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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                            Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                         National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                Sonderräder für Pkw 7 J x 18 H2

                      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49867*02




                                special wheels for passenger cars 7 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49867                  Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                   Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH7080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49867                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Einpresstiefe
                      Inset/outset

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version
§ 22 49867*02




                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      30.04.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0018-14-WIRD/N2
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49867                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1-9

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49867*02




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49867                      Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        18.05.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49867*02




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                         : HONDA, ROVER
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                1143540641/FF       ZH7080/FF PCD114.3         Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     730     2255    05/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit:R3, ww. R4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RE5; RE6; RE7; RU
                                                             110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1;
                                                             ZF1
§ 22 49867*02




                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89             11A; 26P                  ab
                FK2          e11*2001/116*0256*..                                                             e11*2001/116*0255*07;
                FK3          e11*2001/116*0257*..                                                             ab
                                                                                                              e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                              ab
                                                                                                              e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                              CIVIC TOURER;
                                                                                                              Schrägheck;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                              74P
                FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 5EG; 51J                           nur bis
                FK2            e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  51J                                e11*2001/116*0255*06;
                FK3            e11*2001/116*0257*..                                                           nur bis
                                                                                                              e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                              nur bis
                                                                                                              e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 76T




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 7
                Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82       11A; 21P                 2-türig; Frontantrieb;
                                                              215/35R18 80       11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/40R18 85       11A; 21P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118 215/35R18 84          11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                EP2          e11*98/14*0174*..             215/40R18 85          11A; 21P; 22I            12A; 51A; 71K; 721;
                EP4          e11*98/14*0188*..                                                            725; 73C; 74A; 74P
                EU5          e11*98/14*0158*..
                EU6          e11*98/14*0159*..
                EU7          e11*98/14*0160*..
                EU8          e11*98/14*0161*..
                EU9          e11*98/14*0189*..
                EV1          e11*2001/116*0198*..

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
                FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W        11A; 21P; 22I; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                FN3          e11*2001/116*0298*..                           5EG; 51J                      12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 49867*02




                                                       215/40R18 89         11A; 21P; 22I; 24M;           725; 729; 73C; 74A;
                                                                            51J                           74P; 76T
                FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            51J                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76O; 76T

                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122   225/60R18 100                               bis
                RE6          e11*2001/116*0302*..             235/50R18 97       11A; 24J                 e11*2001/116*0301*05;
                RE7          e11*2001/116*0322*..             235/55R18 100      11A; 24J                 bis
                                                              245/50R18 100      11A; 24J                 e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          76O; 77E
                RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100                                ab
                RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97   11A; 24J                      e11*2001/116*0301*06;
                                                              235/55R18 100 11A; 24J                      ab
                                                              245/50R18 100 11A; 24J                      e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          76O; 77E




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.04.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RU           e6*2007/46*0158*..        88 - 96   215/50R18 92       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                                    26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit:R3, ww. R4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 235/50R18                   11A; 24J; 24M; 51G       ab e11*96/79*0082*11;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P
§ 22 49867*02




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2017
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                       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 49867*02




                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2017
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                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§ 22 49867*02




                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      FK1
                       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                       Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 195             y = 320                    VA
                             26B                      x = 245             y = 370                    VA
                             27I                      x = 245             y = 360                    HA
                             27B                      x = 295             y = 410                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49867*02




                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 245       y = 370              8                VA
                             26J                   x = 245       y = 370             27                VA
                             27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                             27F                   x = 295       y = 410             30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 7 von 7

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HONDA
                       Fahrzeugtyp:      RU
                       Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0158*..
                       Handelsbez.:      HR-V

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA
                             27I                      x = 225             y = 250                    HA
                             27B                      x = 275             y = 300                    HA
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
§ 22 49867*02




                             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
                             27H                   x = 275       y = 300              8                HA
                             27F                   x = 275       y = 300             15                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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