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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              50497



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 H2


Typ:                         KL-204



Inhaber der ABE              AUTO IMAGEN SL
und Hersteller:              ES-28669 Madrid




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 50497


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 50497

 Die ABE-Nr. 50497 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ KL-204, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0118-15-MURD vom 25.08.2015 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
 GmbH, München, vom 25.08.2015 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 17.09.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 366-0118-15-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 28.08.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 50497

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München




                                                                                                           Seite: 1 von 4


                 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINER ABE
                                           366-0118-15-MURD

Antragsteller:                          AUTO IMAGEN S.L.

                                        28669 Boadilla del Monte, Madrid
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    KL-204


Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung einer ABE verliert seine Gültigkeit,
wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen
Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I.        Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-        Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                     kreis        och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                       Zentrierring            -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
03 57,1            KL 204                    Ø66,6 Ø57,1                 112/5      57,1     45    750    2284     07/12
03 66,6            KL 204                    ohne                        112/5      66,6     45    750    2284     07/12
02 56,6            KL 204                    Ø67,1 Ø56,6                114,3/5     56,6     42    750    2284     07/12
02 60,1            KL 204                    Ø67,1 Ø60,1                114,3/5     60,1     42    750    2284     07/12
02 64,1            KL 204                    Ø67,1 Ø64,1                114,3/5     64,1     42    750    2284     07/12
02 67,1            KL 204                    ohne                       114,3/5     67,1     42    740    2291     07/12
02 67,1            KL 204                    ohne                       114,3/5     67,1     42    750    2284     07/12
00 67,1            KL 204                    Ø72,6 Ø67,1                 120/5      67,1     35    750    2284     07/12
01 67,1            KL 204                    Ø72.6 Ø67,1                 120/5      67,1     42    750    2284     07/12
00 72,6            KL 204                    ohne                        120/5      72,6     35    750    2284     07/12
01 72,6            KL 204                    ohne                        120/5      72,6     42    750    2284     07/12
I.1.      Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                    : AUTO IMAGEN S.L.

                                  28669 Boadilla del Monte, Madrid
Hersteller                       : AUTO IMAGEN S.L.
                                 :
                                 : 28669 Boadilla del Monte, Madrid
Handelsmarke                     : SKAD
Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 12,5 kg




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                     Stand: 25.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 4
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 00 67,1:

                                    : Außenseite                              : Innenseite
Hersteller                          : --                                      : SKAD
Radausführung                       : --                                      : KL 204
Radgröße                            : --                                      : 8 J X 18 H2
Typzeichen                          : KBA .....                               : --
Einpreßtiefe                        : --                                      : ET42
Herstellungsdatum                   : --                                      : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                              : z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal                    : --                                      : RUSSIA
Gießereikennzeichnung               : --                                      :
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                      : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                      : SAKURA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0118-15-MURD-TB der TÜV SÜD Auto Service GmbH vom
25.08.2015.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                     Stand: 25.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
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III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                 03 57,1                         45      25.08.2015      liegt bei
               SKODA, VOLKSWAGEN
  2 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                     03 66,6                         45      25.08.2015      liegt bei
               DAIMLER (D),
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
  3 SUZUKI, TOYOTA                                  02 60,1                         42      25.08.2015      liegt bei
  4 HONDA                                           02 64,1                         42      25.08.2015      liegt bei
  5 HYUNDAI, Hyundai Motor Company,                 02 67,1; 02 67,1                42      25.08.2015      liegt bei
               HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
    KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
    Corporation, MITSUBISHI
  6 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                      00 67,1                         35      25.08.2015      liegt bei
  7 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                      01 67,1                         42      25.08.2015      liegt bei
  8 BMW, BMW AG                                     00 72,6                         35      25.08.2015      liegt bei
  9 BMW AG                                          01 72,6                         42      25.08.2015      liegt bei
 10 02 56,6                                         02 56,6                         42      25.08.2015




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                     Stand: 25.08.2015
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                                                                                                       Seite: 4 von 4
V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4.     Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung




Schulz

Sachverständiger

München, 25.08.2015
SZ




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zur Erteilung der ABE .
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                       Stand: 25.08.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




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Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                          Stand: 25.08.2015
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




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zur Erteilung einer ABE
zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                          Stand: 25.08.2015
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Ausführung                   Zentrierring-Zeichnungs           Datum                             Änderung / Datum
                             -Nr.
00 67,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
01 67,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
02 56,6                      APC 06.00.00                      21.06.2012
02 60,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
02 64,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012
03 57,1                      APC 06.00.00                      21.06.2012



Bezeichnung                             Zeichnungs-Nr.                              Datum      Änderung Datum
Mutter M12x1,25                         DV2LE                                       30.03.2005
Mutter M12x1,5                          DV6LE                                       16.03.2005
Mutter M12x1,5                          D1                                          21.05.2009          05.06.2003
Nabenkappe                              APC 014.00.00                               21.06.2012
Radbeschreibung                         KL-204                                      10.07.2015
Radschraube M12x1,5                     C17A28                                      21.06.1996          09.05.2011
Radschraube M14x1,5                     B13                                         26.11.2010          22.03.2011
Radschraube M14x1,5                     C17D30                                      29.05.1998          04.05.2011
Radzeichnung                            KL 459132- 204                              21.06.2012
Ringe                                   APC 06.00.00                                21.06.2012
Technischer Bericht                     366-0118-15-MURD-TB                         25.08.2015




                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung der ABE .
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                          Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                       Stand: 25.08.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245                  Zu Auflage 242 bzw. 246                       hinter der Radmitte
                                                                                       Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247                  Zu Auflage 244 bzw. 248                       hinter der Radmitte
                                                                                       Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
03 57,1             KL 204                  Ø66,6 Ø57,1                 57,1    Kunststoff     750     2284     07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : D2; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                           200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
 8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89      11A; 21P; 22H; 22M;           Cabrio; Frontantrieb;
                                                             24J; 24M; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22M;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24J; 24M; 5FE                 73C; 74A; 74P
                                      75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 22M;
                                                             24J; 24M; 51J
                                               225/40R18 92  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                             24J; 24M
                                               235/40R18 91  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                             24J; 24M; 54A
                                               245/35R18 92  11A; 22H; 22M; 24M;
                                                             57F; 68T

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen            Auflagen
 8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 135 215/40R18 89       11A; 26P                      Sportback (4-türig);
                                          225/35R18 87       nicht e-tron; 11A; 248;       2-türig;
                                                             26P                           Allradantrieb;
                                      77 - 221 225/35R18 87Y nicht e-tron; 11A; 248;       Frontantrieb;
                                                             26P                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/40R18 92  11A; 248; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/35R18 90  nicht e-tron; 11A; 245;       73C; 74A; 74P
                                                             248; 26B; 26N; 27H
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 85      215/40R18 85      11A; 22L; 24J; 5EG        Sportback (4-türig);
8PA          e1*2001/116*0418*.. 66 - 110     215/40R18 89      11A; 22L; 24J             Schrägheck 2-türig;
8PB          e13*2007/46*1082*..              225/40R18 88W     11A; 21B; 22L; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 5FE                  12A; 51A; 573; 71K;
                                              245/35R18 88W     Frontantrieb; 11A; 22L;   721; 73C; 74A; 74P
                                                                22Q; 24M; 5FE; 57F;
                                                                68T
                                    66 - 147 215/40R18 89Y      11A; 22L; 24J
                                             225/40R18 88Y      11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                24M; 5FE
                                              245/35R18 88Y     Frontantrieb; 11A; 22L;
                                                                22Q; 24M; 5FE; 57F;
                                                                68T
                                    66 - 195 225/40R18 92       11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                24M
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4 CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
8H           e1*2001/116*0177*.. 253   235/40R18                51G                       Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
8H             e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 225/40R18 92       51J                       Cabrio;
               e1*98/14*0177*..              235/40R18          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W         5FE; 51J                  ab
                                 75 - 188 225/40R18 92          51J                       e1*2001/116*0151*10;
                                          235/40R18             51G                       Kombi; Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
8E             e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 5FE; 51J                       nur bis
               e1*98/14*0151*..     74 - 162 225/40R18 92  51J                            e1*2001/116*0151*09;
                                              235/40R18         51G                       Kombi; Limousine;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8E           e1*2001/116*0151*.. 253          225/40R18 92      52J                      AUDI S4; ab
                                              235/40R18         51G                      e1*2001/116*0151*10;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
8E             e1*2001/116*0151*.., 253       225/40R18 92      52J                      AUDI S4; nur bis
               e1*98/14*0151*..               235/40R18         51G                      e1*2001/116*0151*09;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/40R18 91Y 5GG                             Limousine u. Kombi;
             e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/40R18      51G                             Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*..                                                         Allradantrieb; Nicht
                                                                                         Allroad Quattro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 309 245/45R18             51G                      nicht für gepanzerte
               e1*98/14*0005*..                                                          Fz;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; ADW
4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 257 235/50R18     51G                         Nicht für Fz. m.
                                               245/45R18 96Y 5IE                         Keramikbremse; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/45R18 94                                    erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8U1            e13*2007/46*1163*..                                                       200 Nm;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 200          235/40R18 91                               bis
                                              245/40R18 93                               e1*2001/116*0369*16;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76T
8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/40R18 91                               bis
               e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/40R18 93                                e1*2001/116*0369*16;
                                                                                         Cabrio; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76T

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4,RS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
QB6          e1*2001/116*0243*.. 253    235/40R18               51G                      Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
8P           e1*2007/46*0615*.. 250           225/40R18 92      11A; 21S; 22P; 26P;      Kombi; Allradantrieb;
                                                                27H; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91      11A; 21T; 22Q; 26P;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                27H; 52J                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O; 76Z

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 170 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
WGR          e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 235/40R18 95         11A; 22B; 22L; 24J;      ab e1*95/54*0024*12;
               e1*95/54*0024*..                                 24M; 367; 5HR            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FORD GALAXY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
WGR          e1*93/81*0024*.., 66 - 128 235/40R18 91            VDM; 11A; 21B; 22B;      nur bis
               e1*95/54*0024*..                                 24D; 24J                 e1*95/54*0024*11;
                                              235/40R18 95      11A; 21B; 22B; 24D;      Frontantrieb;
                                                                24J; 5HR                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5F; 3R; 1P; 5PN; 5P; 3RN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 7MS
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN
                                          170 Nm für Typ : 7MS
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89   11A; 24J                         Nicht Altea Freetrack;
                                63 - 125 225/40R18 88   11A; 22P; 24J; 24M;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        5FE                              12A; 51A; 573; 71K;
                                          245/35R18 88  11A; 22H; 22P; 24M;              721; 73C; 74A; 74P
                                                        5FE; 57F; 68T
                                63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M;
                                                        5FE
                                          235/40R18 91  11A; 21P; 22P; 24C;
                                                        24M
                                          245/35R18 88W 11A; 22H; 22P; 24M;
                                                        5FE; 57F; 68T
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88  5FE                              Altea 4 Freetrack;
                                103 - 155 225/45R18 91                                   Allradantrieb;
                                          235/40R18 91  11A; 22P; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
5PN            e9*2007/46*0012*..   77 - 147 225/40R18 88W 5FE                           Altea Freetrack;
                                    77 - 155 225/45R18 91                                Frontantrieb;
                                             235/40R18 91  11A; 22P; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89   11A; 24J                        Nicht Altea Freetrack;
                                 63 - 125 225/40R18 88   11A; 22P; 24J; 24M;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         5FE                             12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/35R18 88  11A; 22H; 22P; 24M;             721; 73C; 74A; 74P
                                                         5FE; 57F; 68T
                                 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M;
                                                         5FE
                                           235/40R18 91  11A; 21P; 22P; 24C;
                                                         24M
                                           245/35R18 88W 11A; 22H; 22P; 24M;
                                                         5FE; 57F; 68T
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88  5FE                             Altea 4 Freetrack;
                                 103 - 155 225/45R18 91                                  Allradantrieb;
                                           235/40R18 91  11A; 22P; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 147 225/40R18 88W 5FE                          Altea Freetrack;
                                     77 - 155 225/45R18 91                               Frontantrieb;
                                              235/40R18 91  11A; 22P; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3R           e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W         51J                      Kombi; Frontantrieb;
3RN          e9*2007/46*0011*..  75 - 147 215/40R18 89Y         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/40R18             11A; 22K; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
3R             e9*2001/116*0072*..   75 - 125 215/40R18 89W 51J                          Stufenheck;
3RN            e9*2007/46*0011*..    75 - 147 215/40R18 89Y 51J                          Frontantrieb;
                                              225/40R18     11A; 22K; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..     63 - 155 215/40R18 89      11A; 24J; 24M; 51J       Schrägheck;
                                              225/40R18 88      11A; 22P; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                              235/40R18 91      11A; 22P; 24J; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                                              245/35R18 88      11A; 22Q; 24D; 57F;      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                68T                      721; 73C; 74A; 74P
1P             e9*2001/116*0052*..   177 - 195 225/40R18 92     11A; 22P; 24J; 24M       Leon Cupra; Leon
                                               235/40R18 91     11A; 22P; 24J; 24M       Cupra R; Frontantrieb;
                                               245/35R18 92     11A; 22Q; 24D; 57F;      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                68T                      11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                         74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86                                    ab
                                                                                         e9*2007/46*0094*01;
                                    63 - 135 205/40R18 86W                               nicht Leon X-Perience;
                                             215/40R18 89  11A; 26P                      Kombi; 3-türig; 5-
                                             225/35R18 87  11A; 245; 248; 26P;           türig; Allradantrieb;
                                                           27H                           Frontantrieb;
                                             225/40R18 88  11A; 245; 248; 26P;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27H                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 235/40R18 95         11A; 22B; 22L; 24J;      ab e1*98/14*0036*08;
               e1*98/14*0036*..                                 24M; 367; 5HR            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
7MS            e1*95/54*0036*..,    66 - 85   235/40R18 91      VDM; 11A; 21B; 22B;      nur bis
               e1*98/14*0036*..                                 24D; 24J                 e1*98/14*0036*07;
                                              235/40R18 95      11A; 21B; 22B; 24D;      Frontantrieb;
                                                                24J; 5HR                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3T; 1Z
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 5FM;            Limousine;
             e11*2007/46*0012*..                          51J                            Frontantrieb;
                                   55 - 125 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 5FE             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/35R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24M;            12A; 51A; 573; 71K;
                                                          5FE; 57F; 68T                  721; 73C; 74A; 74P
                                   55 - 147 225/40R18 88Y 11A; 22P; 24J; 5FE
                                            235/40R18 91  11A; 22Q; 24J; 24M
                                            245/35R18 88Y 11A; 22H; 22Q; 24M;
                                                          5FE; 57F; 68T
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 215/40R18 89W 11A; 22M; 22P; 24J;            Nicht Octavia Scout;
             e11*2007/46*0012*..                          5FM; 51J                       Kombi; Allradantrieb;
                                   55 - 147 225/40R18 92  11A; 22M; 22P; 24J             Frontantrieb;
                                            235/40R18 91  11A; 22L; 22Q; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          24M                            12A; 51A; 573; 71K;
                                            245/35R18 92  11A; 22H; 22L; 22Q;            721; 73C; 74A; 74P
                                                          24M; 57F; 68T
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R18 92                                Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                              225/45R18 91  11A; 22M; 22P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91  11A; 22M; 22P; 24J           12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/40R18 93  11A; 22H; 22L; 22Q;          73C; 74A; 74P
                                                            24J; 24M
5E             e11*2007/46*0243*..   63 - 132 215/40R18 85W 5EG                          ab
                                     63 - 162 205/40R18 86W                              e11*2007/46*0243*01;
                                              215/40R18 89                               nicht Octavia Scout;
                                              225/40R18 88  11A; 27I                     Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 24J; 24M                  bis
               e11*2007/46*0014*..
                                              235/40R18 95      11A; 21P; 24J; 24M       e11*2001/116*0326*31;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
3T             e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 245                     bis
               e11*2007/46*0014*..
                                                                                         e11*2001/116*0326*31;
                                                                                         Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K; 1t; 3D; 1F; AU; 16; 2KN; 1T; 2K; 3c; 1KM; 3C; 3d; 1KP
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 7M
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : AU; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K; 2KN; 3c; 3C;
                                          3d; 3D
                                          170 Nm für Typ : 7M
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 225/40R18 92          11A; 22H; 24J; 24M;      Nicht Caddy Maxi; ab
2KN          e1*2007/46*0217*..,                                5GM                      WV2ZZZ2K?8?052801;
               L320                                                                      kurzer Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; VB1
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 125 225/40R18 92      VB0; 11A; 22F; 24D;      Nicht Caddy Maxi; ab
2KN            e1*2007/46*0217*..,                              24J; 5GM                 WV2ZZZ2K?8?052801;
               L320                                                                      kurzer Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; VB2

Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..     85 - 110 225/40R18 88  11A; 22M                     Cabrio; Frontantrieb;
                                     85 - 147 225/40R18 88W 11A; 22M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 110 215/40R18 89   11A; 24J; 24M; 51J          Nur Golf 5; nur bis
                                     55 - 147 225/40R18 88W  11A; 22P; 24J; 24M          e1*2001/116*0242*24;
                                              245/35R18 88W  11A; 22Q; 24D; 57F;         Allradantrieb;
                                                             68T                         Frontantrieb;
                                     55 - 169 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 184 225/40R18 92   11A; 22P; 24J; 24M          12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/40R18 91  11A; 21P; 22P; 24J;         721; 73C; 74A; 74P
                                                             24M
1K             e1*2001/116*0242*..   188 - 199 215/40R18 89Y 11A; 22H; 22P; 24J;         Nur Golf R (6er); ab
                                                             24M; 51J                    e1*2001/116*0242*25;
                                               225/40R18 92  11A; 22H; 22Q; 24J;         Cabrio; Schrägheck;
                                                             24M                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 51J            Nur Golf 6; bis
               e1*2007/46*0490*..            225/40R18 88W 11A; 22H; 22P; 24J;           e1*2007/46*0490*04;
                                                            24M                          ab
                                     59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 24J; 24M; 51J           e1*2001/116*0242*25;
                                              225/40R18 92  11A; 22H; 22P; 24J;          Schrägheck;
                                                            24M                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     103      215/40R18 89  11A; 22H; 22P; 24J;          Nur Golf 6; ab
                                                            24M; 51J                     e1*2001/116*0242*25;
                                              225/40R18 88W 11A; 22H; 22Q; 24J;          Schrägheck;
                                                            24M                          Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 118 225/35R18 87W 11A; 21S; 24J; 248;          Cabrio; Frontantrieb;
                                                            26P; 27H; 5ET                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     77 - 155 225/35R18 87Y 11A; 21S; 24J; 248;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            26P; 27H; 5ET                729; 73C; 74A; 74P
                                     77 - 195 215/40R18 89  11A; 21S; 24J; 51J
                                              225/40R18 92  11A; 21S; 24J; 248;
                                                            26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/40R18 86 5EM                                 nur Golf 7; ab
                                        215/40R18 89 11A; 26P; 27H                       e1*2007/46*0623*01;
                                        225/35R18 87 11A; 245; 248; 26P;                 ab
                                                     27H                                 e1*2007/46*0490*05;
                                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                              225/40R18 88      11A; 245; 248; 26P;      Frontantrieb;
                                                                27H                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O
AU             e1*2007/46*0623*..    63 - 110 205/40R18 86      5EM                      nur Golf 7; ab
                                              225/35R18 87      11A; 245; 26P; 27H       e1*2007/46*0623*01;
                                     63 - 169 225/40R18 88      11A; 245; 26P; 27H       ab
                                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                     63 - 221 215/40R18 89      11A; 26P; 27H            nicht Golf Alltrack;
                                     135 - 221 205/40R18 86Y    5EM                      Allradantrieb;
                                               225/35R18 87Y    11A; 245; 26P; 27H       Frontantrieb;
                                     206 - 221 225/40R18 92Y    11A; 245; 26P; 27H       Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89          11A; 21P; 22H; 22M       Nur CrossGolf 6; Ab
                                          225/40R18 88          11A; 21P; 22H; 22M;      e1*2001/116*0304*21;
                                                                5FE                      Frontantrieb;
                                              225/40R18 92      11A; 21P; 22H; 22M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22H; 22M;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24J; 248                 721; 73C; 74A; 74P
                                              245/35R18 88      11A; 22H; 22M; 248;
                                                                5FE; 57F; 68T
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89     11A; 22M; 24J; 248;          Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                           51J                          e1*2001/116*0304*14;
                                              225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 24J;          Frontantrieb;
                                                            248; 5FE                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 92  11A; 21P; 22M; 24J;          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            248                          721; 73C; 74A; 74P
                                              245/35R18 88W 11A; 22H; 22L; 244;
                                                            5FE; 57F; 570
                                              245/35R18 92  11A; 22H; 22L; 244;
                                                            57F; 570
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 215/40R18 89  11A; 21P; 22H; 22M;          Nur CrossGolf; Nur
                                                            24M                          bis
                                              225/40R18 88  11A; 21P; 22H; 22M;          e1*2001/116*0304*13;
                                                            24M; 5FE                     Frontantrieb;
                                              225/40R18 92  11A; 21P; 22H; 22M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M                          12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/40R18 91  11A; 21P; 22H; 22M;          721; 73C; 74A; 74P
                                                            24J; 24M
                                              245/35R18 88  11A; 22H; 22M; 24M;
                                                            5FE; 57F; 68T
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 225/40R18 88  11A; 22P; 24J; 24M;          Nicht CrossGolf; Nur
                                                            5FE                          Golf Plus; Nur bis
                                              245/35R18 88  11A; 22Q; 24D; 57F;          e1*2001/116*0304*13;
                                                            68T                          Frontantrieb;
                                     55 - 125 215/40R18 89  11A; 22P; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 92  11A; 22P; 24J; 24M           12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/40R18 91  VF7; 11A; 22P; 24J;          721; 73C; 74A; 74P
                                                            24M
                                              245/35R18 92  11A; 22Q; 24D; 57F;
                                                            68T

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/45R18 91                                    Beetle (Schrägheck);
                                         235/40R18 91                                    Beetle Cabrio;
                                         235/45R18 94                                    Frontantrieb;
                                         245/40R18 93           11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O
16             e1*2007/46*0539*..    77 - 110 245/35R18 88  11A; 21B; 24J; 248;          Nur Jetta
                                                            260; 272                     (Stufenheck);
                                     77 - 155 215/40R18 89  11A; 21P; 270                Frontantrieb;
                                              225/35R18 87W 11A; 21P; 24J; 248;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            270                          12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/40R18 92  11A; 21P; 24J; 248;          721; 729; 73C; 74A;
                                                            270                          74P
                                              235/35R18 90  11A; 21B; 24J; 248;
                                                            260; 271
                                              235/40R18 91  11A; 21B; 24J; 248;
                                                            260; 271
                                              245/35R18 88W 11A; 21B; 24J; 248;
                                                            260; 272
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 77           215/40R18 89      11A; 21B; 22L; 22Q;      GOLF 6 (Variant); ab
                                                                24J; 24M; 51J            e1*2001/116*0328*15;
                                              225/40R18 88      11A; 21B; 22H; 22L;      Allradantrieb;
                                                                24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21N; 22H;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                22L; 24C; 24D            721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
1KM            e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 215/40R18 89       11A; 21B; 22L; 22Q;      GOLF 6 (Variant); bis
               e1*2007/46*0492*..                               24J; 24M; 51J            e1*2007/46*0492*05;
                                              225/40R18 88      11A; 21B; 22H; 22L;      ab
                                                                24J; 24M                 e1*2001/116*0328*15;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21N; 22H;      Frontantrieb;
                                                                22L; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 88      11A; 22F; 22L; 24D;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                57F; 570                 729; 73C; 74A; 74P
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 215/40R18 89      11A; 21B; 22L; 22Q;      JETTA (Limousine);
                                                                24J; 24M                 Frontantrieb;
                                              225/40R18 88      11A; 21B; 22H; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21N; 22H;      73C; 74A; 74P
                                                                22L; 24C; 24D
                                              245/35R18 88      11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                57F; 68T
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 215/40R18 89      11A; 21B; 22L; 22Q;      GOLF (Variant); nur
                                                                24J; 24M; 5FM            bis
                                              225/40R18 88      11A; 21B; 22H; 22L;      e1*2001/116*0328*14;
                                                                24J; 24M                 Frontantrieb;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21N; 22H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22L; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                              245/35R18 88      11A; 22F; 22L; 24D;      73C; 74A; 74P
                                                                57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
3c           DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/40R18 88W 11A; 22P; 5FE                     Nicht Passat Alltrack
3C           e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 225/40R18 92 11A; 22P                         (Cross); ab
               e1*2007/46*0502*..,                                                       e1*2001/116*0307*24;
               e1*2007/46*0547*..                                                        bis
                                                                                         e1*2001/116*0307*36;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
3C             e1*2001/116*0307*..   75 - 110 225/40R18 88W 11A; 22P                     nur bis
                                     75 - 147 225/40R18 92  11A; 22P                     e1*2001/116*0307*23;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/40R18 91W                                Nur Passat Alltrack
               e1*2007/46*0502*..,                                                       (Cross); bis
               e1*2007/46*0547*..                                                        e1*2001/116*0307*40;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 66 - 103     215/40R18 89      11A; 24J; 24M; 5FM       nicht CrossTouran;
             e1*2007/46*0506*..   66 - 110    215/40R18 89W     11A; 24J; 24M; 5FM       bis
1T           e1*2001/116*0211*.., 66 - 130    225/40R18 92      11A; 24J; 24M            e1*2007/46*0357*13;
               e1*2007/46*0357*..                                                        bis
                                                                                         e1*2001/116*0211*35;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 235/50R18            51G                      nicht V10 Diesel;
             e1*2007/46*0452*..            255/45R18            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
3D           e1*2001/116*0189*.., 177      245/45R18 96         5IE                      12A; 51A; 533; 573;
               e1*98/14*0189*..                                                          71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
7M           e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95         11A; 22B; 22L; 24J;      ab e1*98/14*0023*12;
               e1*98/14*0023*..                                 24M; 367; 5HR            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P
7M             e1*93/81*0023*..,     66 - 128 235/40R18 91      VDM; 11A; 21B; 22B;      nur bis
               e1*95/54*0023*..,                                24D; 24J                 e1*98/14*0023*11;
               e1*98/14*0023*..               235/40R18 95      11A; 21B; 22B; 24D;      Frontantrieb;
                                                                24J; 5HR                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
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533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
ADW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenumfaßter, belüfteter
     Bremsscheibe an der Vorderachse nicht zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
     Hinterachse).
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
     in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
     vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
     Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 400             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27F                   x = 400       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 400       y = 400             8                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    8P
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0615*..
       Handelsbez.:    AUDI RS3

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 320                   VA
             26P                      x = 260             y = 270                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 320            17                 VA
             26N                   x = 310       y = 320             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 240            25                 HA
             27H                   x = 280       y = 240             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    5F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0094*..
       Handelsbez.:    LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, 5-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 400       y = 310            25                 HA
             27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5E
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0243*..
       Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

       Variante(n):    ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 220             y = 275                   VA
             26P                      x = 170             y = 225                   VA
             27B                      x = 170             y = 250                   HA
             27I                      x = 120             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 220       y = 275            30                 VA
             26N                   x = 220       y = 275            30                 VA
             27F                   x = 170       y = 250            30                 HA
             27H                   x = 170       y = 250            30                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0242*..
       Handelsbez.:    GOLF

       Variante(n):    Cabrio, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 380                   VA
             26P                      x = 230             y = 330                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 380            16                 VA
             26N                   x = 280       y = 380             8                 VA
             27F                   x = 260       y = 310            36                 HA
             27H                   x = 260       y = 310             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             27B                      x = 350             y = 300                   HA
             27I                      x = 300             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350           18,5                VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 350       y = 300           26,5                HA
             27H                   x = 350       y = 300             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AU
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0623*..
       Handelsbez.:    GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 400       y = 310            30                 HA
             27H                   x = 400       y = 310             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
03 66,6             KL 204                  ohne                        66,6                    750     2284    07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,2 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18            51G; 52J                   AUDI A4 bis MJ2015;
 B81          e13*2007/46*1084*..          235/40R18 91         51J                        Kombi; Frontantrieb;
                                           235/45R18 94         51J; 54F                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R18            51G                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76O
 B8            e1*2001/116*0430*..    88 - 195 225/45R18        51G; 52J                   AUDI A4 bis MJ2015;
                                               235/40R18 91     51J                        Limousine;
                                               235/45R18 94     51J; 54F                   Frontantrieb;
                                               245/40R18        51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76O
 B8            e1*2001/116*0430*..    100 - 245 225/45R18       51G; 52J                   AUDI A4 bis MJ2015;
 B81           e13*2007/46*1084*..              235/40R18 91    5GG; 51J                   Nicht A4 Allroad
                                                235/45R18 94    51J; 54F                   Quattro; AUDI S4;
                                                245/40R18       51G                        Kombi; Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76O
 B8            e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/40R18 91    51J                        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                235/45R18 94    51J; 54F                   AUDI S4; Limousine;
                                      100 - 245 225/45R18       51G; 52J                   Allradantrieb;
                                                245/40R18       51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  150 - 245 235/50R18 97                                  Nur A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           235/55R18 100                                 quattro;
                                           255/45R18 99                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76O; AFY

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 155 205/40R18 82          11A; 24J; 244; 26Q;      ab
                                                                27Q; 5DK                 e1*2007/46*0371*10;
                                                                                         MINI ab MJ 2014;
                                              205/40R18 86      11A; 24J; 244; 26Q;      Schräghecklimousine;
                                                                27Q                      3-türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   70 - 170 215/45R18 93       11A; 248                 BMW Active Tourer
                                                                                         F45;
                                              225/40R18 92W 11A; 244; 245                BMW Gran Tourer F46;
                                              225/45R18 91W 11A; 244; 245; 26N;          Allradantrieb;
                                                            27U                          Frontantrieb;
                                              235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 26N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93  11A; 24J; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            26J; 27H; 27V                73C; 74D; 76O

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                          MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,2 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 639/4; 246; 204 K; 245G AMG; 220; 204; 639/2; 204 K AMG;
                                          212K; 176 AMG; 140; 638; 638/1; 117; 207; 639/5; 176; 215; 204
                                          AMG; 638/2; 245G; 140 C; 169; 245; 212; 639
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 207
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 176 AMG; 204; 204 AMG; 204 K; 204
                                          K AMG; 207; 212; 212K; 245; 245G; 245G AMG; 246
                                          140 Nm für Typ : 638; 638/1; 638/2
                                          150 Nm für Typ : 140; 140 C; 215; 220; 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                          180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen         Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265    235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H        A 45 AMG 4MATIC;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         73C; 74A; 76O
245G AMG e1*2007/46*1207*..    265    215/40R18 89   11A; 26B; 26N; 52J  CLA; Sportfahrwerk;
                                      225/40R18 92   11A; 248; 26B; 26J; Kombilimousine;
                                                     52J                 Limousine;
                                      235/40R18      11A; 248; 26B; 26J; Allradantrieb;
                                                     51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84        11A; 22I; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R18 85        11A; 21P; 22I; 24J;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                              24M                        73C; 74A
                                    60 - 142    215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M
                                                215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J;
                                                              24M
                                                225/35R18 87  11A; 21P; 22B; 24C;
                                                              24D
176            e1*2007/46*0928*..   66 - 125    215/40R18 89W                            A-Klasse;
                                    66 - 160    225/40R18 92  11A; 248; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/35R18 90  11A; 246; 248; 26P         12A; 51A; 71K; 721;
                                                235/40R18 91  11A; 246; 248; 26P         729; 73C; 74A
                                                245/35R18 92  11A; 24J; 248; 26B;
                                                              26N; 27H
                                    155 - 160   215/40R18 89W 52J

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
176 AMG      e1*2007/46*1163*.. 265     235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H                      A 45 AMG 4MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89           11A; 26P                 B-Klasse ab Mj. 2011;
                                         225/40R18 92           11A; 26P                 nicht Natural Gas
                                         235/35R18 90           11A; 248; 26B; 26N       Drive; nicht Electric
                                         245/35R18 88           11A; 248; 5FE; 57F;      Drive; Kombi;
                                                                570                      Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/35R18 87          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/40R18 88          11A; 24J; 24M            73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 265    235/40R18 91Y 11A; 26P; 27H                      A 45 AMG 4MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 125 215/40R18 89W                              A-Klasse;
                                     66 - 160 225/40R18 92   11A; 248; 26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R18 90   11A; 246; 248; 26P          12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R18 91   11A; 246; 248; 26P          729; 73C; 74A
                                              245/35R18 92   11A; 24J; 248; 26B;
                                                             26N; 27H
                                     155 - 160 215/40R18 89W 52J
245G           e1*2001/116*0470*..   66 - 155 215/40R18 89   11A; 26P                    B-Klasse ab Mj. 2011;
                                               225/40R18 92  11A; 26P                    nicht Natural Gas
                                               235/35R18 90  11A; 248; 26B; 26N          Drive; nicht Electric
                                               245/35R18 88  11A; 248; 5FE; 57F;         Drive; Kombi;
                                                             570                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N                CLA; Sportfahrwerk;
                                              225/40R18 92  11A; 248; 26B; 26J           CLA Limousine; CLA
                                              235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;          Shooting brake;
                                                            26J                          Kombilimousine;
                                              245/35R18 88  11A; 248; 27H; 57F;          Limousine;
                                                            570; 575                     Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P                     CLA; nicht
                                              225/40R18 92  11A; 248; 26P                Sportfahrwerk; CLA
                                              235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;          Limousine; CLA
                                                            26N                          Shooting brake;
                                              245/35R18 88Y 11A; 248; 5FE; 57F;          Kombilimousine;
                                                            570                          Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 265    215/40R18 89 11A; 26B; 26N; 52J                  CLA; Sportfahrwerk;
                                        225/40R18 92 11A; 248; 26B; 26J;                 CLA Limousine; CLA
                                                     52J                                 Shooting brake;
                                        235/40R18    11A; 248; 26B; 26J;                 Kombilimousine;
                                                     51G                                 Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 215/40R18 89Y    11A; 26B; 26N            CLA; CLA Limousine;
                                               225/40R18 92     11A; 26B; 26J            CLA Shooting brake;
                                               235/35R18 90     11A; 26B; 26J            Kombilimousine;
                                               245/35R18 88Y    11A; 27H; 57F; 570;      Limousine;
                                                                575                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92                                  Nur Baureihe 204; Nur
                                           235/40R18 91                                  4-MATIC; Limousine;
                                           245/35R18            11A; 24M; 51G; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                575                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 200 225/40R18 92                               Nur Baureihe 204;
                                              235/40R18 91                               Limousine;
                                              245/35R18 92      11A; 24M; 57F; 68T       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
204            e1*2001/116*0431*..   115 - 150 235/35R18 90     11A; 26P                 Coupe; Heckantrieb;
                                     115 - 225 225/40R18 92     11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/35R18 90Y    11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/40R18 91     11A; 26P                 729; 73C; 74A
                                               245/35R18 92     11A; 27I; 57F; 575
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 225/45R18 95      11A; 26P                 Nur Baureihe 205;
204 K          e1*2001/116*0457*..             235/40R18 95     11A; 26P                 neue C-Klasse;
                                               235/45R18 94Y    11A; 26P                 Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
204 AMG        e1*2001/116*0464*..   336 - 373 225/40R18 92XL 12T; 51G; 52J              10B; 11G; 11H; 51A;
                                               M+S
                                                                                         71K; 721; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/40R18 92                                   bis
                                          235/40R18 91                                   e1*2001/116*0457*24;
                                          245/35R18 92          11A; 24M; 57F; 68T       Kombi; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
204 K          e1*2001/116*0457*..   120 - 170 225/40R18 92W                             Nur 4-MATIC; bis
                                               235/40R18 91W                             e1*2001/116*0457*24;
                                               245/35R18     11A; 24M; 51G; 57F;         Kombi;
                                                             575                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
204 K          e1*2001/116*0463*..   336 - 373 225/40R18 92     12T; 51G; 52J            10B; 11G; 11H; 51A;
                                               M+S
AMG                                                                                      71K; 721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W          11A; 26B; 26N            CLA; Sportfahrwerk;
                                         225/40R18 92           11A; 248; 26B; 26J       CLA Limousine; CLA
                                         235/35R18 90W          11A; 24J; 248; 26B;      Shooting brake;
                                                                26J                      Kombilimousine;
                                              245/35R18 88      11A; 248; 27H; 57F;      Limousine;
                                                                570; 575                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
117            e1*2007/46*1007*..    80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P                     CLA; nicht
                                              225/40R18 92  11A; 248; 26P                Sportfahrwerk; CLA
                                              235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B;          Limousine; CLA
                                                            26N                          Shooting brake;
                                              245/35R18 88Y 11A; 248; 5FE; 57F;          Kombilimousine;
                                                            570                          Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  368            245/45R18         10N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
215            e1*98/14*0113*..      220 - 326 245/45R18        10N; 51G                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J                             Stufenheck;
                                 100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689                        Heckantrieb;
                                           245/40R18 97                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76T
212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/40R18 97                              Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76T
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 235/40R18 95  57E; 67B; 689               Kombi; Heckantrieb;
                                               245/40R18 97Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76T
212K           e1*2007/46*0200*..    125 - 245 245/40R18 97  5BG                         Kombi; Allradantrieb;
                                               245/40R18 97Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         75I; 76T

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18            51G; 575                 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
207            e1*2001/116*0502*..   225      235/40R18 M+S 51G; 52J                     Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 76Z
207            e1*2001/116*0502*..   120 - 245 235/40R18        51G; 575                 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18         11A; 24J; 248                 V-Klasse; Vito; Vito
                                         245/45R18         11A; 245; 248                 Tourer; Vito Mixto;
                                         245/50R18         11A; 24J; 248; 26U;           ab
                                                           27P                           e1*2007/46*0457*09;
                                                                                         Allradantrieb;
                                              255/45R18         11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R18 97         11A; 22I; 24D; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*93/81*0005*..,                                                        12A; 51A; 71K; 721;
               e9*98/14*0005*..                                                         73C; 74A
638/1          K393                  58 - 105 235/45R18 97      11A; 22I; 24D; 24J; 367 Lkw geschl. Kasten;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R18 97       11A; 22I; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*95/54*0020*..,                                                        12A; 51A; 71K; 721;
               e9*98/14*0020*..                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S- / CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
140          e1*96/27*0056*..,   110 - 300 255/45R18            11A; 21P; 22I; 22K; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
               F690                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                               255/45R18        10N; 51G                73C; 74A
140 C          e1*96/27*0057*..,     205 - 290 255/45R18        11A; 21P; 22I; 22K; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
               G165                                                                     12K; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18         10N; 51G                73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  145 - 165 245/45R18              10N; 51G                 Nicht für Fz. m.
                                                                                         Länge 6158 mm;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; MBN
220            e1*97/27*0099*..      180 - 225 235/45R18 94     5HI; 51J                 Nicht für Fz. m.
                                               245/45R18        51G                      Länge 6158 mm; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 235/50R18 101 11A; 24D; 24J; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 100 11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A           73C; 74A; 75I
639/4          e1*2007/46*0458*..    70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 247;          bis
639/5          e1*2007/46*0459*..,                          5KK; 54A                     e1*2007/46*0459*05;
               L720                           245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA           bis
                                     70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 247;          e1*2007/46*0458*07;
                                                            54A                          Allradantrieb;
                                              255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 247;          Heckantrieb;
                                                            5JK; 54A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                     190      235/50R18     11A; 24J; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 721;
                                              101W          5KK; 54A                     73C; 74A; 75I
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101         11A; 24D; 24J; 54A       Heckantrieb;
                                          245/45R18 100         11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99W         11A; 24D; 24J; 54A       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 247;               bis
                                                       5KK; 54A                          e1*2007/46*0457*08;
                                         245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA                Allradantrieb;
                                70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 247;               Heckantrieb;
                                                       54A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 247;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                       5JK; 54A                          73C; 74A; 75I
                                190      235/50R18     11A; 24J; 244; 247;
                                         101W          5KK; 54A

Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18              11A; 24J; 248            V-Klasse; Vito; Vito
639/5        e1*2007/46*0459*..            245/45R18            11A; 245; 248            Tourer; Vito Mixto;
                                           245/50R18            11A; 24J; 248; 26U;      ab
                                                                27P                      e1*2007/46*0459*06;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                              255/45R18         11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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       Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
       Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
       dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
     "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
      Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 730kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          275/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314
     mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                   VA
             27Q                      x = 350             y = 380                   HA
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    BMW Active Tourer F45, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27U                      y = 140             y = 220                   HA
             27V                      y = 140             y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            34                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                  VA
             26B                       x = 250             y = 350                  VA
             27I                       x = 240             y = 315                  HA
             27B                       x = 290             y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    639/2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
       Handelsbez.:    Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 440                   VA
             26P                      x = 270             y = 390                   VA
             26U                      x = 200             x = 180                   VA
             26V                      x = 200             x = 180                   VA
             27B                      x = 300             y = 430                   HA
             27I                      x = 250             y = 380                   HA
             27P                      x = 250             y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 440             3                 VA
             26N                   x = 320       y = 440             3                 VA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 310                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA
             27I                      x = 240             y = 315                   HA
             27B                      x = 290             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 350            25                 HA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
02 60,1             KL 204                  Ø67,1 Ø60,1                 60,1    Kunststoff     750     2284     07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : FR; GY; JT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : LY; FY; EY; JY
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                          110 Nm für Typ : JT
                                          140 Nm für Typ : FR
 Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88     215/40R18 85                                 Allradantrieb;
                                              215/45R18 89                                 Frontantrieb;
                                              225/40R18 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R18 91                                 12A; 51A; 573; 71K;
                                              235/40R18 91                                 721; 73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
 JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100                                   2-türig; 4-türig;
                                           235/50R18 97                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/55R18 100                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/50R18 100 11A; 24J; 24M                     73C; 74A; 74P
                                           255/45R18 99
                                           255/50R18 102 11A; 22I; 24J; 24M

 Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FR           e4*2007/46*0142*.. 131          235/40R18 91                                 Allradantrieb;
                                              235/45R18         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/40R18 85                              Allradantrieb;
                                               215/45R18 89                              Frontantrieb;
                                               225/40R18 88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R18 91                              12A; 51A; 573; 71K;
                                               235/40R18 91                              721; 73C; 74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/40R18 85     11A; 22I; 24J; 24M       Stufenheck;
                                               225/35R18 83     11A; 22I; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                               225/40R18 88     11A; 22I; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91     11A; 22I; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89            11A; 246; 26N; 27H       Schräghecklimousine;
                                        215/45R18 89            11A; 246; 26N; 27H       Allradantrieb;
                                        225/40R18 88            11A; 24J; 248; 26J;      Frontantrieb;
                                                                27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R18 91     11A; 24J; 248; 26J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                27H                      73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 88             215/45R18 89                              Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a); Z4
                                           104 Nm für Typ : V3
                                           115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                           erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                           E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                           135 Nm für Typ : HS19(a) erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                           Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97     215/40R18 89                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               225/40R18 88                               115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                            2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W                              erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               235/40R18 91      11A; 21P; 21S; 24J;      115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                  24M; 54A                 e11*2001/116*0305*13;
1
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..              245/40R18 93W                              135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/40R18 95                               135 Nm; bis
                                    183 - 208 245/40R18         51G                      e6*2001/116*0103*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12T; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS450h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
HS19(a)      e6*2001/116*0106*.. 218  245/40R18                 51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; bis
                                                                                         e6*2001/116*0106*07;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J;           erhöhtes
             e11*98/14*0110*..                             24M; 5FE                      Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Kombi;
                                              225/40R18 92      11A; 21B; 22B; 24J;      Limousine;
                                                                24M                      Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18           Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; bis
                                              225/40R18 92  51J                          e11*2001/116*0206*09;
                                              235/40R18 91W 51J                          Cabrio; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS SC430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z4           e6*2001/116*0084*.. 210          245/40R18 93      51G                      10B; 11G; 11H; 12T;
                                              245/40ZR18        51G                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89                                 ab
                                            225/40R18 88W       11A; 21P                 e11*2001/116*0196*05;
                                            235/40R18 91        11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/35R18 88W       11A; 22I; 57F; 68T       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89                               nur bis
                                              225/35R18 87W                              e11*2001/116*0196*04;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             235/40R18 91                                135 Nm; Limousine;
                                    91 - 130 225/40R18 92                                Frontantrieb;
                                             225/45R18 91W                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91W                               12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/45R18 94                                729; 73C; 74A; 74P;
                                             245/40R18 93                                740
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R18 91                               135 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91                               Frontantrieb;
                                              235/45R18 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..               235/40R18 91W       11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                            235/45R18 94        11A; 21B; 22B; 24J       73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R18 89                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/40R18 91                                  73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97         11A; 24O                 bis
                                           235/55R18 99         11A; 24O                 e6*2001/116*0105*08;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 112 225/55R18 98      12I                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/60R18 100     12A                      135 Nm; ab
                                              235/50R18 97      11A; 12A; 27I            e6*2001/116*0105*09;
                                              235/55R18 100     11A; 12A; 27I            Allradantrieb;
                                              255/45R18 99      11A; 12A; 27I            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
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zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            26                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            24                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                   HA
             27I                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
02 64,1             KL 204                  Ø67,1 Ø64,1                 64,1    Kunststoff     750     2284    07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                          CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                          FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                          110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
 CG2          e6*95/54*0049*.. 147    225/40R18 88W 11A; 22I; 22L; 24C;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    24D                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W   11A; 22B; 22L; 24J;            10B; 11B; 11G; 11H;
 CL9          e6*2001/116*0092*..                           24M                            12A; 51A; 71K; 721;
 CN1          e6*2001/116*0096*..           235/40R18 91    11A; 22B; 22L; 24C;            73C; 74A; 74P
                                                            24D
                                              245/35R18 88W 11A; 22B; 22L; 24D;
                                                            57F; 68T

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W       11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
 CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R18 91        11A; 22B; 24C; 24D         12A; 51A; 71K; 721;
 CN2          e6*2001/116*0097*..           245/35R18 88W       11A; 22B; 24D; 57F;        73C; 74A; 74P
                                                                68T
 CW1           e6*2001/116*0120*..   110 - 148 225/45R18 91     11A; 24J                   Kombi; Frontantrieb;
 CW2           e6*2001/116*0121*..             235/40R18 91     11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
 CW3           e6*2001/116*0122*..             235/45R18 94     11A; 21P; 24J              12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/40R18 93     11A; 21P; 24J; 24M         73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86            11A; 21P; 56G              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P; SC4
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W        5EG; 51J                 nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89         51J                      e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88         11A; 22I; 24J; 24M       nur bis
                                           235/40R18 91         11A; 21P; 22I; 24J;      e11*2001/116*0256*06;
                                                                24M                      nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0257*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89  11A; 26P                      ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          225/35R18 87W 11A; 245; 26B; 26N;           e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*..                        27I; 5ET                      ab
                                               225/40R18 88W 11A; 245; 26B; 26N;         e11*2001/116*0256*07;
                                                             27I                         ab
                                               235/35R18 90  11A; 24J; 26B; 26N;         e11*2001/116*0257*06;
                                                             27H; 27I                    CIVIC TOURER;
                                               235/40R18 91  11A; 24J; 26B; 26N;         Schrägheck;
                                                             27H; 27I                    Frontantrieb;
                                               245/35R18 88W 11A; 24J; 248; 26B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             26N; 27H; 27I               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   205/40R18 82     11A; 21P                 2-türig; Frontantrieb;
                                               215/35R18 80     11A; 21P; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R18 85     11A; 21P; 245            12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/35R18 83     11A; 21B; 22I; 24J       729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87               11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..                                  24D                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 148 225/45R18 91     11A; 24J; 24M            Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..             235/40R18 91     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..             235/45R18 94     11A; 21P; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93     11A; 21P; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W            11A; 21P; 22I; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                               5EG; 51J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       215/40R18 89             11A; 21P; 22I; 24M;      729; 73C; 74A; 74P
                                                                51J
                                               225/40R18 88     11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                24J
                                               235/40R18 91     11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                24J
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     51J                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24D;                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                     24J                                 76O
                                       235/40R18 91  11A; 21B; 22B; 24D;
                                                     24J

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/45R18 95      11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                              235/45R18 94      11A; 22B; 24C; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                              245/40R18 93      11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD8            e11*98/14*0190*..    110       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M       ab e11*98/14*0190*02;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       235/45R18 94      11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 96      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 11A; 24J                     bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97  11A; 24J                     e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100 11A; 24J                     bis
                                              245/50R18 100 11A; 22I; 24J; 24M           e11*2001/116*0302*05;
                                              255/45R18 99  11A; 24J                     Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O
RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100      11A; 24J; 27I            ab
RE6            e11*2001/116*0302*..                                                      e11*2001/116*0301*06;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0302*06;
                                                                                         bis
                                                                                         e11*2001/116*0301*09;
                                                                                         bis
                                                                                         e11*2001/116*0302*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     215/40R18 85      5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/40R18 89                               12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              225/40R18 88      5FE                      73C; 74A; 74P
                                              225/40R18 92
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
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zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                   Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    RE5
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
       Handelsbez.:    HONDA CR-V

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 260             y = 270                 VA
             26P                        x = 210             y = 220                 VA
             27B                        x = 330             y = 450                 HA
             27I                        x = 280             y = 420                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
             26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
             27H                   x = 330       y = 450             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                   VA
             26B                      x = 245             y = 370                   VA
             27I                      x = 245             y = 360                   HA
             27B                      x = 295             y = 410                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
             27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
                                           KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation,
                                           MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
02 67,1             KL 204                  ohne                        67,1                    740     2291    07/12
02 67,1             KL 204                  ohne                        67,1                    750     2284    07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                           107 Nm für Typ : DM; ELH; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
                                           110 Nm für Typ : GK; JC; JM; NF
 Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97      215/35R18 84      11A; 24J; 26P; 27I;        Stufenheck;
                                                                5EA                        Frontantrieb;
                                              215/40R18 89      11A; 24J; 26P; 27I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/35R18 87      11A; 241; 246; 248;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26N; 26P; 27H; 27I         729; 73C; 74A
                                              225/40R18 88      11A; 241; 246; 248;
                                                                26N; 26P; 27H; 27I
                                              235/35R18 90      11A; 24M; 241; 246;
                                                                26N; 26P; 27B; 27H
                                              245/35R18 88      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                26N; 27B; 27F; 570
                                    97        215/40R18 85      11A; 24J; 26P; 27I
                                              235/35R18 86      11A; 24M; 241; 246;
                                                                26N; 26P; 27B; 27H

 Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
 GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                77 - 123 215/40R18 85W                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/60R18 103 11A; 245; 248                   Santa Fe; Grand Santa
                                           245/60R18 105 11A; 24J; 248; 26P              Fe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18 91W                                Limousine;
                                            235/40R18 91W 11A; 22I                       Frontantrieb;
                                            235/45R18 94  11A; 22I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 235/45R18 94          11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                          245/45R18 96          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89         11A; 248                 Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*.. 66 - 137 225/35R18 87          11A; 24J; 248            türig; 5-türig;
                                           225/40R18 88         11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                           235/35R18 86W        11A; 22M; 24J; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 26P; 5EM            12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/40R18 91      11A; 22M; 24J; 244;      729; 73C; 74A
                                                                247; 26N; 26P; 27H
                                              245/35R18 88      11A; 22M; 244; 247;
                                                                27H; 57F; 570

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86         11A; 24J; 24M; 5EM;      i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                               51J; 56G                 Frontantrieb;
                                           205/45R18 90         11A; 24J; 24M; 51J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                56G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R18 89      11A; 24J; 24M            73C; 74A
                                              225/40R18 88      11A; 21N; 22H; 24D;
                                                                24J
FD             e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86       11A; 21P; 22M; 24J;      Nicht i 30CW (Kombi);
FDH            e11*2001/116*0343*..                             24M; 5EM; 51J; 56G       Frontantrieb;
                                              215/40R18 89      11A; 21P; 22M; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/40R18 88      11A; 21P; 22H; 22L;      73C; 74A
                                                                24D; 24J
                                    77 - 105 215/40R18 85       11A; 21P; 22M; 24J;
                                                                24M; 5EG
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   205/40R18 86     11A; 21P; 24J; 248        Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..              205/45R18 86     11A; 21P; 24J; 248;       Frontantrieb;
                                                                56G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R18 89     11A; 21P; 22I; 24J; 248   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A
                                               225/35R18 87     11A; 21B; 22I; 24M;
                                                                241; 246
                                               225/40R18 88     11A; 21B; 22I; 24M;
                                                                241; 246
                                               235/35R18 86     11A; 21B; 22I; 24C;
                                                                244; 247; 260

Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95          11A; 24J; 248; 260        auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..          225/55R18 98          11A; 24J; 248; 260        Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,     85 - 131 215/45R18 93                                Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..             225/40R18 92      11A; 26P                  Frontantrieb;
                                              225/45R18 95      11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91      11A; 248; 26P; 27H;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                67Q                       729; 73C; 74A
                                               245/35R18 92     11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                26N; 27H
                                               245/40R18 93     11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                26N; 27H; 67O; 67P

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84          11A; 27H                  Schrägheck;
                                          215/40R18 85          11A; 27H                  Frontantrieb;
                                          225/35R18 87          11A; 246; 248; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/40R18 88          11A; 246; 248; 27H        12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/35R18 86          11A; 24J; 248; 26P;       729; 73C; 74A
                                                                27F
                                               245/35R18 88     11A; 24J; 24M; 26N;
                                                                26P; 27F; 570

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94       215/40R18 89     11A; 24J; 248             Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..              225/40R18 88     11A; 22I; 24M; 241;       Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                              246                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..              235/35R18 90     11A; 22I; 241; 244;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                246; 247; 270             729; 73C; 74A
                                               235/40R18 91     11A; 22I; 241; 244;
                                                                246; 247; 270
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AM
                                          107 Nm für Typ : XM FL
                                          108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF
                                          110 Nm für Typ : JE; JES; LD
Verkaufsbezeichnung:     KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
LD           e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R18 98                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/45R18 96W                                 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
JE           e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 235/45R18 94                                   Allradantrieb;
JES          e4*2001/116*0120*..          245/45R18 96          11A; 24K                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
TF           e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 225/40R18 92                                   Limousine; Stufenheck;
                                          225/45R18 91                                   Frontantrieb;
                                          235/40R18 91          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R18 94          11A; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                          245/40R18 93          11A; 24J; 248; 26P;      729; 73C; 74A
                                                                67O

Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
XM FL        e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/55R18 100 11A; 245; 248                   Kombi; Allradantrieb;
                                           235/60R18 103 11A; 245; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
PS           e4*2007/46*0825*..     91 - 113 215/45R18 89                                nur mit Radabdeckung
                                             225/40R18 88       11A; 248; 26P            Serie; Frontantrieb;
                                             225/45R18 91       11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91       11A; 248; 26P; 27H       12A; 51A; 71K; 721;
                                             235/45R18 94       11A; 248; 26N; 26P;      73C; 74A
                                                                27H
                                                245/40R18 93    11A; 245; 248; 26B;
                                                                26N; 27H
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
PS           e4*2007/46*0825*..     81 - 113 215/45R18 89       11A; 245; 248            Ohne
PSEV         e9*2007/46*6160*..              225/40R18 88       11A; 24J; 248; 26P       Radhausverbreiter.
                                             225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26P       Serie; Frontantrieb;
                                             235/40R18 91       11A; 241; 244; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 26P; 27H            12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R18 94      11A; 241; 244; 246;      73C; 74A
                                                                247; 26N; 26P; 27H
                                              245/40R18 93      11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89         11A; 24J; 248; 51J       Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            215/45R18 89         11A; 24J; 248; 51J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/40R18 88         11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R18            11A; 24J; 248; 51G       729; 73C; 74A
                                           235/40R18 91         11A; 24J; 248
                                           245/35R18 88         11A; 22H; 24C; 244
                                           245/40R18 93         11A; 22H; 24C; 244

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : RP
                                          107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
                                          108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 215/45R18 93          11A; 248; 27H            Kombi; Frontantrieb;
                                          225/40R18 91          11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26P;      73C; 74A
                                                                27H
                                              235/35R18 90      11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                27H
                                              235/40R18 91      11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                27H
                                              235/45R18 94      11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                27H
                                              245/35R18 92      11A; 24J; 244; 247;
                                                                26P; 27F
                                              245/40R18 93      11A; 24J; 244; 247;
                                                                26P; 27F
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R18 86         11A; 22M; 24J; 24M;      Sporty wagon (Kombi);
               e4*2007/46*0132*..                               5EM; 51J; 56G            Cee'd (4-türig
                                               215/40R18 89     11A; 22M; 24J; 24M       Schrägheck);
                                               225/40R18 88     11A; 21P; 22L; 24D;      Frontantrieb;
                                                                24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     77 - 106 215/40R18 85      11A; 22M; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                5EG                      73C; 74A
ED             e4*2001/116*0121*..   66 - 106 205/45R18 86      11A; 24J; 24M; 5EM;      Pro Cee'd (2-türig
                                                                51J; 56G                 Schrägheck);
                                               205/45R18 90     11A; 24J; 24M; 51J;      Frontantrieb;
                                                                56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R18 85     11A; 22M; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                5EG                      73C; 74A
                                               215/40R18 89     11A; 22M; 24J; 24M
                                               225/40R18 88     11A; 21P; 22M; 24C;
                                                                24D
ED             e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 215/40R18 89       11A; 22M; 24J; 24M       Sporty wagon (Kombi);
               e4*2007/46*0132*..            225/40R18 88       11A; 21P; 22L; 24D;      Cee'd (4-türig
                                                                24J                      Schrägheck);
                                     77 - 106 215/40R18 85      11A; 22M; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
JD             e4*2007/46*0496*..,   66 - 99   205/40R18 86     11A; 246; 248; 26N;      Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..                               26P; 27H                 Schrägheck; 3-türig;
                                               215/40R18 89     11A; 24J; 248; 26B;      5-türig; Frontantrieb;
                                                                26N; 27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/35R18 87     11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26J; 27F                 73C; 74A
                                     66 - 150 225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26J; 27F
                                               235/35R18 86     11A; 242; 244; 245;
                                                                247; 26B; 26J; 27F
                                               235/40R18 91     11A; 242; 244; 245;
                                                                247; 26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95          11A; 24J; 248; 260       Allradantrieb;
                                          225/55R18 98          11A; 24J; 248; 260       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94       215/40R18 89     11A; 24J; 248            Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..              225/40R18 88     11A; 22I; 24M; 241;      Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                              246                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..              235/35R18 90     11A; 22I; 241; 244;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                246; 247; 270            729; 73C; 74A
                                               235/40R18 91     11A; 22I; 241; 244;
                                                                246; 247; 270
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E;
                                          SE; TA
                                          120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                          126 Nm für Typ : DJ1
                                          140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/55R18 98         122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/60R18 100        122                      5; Allradantrieb;
                                           235/55R18 100        11A; 122; 245            Frontantrieb;
                                           235/60R18 103        11A; 12A; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 11A; 24J                       Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/55R18 105 11A; 22I; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100       235/45R18 94           Dieselmotor; 51S         nur ab
                               100 - 104 235/40R18 95                                    e1*98/14*0118*02;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80         11A; 22I; 24C; 24D       MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85         11A; 22I; 24C; 24D       "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83         11A; 22I; 24C; 24D       Cabrio;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/40R18 93                                 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88              11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/40R18 91              11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                         225/45R18 91                                    Allradantrieb;
                                         235/45R18 94           11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                         245/40R18 93           11A; 21P; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85          11A; 22I; 24J; 24M       Stufenheck;
                                          225/40R18 88          11A; 22B; 24J; 24M       Schrägheck;
                                          235/40R18 91          11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
BK             e1*2001/116*0234*..   191      215/45R18 89      11A; 22B; 24J            Mazda 3 MPS;
                                              225/40R18 88      11A; 22B; 24J; 24M       Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21P; 22B; 22H;           bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                         24J; 51J                      Stufenheck;
                                              225/40R18 92      11A; 21B; 21N; 22B;      Schrägheck;
                                                                22H; 24J; 248            Frontantrieb;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21N; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22H; 242; 245; 248       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89       11A; 26B; 26N; 27I       ab Mj.2013; ab
                                              225/40R18 88      11A; 24J; 248; 26B;      e11*2001/116*0262*10;
                                                                26N; 27B                 (Typ BM); Limousine;
                                              225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26B;      Schrägheck;
                                                                26N; 27B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26J; 27B                 73C; 74A
                                              245/40R18 93      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                26J; 27B; 27H
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       225/40R18 92      11A; 21B; 21N; 22B;      bis Mj.2013;
                                                                22H; 24J; 248            Schrägheck;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21N; 22B;      Frontantrieb;
                                                                22H; 242; 245; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91         11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
CW             e1*2007/46*0433*..    85 - 110 225/40R18 92      11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                270                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R18 90      11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                248; 271; 5GA            729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W    11A; 22B; 24J; 24M;          Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                           5ET                          Schrägheck;
                                           225/40R18 88W    11A; 22B; 22F; 24J;          Allradantrieb;
                                                            24M                          Frontantrieb;
                                              245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            57F; 68T                     12A; 51A; 573; 71K;
                                     122      215/45R18     11A; 22B; 24J; 24M;          721; 73C; 74A
                                                            51G
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18     11A; 22B; 24J; 24M;          Nur Mazda MPS;
                                                            51G                          Allradantrieb;
                                              225/40R18 92  11A; 22B; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91  11A; 22B; 24D; 24J           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W     11A; 21S; 22I; 24J;          bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..                            24M; 5FM; 51J                Frontantrieb; nur
                                 83 - 136 215/45R18 93      11A; 21S; 22I; 24J;          Mazda 6;
                                                            24M; 51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 91  11A; 21T; 22I; 24C;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24D                          729; 73C; 74A
                                              225/45R18 91  11A; 21T; 22I; 24C;
                                                            24D
                                              235/40R18 91  11A; 21T; 22B; 24C;
                                                            24D
                                              235/45R18 94  11A; 21T; 22B; 24C;
                                                            24D
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 225/45R18 91  11A; 21P; 22B; 22M;          ab
GHE            e13*2007/46*1075*..                          241; 246; 248                e13*2007/46*1075*02;
                                              235/40R18 91  11A; 21B; 21N; 22B;          ab
                                                            22L; 241; 246; 248           e1*2001/116*0448*06;
                                     88 - 132 215/45R18 93  11A; 21P; 22I; 22M;          bis Mj.2012;
                                                            24J; 248; 51J                Stufenheck;
                                              225/40R18 92  11A; 21P; 22B; 22M;          Schrägheck;
                                                            241; 246; 248                Frontantrieb; nur
                                              225/45R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;          Mazda 6;
                                                            241; 246; 248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 21N; 22B;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            22L; 241; 246; 248           729; 73C; 74A
                                              235/45R18 94  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                            22L; 241; 246; 248
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W         11A; 22I; 24J; 24M;       nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                                5FM; 51J                  e13*2007/46*1075*01;
                                          225/40R18 91          11A; 22B; 22M; 24C;       nur bis
                                                                24D                       e1*2001/116*0448*05;
                                              225/45R18 91      11A; 21P; 22B; 22M;       Schrägheck;
                                                                24C; 24D                  Frontantrieb; nur
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 22M;       Mazda 6;
                                                                24C; 24D                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                     88 - 136 215/45R18 93      11A; 22I; 24J; 24M; 51J   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A
                                               225/40R18 91W 11A; 22B; 22M; 24C;
                                                             24D
                                               225/45R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                             24C; 24D
                                               235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
                                                             24C; 24D
                                               235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22M;
                                                             24C; 24D
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141 225/45R18 91                               ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/50R18 95  11A; 26P; 27I                Mj.2015; Kombi;
                                               235/45R18 94                               Stufenheck;
                                               235/50R18 97  11A; 245; 26P; 27I           Allradantrieb;
                                               245/45R18 96  11A; 26P; 27I                Frontantrieb; nur
                                               255/45R18 99  11A; 245; 26P; 27I           Mazda 6;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76O
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 141 225/55R18 98     122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                               225/60R18 100    122                       5; Allradantrieb;
                                               235/55R18 100    11A; 122; 245             Frontantrieb;
                                               235/60R18 103    11A; 12A; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76O
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/45R18 91                               Kombi; Stufenheck;
                                               225/50R18 95     11A; 26P; 27I             Frontantrieb;
                                               235/45R18 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R18 97     11A; 245; 26P; 27I        12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/45R18 96     11A; 26P; 27I             73C; 74A; 76O
                                               255/45R18 99     11A; 245; 26P; 27I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : NA0W
                                          140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
                                          145 Nm für Typ : GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 215/45R18 89          11A; 22I                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/40R18 88      11A; 22I                 140 Nm; Sportback;
                                              225/45R18 91      11A; 22I                 Stufenheck;
                                              235/40R18 91      11A; 22I; 24J            Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA0          e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R18 95           11A; 24J; 248; 56G       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/45R18 94      11A; 24J; 248            145 Nm; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
NA0W         e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 225/45R18 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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       Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R18
                    Hinterachse:                        245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                   VA
             26P                      x = 210             y = 265                   VA
             27B                      x = 295             y = 360                   HA
             27I                      x = 245             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315             8                 VA
             26J                   x = 260       y = 315            21                 VA
             27H                   x = 295       y = 360             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 360            24                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    FS
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:    VELOSTER

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 320                   VA
             26P                      x = 240             y = 270                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 290       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 290       y = 320            15                 VA
             27H                   x = 250       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 310            28                 HA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    GDH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0337*..
       Handelsbez.:    i 30

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 350                   VA
             26P                      x = 220             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 270       y = 350            16                 VA
             26N                   x = 270       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 275       y = 280            24                 HA
             27H                   x = 275       y = 280             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                   Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    DM
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    HYUNDAI SANTA FE

       Variante(n):    Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 315             y = 310                 VA
             26P                        x = 270             y = 260                 VA
             27B                        x = 260             y = 350                 HA
             27I                        x = 210             y = 300                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 315       y = 310            10                 VA
             26N                   x = 315       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 260       y = 350            10                 HA
             27H                   x = 260       y = 350             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                   VA
             26P                      x = 260             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
             27H                   x = 270       y = 440             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 440            30                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    TF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0255*..
       Handelsbez.:    OPTIMA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 270                   VA
             26P                      x = 230             y = 220                   VA
             27B                      x = 300             y = 380                   HA
             27I                      x = 250             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 270            21                 VA
             26N                   x = 280       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 380            26                 HA
             27H                   x = 300       y = 380             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    PS
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0825*..
       Handelsbez.:    Soul

       Variante(n):    Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 290             y = 240                   VA
             26B                      x = 340             y = 290                   VA
             27I                      x = 250             y = 290                   HA
             27B                      x = 300             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 340       y = 290             8                 VA
             26J                   x = 340       y = 290            23                 VA
             27H                   x = 300       y = 340             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 340            25                 HA
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zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 325                   VA
             26P                      x = 260             y = 275                   VA
             27B                      x = 260             y = 300                   HA
             27I                      x = 210             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 325            30                 VA
             26N                   x = 310       y = 325            30                 VA
             27F                   x = 260       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 260       y = 300            30                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    JD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:    CEE'D

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 340             y = 350                   VA
             26P                      x = 290             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 340       y = 350            27                 VA
             26N                   x = 340       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 290            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 290             8                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                   VA
             27I                      x = 300             y = 370                   HA
             27B                      x = 350             y = 400                   HA
             26P                      x = 320             y = 375                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 370       y = 400            30                 VA
             27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 400            15                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
00 67,1             KL 204                  Ø72,6 Ø67,1                 67,1    Kunststoff     750     2284    07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18 95         12I                        Stufenheck;
                                           225/50R18 95         12A                        Frontantrieb;
                                           235/40R18 95         12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R18 94         12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                           245/40R18 93         12A                        74A; 74P; 76O
                                           245/45R18 96         12A
                                           255/45R18 99         11A; 12A; 248; 26P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
 0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95       52J                        nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                                  nicht CROSS
                                                                                           COUNTRY;
                                              235/45R18 98                                 nicht Variante DE...;
                                              245/40R18 97      11A; 24M                   Variante DA...; Kombi;
                                              245/45R18 96      11A; 24M                   Allradantrieb;
                                              255/45R18 99      11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 239         235/40R18 95      52J                      Nur Insignia OPC;
               e1*2007/46*0374*..             235/45R18 98      52J                      Stufenheck;
                                              245/40R18 97      52J                      Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 76Z
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91                                nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91                                nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18 94                               nicht Variante AE...,
                                              245/40R18 93      11A; 24M                 CE...; Variante AA...,
                                              245/45R18 96      11A; 24M                 CA...; Stufenheck;
                                              255/45R18 99      11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18 91W                               nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91W                               nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
0G-A/V         e1*2007/46*0860*..             235/45R18 94                               nicht Variante DE...;
                                              245/40R18 93      11A; 24M                 Variante DA...; Kombi;
                                              245/45R18 96      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                              255/45R18 99      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 239       235/40R18 95      52J                      Nur Insignia OPC;
               e1*2007/46*0374*..             235/45R18 98      52J                      Kombi; Allradantrieb;
                                              245/40R18 97      52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O; 76Z
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95                               nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                               nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18 98                               nicht Variante AE...,
                                              245/40R18 97      11A; 24M                 CE...; Variante AA...,
                                              245/45R18 96      11A; 24M                 CA...; Stufenheck;
                                              255/45R18 99      11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R18 95                                   Limousine;
                                          235/40R18 95                                   Allradantrieb;
                                          235/45R18 98                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R18 97                                   12A; 51A; 573; 71K;
                                          245/45R18 100                                  721; 729; 73C; 74A;
                                          255/45R18 99  11A; 245; 248                    74P; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     GM KOREA
       Fahrzeugtyp:    KL1G
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0188*..
       Handelsbez.:    MALIBU

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 315             y = 305                   VA
             26B                      x = 350             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 350            20                 VA
             26N                   x = 350       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 335       y = 280            15                 HA
             27H                   x = 335       y = 280             8                 HA
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Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
01 67,1             KL 204                  Ø72.6 Ø67,1                 67,1    Kunststoff     750     2284    07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18            120; 51G                   Stufenheck;
                                           235/40R18 95         12A                        Frontantrieb;
                                           235/45R18 94         12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R18 93         12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                           245/45R18            12A; 51G                   74A; 74P; 76O

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
 0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18     51G                              nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91W                                  nicht CROSS
                                                                                           COUNTRY;
 0G-A/V        e1*2007/46*0860*..             235/45R18         51G                        nicht Variante DE...;
                                              245/40R18 93                                 Variante DA...; Kombi;
                                              245/45R18         51G                        Frontantrieb;
                                              255/45R18 99                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18           51G                      nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                                 nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18         51G                      nicht Variante DE...;
                                              245/40R18 97                               Variante DA...; Kombi;
                                              245/45R18         51G                      Allradantrieb;
                                              255/45R18 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18         51G                      nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                               nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18         51G                      nicht Variante AE...,
                                              245/40R18 97                               CE...; Variante AA...,
                                              245/45R18         51G                      CA...; Stufenheck;
                                              255/45R18 99                               Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76O
0G-A           e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 225/45R18          51G                      nicht SUPERSPORT;
               e1*2007/46*0374*..            235/40R18 91                                nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18         51G                      nicht Variante AE...,
                                              245/40R18 93                               CE...; Variante AA...,
                                              245/45R18         51G                      CA...; Stufenheck;
                                              255/45R18 99                               Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 235/40R18 95          12Q                      Limousine;
                                          235/45R18             12T; 51G                 Allradantrieb;
                                          245/40R18             12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18             12K; 51G                 51A; 573; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
120) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse1 möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
00 72,6             KL 204                  ohne                        72,6                   750     2284     07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X1-N1; X-N1; X1; (Nur BMW X1)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 187; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 346C; 3L; 390X; 392C; 346R; 3 B; 390L; 346X; 346K; 3/B;
                                          M85; 560X; 3C; ZR; M3B; 3/C; 3 C; 3K-N1; 3K; 182; 3/CG; Z89; Z85;
                                          1C; 346L; 187; R/C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5L; UKL-N1; 5K; 1C; UKL/X; X-N1; UKL-C/X; K-N1; X3; 3-V;
                                          3C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83; X53
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                          120 Nm für Typ : M85; ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1;
                                          3L; 390L; 390X; 392C; 560X
                                          120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C;
                                          3C; 3-V; 5K; 5L
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                          3L
                                          175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      68B                                12A; 51A; 71K; 721;
                                        235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J;                73C; 74A
                                                      24M; 362
                                        255/35R18 90W 11A; 22B; 22F; 24D;
                                                      57F; 654; 68B

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18            11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18 100        11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                           245/45R18 96W        11A; 24J; 24M            73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/55R18           51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e1*98/14*0153*..               265/55R18 108                              175 Nm; nicht für
                                    255 - 265 255/55R18     51G; 52J                     gepanzerte Fz;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12K; 51A; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         740; 75I; 76T

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88            11A; 21B; 22B; 24C;      ab e1*93/81*0029*08;
               e1*98/14*0029*..                                 24M                      Cabrio;
                                    85 - 170 245/35R18 88       11A; 22B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F; 68T                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/35R18-90      11A; 22B; 22F; 24M;      73C; 74A
                                                                57F; 654; 68B
                                    170       225/40R18-88      11A; 21B; 24C; 57E;
                                                                68B; 68T
R/C            e1*93/81*0029*..     85 - 103 225/40R18          11A; 21B; 22B; 24J;      nur bis
                                                                24M; 631                 e1*93/81*0029*07;
                                              255/35R18         11A; 22B; 22F; 24D;      Cabrio;
                                                                57F; 631; 654; 68B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
R/C            e1*93/81*0029*..     110 - 142 225/40R18-88      11A; 21B; 22B; 24C;      nur bis
                                                                24M                      e1*93/81*0029*07;
                                              255/35R18-90      11A; 22B; 22F; 24M;      Cabrio;
                                                                57F; 654; 68B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           F920             75 - 141 225/40R18                BDC; 11A; 21B; 21L;      Pkw geschlossen;
                                                                22B; 22F; 24J; 24M;      Cabrio;
                                                                362; 631                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R18         BDC; 11A; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 57F; 631; 654;      73C; 74A
                                                                68B
3C             F547                  75       225/40R18-88      BDC; 11A; 21B; 22B;      Schrägheck 2-türig;
                                                                24J; 24M; 362            Compact;
                                              255/35R18-90      BDC; 11A; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 57F; 654; 68B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                68L
                                                                                         73C; 74A
3C             F547                  73 - 141 225/40R18         BDC; 11A; 21B; 21L;      Stufenheck; 4-türig;
                                                                22B; 22F; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                362; 631                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/35R18         BDC; 11A; 22B; 22F;      73C; 74A
                                                                24D; 57F; 631; 654;
                                                                68B
3/B            e1*93/81*0016*..      75 - 142 225/40R18 92      BDC; 11A; 21B; 21L;      Pkw geschlossen;
                                                                22B; 22F; 24J; 24M;      Cabrio;
                                                                631
                                              255/35R18 90      BDC; 11A; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 57F; 654; 68B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                68L
                                                                                         73C; 74A
3/C            e1*93/81*0015*..      66 - 142 225/40R18         BDC; 11A; 21B; 22B;      Touring;
                                                                22F; 24J; 24M; 362;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                631
                                              255/35R18         BDC; 11A; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 57F; 631; 654;      73C; 74A
                                                                68B; 68L
3/C            e1*93/81*0015*..      66 - 142 225/40R18         BDC; 11A; 21B; 22B;      Limousine; Stufenheck;
                                                                22F; 24J; 24M; 362;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                631
                                              255/35R18         BDC; 11A; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 57F; 631; 654;      73C; 74A
                                                                68B; 68L
3/CG           e1*93/81*0017*..,     66 - 125 225/40R18-88      BDC; 11A; 21B; 22B;      Compact;
               e1*98/14*0017*..                                 24J; 24M; 362            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/35R18-90      BDC; 11A; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 57F; 654; 68B;      73C; 74A
                                                                68L
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 147 215/45R18 93      12A; 51J                 BMW 3er (F31) ab
                                                                                         2012;
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 250 225/45R18 91Y 12T; 5GG                     Ab
                                              225/45R18 95  12T                          e24*2007/46*0022*03;
                                              235/40R18 91Y 11A; 12A; 248; 5GG           Ab
                                                                                         e1*2007/46*0315*06;
                                              235/40R18 95      11A; 12A; 248            Allradantrieb;
                                              245/40R18 93      11A; 12A; 248; 27I       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                         76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                  Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                    Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen    Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93             12A; 51J              BMW 3er (F30) ab
                                                                                        2012;
                                      85 - 250    225/45R18 91  12T                     Ab
                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                                  235/40R18 91  12A                     Limousine; Stufenheck;
                                                  245/40R18 93  11A; 12A; 246; 248; 27I Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76O
3-V            e1*2007/46*0559*..     100 - 250   225/50R18 95W XFE; 12N; 575           ab
                                                                                        e1*2007/46*0559*01;
                                                  235/50R18 97  XFG; 11A; 12A; 26P      Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76O; BEZ
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 135      225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F;     Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                                 24J; 24M; 5FE           Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,               245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D;     Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                 5FE; 57F; 68T           10B; 11B; 11G; 11H;
346L           e1*97/27*0097*..,      77 - 142    225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F;     12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0097*..                                 24J; 24M; 5FE           729; 73C; 74A; 744
346R           e1*2001/116*0146*.., 77 - 170      225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E;
               e1*98/14*0146*..                                 68B
                                                  225/40R18 92  11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                24J; 24M
                                                  245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                5FE; 57F; 68T
                                                  255/35R18 90  11A; 22B; 22F; 24M;
                                                                5GA; 57F; 654; 68B
346L           e1*97/27*0097*..,      85 - 105    225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B;     Touring;
               e1*98/14*0097*..                                 22L; 24J; 24M; 5FE      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      85 - 110    255/35R18 90  11A; 22B; 22F; 22L;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 5GA; 57F; 654;     729; 73C; 74A; 744
                                                                68B
                                      85 - 170    225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 24J;
                                                                57E; 68B
                                                  225/40R18 92  11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22L; 24J; 24M
                                                  235/40R18 91  11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22L; 24J; 24M; 54A
                                                  255/35R18     10N; 11A; 22B; 22F;
                                                                22L; 24D; 51G; 57F;
                                                                654; 68B
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 11A; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0144*..                             24J; 24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                  135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 11A; 24J; 57E;          729; 73C; 74A
                                                          68B
                                            225/40R18 92  11A; 22L; 24J; 24M
                                            235/40R18 91  11A; 21P; 22B; 22L;
                                                          24J; 24M; 54A
                                  170       225/40R18 88Y Limousine; 11A; 22L;
                                                          24J; 24M
390L         e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D                       Nur bis
                                  89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T                   e1*2001/116*0308*08;
                                            235/40R18 91Y                                Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 225/40R18 88W 5FE                          Nur bis
                                     85 - 190 225/40R18 92  Nicht 330D                   e1*2001/116*0308*08;
                                     85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B; 68T           Limousine;
                                              235/40R18 91                               Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 225/40R18 92                               Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..            235/40R18 91                               e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B                Facelift ab September
                                              225/40R18 92Y                              2008; Nur bis
                                              235/40R18 91Y                              e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 125 225/40R18 88W 5FE                          Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B                e1*2007/46*0314*04;
                                              225/40R18 92                               Facelift ab September
                                              235/40R18 91                               2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 225/40R18 88      Limousine; 12M; 5FE      Reifen mit
                                              M+S
                                     85 - 225 225/40R18 92      12M                      Schneeketten; Nur bis
                                              M+S
                                                                                         e1*2001/116*0308*08;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76Z
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  120 - 200 225/40R18 92                                  bis
390X         e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88         57E; 575                 e1*2007/46*0316*07;
                                           225/40R18 92         52J                      Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 225/40R18 88     57E; 575                 bis
390X           e1*2001/116*0344*..             225/40R18 92     52J                      e1*2007/46*0316*07;
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; AFH
390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 225 225/40R18 88     57E; 575                 Ab
                                               225/40R18 92                              e1*2001/116*0344*06;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 225/40R18 88     57E; 575                 Nur bis
                                               225/40R18 92     52J                      e1*2001/116*0344*05;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; AFH
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 225/40R18 92     12M; 52J                 Reifen mit
                                               M+S
390X           e1*2001/116*0344*..                                                       Schneeketten; bis
                                                                                         e1*2007/46*0316*07;
                                                                                         Coupe; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76Z
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/40R18 88     5FE; 57E; 575            Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..             225/40R18 92                              e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..                                                        Nur bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                                       e1*2007/46*0315*05;
                                                                                         Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0344*06;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
390X         e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88         57E; 575                 Facelift ab September
                                           225/40R18 92         52J                      2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0344*06;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; AFH
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 225/40R18 92     12M; 52J                 Reifen mit
                                               M+S
                                                                                         Schneeketten; Nur bis
                                                                                         e1*2001/116*0344*05;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76Z
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 200 225/40R18 92                              Nur bis
                                     155 - 225 225/40R18 88     57E; 575                 e1*2001/116*0344*05;
                                                                                         Touring; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/40R18 92Y                             bis
392C           e1*2001/116*0346*..             235/40R18 91Y                             e1*2007/46*0316*07;
                                     105 - 225 225/40R18 92  52J                         Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 225/40R18 92                               bis
392C           e1*2001/116*0346*..            235/40R18 91                               e1*2007/46*0316*07;
                                     90 - 225 225/40R18 92      52J                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 225/40R18 92                               bis
392C           e1*2001/116*0346*..             235/40R18 91                              e1*2007/46*0316*07;
                                     90 - 225 225/40R18 88W     57E; 68B                 Coupe; Heckantrieb;
                                               225/40R18 88W    57E; 68B; 68T            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/40R18 92     52J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/40R18 91     57E; 689                 729; 73C; 74A
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/40R18 92Y                             bis
392C           e1*2001/116*0346*..             235/40R18 91Y                             e1*2007/46*0316*07;
                                     105 - 225 225/40R18 88W    57E; 68B                 Cabrio; Heckantrieb;
                                               225/40R18 92     52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91     57E; 689                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen   Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/45R18 95          12T; 575             BMW 4er (F32, F33) ab
                                          235/40R18 95          12A                  2013; ab
                                          245/40R18 93W         11A; 12A; 245; 248; 27I
                                                                                     e1*2007/46*0316*09;
                                                                                     Cabrio; Allradantrieb;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     51A; 6AA; 71K; 721;
                                                                                     73C; 74A; 76O
3C             e1*2007/46*0316*..    100 - 250 225/45R18 95  12T; 575                4er Gran Coupe (F36);
                                               235/40R18 95  12A                     ab
                                                                                     e1*2007/46*0316*10;
                                               245/40R18 93W 11A; 12A; 245; 248; 27I Allradantrieb;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     51A; 6AA; 71K; 721;
                                                                                     73C; 74A; 76O
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 250 225/45R18 91  12T; 575                BMW 4er (F32, F33) ab
                                               235/40R18 91  12A                     2013; ab
                                               245/40R18 93  11A; 12A; 245; 248; 27I e1*2007/46*0316*08;
                                                                                     Coupe; Allradantrieb;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     51A; 573; 71K; 721;
                                                                                     73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                     76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95                                   nur Kombi
                                           245/40R18 93Y 11A; 24J                         Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 91Y                              nur Limousine
                                               245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R18                 51G; 52J                  M Roadster (Cabrio);
                                                                                          M Coupe;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 533; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76Z
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 225/40R18 88       11A; 21P; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 270                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R18 91      11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74A; 76O
                                                                247; 272
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 273

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88          11A; 21P; 24C; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 270                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R18 91      11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74A; 76O
                                                                247; 272
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 273

Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88          11A; 21P; 24C; 244;      ab
                                                                247; 270                 e1*2007/46*0563*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R18 91      11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                247; 272                 73C; 74A; 76O
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 24C; 244;
                                                                247; 273

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248                         Nur BMW X1;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248                          Nur BMW X1;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248                          Nur BMW X1;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         744; 76O
X-N1           e1*2007/46*0454*..    100 - 230 225/50R18 95W 11A; 12R; 245; 248;         BMW X3; BMW X4;
                                                             51J                         Allradantrieb;
                                               225/55R18 98  11A; 12R; 245; 248;         Heckantrieb;
                                                             51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R18 97  11A; 12A; 245; 248;         51A; 71K; 721; 73C;
                                                             51J                         74A; 76O
                                               245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248
                                               255/45R18 99  11A; 12A; 245; 248

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 225/50R18 95W 11A; 12R; 245; 248;              BMW X3; BMW X4;
                                                        51J                              Allradantrieb;
                                          225/55R18 98  11A; 12R; 245; 248;              Heckantrieb;
                                                        51J                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/50R18 97  11A; 12A; 245; 248;              51A; 71K; 721; 73C;
                                                        51J                              74A; 76O
                                          245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248
                                          255/45R18 99  11A; 12A; 245; 248

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88         68B; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91         11A; 21L; 24J; 54A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                689                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/35R18 88     11A; 24M; 57F; 68T       73C; 74A
ZR             e1*2007/46*0373*..    115 - 225 235/40R18 91                              Cabrio; Heckantrieb;
Z89            e1*2001/116*0499*..   115 - 250 235/40R18 91     57E; 689                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76O;
                                                                                         97K

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 225/40R18 91           11A; 24J; 24M; 26B;      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 26N; 27H                 BMW 1er (F21 2012);
                                         235/40R18 91           11A; 241; 244; 246;      Ab
                                                                247; 26B; 26N; 27H       e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                              245/35R18 92      11A; 22M; 244; 247;      Kombilimousine;
                                                                27F; 57F; 570; 68T       Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160 215/40R18 89W     11A; 21P; 22I; 24J;         1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*..                             24M                         e1*2007/46*0277*07;
                                           225/40R18 92      11A; 21B; 22I; 24C;         Cabrio; Coupe;
                                                             24M                         Heckantrieb;
                                               235/40R18 91  11A; 21B; 21N; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24C; 24D                    12A; 51A; 71K; 721;
                                     100 - 240 215/40R18 85Y 11A; 21P; 24J; 57E;         729; 73C; 74A; 744;
                                                             575                         76R
                                               225/40R18 88  11A; 21B; 24C; 57E;
                                                             68B; 68T
                                               235/40R18 91  11A; 21B; 21N; 24C;
                                                             57E; 689
                                               245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F;
                                                             575; 68T
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 215/40R18 89   11A; 21P; 22I; 22M;         Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..                            24J; 24M                    e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..             225/40R18 88  11A; 21B; 22I; 22M;         Nur bis
                                                             24C; 24M                    e1*2007/46*0273*03;
                                               235/40R18 91  11A; 21B; 21N; 22B;         Ab
                                                             22L; 24C; 24M               e1*2001/116*0287*10;
                                               245/35R18 88  11A; 22B; 22L; 24M;         Schrägheck 2-türig;
                                                             57F; 575; 68T               Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 215/40R18 89      11A; 21P; 22I; 22M;      Nur bis
                                                                24J; 24M                 e1*2001/116*0287*09;
                                              225/40R18 88      11A; 21B; 22I; 22M;      4-türig;
                                                                24C; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21N; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22L; 24C; 24D            729; 73C; 74A; 744
                                              245/35R18 88      11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                57F; 68T

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y 11A; 245; 248; 26P               2ER REIHE; ab
                                          215/45R18 89Y 11A; 245; 248; 26B;              e1*2007/46*0277*08;
                                                        26N; 27H                         Cabrio; Coupe;
                                          225/40R18 92  11A; 241; 244; 26P;              Heckantrieb;
                                                        575                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R18 91W 11A; 241; 244; 26B;              12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                        26N; 27H; 6A9                    721; 73C; 74A; 76O
                                          235/35R18 90W 11A; 241; 244; 246;
                                                        247; 26B; 26N
                                          235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;
                                                        247; 26B; 26N; 27H;
                                                        6AB
                                          245/35R18 92  11A; 244; 247; 27H;
                                                        57F; 575
                                          245/40R18 93  11A; 244; 247; 27F;
                                                        57F; 6A9
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240           215/40R18 89      11A; 245; 248; 26P;      2ER REIHE; ab
                                                                52J                      e1*2007/46*0277*08;
                                              215/45R18 89      11A; 245; 248; 26B;      Cabrio; Coupe;
                                                                26N; 27H; 52J            Heckantrieb;
                                              225/40R18 92      11A; 245; 26P; 57E;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                575                      12A; 51A; 6AA; 71K;
                                              225/45R18 91      11A; 245; 26B; 26N;      721; 73C; 74A; 76O
                                                                57E; 6A9
                                              235/35R18 90      11A; 244; 245; 247;
                                                                26B; 26N; 52J
                                              235/40R18 91      11A; 245; 26B; 26N;
                                                                57E; 6AB
                                              245/35R18 92      11A; 244; 247; 27H;
                                                                57F; 575
                                              245/40R18 93      11A; 244; 247; 27F;
                                                                57F; 6A9

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 230 245/45R18 96                                   Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76O; BEN
5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 230 245/45R18 100 52J                          Nur BMW 5er Touring;
                                              245/45R18 96  5IE                          Allradantrieb;
                                              245/45R18 96Y 5IE                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76O; BEN
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 230 225/50R18 95Y                              Stufenheck;
                                              245/45R18 96Y                              Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76O; BEN
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 230 225/50R18 95Y                              Stufenheck;
                                              245/45R18 96Y                              Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76O; BEN

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 230 245/45R18 100         52J                      Nur BMW 5er Touring;
                                          245/45R18 96          5IE                      Allradantrieb;
                                          245/45R18 96Y         5IE                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76O; BEN
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 100 - 230 245/45R18 96                                   Nur BMW 5er Touring;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                         76O; BEN

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0118-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R18
                    Hinterachse:                        245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
AFH) Die Verwendung von Schneeketten, Hesteller RUD-Kettenfabrik Typ RUD-matic Disc Best.Nr. 47024 für
     BMW Typ 346. und 390. mit 225/40R18, bzw. 4715454 für BMW Typ 663C mit 255/40R19, ist nur an
     der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
     für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
     mehr erforderlich.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BEZ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R18
                    Hinterachse:                          245/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          265/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    3-V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0316*..
       Handelsbez.:    BMW 4ER REIHE

        Variante(n):    ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            12                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 310            33                 HA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             26J                   x = 225       y = 320            25                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
01 72,6             KL 204                  ohne                        72,6                    750     2284    07/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 346L; 182; 1C; Z85; 346R; 346C; 346X; 346K; 560X; 187
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : UKL-N1; UKL-C/X; UKL/X; X3; X-N1; 1C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
 Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
 X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     51G                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/45R18 100                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/45R18 96W                                  73C; 74A; 74D

 Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W       5FE                        Kompakt; Cabrio;
              e1*98/14*0112*..              245/35R18 88W       11A; 22B; 24M; 5FE;        Coupe; Limousine;
 346K         e1*2001/116*0167*..,                              57F; 68T                   Stufenheck 4-türig;
              e1*98/14*0167*..     77 - 142 225/40R18 88Y       5FE                        10B; 11B; 11G; 11H;
 346L         e1*97/27*0097*..,    77 - 170 225/40R18 88W       57E; 68B                   12A; 51A; 71K; 721;
              e1*98/14*0097*..              235/40R18 91        11A; 21P; 22I; 22M;        729; 73C; 74A; 744
 346R         e1*2001/116*0146*..,                              24J; 24M; 54A
              e1*98/14*0146*..              245/35R18 88Y       11A; 22B; 24M; 5FE;
                                                                57F; 68T
                                              255/35R18 90      11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                5GA; 57F; 654; 68B
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
346L         e1*97/27*0097*..,    85 - 105 225/40R18 88W 5FE                             Touring;
             e1*98/14*0097*..     85 - 110 255/35R18 90   11A; 22B; 22F; 22L;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          24M; 5GA; 57F; 654;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                          68B
                                  85 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B                        729; 73C; 74A; 744
                                            235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 22M;
                                                          24J; 24M; 54A
                                            255/35R18     10N; 11A; 22B; 22F;
                                                          22L; 24M; 51G; 57F;
                                                          654; 68B
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B                       12A; 51A; 71K; 721;
                                            225/40R18 92                                 729; 73C; 74A
                                            235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 22M;
                                                          24J; 24M; 54A
                                  170       225/40R18 88Y Limousine

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                 nur Limousine
                                           245/40R18     51G                             Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 95                              nur Kombi
                                               245/40R18        51G                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/40R18 88      11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R18 91      11A; 24J; 244; 271       12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R18 94      11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74D; 76O
                                                                271
                                              245/40R18 93      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88          11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R18 91          11A; 24J; 244; 271       12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R18 94          11A; 21P; 24C; 244;      73C; 74D; 76O
                                                                271
                                              245/40R18 93      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88          11A; 24J; 244            ab
                                                                                         e1*2007/46*0563*01;
                                              225/45R18 91      11A; 24J; 244; 271       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94      11A; 21P; 24C; 244;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                271                      73C; 74D; 76O
                                              245/40R18 93      11A; 21P; 24C; 244;
                                                                271

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 225/50R18 95W         122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18 98          122; 51J                 Allradantrieb;
                                          235/50R18 97          12R; 51J                 Heckantrieb;
                                          245/50R18 100         12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99          12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 225/50R18 95W         122; 51J                 BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18 98          122; 51J                 Allradantrieb;
                                          235/50R18 97          12R; 51J                 Heckantrieb;
                                          245/50R18 100         12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/45R18 99          12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74D; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88         68B; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91         11A; 21L; 54A; 689       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/35R18 88         57F; 68T                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 225/40R18 91           11A; 245; 248; 26P       BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          245/35R18 92           11A; 248; 27H; 57F;      BMW 1er (F21 2012);
                                                                570; 68T                 Ab
                                                                                         e1*2007/46*0283*04;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2007/46*0273*04;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D; 76O
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160    215/40R18 89W 11A; 24J                     1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*..              225/40R18 92  11A; 21P; 24J; 24M           e1*2007/46*0277*07;
                                 100 - 240    225/40R18 88  11A; 21P; 24J; 57E;          Cabrio; Coupe;
                                                            68B; 68T                     Heckantrieb;
                                              245/35R18 88Y 11A; 22I; 24M; 57F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            575; 68T                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744;
                                                                                         76R
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 215/40R18 89      11A; 24J                 Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             225/40R18 88      11A; 24J; 24M            e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            245/35R18 88      11A; 22I; 22M; 24M;      Nur bis
                                                                57F; 575; 68T            e1*2007/46*0273*03;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 215/40R18 89      11A; 24J                 Nur bis
                                              225/40R18 88      11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0287*09;
                                              245/35R18 88      11A; 22I; 22M; 24M;      4-türig;
                                                                57F; 68T                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*.. 240           215/40R18 89      52J                      2ER REIHE; ab
                                              215/45R18 89      11A; 26P; 52J            e1*2007/46*0277*08;
                                              225/40R18 92      57E; 575                 Cabrio; Coupe;
                                              225/45R18 91      11A; 26N; 26P; 57E;      Heckantrieb;
                                                                6A9                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 92      11A; 248; 57F; 575       12A; 51A; 6AA; 71K;
                                              245/40R18 93      11A; 248; 27H; 57F;      721; 73C; 74D; 76O
                                                                6A9
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 180 215/40R18 89Y                             2ER REIHE; ab
                                               215/45R18 89Y 11A; 26P                    e1*2007/46*0277*08;
                                               225/40R18 92  11A; 245; 248; 575          Cabrio; Coupe;
                                               225/45R18 91W 11A; 245; 248; 26N;         Heckantrieb;
                                                             26P; 27H; 6A9               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/35R18 90W 11A; 245; 248; 26P          12A; 51A; 6AA; 71K;
                                               235/40R18 91W 11A; 245; 248; 26N;         721; 73C; 74D; 76O
                                                             26P; 6AB
                                               245/35R18 92  11A; 248; 57F; 575
                                               245/40R18 93  11A; 248; 27H; 57F;
                                                             6A9

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R18
                    Hinterachse:                        245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/40R18
                    Hinterachse:                        255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
Gutachten 366-0118-15-MURD
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zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0277*..
       Handelsbez.:    2ER REIHE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 280       y = 370            30                 HA
             27H                   x = 280       y = 370             8                 HA
Gutachten 366-0118-15-MURD
zur Erteilung einer ABE
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                                  Stand: 25.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstr 199
D - 80686 München



                                                                                                          Seite: 1 von 4


                                     T ECHNISCHER BERICHT
                                            366-0118-15-MURD-TB

Hersteller:                             AUTO IMAGEN S.L.

                                        28669 Boadilla del Monte, Madrid
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    KL-204

0.        Hinweise
Dieses Gutachten stellt einen Entwurf dar. Dieses Gutachten darf weder als allgemeine Betriebserlaubnis oder
als Teilegutachten noch als Prüfbericht anerkannt werden.
I.        Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                         Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                     Rad                      Zentrierring          -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
03 57,1              KL 204                   Ø66,6 Ø57,1              112/5      57,1      45    750    2284     07/12
03 66,6              KL 204                   ohne                     112/5      66,6      45    750    2284     07/12
02 56,6              KL 204                   Ø67,1 Ø56,6             114,3/5     56,6      42    750    2284     07/12
02 60,1              KL 204                   Ø67,1 Ø60,1             114,3/5     60,1      42    750    2284     07/12
02 64,1              KL 204                   Ø67,1 Ø64,1             114,3/5     64,1      42    750    2284     07/12
02 67,1              KL 204                   ohne                    114,3/5     67,1      42    740    2291     07/12
02 67,1              KL 204                   ohne                    114,3/5     67,1      42    750    2284     07/12
00 67,1              KL 204                   Ø72,6 Ø67,1              120/5      67,1      35    750    2284     07/12
01 67,1              KL 204                   Ø72.6 Ø67,1              120/5      67,1      42    750    2284     07/12
00 72,6              KL 204                   ohne                     120/5      72,6      35    750    2284     07/12
01 72,6              KL 204                   ohne                     120/5      72,6      42    750    2284     07/12
I.1.      Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                       : AUTO IMAGEN S.L.
                                 :
                                 : 28669 Boadilla del Monte, Madrid
Handelsmarke                     : SKAD
Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                  : ca. 12,5 kg
I.2.      Radanschluß
siehe Punkt I. Übersicht
I.3.      Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 00 67,1:

                                     : Außenseite                            : Innenseite
Hersteller                           : --                                    : SKAD
Radausführung                        : --                                    : KL 204
Technischer Bericht 366-0118-15-MURD-TB

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                       Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                           Stand: 25.08.2015
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                                                                                                      Seite: 2 von 4
Radgröße                             : --                                   : 8 J X 18 H2
Typzeichen                           : KBA .....                            : --
Einpreßtiefe                         : --                                   : ET42
Herstellungsdatum                    : --                                   : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                            : z.B. 07.12
Herkunftsmerkmal                     : --                                   : RUSSIA
Gießereikennzeichnung                : --                                   :
Japan. Prüfwertzeichen               : --                                   : JWL
Weitere Kennzeichnung                : --                                   : SAKURA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.      Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.       Sonderradprüfung
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft..
II.1.     Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.     Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.     Festigkeitsprüfung:
II.3.1.   Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung                 Lk/Lz   ML    ET   Radlast Abrollumf.          Anzugsmoment Prüfmoment in Nm
                           in mm in mm in mm in kg    in mm               in Nm Prüfwert Mb max. bei 100%
00 67,1                      120/5  67,1   35   750      2284                  120            5336
01 72,6                      120/5  72,6   42   750      2284                  120            5439
02 60,1                    114,3/5 60,1    42   750      2284                  120            5439
03 66,6                      112/5  66,6   45   750      2284                  120            5483
II.3.2    Abrollprüfung:
Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998" durchgeführt.
Der Abrollprüfung wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Ausführung                   Lk/Lz   ML     ET      Geschw.        Strecke Last      Reifendruck    Reifen
                             in mm in mm in mm in km/h             in km   in kg     in bar
03 66,6                        112/5  66,6    45       60            2000   1875          4,5       285/55R18
03 66,6                        112/5  66,6    45       60            2000   1875          4,5       285/55R18
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriß noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
II.3.3    Impact Prüfung:
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
Technischer Bericht 366-0118-15-MURD-TB

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                       Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                           Stand: 25.08.2015
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
Ausführung              Lk/Lz      Ml    Einpresstiefe     Radlast Reifengröße Fallmasse Reifenfülldruck
                        in mm      in mm in mm             in kg               in kg     in bar
03 66,6                   112/5     66,6       45            750   205/40 R18      630          2
01 72,6                   120/5     72,6       42            750   205/40 R18      630          2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
III.      Entfällt
IV.       Zusammenfassung:
Der Antragsteller hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieser Bericht sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt wird, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
V.        Unterlagen:
V.1.      Technische Unterlagen:


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Ausführung                  Zentrierring-Zeichnungs Datum                             Änderung / Datum
                            -Nr.



V.2.      Allgemeine Hinweise:
Keine
VI.       Radspezifische Auflagen
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74B) Die verwendeten Radbefestigungsteile sind auf ihre Eignung zu überprüfen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Technischer Bericht 366-0118-15-MURD-TB

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                       Radtyp: KL-204
Antragsteller: AUTO IMAGEN S.L.                           Stand: 25.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
Schulz

Sachverständiger

München, 25.08.2015
SZ
						
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