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           ABE: 45421
                Design:
                  C4
             Radnummer:
           C4 655 40 10
                  Daten:
       6.5x15" ET40 LK5/114.3/R67.1

               CMS 257/05
                                                                                                                        

    



                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              45421*09



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6½ J x 15 H2


Typ:                         C4 655



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          2
Nummer der ABE: 45421*09

Die ABE-Nr. 45421 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2, Typ C4 655,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8 vom 13.11.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1-19, 21 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 13.11.2012 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 12.02.2013
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.01.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 45421*09


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           12-TAAP-3590
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 45 421
                                           366-0472-02-WIRD/N8

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ:                                      C4 655
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit der Bezeichnung 6.5JX15 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C4 655 35 09                           C4 655 45 60S
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                       kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring           -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR02 Ø67.1   - Ø54.1      100/5    54,1      43    625   1995     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR02 Ø67.1   - Ø54.1      100/5    54,1      43    625   1995     06/08
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    590   2126     08/02
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    610   2055     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    590   2126     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    610   2055     06/08
C4 655 34 53S        CMS 257/10                 ohne                      100/5    57,1      34    600   2130     05/12
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR05 Ø67.1   - Ø57.1      100/5    57,1      43    625   1995     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR05 Ø67.1   - Ø57.1      100/5    57,1      43    625   1995     06/08
C4 655 43 06C        CMS 257/1                  SR20 Ø67,1   - Ø57,1      100/5    57,1      43    625   1995     08/02
C4 655 43 06C        CMS 257/1                  SR20 Ø67,1   - Ø57,1      100/5    57,1      43    625   1995     06/08
R
C4 655 43 53S        CMS 257/6                  ohne                      100/5    57,1      43    625   1995 08/02
C4 655 43 53S        CMS 257/6                  ohne                      100/5    57,1      43    625   1995 06/08
R
C4 655 43 07         CMS 257/2                  SR10 Ø67.1   - Ø60.1      108/5    60,1      43    640   2015     08/02
C4 655 43 07 R       CMS 257/2                  SR10 Ø67.1   - Ø60.1      108/5    60,1      43    640   2015     06/08
C4 655 43 07         CMS 257/2                  SR11 Ø67.1   - Ø63.4      108/5    63,4      43    650   1995     08/02
C4 655 43 07 R       CMS 257/2                  SR11 Ø67.1   - Ø63.4      108/5    63,4      43    650   1995     06/08
C4 655 43 07         CMS 257/2                  SR13 Ø67.1   - Ø65.1      108/5    65,1      43    650   1995     08/02




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                                 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 5
C4 655 43 07 R      CMS 257/2                    SR13 Ø67.1 - Ø65.1       108/5    65,1     43    650   1995    06/08
C4 655 35 59        CMS 257/3                    ohne                     110/5    65,1     35    650   1995    08/02
C4 655 35 59 R      CMS 257/3                    ohne                     110/5    65,1     35    650   1995    06/08
C4 655 35 09        CMS 257/4                    SR15 Ø72.5 - Ø57.1       112/5    57,1     35    650   1995    08/02
C4 655 35 09 R      CMS 257/4                    SR15 Ø72.5 - Ø57.1       112/5    57,1     35    650   1995    06/08
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    615   1973    08/02
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    620   1967    08/02
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    625   1950    08/02
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    615   1973    08/02
R
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    620   1967 06/08
R
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    625   1950 06/08
R
C4 655 35 09        CMS 257/4                    SR17 Ø72.5   - Ø66.6     112/5    66,6     35    650   1995    08/02
C4 655 35 09 R      CMS 257/4                    SR17 Ø72.5   - Ø66.6     112/5    66,6     35    650   1995    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR04 Ø67.1   - Ø56.6    114,3/5   56,6     40    635   1995    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR04 Ø67.1   - Ø56.6    114,3/5   56,6     40    635   1995    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     40    635   1995    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     40    635   1995    06/08
C4 655 45 10        CMS 257/8                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     45    635   1995    07/04
C4 655 45 10 R      CMS 257/8                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     45    635   1995    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    620   2040    08/02
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    635   1995    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    620   2040    06/08
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    635   1995    06/08
C4 655 45 10        CMS 257/8                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     45    620   2040    07/04
C4 655 45 10 R      CMS 257/8                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     45    620   2040    06/08
C4 655 35 69        CMS 257/9                    ohne                    114,3/5   66,6     35    630   2000    07/04
C4 655 35 69 R      CMS 257/9                    ohne                    114,3/5   66,6     35    630   2000    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    630   2000    08/02
C4 655 40 10        CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    635   1975    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    630   2000    06/08
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    635   1975    06/08
C4 655 45 10        CMS 257/8                    ohne                    114,3/5   67,1     45    630   2000    07/04
C4 655 45 10 R      CMS 257/8                    ohne                    114,3/5   67,1     45    630   2000    06/08
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C4
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 8,2 kg




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 13.11.2012
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                                                                                                        Seite: 3 von 5
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C4 655 40 10:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : CMS
Handelsmarke                        : --                                     : C4
Radtyp                              : --                                     : C4 655
Radausführung                       : --                                     : CMS 257/5
Radgröße                            : --                                     : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen                          : KBA 45421                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 08.02
Gießereikennzeichnung               : --                                     : CMS 257/xx           w.w. R
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-MURD/N5-TB der TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH vom
28.07.2009.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-WIRD/N7-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
08.10.2012.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 5
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                     C4 655 43 06; C4 655 43 06     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     2 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER                   C4 655 43 06; C4 655 43        43       13.11.2012       liegt bei
                                                   06; C4 655 43 06 R; C4 655
                                                   43 06 R
 21 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 34 53S                  34       13.11.2012       liegt bei
  3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 43 06; C4 655 43 06     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     4 CHRYSLER (USA)                              C4 655 43 06C; C4 655 43       43       13.11.2012       liegt bei
                                                   06C R
     5 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C4 655 43 53S; C4 655 43       43       13.11.2012       liegt bei
                                                   53S R
     6 MATRA (F), RENAULT                          C4 655 43 07; C4 655 43 07     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     7 FORD, VOLVO                                 C4 655 43 07; C4 655 43 07     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     8 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO                     C4 655 43 07; C4 655 43 07     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     9 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB                 C4 655 35 59; C4 655 35 59     35       13.11.2012       liegt bei
                                                   R




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 13.11.2012
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
 11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 45 60S; C4 655 45       45       13.11.2012      liegt bei
                                                   60S; C4 655 45 60S; C4
                                                   655 45 60S R; C4 655 45
                                                   60S R; C4 655 45 60S R
 10 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 35 09; C4 655 35 09     35       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 12 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ                    C4 655 35 09; C4 655 35 09     35       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 13 DAEWOO MOTOR CO. LTD,                          C4 655 40 10; C4 655 40 10     40       13.11.2012      liegt bei
    DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.                    R
 14 SUZUKI, TOYOTA                                 C4 655 40 10; C4 655 40 10     40       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 15 TOYOTA                                         C4 655 45 10; C4 655 45 10     45       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 16 HONDA                                          C4 655 40 10; C4 655 40        40       13.11.2012      liegt bei
                                                   10; C4 655 40 10 R; C4 655
                                                   40 10 R
 17 HONDA                                          C4 655 45 10; C4 655 45 10     45       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 18 DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                C4 655 40 10; C4 655 40        40       13.11.2012      liegt bei
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,             10; C4 655 40 10 R; C4 655
    MITSUBISHI                                     40 10 R
 19 HYUNDAI, MAZDA                                 C4 655 45 10; C4 655 45 10     45       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 13.11.2012
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0472-02-MURD/N5-TB                 28.07.2009
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0472-02-WIRD/N7-TB                 08.10.2012
Nabenkappe                            C020122-B                              07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                       C4 655                                 13.03.2003 14.12.2011
Radbeschreibung                       C4 655                                 06.07.2012
Radbeschreibung Anlage                C4 655                                 30.07.2012
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radteilzeichnung                      J 257/001_A                            27.11.2002 A/11.12.2002
Radteilzeichnung                      J 257/002                              27.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/003                              30.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/004                              30.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/005                              27.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/006                              27.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/007                              22.12.2003
Radteilzeichnung                      J 257/010                              06.10.2010
Radteilzeichnung                      J 257/009                              26.09.2005
Radzeichnung Master                   J 257/000_A                            02.12.2002 A/05.06.2003
Zentrierring                          D000_251-E_671                         26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          D000_251/1_725                         25.04.1995 26.01.1996




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                           Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 13

Fahrzeughersteller                         : DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS
                                             (SK), MAZDA, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
C4 655 40 10        CMS 257/5                  ohne                        67,1                   630    2000       08/02
C4 655 40 10        CMS 257/5                  ohne                        67,1                   640    1975       08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                  ohne                        67,1                   630    2000       06/08
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                  ohne                        67,1                   640    1975       06/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                             107 Nm für Typ : GDH; MD; YN
                                             110 Nm für Typ : GK; JC; XG
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 97                  195/60R15 88   11A; 12O; 245               Stufenheck;
                                                    195/65R15 91   11A; 12O; 245               Frontantrieb;
                                                    205/55R15 88   11A; 12A; 24J; 27I          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/60R15 91   11A; 12A; 24J               51A; 71K; 722; 729;
                                                    215/50R15 88   11A; 12A; 24J; 248; 26P;    73C; 74A; 74H; 76Q
                                                                   27H; 27I
                                                    225/50R15 91   11A; 12A; 241; 246; 248;
                                                                   26N; 26P; 27H; 27I; 57I

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15                  51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/60R15 91                                           12A; 51A; 71K; 722;
                                        215/55R15 89               11A; 21B; 22B               729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                               76Q

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 99           195/60R15 88   12R                         Kombi; Schrägheck;
               e11*2007/46*0338*..
                                                    195/65R15 91   12I                         5-türig;
                                                    205/55R15 88   11A; 12A; 248               Frontantrieb;
                                                    205/60R15 91   11A; 12A; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/60R15 94   11A; 12A; 248               51A; 71K; 722; 729;
                                                    225/50R15 91   11A; 12A; 24J; 248; 57I     73C; 74A; 74H; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15            51G                         Nicht i 30CW
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88         11A; 24M                    (Kombi);
                                           195/65R15 91         11A; 24M                    Frontantrieb;
                                           205/55R15 88         11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91         11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 722;
                                           215/60R15 94         11A; 22M; 24J; 24M          73C; 74A; 74H; 76Q
                                           225/50R15 91         11A; 22M; 24D; 24J
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15            51G                         i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88         11A; 24M                    Frontantrieb;
                                           195/65R15 91         11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15 88         11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 722;
                                           205/60R15 91         11A; 24J; 24M               73C; 74A; 74H; 76Q
                                           215/60R15 94         11A; 24J; 24M
                                           225/50R15 91         11A; 24C; 24D; 57I

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   195/60R15 88     11A; 245                    Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..
                                               195/65R15 91     11A; 245                    Frontantrieb;
                                               205/55R15 88     11A; 24J; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91     11A; 24J; 248               12A; 51A; 71K; 722;
                                               205/65R15 94     11A; 24J; 248               729; 73C; 74A; 74H;
                                               215/60R15 94     11A; 24J; 24M               76Q
                                               225/50R15 91     11A; 21P; 22I; 24C; 244;
                                                                247; 57I

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94       195/65R15 91     11A; 245                    Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..
YNS            e4*2007/46*0261*..,             205/60R15 91     11A; 24J; 248               Frontantrieb;
               e4*2007/46*0262*..
                                               205/65R15 94     11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94     11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 722;
                                               225/55R15 92     11A; 22I; 24M; 241; 246; 729; 73C; 74A; 76Q
                                                                270

Verkaufsbezeichnung:     XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  120 - 141 195/65R15             11A; 21B; 21L; 22G; 51G; nur bis
                                                                52J                      e11*98/14*0109*04;
                                               205/65R15-94     11A; 21B; 21L; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15-94     11A; 21B; 21L; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                         73C; 74A; 74H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                           Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 195/65R15                51G; 52J                    ab
                                          205/65R15 94                                         e11*98/14*0109*05;
                                          215/60R15 94                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 74H; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AM
                                             107 Nm für Typ : FG
                                             108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
FG           e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/65R15 94                                         Frontantrieb;
                                          215/60R15 94                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R15 96                                         12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88                                         Pro Cee'd (2-türig
                                           195/60R15 88            11A; 24J; 24M               Schrägheck);
                                           195/65R15 91            11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                           205/55R15 88            11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91            11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 722;
                                           215/60R15 94            11A; 24J; 24M               73C; 74A; 76Q
                                           225/50R15 91            11A; 24C; 24D
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88                                        Sporty wagon
               e4*2007/46*0132*..
                                                    195/60R15 88   11A; 24M                    (Kombi); Cee'd (4-
                                                    195/65R15 91   11A; 24M                    türig Schrägheck);
                                                    205/55R15 88   11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                                    205/60R15 91   11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/60R15 94   11A; 22M; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 722;
                                                    225/50R15 91   11A; 24D; 24J               73C; 74A; 76Q
JD             e4*2007/46*0496*..      66 - 99      195/60R15 88   12A                         Kombi; Schrägheck;
                                                    195/65R15 91   12I                         5-türig;
                                                    205/55R15 88   11A; 12A; 24J; 248          Frontantrieb;
                                                    205/60R15 91   11A; 12A; 24J; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/65R15 94   11A; 12A; 24J; 248          51A; 71K; 722; 73C;
                                                    215/55R15 89   11A; 12A; 24J; 248; 26N;    74A; 76Q; 839
                                                                   26P; 27H
                                                    215/60R15 94   11A; 12A; 24J; 248; 26N;
                                                                   26P; 27H
                                                    225/50R15 91   11A; 12A; 24M; 242; 245;
                                                                   26N; 26P; 27H




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                           Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 195/65R15 91                                        Frontantrieb;
               e4*2007/46*0133*..
                                                    205/60R15 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/65R15 94                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                    215/60R15 94   11A; 24J; 248               729; 73C; 74A; 76Q
                                                    225/60R15 96   11A; 24J; 248

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88                                         Pro Cee'd (2-türig
                                           195/60R15 88            11A; 24J; 24M               Schrägheck);
                                           195/65R15 91            11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                           205/55R15 88            11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91            11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 722;
                                           215/60R15 94            11A; 24J; 24M               73C; 74A; 76Q
                                           225/50R15 91            11A; 24C; 24D
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88                                        Sporty wagon
               e4*2007/46*0132*..
                                                    195/60R15 88   11A; 24M                    (Kombi); Cee'd (4-
                                                    195/65R15 91   11A; 24M                    türig Schrägheck);
                                                    205/55R15 88   11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                                    205/60R15 91   11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/60R15 94   11A; 22M; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 722;
                                                    225/50R15 91   11A; 24D; 24J               73C; 74A; 76Q
JD             e4*2007/46*0496*..      66 - 99      195/60R15 88   12A                         Kombi; Schrägheck;
                                                    195/65R15 91   12I                         5-türig;
                                                    205/55R15 88   11A; 12A; 24J; 248          Frontantrieb;
                                                    205/60R15 91   11A; 12A; 24J; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/65R15 94   11A; 12A; 24J; 248          51A; 71K; 722; 73C;
                                                    215/55R15 89   11A; 12A; 24J; 248; 26N;    74A; 76Q; 839
                                                                   26P; 27H
                                                    215/60R15 94   11A; 12A; 24J; 248; 26N;
                                                                   26P; 27H
                                                    225/50R15 91   11A; 12A; 24M; 242; 245;
                                                                   26N; 26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94            195/65R15 91   11A; 245                    Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..
YNS            e4*2007/46*0261*..,                  205/60R15 91   11A; 24J; 248               Frontantrieb;
               e4*2007/46*0262*..
                                                    205/65R15 94   11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/60R15 94   11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 722;
                                                    225/55R15 92   11A; 22I; 24M; 241; 246; 729; 73C; 74A; 76Q
                                                                   270


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                           Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF;
                                             GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; LW; LWD; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  104                  205/65R15      51G                         nur ab
                                                    215/60R15 94                               e1*98/14*0118*02;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 75I; 76Q
LW             e1*98/14*0118*..        88 - 90      205/65R15      51G                         nur bis
LWD            e1*98/14*0165*..                                                                e1*98/14*0118*01;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE 6         G003             85        205/55R15-87                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                              120 - 121 205/55R15                  51G                         12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85                11A; 21B; 22B; 5EG          10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86                11A; 21B; 22B; 24M          12A; 51A; 71K; 722;
                               96      195/60R15                   11A; 21B; 22B; 51G          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15                 11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
             G138                        195/60R15                 11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71K; 722;
                                         205/55R15-87              11A; 22B; 367               73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S            51G; 52J                    Vorderachslenkung;
             G517                         205/65R15                51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15-93                                         12A; 51A; 71K; 722;
                                          225/60R15-95             11A; 22B; 52A               73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80            195/65R15 91                               Stufenheck;
                                                    205/60R15 91   11A; 24J                    Schrägheck;
                                                    205/65R15 94   11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/60R15 94   11A; 22B; 24J               12A; 51A; 71K; 722;
                                                    225/55R15 92   11A; 22B; 24J; 24M          729; 73C; 74A; 76Q


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91                                     Stufenheck;
BLE          e13*2007/46*1071*..           205/60R15 91         11A; 246                    Schrägheck;
                                           205/65R15 94         11A; 21P; 22I; 246          Frontantrieb;
                                           215/60R15 94         11A; 21P; 22I; 24J; 248     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R15 92         11A; 21P; 22I; 24J; 248     12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA           G878             106             195/60R15         51G                         Schrägheck 4-türig;
                                              205/55R15-87      51P                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A
BJ             e1*98/14*0094*..     96        195/55R15-84      11A; 22B                    Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15            51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91         11A; 22I                    12A; 51A; 71K; 722;
                                           205/65R15 94         11A; 22I                    73C; 74A; 76Q
                                           215/60R15 94         11A; 22I
                                           225/55R15 92         11A; 21P; 22B; 24J; 24M
CW           e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/65R15 91         11A; 22I                    Kombi; Frontantrieb;
                                           205/60R15 91         11A; 21P; 22B; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/65R15 94         11A; 21P; 22B; 24J          12A; 51A; 71K; 722;
                                           215/60R15 94         11A; 21P; 22B; 24J; 270     729; 73C; 74A; 76Q
                                           225/50R15 91         11A; 21B; 22B; 24J; 248;
                                                                270

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 205/60R15 91         11A; 22B                    Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15            51G                         Schrägheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            722; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE           G104             55 - 85         195/60R15-86      11A; 22G                    Frontantrieb;
                                              205/55R15-87      11A; 22G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                    120 - 121 205/55R15         11A; 22G; 51G               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A
GEA            G691                 85        195/60R15-86      11A; 22G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15-87      11A; 22G                    12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                           Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100             185/65R15      51G                         Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                       195/60R15      11A; 22B; 51G               Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                      205/55R15-87   11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                                                12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 76Q
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..        66 - 100 185/65R15          51G                         Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                195/60R15          11A; 22B; 51G               zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..                 205/55R15-87       11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
D20          G229             110     185/65R15                    51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R15                    51G                         12A; 51A; 71K; 722;
                                      205/55R15-87                                             73C; 74A; 74H
                                      205/60R15-91                 11A; 21M
                                      225/50R15-90                 11A; 21M; 57I

Verkaufsbezeichnung:     SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
N50          e1*97/27*0103*..  92 - 110 205/65R15                  51G                         Nur Space Runner; 3-
                                                                                               türig; kurzer
                                                                                               Radstand;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 74H
N50            e1*97/27*0103*..        98 - 110 205/65R15          51G                         Nur Space Wagon; 4-
                                                                                               türig; langer
                                                                                               Radstand;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                               73C; 74A; 74H; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                     Seite: 8 von 13
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                     Seite: 9 von 13
      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                    Seite: 10 von 13
       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 13.11.2012
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51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                    VA
             26P                      x = 210             y = 265                    VA
             27B                      x = 295             y = 360                    HA
             27I                      x = 245             y = 310                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315              8                VA
             26J                   x = 260       y = 315             21                VA
             27H                   x = 295       y = 360              8                HA
             27F                   x = 295       y = 360             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18                                                        Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    JD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:    CEE'D

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 340             y = 350                    VA
             26P                      x = 290             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 340       y = 350             27                VA
             26N                   x = 340       y = 350              8                VA
             27F                   x = 250       y = 290             30                HA
             27H                   x = 250       y = 290              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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