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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49407*10




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ZH6560
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             14:10:36 UTC
                                                                                             04.02.2026
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49407*10




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     21.01.2026

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0154-13-WIRD/N10
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 52

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 49407*10




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       02.02.2026
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
§22 49407*10




                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 34                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                                Fahrzeughersteller             HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               1143550641/F4       ZH6560/F4 PCD114,3         Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff      705      2200    03/13
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
§22 49407*10




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: R4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU3; CW1; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4; RD8;
                                                            RD9
                                                            110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; RD1; RD3
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/55R16 89                  11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74C; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93                                      12A; 51A; 71K; 721;
                CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92             57T                      725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                             76U
                CL7            e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90           12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9            e6*2001/116*0092*..                                                           51A; 71K; 721; 725;
                CN1            e6*2001/116*0096*..                                                           73C; 74C; 74P; 76U




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 34                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93                                  12A; 51A; 71K; 721;
               CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92          57T                     725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                        76U
               CM1           e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90         12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
               CM2           e6*2001/116*0094*..                                                        51A; 71K; 721; 725;
               CN2           e6*2001/116*0097*..                                                        73C; 74C; 74P; 76U
               CW1           e6*2001/116*0120*.. 110       215/60R16            51G                     Kombi; Frontantrieb;
               CW3           e6*2001/116*0122*.. 110 - 115 205/60R16 92         51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16 93                                12K; 51A; 71K; 721;
                                                            215/60R16 95                                725; 73C; 74C; 74P;
                                                            225/55R16 95                                76U; 4DT
                                                  115       205/60R16           51G


               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91          12R                     nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93          12A                     e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..                                                        nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                        nur bis
§22 49407*10




                                                                                                        e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                        729; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                        76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/50R16 87                11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
               CL4          e11*98/14*0166*..                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74P
               CU1           e6*2001/116*0113*.. 110       215/60R16            51G                     Stufenheck;
               CU3           e6*2001/116*0115*.. 110 - 115 205/60R16 92         51J                     Frontantrieb;
                                                            215/55R16 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/60R16 95                                12K; 51A; 71K; 721;
                                                            225/55R16 95                                725; 73C; 74C; 74P;
                                                  115       205/60R16           51G                     76U; 4DT


               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93              11A; 21P                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                        74P; 76U
               FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16 93        11A; 21P                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                        74P; 76S



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 34                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FN4          e11*2001/116*0334*.. 73   205/55R16                 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                        74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 215/60R16-95             11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
               RD3          e6*98/14*0076*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74P
               RD8           e11*98/14*0190*..    110       205/60R16 92        12A                     nur bis
                                                            205/65R16 95        12T                     e11*98/14*0190*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74P
               RD8           e11*98/14*0190*..    110       215/65R16           12T; 51G                ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74P
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103       215/65R16           12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74P
§22 49407*10




               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110    205/55R16           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..             215/50R16 90                                12K; 51A; 71K; 721;
               BE5          e6*2001/116*0104*..             215/55R16 93                                725; 73C; 74C; 74P
                                                            225/50R16 92

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16               11A; 22B; 51G           10B; 11G; 11H; 12A;
               BB8          e6*95/54*0038*..                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unt er Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 34                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§22 49407*10




                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für dies e
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 34                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrolls ystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
§22 49407*10




                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 34                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 6
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 49407*10




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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