Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 22 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Fahrzeughersteller : DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS
(SK), MAZDA, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 ohne 67,1 608 2000 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 ohne 67,1 612 1986 09/08
R
C10 655 40 10 C10 655 CMS459/08 ohne 67,1 615 1975 09/08
R
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : YN
110 Nm für Typ : GK; JC; XG
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R15 89 11A; 21B; 22B 725; 729; 73C; 74A;
74H; 76Q
Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G Nicht i 30CW
FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M (Kombi);
195/65R15 91 11A; 24M Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
225/50R15 91 11A; 22M; 24D; 24J 76Q
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 76Q
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 22 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/60R15 88 11A; 245 Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*..
195/65R15 91 11A; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15 94 11A; 24J; 248 725; 729; 73C; 74A;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 74H; 76Q
225/50R15 91 11A; 21P; 22I; 24C; 244;
247; 57I
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
e4*2007/46*0262*..
205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 22I; 24M; 241; 246; 725; 729; 73C; 74A;
270 76Q
Verkaufsbezeichnung: XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 120 - 141 195/65R15 11A; 21B; 21L; 22G; 51G; nur bis
52J e11*98/14*0109*04;
205/65R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 195/65R15 51G; 52J ab
205/65R15 94 e11*98/14*0109*05;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : FG
108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/65R15 94 Frontantrieb;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R15 96 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 22 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88 Pro Cee'd (2-türig
195/60R15 88 11A; 24J; 24M Schrägheck);
195/65R15 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 76Q
225/50R15 91 11A; 24C; 24D
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88 Sporty wagon
e4*2007/46*0132*..
195/60R15 88 11A; 24M (Kombi); Cee'd (4-
195/65R15 91 11A; 24M türig Schrägheck);
205/55R15 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 94 195/65R15 91 Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*..
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 24J; 248 725; 729; 73C; 74A;
225/60R15 96 11A; 24J; 248 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
e4*2007/46*0262*..
205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 22I; 24M; 241; 246; 725; 729; 73C; 74A;
270 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF;
GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 22 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE 6 G003 85 205/55R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 121 205/55R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 11A; 21B; 22B; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
96 195/60R15 11A; 21B; 22B; 51G 725; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15-87 11A; 22B; 367 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S 51G; 52J Vorderachslenkung;
G517 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-93 12A; 51A; 71K; 721;
225/60R15-95 11A; 22B; 52A 725; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 91 Stufenheck;
205/60R15 91 11A; 24J Schrägheck;
205/65R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 22B; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
76Q
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91 Stufenheck;
BLE e13*2007/46*1071*.. 205/60R15 91 11A; 246 Schrägheck;
205/65R15 94 11A; 21P; 22I; 246 Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA G878 106 195/60R15 51G Schrägheck 4-türig;
205/55R15-87 51P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
BJ e1*98/14*0094*.. 96 195/55R15-84 11A; 22B Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 22 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15 94 11A; 22I 725; 73C; 74A; 76Q
215/60R15 94 11A; 22I
225/55R15 92 11A; 21P; 22B; 24J; 24M
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91 11A; 22I Kombi; Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 21P; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 21P; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 21P; 22B; 24J; 270 725; 729; 73C; 74A;
225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 24J; 248; 76Q
270
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 205/60R15 91 11A; 22B Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15 51G Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE G104 55 - 85 195/60R15-86 11A; 22G Frontantrieb;
205/55R15-87 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 121 205/55R15 11A; 22G; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
GEA G691 85 195/60R15-86 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22G 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 51G Stufenheck;
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 195/60R15 11A; 22B; 51G Schrägheck;
GF/GW e1*96/27*0055*.., 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0055*.. 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 185/65R15 51G Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW e1*96/27*0055*.., 195/60R15 11A; 22B; 51G zul.Achslast; Kombi;
e1*98/14*0055*.. 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 22 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D20 G229 110 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15-87 725; 73C; 74A; 74H
205/60R15-91 11A; 21M
225/50R15-90 11A; 21M; 57I
Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N50 e1*97/27*0103*.. 92 - 110 205/65R15 51G Nur Space Runner; 3-
türig; kurzer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 205/65R15 51G Nur Space Wagon; 4-
türig; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 22 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen und Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
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des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0016-07-WIRD/N5
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76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.