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 300           15                 HA
             26N                   x = 300        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 300        y = 350           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FE
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
       Handelsbez.:     CIVIC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 230                  VA
             26P                      x = 270              y = 180                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 290        y = 330           30                 HA
             27H                   x = 290        y = 330            8                 HA
             26J                   x = 320        y = 230           30                 VA
             26N                   x = 320        y = 230            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RSA
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00269*..
       Handelsbez.:     e:Ny1

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270              y = 230                  VA
             26B                      x = 320              y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 315        y = 310            8                 HA
             27F                   x = 315        y = 310           10                 HA
             26N                   x = 320        y = 280            8                 VA
             26J                   x = 320        y = 280           10                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                          Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                           Stand: 22.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RE5
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:     HONDA CR-V

       Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
             26B                         x = 260              y = 270               VA
             26P                         x = 210              y = 220               VA
             27B                         x = 330              y = 450               HA
             27I                         x = 280              y = 420               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten         Achse
                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 330        y = 450             15                HA
             27H                   x = 330        y = 450              8                HA
             26J                   x = 260        y = 270             15                VA
             26N                   x = 260        y = 270              8                VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250              y = 300                  VA
             26B                      x = 300              y = 350                  VA
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 300           15                 HA
             26N                   x = 300        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 300        y = 350           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0511-24-WIRD-TG

ANLAGE: 1                                                         Radtyp: JR3N 18X8J
Hersteller: WT SP.Z O.O.                                          Stand: 22.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195              y = 320                  VA
             26B                      x = 245              y = 370                  VA
             27I                      x = 245              y = 360                  HA
             27B                      x = 295              y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 295        y = 410            8                 HA
             27F                   x = 295        y = 410           30                 HA
             26N                   x = 245        y = 370            8                 VA
             26J                   x = 245        y = 370           27                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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