Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50497
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ: KL-204
Inhaber der ABE AUTO IMAGEN SL
und Hersteller: ES-28669 Madrid
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50497
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 50497
Die ABE-Nr. 50497 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ KL-204, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0118-15-MURD vom 25.08.2015 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 25.08.2015 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 17.09.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0118-15-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 28.08.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 50497
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINER ABE
366-0118-15-MURD
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.
28669 Boadilla del Monte, Madrid
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: KL-204
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert seine Gültigkeit,
wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen
Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
03 57,1 KL 204 Ø66,6 Ø57,1 112/5 57,1 45 750 2284 07/12
03 66,6 KL 204 ohne 112/5 66,6 45 750 2284 07/12
02 56,6 KL 204 Ø67,1 Ø56,6 114,3/5 56,6 42 750 2284 07/12
02 60,1 KL 204 Ø67,1 Ø60,1 114,3/5 60,1 42 750 2284 07/12
02 64,1 KL 204 Ø67,1 Ø64,1 114,3/5 64,1 42 750 2284 07/12
02 67,1 KL 204 ohne 114,3/5 67,1 42 740 2291 07/12
02 67,1 KL 204 ohne 114,3/5 67,1 42 750 2284 07/12
00 67,1 KL 204 Ø72,6 Ø67,1 120/5 67,1 35 750 2284 07/12
01 67,1 KL 204 Ø72.6 Ø67,1 120/5 67,1 42 750 2284 07/12
00 72,6 KL 204 ohne 120/5 72,6 35 750 2284 07/12
01 72,6 KL 204 ohne 120/5 72,6 42 750 2284 07/12
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : AUTO IMAGEN S.L.
28669 Boadilla del Monte, Madrid
Hersteller : AUTO IMAGEN S.L.
:
: 28669 Boadilla del Monte, Madrid
Handelsmarke : SKAD
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12,5 kg
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 00 67,1:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : SKAD
Radausführung : -- : KL 204
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA ..... : --
Einpreßtiefe : -- : ET42
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal : -- : RUSSIA
Gießereikennzeichnung : -- :
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : SAKURA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0118-15-MURD-TB der TÜV SÜD Auto Service GmbH vom
25.08.2015.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 03 57,1 45 25.08.2015 liegt bei
SKODA, VOLKSWAGEN
2 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 03 66,6 45 25.08.2015 liegt bei
DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
3 SUZUKI, TOYOTA 02 60,1 42 25.08.2015 liegt bei
4 HONDA 02 64,1 42 25.08.2015 liegt bei
5 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, 02 67,1; 02 67,1 42 25.08.2015 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
Corporation, MITSUBISHI
6 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB 00 67,1 35 25.08.2015 liegt bei
7 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB 01 67,1 42 25.08.2015 liegt bei
8 BMW, BMW AG 00 72,6 35 25.08.2015 liegt bei
9 BMW AG 01 72,6 42 25.08.2015 liegt bei
10 02 56,6 02 56,6 42 25.08.2015
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung
Schulz
Sachverständiger
München, 25.08.2015
SZ
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung der ABE .
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Ausführung Zentrierring-Zeichnungs Datum Änderung / Datum
-Nr.
00 67,1 APC 06.00.00 21.06.2012
01 67,1 APC 06.00.00 21.06.2012
02 56,6 APC 06.00.00 21.06.2012
02 60,1 APC 06.00.00 21.06.2012
02 64,1 APC 06.00.00 21.06.2012
03 57,1 APC 06.00.00 21.06.2012
Bezeichnung Zeichnungs-Nr. Datum Änderung Datum
Mutter M12x1,25 DV2LE 30.03.2005
Mutter M12x1,5 DV6LE 16.03.2005
Mutter M12x1,5 D1 21.05.2009 05.06.2003
Nabenkappe APC 014.00.00 21.06.2012
Radbeschreibung KL-204 10.07.2015
Radschraube M12x1,5 C17A28 21.06.1996 09.05.2011
Radschraube M14x1,5 B13 26.11.2010 22.03.2011
Radschraube M14x1,5 C17D30 29.05.1998 04.05.2011
Radzeichnung KL 459132- 204 21.06.2012
Ringe APC 06.00.00 21.06.2012
Technischer Bericht 366-0118-15-MURD-TB 25.08.2015
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung der ABE .
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
03 57,1 KL 204 Ø66,6 Ø57,1 57,1 Kunststoff 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : D2; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb;
24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 5FE 73C; 74A; 74P
75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 51J
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M;
24J; 24M; 54A
245/35R18 92 11A; 22H; 22M; 24M;
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/40R18 89 11A; 26P Sportback (4-türig);
225/35R18 87 nicht e-tron; 11A; 248; 2-türig;
26P Allradantrieb;
77 - 221 225/35R18 87Y nicht e-tron; 11A; 248; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
235/35R18 90 nicht e-tron; 11A; 245; 73C; 74A; 74P
248; 26B; 26N; 27H
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 85 215/40R18 85 11A; 22L; 24J; 5EG Sportback (4-türig);
8PA e1*2001/116*0418*.. 66 - 110 215/40R18 89 11A; 22L; 24J Schrägheck 2-türig;
8PB e13*2007/46*1082*.. 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88W Frontantrieb; 11A; 22L; 721; 73C; 74A; 74P
22Q; 24M; 5FE; 57F;
68T
66 - 147 215/40R18 89Y 11A; 22L; 24J
225/40R18 88Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 5FE
245/35R18 88Y Frontantrieb; 11A; 22L;
22Q; 24M; 5FE; 57F;
68T
66 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8H e1*2001/116*0177*.. 253 235/40R18 51G Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 225/40R18 92 51J Cabrio;
e1*98/14*0177*.. 235/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 5FE; 51J ab
75 - 188 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*10;
235/40R18 51G Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 5FE; 51J nur bis
e1*98/14*0151*.. 74 - 162 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*09;
235/40R18 51G Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.. 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; ab
235/40R18 51G e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
8E e1*2001/116*0151*.., 253 225/40R18 92 52J AUDI S4; nur bis
e1*98/14*0151*.. 235/40R18 51G e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 5GG Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18 51G Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. Allradantrieb; Nicht
Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D2 e1*93/81*0005*.., 110 - 309 245/45R18 51G nicht für gepanzerte
e1*98/14*0005*.. Fz;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; ADW
4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 235/50R18 51G Nicht für Fz. m.
245/45R18 96Y 5IE Keramikbremse; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/45R18 94 erhöhtes
Anzugsmoment
8U1 e13*2007/46*1163*.. 200 Nm;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/40R18 91 bis
245/40R18 93 e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76T
8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/40R18 91 bis
e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/40R18 93 e1*2001/116*0369*16;
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QB6 e1*2001/116*0243*.. 253 235/40R18 51G Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/40R18 92 11A; 21S; 22P; 26P; Kombi; Allradantrieb;
27H; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21T; 22Q; 26P; 12A; 51A; 71K; 721;
27H; 52J 729; 73C; 74A; 74P;
76O; 76Z
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WGR e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 22B; 22L; 24J; ab e1*95/54*0024*12;
e1*95/54*0024*.. 24M; 367; 5HR Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WGR e1*93/81*0024*.., 66 - 128 235/40R18 91 VDM; 11A; 21B; 22B; nur bis
e1*95/54*0024*.. 24D; 24J e1*95/54*0024*11;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24D; Frontantrieb;
24J; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5F; 3R; 1P; 5PN; 5P; 3RN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7MS
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 24J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88 11A; 22H; 22P; 24M; 721; 73C; 74A; 74P
5FE; 57F; 68T
63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M;
5FE
235/40R18 91 11A; 21P; 22P; 24C;
24M
245/35R18 88W 11A; 22H; 22P; 24M;
5FE; 57F; 68T
5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 5FE Altea 4 Freetrack;
103 - 155 225/45R18 91 Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 5FE Altea Freetrack;
77 - 155 225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 24J Nicht Altea Freetrack;
63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 88 11A; 22H; 22P; 24M; 721; 73C; 74A; 74P
5FE; 57F; 68T
63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M;
5FE
235/40R18 91 11A; 21P; 22P; 24C;
24M
245/35R18 88W 11A; 22H; 22P; 24M;
5FE; 57F; 68T
5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 5FE Altea 4 Freetrack;
103 - 155 225/45R18 91 Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 5FE Altea Freetrack;
77 - 155 225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Kombi; Frontantrieb;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 11A; 22K; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 51J Frontantrieb;
225/40R18 11A; 22K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 51J Schrägheck;
225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
245/35R18 88 11A; 22Q; 24D; 57F; 11H; 12A; 51A; 71K;
68T 721; 73C; 74A; 74P
1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M Leon Cupra; Leon
235/40R18 91 11A; 22P; 24J; 24M Cupra R; Frontantrieb;
245/35R18 92 11A; 22Q; 24D; 57F; 10B; 10S; 11B; 11G;
68T 11H; 12A; 51A; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86 ab
e9*2007/46*0094*01;
63 - 135 205/40R18 86W nicht Leon X-Perience;
215/40R18 89 11A; 26P Kombi; 3-türig; 5-
225/35R18 87 11A; 245; 248; 26P; türig; Allradantrieb;
27H Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7MS e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 22B; 22L; 24J; ab e1*98/14*0036*08;
e1*98/14*0036*.. 24M; 367; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
7MS e1*95/54*0036*.., 66 - 85 235/40R18 91 VDM; 11A; 21B; 22B; nur bis
e1*98/14*0036*.. 24D; 24J e1*98/14*0036*07;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24D; Frontantrieb;
24J; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3T; 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 5FM; Limousine;
e11*2007/46*0012*.. 51J Frontantrieb;
55 - 125 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24M; 12A; 51A; 573; 71K;
5FE; 57F; 68T 721; 73C; 74A; 74P
55 - 147 225/40R18 88Y 11A; 22P; 24J; 5FE
235/40R18 91 11A; 22Q; 24J; 24M
245/35R18 88Y 11A; 22H; 22Q; 24M;
5FE; 57F; 68T
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22M; 22P; 24J; Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J Kombi; Allradantrieb;
55 - 147 225/40R18 92 11A; 22M; 22P; 24J Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 92 11A; 22H; 22L; 22Q; 721; 73C; 74A; 74P
24M; 57F; 68T
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R18 92 Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
225/45R18 91 11A; 22M; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22M; 22P; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 22H; 22L; 22Q; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 132 215/40R18 85W 5EG ab
63 - 162 205/40R18 86W e11*2007/46*0243*01;
215/40R18 89 nicht Octavia Scout;
225/40R18 88 11A; 27I Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 24J; 24M bis
e11*2007/46*0014*..
235/40R18 95 11A; 21P; 24J; 24M e11*2001/116*0326*31;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 245 bis
e11*2007/46*0014*..
e11*2001/116*0326*31;
Kombi; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K; 1t; 3D; 1F; AU; 16; 2KN; 1T; 2K; 3c; 1KM; 3C; 3d; 1KP
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7M
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K; 2KN; 3c; 3C;
3d; 3D
170 Nm für Typ : 7M
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 225/40R18 92 11A; 22H; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GM WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 225/40R18 92 VB0; 11A; 22F; 24D; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24J; 5GM WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; VB2
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 11A; 22M Cabrio; Frontantrieb;
85 - 147 225/40R18 88W 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; nur bis
55 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
245/35R18 88W 11A; 22Q; 24D; 57F; Allradantrieb;
68T Frontantrieb;
55 - 169 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 184 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22P; 24J; 721; 73C; 74A; 74P
24M
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 11A; 22H; 22P; 24J; Nur Golf R (6er); ab
24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 92 11A; 22H; 22Q; 24J; Cabrio; Schrägheck;
24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 225/40R18 88W 11A; 22H; 22P; 24J; e1*2007/46*0490*04;
24M ab
59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 24J; 24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 92 11A; 22H; 22P; 24J; Schrägheck;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22P; 24J; Nur Golf 6; ab
24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24J; Schrägheck;
24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R18 87W 11A; 21S; 24J; 248; Cabrio; Frontantrieb;
26P; 27H; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 225/35R18 87Y 11A; 21S; 24J; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
26P; 27H; 5ET 729; 73C; 74A; 74P
77 - 195 215/40R18 89 11A; 21S; 24J; 51J
225/40R18 92 11A; 21S; 24J; 248;
26P; 27H
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
215/40R18 89 11A; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;
225/35R18 87 11A; 245; 248; 26P; ab
27H e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
225/40R18 88 11A; 245; 248; 26P; Frontantrieb;
27H Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76O
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/40R18 86 5EM nur Golf 7; ab
225/35R18 87 11A; 245; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;
63 - 169 225/40R18 88 11A; 245; 26P; 27H ab
e1*2007/46*0490*05;
63 - 221 215/40R18 89 11A; 26P; 27H nicht Golf Alltrack;
135 - 221 205/40R18 86Y 5EM Allradantrieb;
225/35R18 87Y 11A; 245; 26P; 27H Frontantrieb;
206 - 221 225/40R18 92Y 11A; 245; 26P; 27H Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab
225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*21;
5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 248 721; 73C; 74A; 74P
245/35R18 88 11A; 22H; 22M; 248;
5FE; 57F; 68T
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 51J e1*2001/116*0304*14;
225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 24J; Frontantrieb;
248; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
248 721; 73C; 74A; 74P
245/35R18 88W 11A; 22H; 22L; 244;
5FE; 57F; 570
245/35R18 92 11A; 22H; 22L; 244;
57F; 570
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24M bis
225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
245/35R18 88 11A; 22H; 22M; 24M;
5FE; 57F; 68T
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; Nicht CrossGolf; Nur
5FE Golf Plus; Nur bis
245/35R18 88 11A; 22Q; 24D; 57F; e1*2001/116*0304*13;
68T Frontantrieb;
55 - 125 215/40R18 89 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 VF7; 11A; 22P; 24J; 721; 73C; 74A; 74P
24M
245/35R18 92 11A; 22Q; 24D; 57F;
68T
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/45R18 91 Beetle (Schrägheck);
235/40R18 91 Beetle Cabrio;
235/45R18 94 Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76O
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 245/35R18 88 11A; 21B; 24J; 248; Nur Jetta
260; 272 (Stufenheck);
77 - 155 215/40R18 89 11A; 21P; 270 Frontantrieb;
225/35R18 87W 11A; 21P; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 573; 71K;
225/40R18 92 11A; 21P; 24J; 248; 721; 729; 73C; 74A;
270 74P
235/35R18 90 11A; 21B; 24J; 248;
260; 271
235/40R18 91 11A; 21B; 24J; 248;
260; 271
245/35R18 88W 11A; 21B; 24J; 248;
260; 272
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 26
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M; 51J e1*2001/116*0328*15;
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 573; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 729; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 24J; 24M; 51J e1*2007/46*0492*05;
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; ab
24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 570 729; 73C; 74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; JETTA (Limousine);
24J; 24M Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; 73C; 74A; 74P
22L; 24C; 24D
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 68T
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22L; 22Q; GOLF (Variant); nur
24J; 24M; 5FM bis
225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24J; 24M Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 73C; 74A; 74P
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/40R18 88W 11A; 22P; 5FE Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 225/40R18 92 11A; 22P (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. bis
e1*2001/116*0307*36;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 22P nur bis
75 - 147 225/40R18 92 11A; 22P e1*2001/116*0307*23;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/40R18 91W Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., (Cross); bis
e1*2007/46*0547*.. e1*2001/116*0307*40;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 5FM bis
1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 130 225/40R18 92 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. bis
e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 235/50R18 51G nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 255/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 177 245/45R18 96 5IE 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 22B; 22L; 24J; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 24M; 367; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 235/40R18 91 VDM; 11A; 21B; 22B; nur bis
e1*95/54*0023*.., 24D; 24J e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24D; Frontantrieb;
24J; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
ADW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenumfaßter, belüfteter
Bremsscheibe an der Vorderachse nicht zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
Gutachten 366-0118-15-MURD
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VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, 2-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 400 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27F x = 400 y = 400 30 HA
27H x = 400 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 8P
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*..
Handelsbez.: AUDI RS3
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 320 VA
26P x = 260 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 320 17 VA
26N x = 310 y = 320 8 VA
27F x = 280 y = 240 25 HA
27H x = 280 y = 240 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 22 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: 5F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*..
Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 23 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 25 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 26 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
03 66,6 KL 204 ohne 66,6 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,2 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J Kombi; Frontantrieb;
235/45R18 94 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 51G 12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
235/40R18 91 51J Limousine;
235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb;
245/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015;
B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 5GG; 51J Nicht A4 Allroad
235/45R18 94 51J; 54F Quattro; AUDI S4;
245/40R18 51G Kombi; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O
B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J AUDI A4 bis MJ2015;
235/45R18 94 51J; 54F AUDI S4; Limousine;
100 - 245 225/45R18 51G; 52J Allradantrieb;
245/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 2 von 28
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 150 - 245 235/50R18 97 Nur A6 allroad
4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 quattro;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 75I;
76O; AFY
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24J; 244; 26Q; ab
27Q; 5DK e1*2007/46*0371*10;
MINI ab MJ 2014;
205/40R18 86 11A; 24J; 244; 26Q; Schräghecklimousine;
27Q 3-türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 248 BMW Active Tourer
F45;
225/40R18 92W 11A; 244; 245 BMW Gran Tourer F46;
225/45R18 91W 11A; 244; 245; 26N; Allradantrieb;
27U Frontantrieb;
235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27H; 27V 73C; 74D; 76O
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,2 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 639/4; 246; 204 K; 245G AMG; 220; 204; 639/2; 204 K AMG;
212K; 176 AMG; 140; 638; 638/1; 117; 207; 639/5; 176; 215; 204
AMG; 638/2; 245G; 140 C; 169; 245; 212; 639
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 207
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 176 AMG; 204; 204 AMG; 204 K; 204
K AMG; 207; 212; 212K; 245; 245G; 245G AMG; 246
140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 3 von 28
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H A 45 AMG 4MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 215/40R18 89 11A; 26B; 26N; 52J CLA; Sportfahrwerk;
225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26J; Kombilimousine;
52J Limousine;
235/40R18 11A; 248; 26B; 26J; Allradantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A
60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M
215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J;
24M
225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 246; 248; 26P 729; 73C; 74A
245/35R18 92 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
155 - 160 215/40R18 89W 52J
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 AMG e1*2007/46*1163*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H A 45 AMG 4MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 26P nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric
245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Drive; Kombi;
570 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 4 von 28
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 265 235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H A 45 AMG 4MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 246; 248; 26P 729; 73C; 74A
245/35R18 92 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
155 - 160 215/40R18 89W 52J
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011;
225/40R18 92 11A; 26P nicht Natural Gas
235/35R18 90 11A; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric
245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Drive; Kombi;
570 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26J CLA Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26J Kombilimousine;
245/35R18 88 11A; 248; 27H; 57F; Limousine;
570; 575 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P CLA; nicht
225/40R18 92 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA
26N Shooting brake;
245/35R18 88Y 11A; 248; 5FE; 57F; Kombilimousine;
570 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 265 215/40R18 89 11A; 26B; 26N; 52J CLA; Sportfahrwerk;
225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26J; CLA Limousine; CLA
52J Shooting brake;
235/40R18 11A; 248; 26B; 26J; Kombilimousine;
51G Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26N CLA; CLA Limousine;
225/40R18 92 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake;
235/35R18 90 11A; 26B; 26J Kombilimousine;
245/35R18 88Y 11A; 27H; 57F; 570; Limousine;
575 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 Nur Baureihe 204; Nur
235/40R18 91 4-MATIC; Limousine;
245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 200 225/40R18 92 Nur Baureihe 204;
235/40R18 91 Limousine;
245/35R18 92 11A; 24M; 57F; 68T Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 26P Coupe; Heckantrieb;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90Y 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 26P 729; 73C; 74A
245/35R18 92 11A; 27I; 57F; 575
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95 11A; 26P Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95 11A; 26P neue C-Klasse;
235/45R18 94Y 11A; 26P Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
204 AMG e1*2001/116*0464*.. 336 - 373 225/40R18 92XL 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
M+S
71K; 721; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/40R18 92 bis
235/40R18 91 e1*2001/116*0457*24;
245/35R18 92 11A; 24M; 57F; 68T Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W Nur 4-MATIC; bis
235/40R18 91W e1*2001/116*0457*24;
245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; Kombi;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
204 K e1*2001/116*0463*.. 336 - 373 225/40R18 92 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
M+S
AMG 71K; 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk;
225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26J CLA Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Shooting brake;
26J Kombilimousine;
245/35R18 88 11A; 248; 27H; 57F; Limousine;
570; 575 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P CLA; nicht
225/40R18 92 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA
235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA
26N Shooting brake;
245/35R18 88Y 11A; 248; 5FE; 57F; Kombilimousine;
570 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Stufenheck;
100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689 Heckantrieb;
245/40R18 97 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76T
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76T
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
76T
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
75I; 76T
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
207 e1*2001/116*0502*.. 225 235/40R18 M+S 51G; 52J Coupe; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76Z
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
245/45R18 11A; 245; 248 Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 11A; 24J; 248; 26U; ab
27P e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
255/45R18 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*93/81*0005*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e9*98/14*0005*.. 73C; 74A
638/1 K393 58 - 105 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J; 367 Lkw geschl. Kasten;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*95/54*0020*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e9*98/14*0020*.. 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
140 e1*96/27*0056*.., 110 - 300 255/45R18 11A; 21P; 22I; 22K; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
F690 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 10N; 51G 73C; 74A
140 C e1*96/27*0057*.., 205 - 290 255/45R18 11A; 21P; 22I; 22K; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
G165 12K; 51A; 71K; 721;
255/45R18 10N; 51G 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 51G Nicht für Fz. m.
Länge 6158 mm;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; MBN
220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m.
245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht
für gepanzerte Fz;
Nur 4-MATIC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24D; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A 73C; 74A; 75I
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 247; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KK; 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA bis
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 247; e1*2007/46*0458*07;
54A Allradantrieb;
255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb;
5JK; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
190 235/50R18 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
101W 5KK; 54A 73C; 74A; 75I
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24D; 24J; 54A Heckantrieb;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 247; bis
5KK; 54A e1*2007/46*0457*08;
245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA Allradantrieb;
70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
5JK; 54A 73C; 74A; 75I
190 235/50R18 11A; 24J; 244; 247;
101W 5KK; 54A
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R18 11A; 245; 248 Tourer; Vito Mixto;
245/50R18 11A; 24J; 248; 26U; ab
27P e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
255/45R18 11A; 24J; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe
Variante(n): BMW Active Tourer F45, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 24 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 639/2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0457*..
Handelsbez.: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Variante(n): ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 440 VA
26P x = 270 y = 390 VA
26U x = 200 x = 180 VA
26V x = 200 x = 180 VA
27B x = 300 y = 430 HA
27I x = 250 y = 380 HA
27P x = 250 y = 380 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 440 3 VA
26N x = 320 y = 440 3 VA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 25 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 26 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 27 von 28
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 350 20 VA
26N x = 250 y = 350 8 VA
27F x = 290 y = 350 25 HA
27H x = 290 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
02 60,1 KL 204 Ø67,1 Ø60,1 60,1 Kunststoff 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FR; GY; JT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : LY; FY; EY; JY
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
110 Nm für Typ : JT
140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 215/40R18 85 Allradantrieb;
215/45R18 89 Frontantrieb;
225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 2-türig; 4-türig;
235/50R18 97 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 12A; 51A; 71K; 721;
245/50R18 100 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
255/45R18 99
255/50R18 102 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R18 91 Allradantrieb;
235/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 2 von 11
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/40R18 85 Allradantrieb;
215/45R18 89 Frontantrieb;
225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 721; 73C; 74A; 74P
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/40R18 85 11A; 22I; 24J; 24M Stufenheck;
225/35R18 83 11A; 22I; 24C; 24M Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e4*2007/46*0779*.. 88 215/40R18 89 11A; 246; 26N; 27H Schräghecklimousine;
215/45R18 89 11A; 246; 26N; 27H Allradantrieb;
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26J; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26J; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e4*2007/46*0928*.. 88 215/45R18 89 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a); Z4
104 Nm für Typ : V3
115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : HS19(a) erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 225/40R18 88 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 21S; 24J; 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 24M; 54A e11*2001/116*0305*13;
1
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y erhöhtes
Anzugsmoment
e11*98/14*0078*.. 245/40R18 93W 135 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 235/40R18 91Y erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 95 135 Nm; bis
183 - 208 245/40R18 51G e6*2001/116*0103*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS450h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HS19(a) e6*2001/116*0106*.. 218 245/40R18 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; bis
e6*2001/116*0106*07;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 740
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes
e11*98/14*0110*.. 24M; 5FE Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine;
24M Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 Nur Sportausführung; erhöhtes
51G; 57E; 575 Anzugsmoment
135 Nm; bis
225/40R18 92 51J e11*2001/116*0206*09;
235/40R18 91W 51J Cabrio; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS SC430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z4 e6*2001/116*0084*.. 210 245/40R18 93 51G 10B; 11G; 11H; 12T;
245/40ZR18 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89 ab
225/40R18 88W 11A; 21P e11*2001/116*0196*05;
235/40R18 91 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88W 11A; 22I; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89 nur bis
225/35R18 87W e11*2001/116*0196*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 erhöhtes
Anzugsmoment
235/40R18 91 135 Nm; Limousine;
91 - 130 225/40R18 92 Frontantrieb;
225/45R18 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91W 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 729; 73C; 74A; 74P;
245/40R18 93 740
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R18 91 135 Nm; Kombi;
235/40R18 91 Frontantrieb;
235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*.. 235/40R18 91W 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R18 89 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 91 73C; 74A; 74P
235/40R18 91
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 11A; 24O bis
235/55R18 99 11A; 24O e6*2001/116*0105*08;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 112 225/55R18 98 12I erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R18 100 12A 135 Nm; ab
235/50R18 97 11A; 12A; 27I e6*2001/116*0105*09;
235/55R18 100 11A; 12A; 27I Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 12A; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 26 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 24 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)
Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
02 64,1 KL 204 Ø67,1 Ø64,1 64,1 Kunststoff 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W 11A; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
CL9 e6*2001/116*0092*.. 24M 12A; 51A; 71K; 721;
CN1 e6*2001/116*0096*.. 235/40R18 91 11A; 22B; 22L; 24C; 73C; 74A; 74P
24D
245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CM2 e6*2001/116*0094*.. 235/40R18 91 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
CN2 e6*2001/116*0097*.. 245/35R18 88W 11A; 22B; 24D; 57F; 73C; 74A; 74P
68T
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91 11A; 24J Kombi; Frontantrieb;
CW2 e6*2001/116*0121*.. 235/40R18 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 235/45R18 94 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 21P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 205/45R18 86 11A; 21P; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; SC4
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 5EG; 51J nur bis
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/40R18 89 51J e11*2001/116*0255*06;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M nur bis
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; e11*2001/116*0256*06;
24M nur bis
e11*2001/116*0257*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89 11A; 26P ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 225/35R18 87W 11A; 245; 26B; 26N; e11*2001/116*0255*07;
FK3 e11*2001/116*0257*.. 27I; 5ET ab
225/40R18 88W 11A; 245; 26B; 26N; e11*2001/116*0256*07;
27I ab
235/35R18 90 11A; 24J; 26B; 26N; e11*2001/116*0257*06;
27H; 27I CIVIC TOURER;
235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26N; Schrägheck;
27H; 27I Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 205/40R18 82 11A; 21P 2-türig; Frontantrieb;
215/35R18 80 11A; 21P; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 21P; 245 12A; 51A; 71K; 721;
225/35R18 83 11A; 21B; 22I; 24J 729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL3 e11*98/14*0165*.. 113 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
CL4 e11*98/14*0166*.. 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91 11A; 24J; 24M Stufenheck;
CU2 e6*2001/116*0114*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 235/45R18 94 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
FN3 e11*2001/116*0298*.. 5EG; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 24M; 729; 73C; 74A; 74P
51J
225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24D; 729; 73C; 74A; 74P;
24J 76O
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/45R18 95 11A; 22B; 24C; 24M nur bis
235/45R18 94 11A; 22B; 24C; 24M e11*98/14*0190*01;
245/40R18 93 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 235/45R18 94 11A; 22I; 24J; 24M ab e11*98/14*0190*02;
245/45R18 96 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 235/45R18 94 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J bis
RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 11A; 24J e11*2001/116*0301*05;
RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/55R18 100 11A; 24J bis
245/50R18 100 11A; 22I; 24J; 24M e11*2001/116*0302*05;
255/45R18 99 11A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76O
RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100 11A; 24J; 27I ab
RE6 e11*2001/116*0302*.. e11*2001/116*0301*06;
ab
e11*2001/116*0302*06;
bis
e11*2001/116*0301*09;
bis
e11*2001/116*0302*10;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 215/40R18 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/40R18 89 12A; 51A; 71K; 721;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 225/40R18 88 5FE 73C; 74A; 74P
225/40R18 92
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: RE5
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0301*..
Handelsbez.: HONDA CR-V
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 270 VA
26P x = 210 y = 220 VA
27B x = 330 y = 450 HA
27I x = 280 y = 420 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 270 15 VA
26N x = 260 y = 270 8 VA
27F x = 330 y = 450 15 HA
27H x = 330 y = 450 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation,
MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
02 67,1 KL 204 ohne 67,1 740 2291 07/12
02 67,1 KL 204 ohne 67,1 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : DM; ELH; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
110 Nm für Typ : GK; JC; JM; NF
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/35R18 84 11A; 24J; 26P; 27I; Stufenheck;
5EA Frontantrieb;
215/40R18 89 11A; 24J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 26P; 27H; 27I 729; 73C; 74A
225/40R18 88 11A; 241; 246; 248;
26N; 26P; 27H; 27I
235/35R18 90 11A; 24M; 241; 246;
26N; 26P; 27B; 27H
245/35R18 88 11A; 24C; 24M; 26B;
26N; 27B; 27F; 570
97 215/40R18 85 11A; 24J; 26P; 27I
235/35R18 86 11A; 24M; 241; 246;
26N; 26P; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 123 215/40R18 85W 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/60R18 103 11A; 245; 248 Santa Fe; Grand Santa
245/60R18 105 11A; 24J; 248; 26P Fe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18 91W Limousine;
235/40R18 91W 11A; 22I Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 235/45R18 94 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89 11A; 248 Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. 66 - 137 225/35R18 87 11A; 24J; 248 türig; 5-türig;
225/40R18 88 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
235/35R18 86W 11A; 22M; 24J; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26P; 5EM 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 244; 729; 73C; 74A
247; 26N; 26P; 27H
245/35R18 88 11A; 22M; 244; 247;
27H; 57F; 570
Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86 11A; 24J; 24M; 5EM; i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 51J; 56G Frontantrieb;
205/45R18 90 11A; 24J; 24M; 51J; 10B; 11B; 11G; 11H;
56G 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R18 89 11A; 24J; 24M 73C; 74A
225/40R18 88 11A; 21N; 22H; 24D;
24J
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86 11A; 21P; 22M; 24J; Nicht i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 24M; 5EM; 51J; 56G Frontantrieb;
215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22L; 73C; 74A
24D; 24J
77 - 105 215/40R18 85 11A; 21P; 22M; 24J;
24M; 5EG
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/40R18 86 11A; 21P; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 205/45R18 86 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
225/35R18 87 11A; 21B; 22I; 24M;
241; 246
225/40R18 88 11A; 21B; 22I; 24M;
241; 246
235/35R18 86 11A; 21B; 22I; 24C;
244; 247; 260
Verkaufsbezeichnung: ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 260 auch Facelift 2013;
LM e11*2007/46*0128*.. 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 260 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 215/45R18 93 Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*.. 225/40R18 92 11A; 26P Frontantrieb;
225/45R18 95 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 248; 26P; 27H; 12A; 51A; 71K; 721;
67Q 729; 73C; 74A
245/35R18 92 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27H
245/40R18 93 11A; 24J; 24M; 26B;
26N; 27H; 67O; 67P
Verkaufsbezeichnung: VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84 11A; 27H Schrägheck;
215/40R18 85 11A; 27H Frontantrieb;
225/35R18 87 11A; 246; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 246; 248; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/35R18 86 11A; 24J; 248; 26P; 729; 73C; 74A
27F
245/35R18 88 11A; 24J; 24M; 26N;
26P; 27F; 570
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 215/40R18 89 11A; 24J; 248 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 225/40R18 88 11A; 22I; 24M; 241; Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 246 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 235/35R18 90 11A; 22I; 241; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 247; 270 729; 73C; 74A
235/40R18 91 11A; 22I; 241; 244;
246; 247; 270
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : XM FL
108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF
110 Nm für Typ : JE; JES; LD
Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 98 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R18 96W 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 235/45R18 94 Allradantrieb;
JES e4*2001/116*0120*.. 245/45R18 96 11A; 24K Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 225/40R18 92 Limousine; Stufenheck;
225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26P; 729; 73C; 74A
67O
Verkaufsbezeichnung: SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XM FL e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/55R18 100 11A; 245; 248 Kombi; Allradantrieb;
235/60R18 103 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 215/45R18 89 nur mit Radabdeckung
225/40R18 88 11A; 248; 26P Serie; Frontantrieb;
225/45R18 91 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 11A; 248; 26N; 26P; 73C; 74A
27H
245/40R18 93 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PS e4*2007/46*0825*.. 81 - 113 215/45R18 89 11A; 245; 248 Ohne
PSEV e9*2007/46*6160*.. 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26P Radhausverbreiter.
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P Serie; Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A
247; 26N; 26P; 27H
245/40R18 93 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 248; 51J Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R18 11A; 24J; 248; 51G 729; 73C; 74A
235/40R18 91 11A; 24J; 248
245/35R18 88 11A; 22H; 24C; 244
245/40R18 93 11A; 22H; 24C; 244
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 215/45R18 93 11A; 248; 27H Kombi; Frontantrieb;
225/40R18 91 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; 73C; 74A
27H
235/35R18 90 11A; 24J; 24M; 26P;
27H
235/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26P;
27H
235/45R18 94 11A; 24J; 24M; 26P;
27H
245/35R18 92 11A; 24J; 244; 247;
26P; 27F
245/40R18 93 11A; 24J; 244; 247;
26P; 27F
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R18 86 11A; 22M; 24J; 24M; Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 5EM; 51J; 56G Cee'd (4-türig
215/40R18 89 11A; 22M; 24J; 24M Schrägheck);
225/40R18 88 11A; 21P; 22L; 24D; Frontantrieb;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 106 215/40R18 85 11A; 22M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
5EG 73C; 74A
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R18 86 11A; 24J; 24M; 5EM; Pro Cee'd (2-türig
51J; 56G Schrägheck);
205/45R18 90 11A; 24J; 24M; 51J; Frontantrieb;
56G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 22M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
5EG 73C; 74A
215/40R18 89 11A; 22M; 24J; 24M
225/40R18 88 11A; 21P; 22M; 24C;
24D
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 215/40R18 89 11A; 22M; 24J; 24M Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 225/40R18 88 11A; 21P; 22L; 24D; Cee'd (4-türig
24J Schrägheck);
77 - 106 215/40R18 85 11A; 22M; 24J; 24M; Frontantrieb;
5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 99 205/40R18 86 11A; 246; 248; 26N; Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 26P; 27H Schrägheck; 3-türig;
215/40R18 89 11A; 24J; 248; 26B; 5-türig; Frontantrieb;
26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27F 73C; 74A
66 - 150 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27F
235/35R18 86 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
235/40R18 91 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 260 Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 24J; 248; 260 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 215/40R18 89 11A; 24J; 248 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 225/40R18 88 11A; 22I; 24M; 241; Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 246 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 235/35R18 90 11A; 22I; 241; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 247; 270 729; 73C; 74A
235/40R18 91 11A; 22I; 241; 244;
246; 247; 270
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E;
SE; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
126 Nm für Typ : DJ1
140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/55R18 98 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/60R18 100 122 5; Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 122; 245 Frontantrieb;
235/60R18 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 11A; 24J Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 255/55R18 105 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 100 235/45R18 94 Dieselmotor; 51S nur ab
100 - 104 235/40R18 95 e1*98/14*0118*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80 11A; 22I; 24C; 24D MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R18 85 11A; 22I; 24C; 24D "Roadster Coupe";
225/35R18 83 11A; 22I; 24C; 24D Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*98/14*0002*.. 120 225/40R18 88 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89 Mazda CX-3; Kombi;
225/45R18 91 Allradantrieb;
235/45R18 94 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 21P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85 11A; 22I; 24J; 24M Stufenheck;
225/40R18 88 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
235/40R18 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
BK e1*2001/116*0234*.. 191 215/45R18 89 11A; 22B; 24J Mazda 3 MPS;
225/40R18 88 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21P; 22B; 22H; bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 24J; 51J Stufenheck;
225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck;
22H; 24J; 248 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22H; 242; 245; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89 11A; 26B; 26N; 27I ab Mj.2013; ab
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; e11*2001/116*0262*10;
26N; 27B (Typ BM); Limousine;
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Schrägheck;
26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27B 73C; 74A
245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B; 27H
BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/40R18 92 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013;
22H; 24J; 248 Schrägheck;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; Frontantrieb;
22H; 242; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 271; 5GA 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R18 87W 11A; 22B; 24J; 24M; Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 5ET Schrägheck;
225/40R18 88W 11A; 22B; 22F; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68T 12A; 51A; 573; 71K;
122 215/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 73C; 74A
51G
GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 215/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; Nur Mazda MPS;
51G Allradantrieb;
225/40R18 92 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21S; 22I; 24J; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 24M; 5FM; 51J Frontantrieb; nur
83 - 136 215/45R18 93 11A; 21S; 22I; 24J; Mazda 6;
24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 91 11A; 21T; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 729; 73C; 74A
225/45R18 91 11A; 21T; 22I; 24C;
24D
235/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
235/45R18 94 11A; 21T; 22B; 24C;
24D
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 241; 246; 248 e13*2007/46*1075*02;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab
22L; 241; 246; 248 e1*2001/116*0448*06;
88 - 132 215/45R18 93 11A; 21P; 22I; 22M; bis Mj.2012;
24J; 248; 51J Stufenheck;
225/40R18 92 11A; 21P; 22B; 22M; Schrägheck;
241; 246; 248 Frontantrieb; nur
225/45R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M; Mazda 6;
241; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 241; 246; 248 729; 73C; 74A
235/45R18 94 11A; 21B; 21N; 22B;
22L; 241; 246; 248
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 11A; 22I; 24J; 24M; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 5FM; 51J e13*2007/46*1075*01;
225/40R18 91 11A; 22B; 22M; 24C; nur bis
24D e1*2001/116*0448*05;
225/45R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb; nur
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; Mazda 6;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
88 - 136 215/45R18 93 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
225/40R18 91W 11A; 22B; 22M; 24C;
24D
225/45R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 22M;
24C; 24D
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/45R18 91 ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/50R18 95 11A; 26P; 27I Mj.2015; Kombi;
235/45R18 94 Stufenheck;
235/50R18 97 11A; 245; 26P; 27I Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 26P; 27I Frontantrieb; nur
255/45R18 99 11A; 245; 26P; 27I Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 141 225/55R18 98 122 inkl. Mj.2015; nur CX-
225/60R18 100 122 5; Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 122; 245 Frontantrieb;
235/60R18 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/45R18 91 Kombi; Stufenheck;
225/50R18 95 11A; 26P; 27I Frontantrieb;
235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 245; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R18 96 11A; 26P; 27I 73C; 74A; 76O
255/45R18 99 11A; 245; 26P; 27I
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : NA0W
140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
145 Nm für Typ : GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 215/45R18 89 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 88 11A; 22I 140 Nm; Sportback;
225/45R18 91 11A; 22I Stufenheck;
235/40R18 91 11A; 22I; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 740
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA0 e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 56G erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 94 11A; 24J; 248 145 Nm; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NA0W e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R18
Hinterachse: 235/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
27I x = 245 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
27F x = 295 y = 360 24 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: FS
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*..
Handelsbez.: VELOSTER
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 320 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 320 8 VA
26J x = 290 y = 320 15 VA
27H x = 250 y = 310 8 HA
27F x = 250 y = 310 28 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: GDH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0337*..
Handelsbez.: i 30
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 350 VA
26P x = 220 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 350 16 VA
26N x = 270 y = 350 8 VA
27F x = 275 y = 280 24 HA
27H x = 275 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: DM
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0633*..
Handelsbez.: HYUNDAI SANTA FE
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 310 VA
26P x = 270 y = 260 VA
27B x = 260 y = 350 HA
27I x = 210 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 310 10 VA
26N x = 315 y = 310 8 VA
27F x = 260 y = 350 10 HA
27H x = 260 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: TF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0255*..
Handelsbez.: OPTIMA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 270 VA
26P x = 230 y = 220 VA
27B x = 300 y = 380 HA
27I x = 250 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 270 21 VA
26N x = 280 y = 270 8 VA
27F x = 300 y = 380 26 HA
27H x = 300 y = 380 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: PS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*..
Handelsbez.: Soul
Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
27I x = 250 y = 290 HA
27B x = 300 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 340 y = 290 8 VA
26J x = 340 y = 290 23 VA
27H x = 300 y = 340 8 HA
27F x = 300 y = 340 25 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 25 von 29
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: RP
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*..
Handelsbez.: Carens, Rondo
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 325 VA
26P x = 260 y = 275 VA
27B x = 260 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 325 30 VA
26N x = 310 y = 325 30 VA
27F x = 260 y = 300 30 HA
27H x = 260 y = 300 30 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 28 von 29
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 29 von 29
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
00 67,1 KL 204 Ø72,6 Ø67,1 67,1 Kunststoff 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18 95 12I Stufenheck;
225/50R18 95 12A Frontantrieb;
235/40R18 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 12A 51A; 71K; 721; 73C;
245/40R18 93 12A 74A; 74P; 76O
245/45R18 96 12A
255/45R18 99 11A; 12A; 248; 26P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95 52J nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 95 nicht CROSS
COUNTRY;
235/45R18 98 nicht Variante DE...;
245/40R18 97 11A; 24M Variante DA...; Kombi;
245/45R18 96 11A; 24M Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R18 95 52J Nur Insignia OPC;
e1*2007/46*0374*.. 235/45R18 98 52J Stufenheck;
245/40R18 97 52J Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76O; 76Z
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91 nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 91 nicht CROSS
COUNTRY;
235/45R18 94 nicht Variante AE...,
245/40R18 93 11A; 24M CE...; Variante AA...,
245/45R18 96 11A; 24M CA...; Stufenheck;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76O
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91W nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 91W nicht CROSS
COUNTRY;
0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 235/45R18 94 nicht Variante DE...;
245/40R18 93 11A; 24M Variante DA...; Kombi;
245/45R18 96 11A; 24M Frontantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76O
0G-A e1*2001/116*0475*.., 239 235/40R18 95 52J Nur Insignia OPC;
e1*2007/46*0374*.. 235/45R18 98 52J Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76O; 76Z
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95 nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 95 nicht CROSS
COUNTRY;
235/45R18 98 nicht Variante AE...,
245/40R18 97 11A; 24M CE...; Variante AA...,
245/45R18 96 11A; 24M CA...; Stufenheck;
255/45R18 99 11A; 24J; 24M Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R18 95 Limousine;
235/40R18 95 Allradantrieb;
235/45R18 98 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 12A; 51A; 573; 71K;
245/45R18 100 721; 729; 73C; 74A;
255/45R18 99 11A; 245; 248 74P; 76O
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: GM KOREA
Fahrzeugtyp: KL1G
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0188*..
Handelsbez.: MALIBU
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 315 y = 305 VA
26B x = 350 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 350 20 VA
26N x = 350 y = 350 8 VA
27F x = 335 y = 280 15 HA
27H x = 335 y = 280 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
01 67,1 KL 204 Ø72.6 Ø67,1 67,1 Kunststoff 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: MALIBU
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1G e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18 120; 51G Stufenheck;
235/40R18 95 12A Frontantrieb;
235/45R18 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 12A 51A; 71K; 721; 73C;
245/45R18 12A; 51G 74A; 74P; 76O
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 51G nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 91W nicht CROSS
COUNTRY;
0G-A/V e1*2007/46*0860*.. 235/45R18 51G nicht Variante DE...;
245/40R18 93 Variante DA...; Kombi;
245/45R18 51G Frontantrieb;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 51G nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 95 nicht CROSS
COUNTRY;
235/45R18 51G nicht Variante DE...;
245/40R18 97 Variante DA...; Kombi;
245/45R18 51G Allradantrieb;
255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
0G-A e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 51G nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 95 nicht CROSS
COUNTRY;
235/45R18 51G nicht Variante AE...,
245/40R18 97 CE...; Variante AA...,
245/45R18 51G CA...; Stufenheck;
255/45R18 99 Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76O
0G-A e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 51G nicht SUPERSPORT;
e1*2007/46*0374*.. 235/40R18 91 nicht CROSS
COUNTRY;
235/45R18 51G nicht Variante AE...,
245/40R18 93 CE...; Variante AA...,
245/45R18 51G CA...; Stufenheck;
255/45R18 99 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76O
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3G e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 235/40R18 95 12Q Limousine;
235/45R18 12T; 51G Allradantrieb;
245/40R18 12K; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 12K; 51G 51A; 573; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
120) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse1 möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
00 72,6 KL 204 ohne 72,6 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1-N1; X-N1; X1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 346C; 3L; 390X; 392C; 346R; 3 B; 390L; 346X; 346K; 3/B;
M85; 560X; 3C; ZR; M3B; 3/C; 3 C; 3K-N1; 3K; 182; 3/CG; Z89; Z85;
1C; 346L; 187; R/C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5L; UKL-N1; 5K; 1C; UKL/X; X-N1; UKL-C/X; K-N1; X3; 3-V;
3C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83; X53
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : M85; ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1;
3L; 390L; 390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C;
3C; 3-V; 5K; 5L
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A
24M; 362
255/35R18 90W 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 654; 68B
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R18 96W 11A; 24J; 24M 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X53 e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/55R18 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e1*98/14*0153*.. 265/55R18 108 175 Nm; nicht für
255 - 265 255/55R18 51G; 52J gepanzerte Fz;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12K; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
740; 75I; 76T
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 24M Cabrio;
85 - 170 245/35R18 88 11A; 22B; 22F; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74A
57F; 654; 68B
170 225/40R18-88 11A; 21B; 24C; 57E;
68B; 68T
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M; 631 e1*93/81*0029*07;
255/35R18 11A; 22B; 22F; 24D; Cabrio;
57F; 631; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; Cabrio;
57F; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 21L; Pkw geschlossen;
22B; 22F; 24J; 24M; Cabrio;
362; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 631; 654; 73C; 74A
68B
3C F547 75 225/40R18-88 BDC; 11A; 21B; 22B; Schrägheck 2-türig;
24J; 24M; 362 Compact;
255/35R18-90 BDC; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71K; 721;
68L
73C; 74A
3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 21L; Stufenheck; 4-türig;
22B; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
362; 631 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 73C; 74A
24D; 57F; 631; 654;
68B
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; 11A; 21B; 21L; Pkw geschlossen;
22B; 22F; 24J; 24M; Cabrio;
631
255/35R18 90 BDC; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71K; 721;
68L
73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 22B; Touring;
22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11B; 11G; 11H;
631
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 631; 654; 73C; 74A
68B; 68L
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 22B; Limousine; Stufenheck;
22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11B; 11G; 11H;
631
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 631; 654; 73C; 74A
68B; 68L
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; 11A; 21B; 22B; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18-90 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 654; 68B; 73C; 74A
68L
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51J BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 250 225/45R18 91Y 12T; 5GG Ab
225/45R18 95 12T e24*2007/46*0022*03;
235/40R18 91Y 11A; 12A; 248; 5GG Ab
e1*2007/46*0315*06;
235/40R18 95 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 12A; 248; 27I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 512; 6AA;
71K; 721; 73C; 74A;
76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51J BMW 3er (F30) ab
2012;
85 - 250 225/45R18 91 12T Ab
e1*2007/46*0314*05;
235/40R18 91 12A Limousine; Stufenheck;
245/40R18 93 11A; 12A; 246; 248; 27I Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/50R18 95W XFE; 12N; 575 ab
e1*2007/46*0559*01;
235/50R18 97 XFG; 11A; 12A; 26P Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 76O; BEZ
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24J; 24M; 5FE Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 729; 73C; 74A; 744
346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E;
e1*98/14*0146*.. 68B
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D;
5FE; 57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24M;
5GA; 57F; 654; 68B
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 110 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 5GA; 57F; 654; 729; 73C; 74A; 744
68B
85 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 24J;
57E; 68B
225/40R18 92 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 54A
255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F;
22L; 24D; 51G; 57F;
654; 68B
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 11A; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 11A; 24J; 57E; 729; 73C; 74A
68B
225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L;
24J; 24M; 54A
170 225/40R18 88Y Limousine; 11A; 22L;
24J; 24M
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis
89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T e1*2001/116*0308*08;
235/40R18 91Y Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis
85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Limousine;
235/40R18 91 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B Facelift ab September
225/40R18 92Y 2008; Nur bis
235/40R18 91Y e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04;
225/40R18 92 Facelift ab September
235/40R18 91 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88 Limousine; 12M; 5FE Reifen mit
M+S
85 - 225 225/40R18 92 12M Schneeketten; Nur bis
M+S
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76Z
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 6 von 26
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 bis
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2007/46*0316*07;
225/40R18 92 52J Coupe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 bis
390X e1*2001/116*0344*.. 225/40R18 92 52J e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; AFH
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Ab
225/40R18 92 e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Nur bis
225/40R18 92 52J e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; AFH
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
390X e1*2001/116*0344*.. Schneeketten; bis
e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76Z
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 5FE; 57E; 575 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Facelift ab September
225/40R18 92 52J 2008; Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; AFH
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
Schneeketten; Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 76Z
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 200 225/40R18 92 Nur bis
155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y e1*2007/46*0316*07;
105 - 225 225/40R18 92 52J Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0316*07;
90 - 225 225/40R18 92 52J Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0316*07;
90 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B Coupe; Heckantrieb;
225/40R18 88W 57E; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 57E; 689 729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y e1*2007/46*0316*07;
105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B Cabrio; Heckantrieb;
225/40R18 92 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 57E; 689 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 8 von 26
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/45R18 95 12T; 575 BMW 4er (F32, F33) ab
235/40R18 95 12A 2013; ab
245/40R18 93W 11A; 12A; 245; 248; 27I
e1*2007/46*0316*09;
Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 250 225/45R18 95 12T; 575 4er Gran Coupe (F36);
235/40R18 95 12A ab
e1*2007/46*0316*10;
245/40R18 93W 11A; 12A; 245; 248; 27I Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 721;
73C; 74A; 76O
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/45R18 91 12T; 575 BMW 4er (F32, F33) ab
235/40R18 91 12A 2013; ab
245/40R18 93 11A; 12A; 245; 248; 27I e1*2007/46*0316*08;
Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74A; 740; 75I;
76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi
245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y nur Limousine
245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 51G; 52J M Roadster (Cabrio);
M Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 533; 71K;
721; 73C; 74A; 76Z
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Seite: 9 von 26
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 270 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74A; 76O
247; 272
235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 270 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74A; 76O
247; 272
235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; ab
247; 270 e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 272 73C; 74A; 76O
235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
744; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
744; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
744; 76O
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 225/50R18 95W 11A; 12R; 245; 248; BMW X3; BMW X4;
51J Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 12R; 245; 248; Heckantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71K; 721; 73C;
51J 74A; 76O
245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248
255/45R18 99 11A; 12A; 245; 248
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 225/50R18 95W 11A; 12R; 245; 248; BMW X3; BMW X4;
51J Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 12R; 245; 248; Heckantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 12A; 245; 248; 51A; 71K; 721; 73C;
51J 74A; 76O
245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248
255/45R18 99 11A; 12A; 245; 248
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 68B; 68T Cabrio; Coupe;
235/40R18 91 11A; 21L; 24J; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H;
689 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 11A; 24M; 57F; 68T 73C; 74A
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/40R18 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 250 235/40R18 91 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76O;
97K
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 225/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26N; 27H BMW 1er (F21 2012);
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; Ab
247; 26B; 26N; 27H e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
245/35R18 92 11A; 22M; 244; 247; Kombilimousine;
27F; 57F; 570; 68T Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 24M e1*2007/46*0277*07;
225/40R18 92 11A; 21B; 22I; 24C; Cabrio; Coupe;
24M Heckantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 240 215/40R18 85Y 11A; 21P; 24J; 57E; 729; 73C; 74A; 744;
575 76R
225/40R18 88 11A; 21B; 24C; 57E;
68B; 68T
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 24C;
57E; 689
245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F;
575; 68T
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 225/40R18 88 11A; 21B; 22I; 22M; Nur bis
24C; 24M e1*2007/46*0273*03;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; Ab
22L; 24C; 24M e1*2001/116*0287*10;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24M; Schrägheck 2-türig;
57F; 575; 68T Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis
24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
225/40R18 88 11A; 21B; 22I; 22M; 4-türig;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24C; 24D 729; 73C; 74A; 744
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D;
57F; 68T
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab
215/45R18 89Y 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0277*08;
26N; 27H Cabrio; Coupe;
225/40R18 92 11A; 241; 244; 26P; Heckantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91W 11A; 241; 244; 26B; 12A; 51A; 6AA; 71K;
26N; 27H; 6A9 721; 73C; 74A; 76O
235/35R18 90W 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N
235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H;
6AB
245/35R18 92 11A; 244; 247; 27H;
57F; 575
245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F;
57F; 6A9
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; 2ER REIHE; ab
52J e1*2007/46*0277*08;
215/45R18 89 11A; 245; 248; 26B; Cabrio; Coupe;
26N; 27H; 52J Heckantrieb;
225/40R18 92 11A; 245; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 6AA; 71K;
225/45R18 91 11A; 245; 26B; 26N; 721; 73C; 74A; 76O
57E; 6A9
235/35R18 90 11A; 244; 245; 247;
26B; 26N; 52J
235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26N;
57E; 6AB
245/35R18 92 11A; 244; 247; 27H;
57F; 575
245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F;
57F; 6A9
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 230 245/45R18 96 Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
76O; BEN
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 230 245/45R18 100 52J Nur BMW 5er Touring;
245/45R18 96 5IE Allradantrieb;
245/45R18 96Y 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
76O; BEN
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 230 225/50R18 95Y Stufenheck;
245/45R18 96Y Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
76O; BEN
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 230 225/50R18 95Y Stufenheck;
245/45R18 96Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
76O; BEN
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 230 245/45R18 100 52J Nur BMW 5er Touring;
245/45R18 96 5IE Allradantrieb;
245/45R18 96Y 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
76O; BEN
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 230 245/45R18 96 Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 75I;
76O; BEN
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
AFH) Die Verwendung von Schneeketten, Hesteller RUD-Kettenfabrik Typ RUD-matic Disc Best.Nr. 47024 für
BMW Typ 346. und 390. mit 225/40R18, bzw. 4715454 für BMW Typ 663C mit 255/40R19, ist nur an
der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
mehr erforderlich.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 245/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 265/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
01 72,6 KL 204 ohne 72,6 750 2284 07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 346L; 182; 1C; Z85; 346R; 346C; 346X; 346K; 560X; 187
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; UKL-C/X; UKL/X; X3; X-N1; 1C
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R18 96W 73C; 74A; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 5FE Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 5FE; Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 57F; 68T Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 77 - 142 225/40R18 88Y 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0097*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; 729; 73C; 74A; 744
346R e1*2001/116*0146*.., 24J; 24M; 54A
e1*98/14*0146*.. 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24M; 5FE;
57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24D;
5GA; 57F; 654; 68B
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 5FE Touring;
e1*98/14*0097*.. 85 - 110 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5GA; 57F; 654; 12A; 51A; 71K; 721;
68B
85 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B 729; 73C; 74A; 744
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M;
24J; 24M; 54A
255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F;
22L; 24M; 51G; 57F;
654; 68B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 135 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 92 729; 73C; 74A
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 22M;
24J; 24M; 54A
170 225/40R18 88Y Limousine
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y nur Limousine
245/40R18 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi
245/40R18 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 24J; 244; 271 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76O
271
245/40R18 93 11A; 21P; 24C; 244;
271
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 24J; 244; 271 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R18 94 11A; 21P; 24C; 244; 73C; 74D; 76O
271
245/40R18 93 11A; 21P; 24C; 244;
271
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 24J; 244 ab
e1*2007/46*0563*01;
225/45R18 91 11A; 24J; 244; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
271 73C; 74D; 76O
245/40R18 93 11A; 21P; 24C; 244;
271
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 225/50R18 95W 122; 51J BMW X3; BMW X4;
225/55R18 98 122; 51J Allradantrieb;
235/50R18 97 12R; 51J Heckantrieb;
245/50R18 100 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 225/50R18 95W 122; 51J BMW X3; BMW X4;
225/55R18 98 122; 51J Allradantrieb;
235/50R18 97 12R; 51J Heckantrieb;
245/50R18 100 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 12A 51A; 71K; 721; 73C;
74D; 76O
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 68B; 68T Cabrio; Coupe;
235/40R18 91 11A; 21L; 54A; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 225/40R18 91 11A; 245; 248; 26P BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 245/35R18 92 11A; 248; 27H; 57F; BMW 1er (F21 2012);
570; 68T Ab
e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71K;
721; 73C; 74D; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89W 11A; 24J 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 225/40R18 92 11A; 21P; 24J; 24M e1*2007/46*0277*07;
100 - 240 225/40R18 88 11A; 21P; 24J; 57E; Cabrio; Coupe;
68B; 68T Heckantrieb;
245/35R18 88Y 11A; 22I; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
575; 68T 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744;
76R
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 11A; 24J Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 225/40R18 88 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 245/35R18 88 11A; 22I; 22M; 24M; Nur bis
57F; 575; 68T e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 24J Nur bis
225/40R18 88 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
245/35R18 88 11A; 22I; 22M; 24M; 4-türig;
57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 744
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 215/40R18 89 52J 2ER REIHE; ab
215/45R18 89 11A; 26P; 52J e1*2007/46*0277*08;
225/40R18 92 57E; 575 Cabrio; Coupe;
225/45R18 91 11A; 26N; 26P; 57E; Heckantrieb;
6A9 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 11A; 248; 57F; 575 12A; 51A; 6AA; 71K;
245/40R18 93 11A; 248; 27H; 57F; 721; 73C; 74D; 76O
6A9
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y 2ER REIHE; ab
215/45R18 89Y 11A; 26P e1*2007/46*0277*08;
225/40R18 92 11A; 245; 248; 575 Cabrio; Coupe;
225/45R18 91W 11A; 245; 248; 26N; Heckantrieb;
26P; 27H; 6A9 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90W 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 6AA; 71K;
235/40R18 91W 11A; 245; 248; 26N; 721; 73C; 74D; 76O
26P; 6AB
245/35R18 92 11A; 248; 57F; 575
245/40R18 93 11A; 248; 27H; 57F;
6A9
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München
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T ECHNISCHER BERICHT
366-0118-15-MURD-TB
Hersteller: AUTO IMAGEN S.L.
28669 Boadilla del Monte, Madrid
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: KL-204
0. Hinweise
Dieses Gutachten stellt einen Entwurf dar. Dieses Gutachten darf weder als allgemeine Betriebserlaubnis oder
als Teilegutachten noch als Prüfbericht anerkannt werden.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
03 57,1 KL 204 Ø66,6 Ø57,1 112/5 57,1 45 750 2284 07/12
03 66,6 KL 204 ohne 112/5 66,6 45 750 2284 07/12
02 56,6 KL 204 Ø67,1 Ø56,6 114,3/5 56,6 42 750 2284 07/12
02 60,1 KL 204 Ø67,1 Ø60,1 114,3/5 60,1 42 750 2284 07/12
02 64,1 KL 204 Ø67,1 Ø64,1 114,3/5 64,1 42 750 2284 07/12
02 67,1 KL 204 ohne 114,3/5 67,1 42 740 2291 07/12
02 67,1 KL 204 ohne 114,3/5 67,1 42 750 2284 07/12
00 67,1 KL 204 Ø72,6 Ø67,1 120/5 67,1 35 750 2284 07/12
01 67,1 KL 204 Ø72.6 Ø67,1 120/5 67,1 42 750 2284 07/12
00 72,6 KL 204 ohne 120/5 72,6 35 750 2284 07/12
01 72,6 KL 204 ohne 120/5 72,6 42 750 2284 07/12
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AUTO IMAGEN S.L.
:
: 28669 Boadilla del Monte, Madrid
Handelsmarke : SKAD
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Punkt I. Übersicht
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 00 67,1:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : SKAD
Radausführung : -- : KL 204
Technischer Bericht 366-0118-15-MURD-TB
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA ..... : --
Einpreßtiefe : -- : ET42
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal : -- : RUSSIA
Gießereikennzeichnung : -- :
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : SAKURA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft..
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung Lk/Lz ML ET Radlast Abrollumf. Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
in mm in mm in mm in kg in mm in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
00 67,1 120/5 67,1 35 750 2284 120 5336
01 72,6 120/5 72,6 42 750 2284 120 5439
02 60,1 114,3/5 60,1 42 750 2284 120 5439
03 66,6 112/5 66,6 45 750 2284 120 5483
II.3.2 Abrollprüfung:
Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung Lk/Lz ML ET Geschw. Strecke Last Reifendruck Reifen
in mm in mm in mm in km/h in km in kg in bar
03 66,6 112/5 66,6 45 60 2000 1875 4,5 285/55R18
03 66,6 112/5 66,6 45 60 2000 1875 4,5 285/55R18
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
II.3.3 Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Technischer Bericht 366-0118-15-MURD-TB
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Ausführung Lk/Lz Ml Einpresstiefe Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck
in mm in mm in mm in kg in kg in bar
03 66,6 112/5 66,6 45 750 205/40 R18 630 2
01 72,6 120/5 72,6 42 750 205/40 R18 630 2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III. Entfällt
IV. Zusammenfassung:
Der Antragsteller hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt wird, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
V. Unterlagen:
V.1. Technische Unterlagen:
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Ausführung Zentrierring-Zeichnungs Datum Änderung / Datum
-Nr.
V.2. Allgemeine Hinweise:
Keine
VI. Radspezifische Auflagen
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Technischer Bericht 366-0118-15-MURD-TB
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L. Stand: 25.08.2015
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Schulz
Sachverständiger
München, 25.08.2015
SZ