Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller HONDA, Tesla Motors Inc. Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114340641 PCD 114,3 ET40 RM64,1-73 64,1 Aluminium 850 2300 12/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RSA; (Kugelbund) Zubehör : Zentrierring: RM64,1-73; Nabenkappe: 136; Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RE7; CM1; CW2; EU7; EV1; FN2; RE5; FE; BE3; CL3; CU3; EU8; CN1; EP3; EP4; EU5; FC; FK2; RD1; ZF1; RW; CG2; CU2; EU9; RE6; CM2; EP1; FN1; BE1; CW1; EP2; RD8; RD9; RU; RV; CL9; CN2; EU6; FD3; FK1; FN3; CL4; CU1; CW3; FK; FK3; RD3; BE5; CL7 Zubehör : Zentrierring: RM64,1-73; Nabenkappe: 136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FD3; FE; FK; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU; RW 110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; RD1; RD3; ZF1 120 Nm für Typ : RV 127 Nm für Typ : RSA Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CG2 e6*95/54*0049*.. 147 225/40R18 88W 22I; 22L; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W 22B; 22L; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; CL9 e6*2001/116*0092*.. 235/40R18 91 22B; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; CN1 e6*2001/116*0096*.. 245/35R18 88W 22B; 22L; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A; 68T 74P Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; CM2 e6*2001/116*0094*.. 235/40R18 91 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; CN2 e6*2001/116*0097*.. 245/35R18 88W 22B; 24D; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74A; 74P CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91 24J Kombi; Frontantrieb; CW2 e6*2001/116*0121*.. 235/40R18 91 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/45R18 94 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 21P; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91 24J Kombi; Frontantrieb; CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/40R18 91 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R18 94 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R18 93 21P; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 215/40R18 89 mit 215/45R18 89 Radhausverbreiterung 225/40R18 88 26P (Flap) Serie; 235/40R18 91 26P Frontantrieb; inkl. 245/35R18 88 245; 248; 26B; 26N; Hybrid; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 245; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88 26N; 26P CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; FK e6*2007/46*0256*.. 235/40R18 91 26B; 26N 10B; 11G; 11H; 11K; 245/35R18 88 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 205/45R18 86 21P; 56G 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R18 85 21P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; SC4 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 215/40R18 85 21P 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; SC4 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 24M; 5EG; 51J nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/40R18 89 24M; 51J e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/40R18 88 22I; 24J; 24M nur bis 235/40R18 91 21P; 22B; 24J; 24M e11*2001/116*0256*06; nur bis e11*2001/116*0257*05; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89 26B ab FK2 e11*2001/116*0256*.. 225/35R18 87W 24J; 26B; 26N; 27I; e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. 5ET ab 225/40R18 88W 24J; 26B; 26N; 27I e11*2001/116*0256*07; 235/35R18 90 24J; 26B; 26N; 27H; ab 27I e11*2001/116*0257*06; 235/40R18 91 24J; 26B; 26J; 27H; CIVIC TOURER; 27I Schrägheck; 245/35R18 88W 24J; 248; 26B; 26J; Frontantrieb; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RW e6*2007/46*0265*.. 107 - 142 235/60R18 103 24J Allradantrieb; 245/55R18 103 24J Frontantrieb; 255/55R18 105 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: CR-Z Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 205/40R18 82 21P; 245 2-türig; Frontantrieb; 215/35R18 80 21B; 22I; 245 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R18 85 21B; 22I; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R18 83 21B; 22I; 24J; 248; 721; 725; 729; 73C; 260 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: e:Ny1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RSA e6*2018/858*00269*.. 60 225/50R18 95 24C; 248; 26P mit 235/45R18 94 24J; 248; 26P Radhausverbreiterung 245/45R18 96 24C; 248; 26P (Flap) Serie; Frontantrieb; Elektro; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL3 e11*98/14*0165*.. 113 225/35R18 87 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; CL4 e11*98/14*0166*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91 24J; 24M Stufenheck; CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/40R18 91 24J; 24M Frontantrieb; 235/45R18 94 21P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91 24J; 24M Stufenheck; CU2 e6*2001/116*0114*.. 235/40R18 91 24J; 24M Frontantrieb; CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/45R18 94 21P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/40R18 93 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 215/35R18 84 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; EP2 e11*98/14*0174*.. 215/40R18 85 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; EP4 e11*98/14*0188*.. 721; 725; 73C; 74A; EU5 e11*98/14*0158*.. 74P EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. EV1 e11*2001/116*0198*.. EP3 e11*98/14*0175*.. 147 215/35R18 84 21P; 22I 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/40R18 85W 21P; 22I; 24D; 5EG; 10B; 11G; 11H; 11K; FN3 e11*2001/116*0298*.. 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R18 89 21P; 22I; 24D; 51J 721; 725; 729; 73C; 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J 74A; 74P 235/40R18 91 21B; 22B; 24D; 24J Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 215/40R18 85W 21P; 22I; 24D; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 21B; 22B; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 235/45R18 94 22B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; RD3 e6*98/14*0076*.. 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/45R18 95 22B; 24C; 24M nur bis 235/45R18 94 22B; 24C; 24M e11*98/14*0190*01; 245/40R18 93 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 235/45R18 94 22I; 24J; 24M ab e11*98/14*0190*02; 245/45R18 96 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 235/45R18 94 22I; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 24J bis RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 24J; 24M e11*2001/116*0301*05; RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/55R18 100 24J; 24M bis 245/50R18 100 22I; 24C; 24M e11*2001/116*0302*05; 255/45R18 99 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100 24J; 27I ab RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 24J; 27I e11*2001/116*0301*06; 235/55R18 100 24J; 26P; 27I ab 255/45R18 99 24J; 27I e11*2001/116*0302*06; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 215/40R18 85 5EG 10B; 11G; 11H; 11K; BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/40R18 89 12A; 51A; 71C; 71K; BE5 e6*2001/116*0104*.. 225/40R18 88 24J; 24M; 5FE 721; 725; 73C; 74A; 225/40R18 92 24J; 24M 74P Verkaufsbezeichnung: HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 134 215/45R18 89 24J; 248; 26N; 26P Frontantrieb; 225/45R18 91 24J; 248; 26B; 26N 10B; 11G; 11H; 11K; 225/50R18 95 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27H; 27I 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 24C; 248; 26B; 26N; 74P; 77E 27I 235/45R18 94 24C; 248; 26B; 26N; 27I 245/40R18 93 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I 245/45R18 96 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I RV e6*2018/858*00063*.. 79 225/50R18 95 24J; 248; 26P Frontantrieb; Hybrid; 235/45R18 94 24J; 248; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R18 96 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 255/45R18 99 24C; 248; 26B 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Tesla Motors Inc. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: RM64,1-73; Nabenkappe: 136; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 175 Nm Verkaufsbezeichnung: Tesla Model 3, -Model 3 Highland, -Model 3 Highland Performance Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 003 e4*2007/46*1293*.. 88 - 153 235/45R18 97 TESLA MODEL 3; 245/40R18 97 Facelift ab MJ2024; 245/45R18 96 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O 003 e4*2007/46*1293*.. 88 - 155 235/45R18 97 TESLA MODEL 3; nicht 245/40R18 97 Facelift ab MJ2024; 245/45R18 96 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76O Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025. Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ......... .. (z. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FC Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RE5 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0301*.. Handelsbez.: HONDA CR-V Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 270 VA 26P x = 210 y = 220 VA 27B x = 330 y = 450 HA 27I x = 280 y = 420 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 260 y = 270 15 VA 26N x = 260 y = 270 8 VA 27F x = 330 y = 450 15 HA 27H x = 330 y = 450 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FE Genehm.Nr.: e6*2018/858*00064*.. Handelsbez.: CIVIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 230 VA 26P x = 270 y = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 230 30 VA 26N x = 320 y = 230 8 VA 27F x = 290 y = 330 30 HA 27H x = 290 y = 330 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RSA Genehm.Nr.: e6*2018/858*00269*.. Handelsbez.: e:Ny1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 230 VA 26B x = 320 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 320 y = 280 8 VA 26J x = 320 y = 280 10 VA 27H x = 315 y = 310 8 HA 27F x = 315 y = 310 10 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK Genehm.Nr.: e6*2007/46*0256*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RU Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 225 y = 250 HA 27B x = 275 y = 300 HA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 25 VA 27H x = 275 y = 300 8 HA 27F x = 275 y = 300 15 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RV Genehm.Nr.: e6*2018/858*00063*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 275 VA 26P x = 255 y = 225 VA 27B x = 280 y = 320 HA 27I x = 230 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 275 10 VA 26N x = 305 y = 275 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0126-19-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 9 Radtyp: WP374 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 05.05.2025 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*.. Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 320 VA 26B x = 245 y = 370 VA 27I x = 245 y = 360 HA 27B x = 295 y = 410 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 370 8 VA 26J x = 245 y = 370 27 VA 27H x = 295 y = 410 8 HA 27F x = 295 y = 410 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.