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							Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 05.05.2025
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                  Fahrzeughersteller           HONDA, Tesla Motors Inc.




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.       gültig
                                                                     och     werkstoff      Rad-       Abroll     ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           in mm                  last       umf.       Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   in kg      in mm      datum
5114340641          PCD 114,3 ET40           RM64,1-73                    64,1    Aluminium      875      2300     12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : HONDA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : RSA; (Kugelbund)
Zubehör                                   : Zentrierring: RM64,1-73; Nabenkappe: 136;


Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RE7; CM1;
                                            CW2; FN2; RE5; FE; BE3; CU3; CN1; FC; FK2; RW; CU2; RE6; CM2;
                                            FN1; BE1; CW1; RD8; RD9; RU; RV; CL9; CN2; FK1; FN3; CU1;
                                            CW3; FK; FK3; BE5; CL7
Zubehör                                   : Zentrierring: RM64,1-73; Nabenkappe: 136;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                            CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1;
                                            FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                            120 Nm für Typ : RV
                                            127 Nm für Typ : RSA
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/35R19 88W           22B; 22L; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
 CL9          e6*2001/116*0092*..           235/35R19 87W           22B; 22L; 24C; 24D;      12A; 51A; 71C; 71K;
 CN1          e6*2001/116*0096*..                                   6C3                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/35R19 88W          22B; 24C; 24D           10B; 11G; 11H; 11K;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/35R19 91           22B; 24C; 24D; 6C3      12A; 51A; 71C; 71K;
CN2          e6*2001/116*0097*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
CW1           e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/40R19 93          21P;   21S; 24J         Kombi; Frontantrieb;
CW2           e6*2001/116*0121*..           235/35R19 91          21P;   22I; 24J; 24M    10B; 11G; 11H; 11K;
CW3           e6*2001/116*0122*..           235/40R19 92          21B;   21S; 22I; 24J;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M                     721; 725; 73C; 74A;
                                              245/35R19 93        21B;   21S; 22I; 24C;   74P
                                                                  24M

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 225/35R19 88           26P                     mit
                                           235/35R19 87           248; 26P; 27H           Radhausverbreiterung
                                           245/30R19 89           24J; 24M; 26B; 26N;     (Flap) Serie;
                                                                  27H                     Frontantrieb; inkl.
                                              245/35R19 89        24J; 24M; 26B; 26N;     Hybrid;
                                                                  27H                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/30R19 91        24J; 24M; 26B; 26N;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  27H                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 215/35R19       85      26P                     CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
FK           e6*2007/46*0256*..           225/35R19       88      26N; 26P                10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/35R19       87      26B; 26N                12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/30R19       89      245; 248; 26B; 26J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                  27I                     74P; 77E
                                              245/35R19 89        245; 248; 26B; 26J;
                                                                  27I
                                              255/30R19 91        24J; 248; 26B; 26J;
                                                                  27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 225/35R19 88           21P; 22I; 24J; 24M      nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          235/35R19 87W          21B; 22B; 24J; 24M;     e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..                                 5ET                     nur bis
                                           235/35R19 91           21B; 22B; 24J; 24M      e11*2001/116*0256*06;
                                                                                          nur bis
                                                                                          e11*2001/116*0257*05;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/35R19 85           22I; 24J; 24M; 5EG;    nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..                                 51J                    e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R19 88           21P; 22I; 24J; 24M     nur bis
                                           235/35R19 87W          21B; 22B; 24J; 24M;    e11*2001/116*0256*06;
                                                                  5ET                    nur bis
                                              235/35R19 91        21B; 22B; 24J; 24M     e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 104   215/35R19 85W       24J; 26B; 26N; 27H;    ab
FK2           e11*2001/116*0256*..                                27I; 5EG               e11*2001/116*0255*07;
FK3           e11*2001/116*0257*.. 73 - 110   225/35R19 88W       24J; 26B; 26N; 27H;    ab
                                                                  27I                    e11*2001/116*0256*07;
                                              235/35R19 87W       24J; 248; 26B; 26J;    ab
                                                                  27B; 27H; 5ET          e11*2001/116*0257*06;
                                              245/30R19 89        24C; 248; 26B; 26J;    CIVIC TOURER;
                                                                  27B; 27F               Schrägheck;
                                              255/30R19 91        248; 27B; 27F; 57F;    Frontantrieb;
                                                                  673                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
RW           e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/55R19   101     24J                    Allradantrieb;
                                              245/50R19   101     24J                    Frontantrieb;
                                              255/50R19   103     24C; 24M; 26N; 27I     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/45R19   102     24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              275/45R19   104     241; 246; 248; 26N;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  27I                    74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     e:Ny1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
RSA          e6*2018/858*00269*.. 60          225/45R19 92        24J; 248; 26P          mit
                                              235/40R19 92        241; 246; 248; 26P     Radhausverbreiterung
                                              245/40R19 94        24C; 248; 26B; 27H     (Flap) Serie;
                                                                                         Frontantrieb; Elektro;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/40R19 93           21P; 21S; 24J; 24M     Stufenheck;
CU2          e6*2001/116*0114*..           235/35R19 91           21P; 22I; 24J; 24M     Frontantrieb;
CU3          e6*2001/116*0115*..           235/40R19 92           21B; 21S; 22I; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R19 93        21B; 21S; 22I; 24C;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D                    74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  225/35R19 88               21B; 22B; 24D; 24J     10B; 11G; 11H; 11K;
FN3          e11*2001/116*0298*..      235/35R19 87W              21B; 22B; 24D; 24J;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  5ET                    721; 725; 729; 73C;
                                              235/35R19 91        21B; 22B; 24D; 24J     74A; 74P
FN1           e11*2001/116*0297*.. 103        215/35R19 85W       21B; 22B; 24D; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
FN3           e11*2001/116*0298*..                                5EG; 51J               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R19 88        21B; 22B; 24D; 24J     721; 725; 729; 73C;
                                              235/35R19 87W       21B; 22B; 24D; 24J;    74A; 74P
                                                                  5ET
                                              235/35R19 91        21B; 22B; 24D; 24J
FN2           e11*2001/116*0306*.. 148        215/35R19 85W       21B; 22B; 24D; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  51J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R19   88      21B; 22B; 24D; 24J     721; 725; 729; 73C;
                                              235/35R19   87      21B; 22B; 24D; 24J     74A; 74P
FN2           e11*2001/116*0306*.. 148        225/35R19   88      21B; 22B; 24D; 24J     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/35R19   87      21B; 22B; 24D; 24J     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R19 95        22B; 24J; 24M          ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RD8           e11*98/14*0190*..     110       245/35R19 89        22B; 24C; 24D          nur bis
                                              245/40R19 94        22B; 24C; 24D          e11*98/14*0190*01;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        235/45R19 95        22B; 24J; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                           Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122     235/45R19 95        24J                    bis
RE6          e11*2001/116*0302*..               245/45R19 98        24J                    e11*2001/116*0301*05;
RE7          e11*2001/116*0322*..               255/40R19 96        24J; 24M               bis
                                                                                           e11*2001/116*0302*05;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
RE5             e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   235/45R19 95        24J; 27I               ab
RE6             e11*2001/116*0302*..            245/45R19 98        24J; 27I               e11*2001/116*0301*06;
                                                                                           ab
                                                                                           e11*2001/116*0302*06;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 225/35R19 88              21P; 22I; 24J; 24M;    10B; 11G; 11H; 11K;
BE3          e6*2001/116*0100*..                                    5FE                    12A; 51A; 71C; 71K;
BE5          e6*2001/116*0104*..          235/35R19 87              21B; 22B; 24J; 24M;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                    5ET; 54A               74P
                                                235/35R19 91        21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                    54A

Verkaufsbezeichnung:     HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
RU           e6*2007/46*0158*..       88 - 134 225/40R19 89         24C; 248; 26B; 26N;    Frontantrieb;
                                                                    27I                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                235/35R19 87        24C; 244; 247; 26B;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26J; 27H; 27I          721; 725; 73C; 74A;
                                                235/40R19 92        24C; 244; 247; 26B;    74P
                                                                    26J; 27H; 27I
                                                245/35R19 89        24C; 244; 247; 26B;
                                                                    26J; 27H; 27I
RV              e6*2018/858*00063*.. 79         225/45R19   92      24J; 248; 26P          Frontantrieb; Hybrid;
                                                235/40R19   92      24J; 248; 26P          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                245/40R19   94      24C; 248; 26B          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                255/40R19   96      24C; 244; 26B; 26N;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                    27I                    74P; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : Tesla Motors Inc.
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: RM64,1-73; Nabenkappe: 136;



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 175 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3, -Model 3 Highland, -Model 3 Highland Performance
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen  Auflagen
003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 153 235/40R19 96       12T                 TESLA MODEL 3;
                                          245/40R19 98      12A                 Facelift ab MJ2024;
                                          255/35R19 96      12A                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                74P; 765
003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 235/40R19 96       12T                 TESLA MODEL 3; nicht
                                          245/40R19 98      12A                 Facelift ab MJ2024;
                                          255/35R19 96      12A                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                74P; 765


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achsl ast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäß ige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                          Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 05.05.2025
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel übe r
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 05.05.2025
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                                                                                                     Seite: 8 von 19
       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrz eugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 05.05.2025
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zuläs sigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         225/35R19
                     Hinterachse:                         255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/35R19
                     Hinterachse:                        235/35R19.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



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Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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                                                                                                   Seite: 10 von 19
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             26P                      x = 250              y = 300                  VA
             26B                      x = 300              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 300           15                 HA
             26N                   x = 300        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 300        y = 350           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RSA
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00269*..
       Handelsbez.:     e:Ny1

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 270              y = 230                  VA
             26B                      x = 320              y = 280                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 315        y = 310            8                 HA
             27F                   x = 315        y = 310           10                 HA
             26N                   x = 320        y = 280            8                 VA
             26J                   x = 320        y = 280           10                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FC
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
       Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             26P                      x = 250              y = 300                  VA
             26B                      x = 300              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 250        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 300           15                 HA
             26N                   x = 300        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 300        y = 350           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 14 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RW
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0265*..
       Handelsbez.:     CR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300              y = 300                  HA
             27I                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300        y = 300           20                 VA
             26N                   x = 300        y = 300            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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                                                                                                   Seite: 15 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RV
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00063*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 280              y = 320                  HA
             27I                      x = 230              y = 270                  HA
             26B                      x = 305              y = 275                  VA
             26P                      x = 255              y = 225                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 305        y = 275           10                 VA
             26N                   x = 305        y = 275            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 16 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RU
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
       Handelsbez.:     HR-V

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 275              y = 300                  HA
             26P                      x = 250              y = 250                  VA
             26B                      x = 300              y = 300                  VA
             27I                      x = 225              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 275        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 275        y = 300           15                 HA
             26N                   x = 300        y = 300            8                 VA
             26J                   x = 300        y = 300           25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                          Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 05.05.2025
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                                                                                                   Seite: 17 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     RE5
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:     HONDA CR-V

       Variante(n):     Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
             27B                         x = 330              y = 450               HA
             27I                         x = 280              y = 420               HA
             26B                         x = 260              y = 270               VA
             26P                         x = 210              y = 220               VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich                Aufweiten         Achse
                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260        y = 270             15               VA
             26N                   x = 260        y = 270              8               VA
             27F                   x = 330        y = 450             15               HA
             27H                   x = 330        y = 450              8               HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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                                                                                                   Seite: 18 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK1
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

        Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195              y = 320                  VA
             26B                      x = 245              y = 370                  VA
             27I                      x = 245              y = 360                  HA
             27B                      x = 295              y = 410                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 245        y = 370            8                 VA
             26J                   x = 245        y = 370           27                 VA
             27H                   x = 295        y = 410            8                 HA
             27F                   x = 295        y = 410           30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0121-19-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 7                                                         Radtyp: WP374 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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                                                                                                   Seite: 19 von 19

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FE
       Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00064*..
       Handelsbez.:     CIVIC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 230                  VA
             26P                      x = 270              y = 180                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320        y = 230           30                 VA
             26N                   x = 320        y = 230            8                 VA
             27F                   x = 290        y = 330           30                 HA
             27H                   x = 290        y = 330            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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