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							Gutachten 366-0194-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50563
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: CARMANI CA 14 7016
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 08.09.2015
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Fahrzeughersteller                         : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
114564138           CARMANI CA 14 7016         N21Ø72,6-Ø64,2              64,2     Kunststoff     700     2100    04/15
                    LK114
114564138           CARMANI CA 14 7016         N21Ø72,6-Ø64,2              64,2     Kunststoff    725      2025 04/15
                    LK114
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1;
                                             FK2; FK3; RD8; RD9
                                             110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                             EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16 92             51J                       Kombi; Frontantrieb;
CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R16 93             11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R16 95             11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/55R16 95             11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74P; 76U
                                           235/50R16 95             11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   195/55R16 87                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/55R16 91                 11A; 21P                  12A; 51A; 71K; 723;
                                       215/55R16 93                 11A; 21B; 24M             73C; 74A; 74P; SC4




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50563
ANLAGE: 7                                                      Radtyp: CARMANI CA 14 7016
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 08.09.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87          11A; 26P                  ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          195/60R16 89          11A; 26P                  e11*2001/116*0255*07;
FK3          e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W         11A; 26P; 5ET             ab
                                           205/55R16 91          11A; 26P                  e11*2001/116*0256*07;
                                           215/55R16 93          11A; 24J; 26B; 26N; 27I   ab
                                                                                           e11*2001/116*0257*06;
                                              225/45R16 89       11A; 245; 26P             CIVIC TOURER;
                                              225/50R16 92       11A; 24J; 26B; 26N;       Schrägheck;
                                                                 27H; 27I                  Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76U

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   195/50R16 84       11A; 21P                  2-türig; Frontantrieb;
                                              195/55R16 87       11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16 87       11A; 21P; 22I; 245        12A; 51A; 71K; 723;
                                              215/45R16 86       11A; 21P; 245             729; 73C; 74A; 74P;
                                              225/45R16 89       11A; 21P; 22I; 24J        76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92          51J                       Stufenheck;
CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R16 93          11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                           215/60R16 95          11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R16 95          11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                           235/50R16 95          11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    205/50R16          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..                205/55R16          11A; 21P; 22I; 51G        12A; 51A; 71K; 723;
EP4          e11*98/14*0188*..                215/45R16 86                                 73C; 74A; 74P
EU5          e11*98/14*0158*..
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/55R16-94             11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                    24D                       12A; 51A; 71K; 723;
                                        225/60R16-98             11A; 22B; 22F; 24C;       73C; 74A; 74P
                                                                 24D; 367




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50563
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: CARMANI CA 14 7016
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 08.09.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110               205/60R16 92       11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
                                                 205/65R16 95       11A; 22B; 24J; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                                 215/60R16 95       11A; 22B; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/55R16 95       11A; 22B; 24C; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                 225/60R16 98       11A; 22B; 24C; 24M       73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..       110       215/65R16 98       11A; 22I                 ab e11*98/14*0190*02;
                                                 225/60R16 98       11A; 22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/60R16 100      11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103          215/65R16 98  11A; 22I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/60R16 98  11A; 22I; 24J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                 235/60R16 100 11A; 22B; 24J                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110        205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..                 215/50R16 90                                12A; 51A; 71K; 723;
BE5          e6*2001/116*0104*..                 215/55R16 93                                73C; 74A; 74P
                                                 225/50R16 92       11A; 21P; 24J; 24M
                                                 235/50R16 95       11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                    24M

Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91           205/60R16-91       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                                                                12A; 51A; 71K; 723;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                                73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    215/40R16-82                  11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                 225/40R16-85       11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A; 74P
                                                                    24D; 66D

Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
RA1          e6*93/81*0002*..  110   215/55R16-91                   11A; 24M; 5GG            10B; 11B; 11G; 11H;
RA3          e6*95/54*0050*..        225/50R16-92                   11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    5GM                      73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50563
ANLAGE: 7                                                      Radtyp: CARMANI CA 14 7016
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 08.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 215/65R16 98                                      10B; 11B; 11G; 11H;
LND          e1*98/14*0134*..           225/60R16 98             11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                          76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50563
ANLAGE: 7                                                      Radtyp: CARMANI CA 14 7016
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 08.09.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50563
ANLAGE: 7                                                      Radtyp: CARMANI CA 14 7016
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 08.09.2015
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                                                                                                      Seite: 6 von 8
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50563
ANLAGE: 7                                                      Radtyp: CARMANI CA 14 7016
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 08.09.2015
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SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50563
ANLAGE: 7                                                      Radtyp: CARMANI CA 14 7016
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 08.09.2015
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                                                                                                      Seite: 8 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                    VA
             26B                      x = 245             y = 370                    VA
             27I                      x = 245             y = 360                    HA
             27B                      x = 295             y = 410                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
             27F                   x = 295       y = 410             30                HA
             26N                   x = 245       y = 370              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.