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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51361



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         OA8080
§ 22 51361




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51361


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51361


             Die ABE-Nr. 51361 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ OA8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0035-17-WIRD vom 22.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

             1 - 23

             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51361




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 22.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 13.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeughersteller                         : HONDA, ROVER
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             1143534641/F        OA8080/F PCD114,3          Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     730     2300     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: R3, ww. R4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1;
                                                          FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                                          110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
§ 22 51361




                                                          EV1; ZF1
             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91             11A; 21P; 24J; 24M        Kombi; Frontantrieb;
             CW3          e6*2001/116*0122*..           235/40R18 91             11A; 21P; 22I; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              235/45R18 94       11A; 21B; 21S; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24C; 24M                  74P
                                                              245/40R18 93       11A; 21B; 21S; 22I;
                                                                                 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
             FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86                 11A; 21B; 56G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/40R18 85                 11A; 21B; 22I; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    225/40R18 88                 11A; 21B; 22I; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24M                       74P; SC4




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
             FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89     11A; 24J; 26B; 26N;           ab
             FK2          e11*2001/116*0256*..                           27H; 27I                      e11*2001/116*0255*07;
             FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R18 87W    11A; 24J; 248; 26B;           ab
                                                                         26J; 27B; 27H; 5ET            e11*2001/116*0256*07;
                                                           225/40R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;           ab
                                                                         26J; 27B; 27H                 e11*2001/116*0257*06;
                                                           235/35R18 90  11A; 24C; 248; 26B;           CIVIC TOURER;
                                                                         26J; 27B; 27F                 Schrägheck;
                                                           235/40R18 91  11A; 24C; 248; 26B;           Frontantrieb;
                                                                         26J; 27B; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/35R18 88W 11A; 24C; 248; 26B;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         26J; 27B; 27F                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82       11A; 21B; 22I; 24J       2-türig; Frontantrieb;
                                                           215/35R18 80       11A; 21B; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              248; 260                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           215/40R18 85       11A; 21B; 22I; 24J;      721; 725; 729; 73C;
                                                                              248; 260                 74A; 74P
                                                           225/35R18 83       11A; 21B; 22B; 241;
§ 22 51361




                                                                              246; 248; 260

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91          11A; 21P; 24J; 24M       Stufenheck;
             CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R18 91          11A; 21P; 22I; 24C;      Frontantrieb;
                                                                              24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 94       11A; 21B; 21S; 22I;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24C; 24D                 721; 725; 73C; 74A;
                                                           245/40R18 93       11A; 21B; 21S; 22I;      74P
                                                                              24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
             EP2          e11*98/14*0174*..                                   24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
             EP4          e11*98/14*0188*..                215/40R18 85       11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
             EU5          e11*98/14*0158*..                                   24M                      74P
             EU6          e11*98/14*0159*..                225/35R18 83       11A; 21B; 22B; 22H;
             EU7          e11*98/14*0160*..                                   24C; 24M
             EU8          e11*98/14*0161*..                225/40R18 88       11A; 21B; 22B; 22H;
             EU9          e11*98/14*0189*..                                   24C; 24M; 54F
             EV1          e11*2001/116*0198*..
             EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/35R18 83       11A; 21B; 21J; 22B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              22F; 24C; 24D            74P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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                                                                                                                  Seite: 3 von 10
             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/50R18 95       11A; 22B; 22H; 24C;      ab e11*98/14*0190*02;
                                                                              24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18 94       11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/50R18 97       11A; 22B; 22F; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24D                      74P
                                                           245/45R18 96       11A; 22B; 22H; 24C;
                                                                              24D
                                                           255/45R18 99       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                              24D
             RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/45R18 95       11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                                           235/45R18 94       11A; 22B; 24C; 24D       e11*98/14*0190*01;
                                                           245/40R18 93       11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18 96       11A; 22B; 22F; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24D                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       225/50R18 95  11A; 22B; 22H; 24C;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24D                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/45R18 94  11A; 22B; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                                           235/50R18 97  11A; 22B; 22F; 24C;           74P
                                                                         24D
                                                           245/45R18 96  11A; 22B; 22H; 24C;
                                                                         24D
§ 22 51361




                                                           255/45R18 99  11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                         24D
             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 22I; 24J; 24M            bis
             RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 22I; 24C; 24M            e11*2001/116*0301*05;
             RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 22I; 24C; 24M            bis
                                                           245/50R18 100 11A; 22B; 24C; 24D            e11*2001/116*0302*05;
                                                           255/45R18 99  11A; 22I; 24C; 24M            Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76O
             RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100  11A; 24C; 24M; 26P;           ab
             RE6            e11*2001/116*0302*..                         27B                           e11*2001/116*0301*06;
                                                           235/50R18 97  11A; 24C; 24M; 27I            ab
                                                           235/55R18 100 11A; 24C; 24M; 26P;           e11*2001/116*0302*06;
                                                                         27B                           Allradantrieb;
                                                           245/50R18 100 11A; 24C; 24M; 26P;           Frontantrieb;
                                                                         27B                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R18 99  11A; 24C; 24M; 27I            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85       11A; 24J; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
             BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
             BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88       11A; 21P; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24M; 5FE                 74P
                                                           225/40R18 92       11A; 21P; 22I; 24J;
                                                                              24M



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: R3, ww.R4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
             LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 235/50R18                   11A; 24C; 24D; 51G       ab e11*96/79*0082*11;
                                                     245/45R18 100               11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     245/45R18 96                11A; 24C; 24D; 5IE       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
§ 22 51361




                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§ 22 51361




                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 51361




             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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                   Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                   Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
§ 22 51361




             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§ 22 51361




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      FK1
                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                    Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
             Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27I                      x = 245             y = 360                    HA
                          27B                      x = 295             y = 410                    HA
                          26P                      x = 195             y = 320                    VA
                          26B                      x = 245             y = 370                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 51361




                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                          27F                   x = 295       y = 410             30                HA
                          26N                   x = 245       y = 370              8                VA
                          26J                   x = 245       y = 370             27                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 15                                                          Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HONDA
                    Fahrzeugtyp:      RE5
                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
                    Handelsbez.:      HONDA CR-V

                    Variante(n):      Allradantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                          27B                          x = 330             y = 450                HA
                          27I                          x = 280             y = 420                HA
                          26B                          x = 260             y = 270                VA
                          26P                          x = 210             y = 220                VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          27F                    x = 330       y = 450             15                HA
                          27H                    x = 330       y = 450              8                HA
§ 22 51361




                          26J                    x = 260       y = 270             15                VA
                          26N                    x = 260       y = 270              8                VA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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