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							Gutachten 366-0475-02-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 24                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.10.2010
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Fahrzeughersteller                       : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
C4 706 4010         C4 706 CMS 258/6         SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff    697      2100     09/02
C4 706 4010 R       C4 706 CMS 258/6         SR12 Ø67.1-Ø64.1             64,1    Kunststoff    697      2100     02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                           CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4;
                                           RD8; RD9
                                           110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP4;
                                           EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3;
                                           RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/55R16 89                 11A; 22L; 24D; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     225/50R16-92                 11A; 22L; 24C; 24D          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           215/55R16 93           11A; 22L                 12A; 51A; 71K; 721;
CN1          e6*2001/116*0096*..           225/50R16 92           11A; 22B; 22L; 24J; 24M; 73C; 74A; 74P; 76U
                                                                  57T

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           215/55R16 93           11A; 22B                12A; 51A; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..           225/50R16 92           11A; 22B; 24J; 24M; 57T 73C; 74A; 74P; 76U
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16 92           51J                     Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R16 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R16 95                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/55R16 95           11A; 24J                73C; 74A; 74P; 76U
                                           235/50R16 95           11A; 24J; 24M




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 24                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.10.2010
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   195/55R16 87                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/55R16 91               11A; 21P                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P; SC4

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84        195/50R16 84                                   2-türig;
                                               195/55R16 87                                   Frontantrieb;
                                               205/50R16 87       11A; 21P; 245               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R16 86                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R16 89       11A; 21P; 245               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*..   113       205/50R16 87           11A; 21B; 22B; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..             215/45R16 86           11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R16 89           11A; 21B; 22B; 24C; 24D     73C; 74A; 74P
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92           51J                         Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R16 93           11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                           215/60R16 95           11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R16 95           11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/50R16 95           11A; 24J; 24M               73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..   66 - 118      205/50R16          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                 205/55R16          51G                         12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..                 215/45R16 86                                   73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*.

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/55R16 91               11A; 21P; 22I; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..      215/55R16 93               11A; 21B; 22B; 24D; 24J     12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/50R16 92               11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    729; 73C; 74A; 74P;
                                                                  57T                         76U
FN2            e11*2001/116*0306*    148       205/55R16 91       11A; 21P; 22I; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 22B; 24D; 24J     12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    729; 73C; 74A; 74P;
                                                                  57T                         76S
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73         205/55R16          11A; 21P; 22I; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 24                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.10.2010
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/55R16 93                                       12A; 51A; 71K; 721;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/50R16 92           11A; 22I; 24M; 57T          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen               Auflagen zu Reifen               Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/55R16-94         11A; 22B; 22F; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..           225/60R16-98         11A; 22B; 22F; 24C; 24D;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                             367                              73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       215/65R16 98 11A; 22I                          ab
                                               225/60R16 98 11A; 22I; 24J                     e11*98/14*0190*02;
                                               235/60R16 100 11A; 22B; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       205/60R16 92       11A; 24J; 24M               nur bis
                                               205/65R16 95       11A; 24J; 24M               e11*98/14*0190*01;
                                               215/60R16 95       11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98       11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..     110       205/60R16 92       11A; 24J; 24M               nur bis
                                               205/65R16 95       11A; 24J; 24M               e11*98/14*0190*01;
                                               215/60R16 95       11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103        215/65R16 98 11A; 22I                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98 11A; 22I; 24J                     12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/60R16 100 11A; 22B; 24J                    73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110      205/55R16 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..               215/50R16 90                                   12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..               215/55R16 93                                   73C; 74A; 74P
                                               225/50R16 92       11A; 21P; 24J; 24M
                                               235/50R16 95       11A; 21P; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91         205/60R16-91       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                                 73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    215/40R16-82                11A; 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/40R16-85                11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  66D                      73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 24                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.10.2010
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                                                                                                        Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 205/50R16                11A; 21J; 22B; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
BB8          e6*95/54*0038*..                                     51G                         12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R16-89             11A; 21J; 22B; 24C; 24D;    73C; 74A; 74P
                                                                  685

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   205/55R16 91                 5GG                         10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..        215/55R16-91                 5GG                         12A; 51A; 71K; 721;
                                     215/55R16-93                                             73C; 74A; 74P
                                     225/50R16-92                 11A; 22B; 22F; 24M;
                                                                  5GM; 57F; 57T

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : ROVER
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 215/65R16 98                                          10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                              76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 24                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.10.2010
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 24                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.10.2010
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                                                                                                        Seite: 6 von 7
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des
     Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N14
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 24                                                          Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.10.2010
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                                                                                                        Seite: 7 von 7
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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