Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49407*10




                                        special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2


               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     ZH6560
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             14:10:36 UTC
                                                                                             04.02.2026
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49407*10




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     21.01.2026

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0154-13-WIRD/N10
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 52

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 49407*10




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 49407*10
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       02.02.2026
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
§22 49407*10




                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 33                                                           Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 9

                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               1143540641/FF       ZH6560/FF PCD114,3         Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff      705      2200    03/13
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
§22 49407*10




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: R4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                            CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                                            FN4; RD8; RD9
                                                            110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP4; EU5;
                                                            EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CG2          e6*95/54*0049*..  147    205/55R16 89                  11A; 22L; 24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/50R16-92                  11A; 22L; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93             11A; 22L                 12A; 51A; 71K; 721;
                CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92             11A; 22L; 24J; 24M;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                    57T                      76U

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93             11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92             11A; 22B; 24J; 24M;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                    57T                      76U



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 33                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16      92     51J                     Kombi; Frontantrieb;
               CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R16      93                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/60R16      95                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                          225/55R16      95     11A; 24J                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 4DT

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/55R16 93           11A; 26P                CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                                                         225/50R16 92           11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/55R16 95           11A; 26P                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    195/55R16 87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/55R16 91             11A; 21P                12A; 51A; 71K; 721;
                                                       215/55R16 93             11A; 21P                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        SC4

               Verkaufsbezeichnung:
§22 49407*10




                                        CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                  nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                  e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/50R16 92          57T                     nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                        nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E
               FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 104   195/55R16   87                             ab
               FK2           e11*2001/116*0256*..            195/60R16   89                             e11*2001/116*0255*07;
               FK3           e11*2001/116*0257*.. 73 - 110   205/50R16   87W    11A;   26P; 5ET         ab
                                                             205/55R16   91     11A;   26P              e11*2001/116*0256*07;
                                                             215/55R16   93     11A;   26B              ab
                                                             225/50R16   92     11A;   24J; 26B         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                        CIVIC TOURER;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 33                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89     195/50R16 84                                2-türig; Frontantrieb;
                                                            195/55R16 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R16 87        11A; 21P                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/50R16 87                11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
               CL4          e11*98/14*0166*..                                   24M                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/45R16 86                11A; 22B; 24J; 24M      725; 73C; 74A; 74P
                                                    225/45R16 89                11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                24M
               CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92         51J                     Stufenheck;
               CU3           e6*2001/116*0115*..           215/55R16 93                                 Frontantrieb;
                                                            215/60R16 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16 95        11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 4DT

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 49407*10




               EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118 205/50R16             51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2          e11*98/14*0174*..             205/55R16             51G                     12A; 51A; 71K; 721;
               EP4          e11*98/14*0188*..                                                           725; 73C; 74A; 74P
               EU5          e11*98/14*0158*..
               EU6          e11*98/14*0159*..
               EU7          e11*98/14*0160*..
               EU8          e11*98/14*0161*..
               EU9          e11*98/14*0189*..
               EV1          e11*2001/116*0198*..

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91              11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93              11A; 21B; 22I; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                      225/50R16 92              11A; 21B; 22B; 24D;     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                24J; 57T                74P; 76U
               FN2           e11*2001/116*0306*.. 148       205/55R16 91        11A; 21P; 22I; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16 93        11A; 21B; 22I; 24M      12A; 51A; 71K; 721;
                                                            225/50R16 92        11A; 21B; 22B; 24D;     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                24J; 57T                74P; 76S
               FN4           e11*2001/116*0334*.. 73        205/55R16           11A; 21P; 22I; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51G                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 33                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RD8          e11*98/14*0190*.. 110           215/65R16 98                                ab e11*98/14*0190*02;
                                                            225/60R16 98        11A; 22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               RD8           e11*98/14*0190*..    110       205/60R16   92      11A;   24J              nur bis
                                                            205/65R16   95      11A;   24J              e11*98/14*0190*01;
                                                            215/60R16   95      11A;   22B; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R16   95      11A;   22B; 24J; 24M    12A; 51A; 71K; 721;
                                                            225/60R16   98      11A;   22B; 24J; 24M    725; 73C; 74A; 74P
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103       215/65R16   98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/60R16   98      11A; 22I                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110    205/55R16   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..             215/50R16   90                              12A; 51A; 71K; 721;
               BE5          e6*2001/116*0104*..             215/55R16   93                              725; 73C; 74A; 74P
                                                            225/50R16   92

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
§22 49407*10




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91       205/60R16-91                                10B; 11B; 11G; 11H;
               GH2          e6*98/14*0063*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
               GH3          e6*98/14*0067*..                                                            725; 73C; 74A; 74P
               GH4          e6*98/14*0068*..

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16               11A; 21J; 22B; 24J;     10B; 11G; 11H; 12A;
               BB8          e6*95/54*0038*..                                    24M; 51G                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RA1          e6*93/81*0002*..  110   205/55R16 91                5GG                     10B; 11B; 11G; 11H;
               RA3          e6*95/54*0050*..        215/55R16-91                5GG                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/55R16-93                                        725; 73C; 74A; 74P
                                                    225/50R16-92                11A; 22B; 24M; 5GM;
                                                                                57F; 57T


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 33                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 49407*10




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, da ß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 33                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 9
                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 49407*10




                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 33                                                        Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 7 von 9
                                   Vorderachse:                        205/55R16
                                   Hinterachse:                        225/50R16
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläs sigen
                    Achslast von 1260kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
§22 49407*10




               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                    B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 33                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      FC
                      Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49407*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0154-13-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
               ANLAGE: 33                                                       Radtyp: ZH6560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.01.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      FK1
                      Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 49407*10




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen