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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW 77
Typ                               19233
Radgröße                          6,0 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
602          19233602 / Ø73,1-Ø67,1                5/114,3/67,1       45       550     1940

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49524
Herstellerzeichen                 O.Z.
Radtyp und Ausführung             19233 602
Radgröße                          6,0 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET 45
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Coupe          77-123          195/65R15                                  A02 A04 A05
GK                                                                                A08 A09 A13
e11*98/14*0186*..                                                                 A14 A21 S02
Hyundai i30 /-cw       66-105          185/65R15   A33 R09                        A02 A04 A05
FD, FDH                66-105          195/60R15   A90 R37                        A08 A09 A14
e11*2001/116*0313*.    66-105          195/65R15   A90                            A21 B03 B30
e11*2001/116*0343*.    66-105          205/60R15   A12                            Car Flh S02
e11*2007/46*0225*..
Hyundai ix20           57-94           195/65R15   A13                            A02 A04 A05
JC                     57-94           205/60R15   A90                            A08 A09 A14
e4*2007/46*0207*..;    57-94           215/60R15   A12                            A21 A58 Flh
e4*2007/46*0223*..                                                                S02
Kia Soul               85-103          195/65R15   A13                            A02 A04 A05
AM                     85-103          195/70R15   A01 A12 G73                    A08 A09 A14
e4*2001/116*0139*..;   85-103          195/70R15   A12 Z18                        A21 A58 S02
e4*2007/46*0133*..     85-103          205/60R15   A33 X74
                       85-103          205/60R15   A01 A33 G46
                       85-103          205/65R15   A01 A12 G73
                       85-103          205/65R15   A12 Z18
                       85-103          215/60R15   A12
                       85-103          215/65R15   A01 A12 G73
                       85-103          215/65R15   A12 Z18
Kia Venga              55-94           195/65R15   A13                            A02 A04 A05
YN, -/S, -/G           55-94           205/60R15   A90                            A08 A09 A14
e4*2007/46*0130*..;    55-94           215/60R15   A12                            A21 A58 Flh
e4*2007/46*0131*..;                                                               S02
e4*2007/46*0261*..;
e4*2007/46*0262*..;
e50*2007/46*0052*..
Kia cee'd              66-106          185/65R15   A33 R09                        A02 A04 A05
ED                     66-106          195/60R15   A90 R37                        A08 A09 A14
e4*2001/116*0121*.;    66-106          195/65R15   A90                            A21 B03 B30
e4*2007/46*0132*..     66-106          205/60R15   A12                            Car Cpe Flh
- pro_cee'd /-SW                                                                  S02
Mazda 3                62-80           195/65R15   A39                            A02 A04 A05
BK                     62-80           205/60R15   A12                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0234*..                                                               A21 B02 B03
                                                                                  Flh Lim S02
Mazda 3                77 - 110        195/65R15   A91 110                        A02 A04 A05
BL                     77 - 110        205/60R15   A91 111                        A08 A09 A14
e11*2001/116*                                                                     A21 B03 Flh
0262*00-09                                                                        Sth S02
Mazda 323              106             195/60R15   R09                            A02 A04 A05
BA                     106             205/55R15                                  A08 A09 A11
G878,                                                                             A14 A21 B03
e13*96/27*0023*..                                                                 S02
Mazda 323 F            96              195/55R15   A11                            A02 A04 A05
BJ, BJD                96              205/50R15   A01 A12 K42 K46 K56            A08 A09 A14
e1*98/14*0094*..,                                                                 A21 B03 S02
e1*98/14*0181*..


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 6                119-122        195/65R15     A11 M+S 110                            A02 A04 A05
GG/GY; GG1/GY1         88-108         195/65R15     A11 110                                A08 A09 A14
e1*98/14*0188*..;      88-108         205/60R15     A11 111                                A21 B03 Car
e11*2001/116*0203*.    88-108         215/55R15     A12 113                                Flh Lim S02
Mazda 626              66-100         185/65R15     M+S R09 T87 T88 T92 112                A02 A04 A05
GF ww. GF/GW, -/D      66-100         195/60R15     R37 T86 T87 T88                        A08 A09 A14
e1*96/27*0055*..,      66-110         195/65R15     R09 110                                A21 A30 B03
e1*98/14*0055*..,      66-85          185/65R15     R09 T87 T88 T92 112                    S02
e1*98/14*0164*..
Mazda Premacy          66-84          185/55R15     A11 R37 T81 T82 T85 T86                A02 A04 A05
CP, CPD                66-84          195/50R15     A12 R37 T82 T83 X20                    A08 A09 A14
e1*98/14*0116*..,      66-96          195/55R15     A12 T85 T89                            A21 S02
e1*98/14*0161*..       96             195/60R15     A12 R09
Mazda Xedos 6          103-106        185/65R15     M+S                                    A02 A04 A05
CA                     103-106        195/60R15                                            A08 A09 A12
G138,                  103-106        205/55R15     A01 K1a K42 K45                        A14 A21 S02
e13*96/79*0028*..      79-83          195/55R15
                       79-83          205/50R15     A01 K1a K42 K45
Mitsubishi Eclipse     104-107        205/60R15                                            A02 A04 A05
D30                                                                                        A08 A09 A14
e1*93/81*0027*..                                                                           A21 A30 B03
                                                                                           S02
Mitsubishi Lancer      60-99          195/55R15     A33 M+S                                A02 A04 A05
CS0                    60-99          195/60R15     A12                                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0233*                                                                          A21 B03 Car
                                                                                           Sth S02
Mitsubishi Space       92-110         205/65R15                                            A02 A04 A05
Runner                                                                                     A08 A09 A11
N50 (Version DR .. )                                                                       A14 A21 S02
e1*97/27*0103*..

Auflagen und Hinweise

110      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

111      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1110 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

112      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

113      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1130 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 7

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49524 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55806013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0 J x 15 H2 Typ 19233
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 7

X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X74    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. September 2013




Pohl                                                                   00200345.DOC




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