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							Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.07.2015
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Fahrzeughersteller                         : DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS
                                             (SK), MAZDA, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
C4 655 40           CMS 257/5                  ohne                        67,1                    630     2000     08/02
10CMS
C4 655 40      CMS 257/5                       ohne                        67,1                   635      1975 08/02
10CMS
C4 655 40 10JF CMS 257/5JF                     ohne                        67,1                   630      2000 02/14
C4 655 40 10JF CMS 257/5JF                     ohne                        67,1                   635      1975 02/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                             107 Nm für Typ : GDH; MD; YN
                                             110 Nm für Typ : GK; JC; XG
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97             195/60R15 88    11A; 12O; 245             Stufenheck;
                                                    195/65R15 91    11A; 12O; 245             Frontantrieb;
                                                    205/55R15 88    11A; 12A; 24J; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/60R15 91    11A; 12A; 24J             51A; 71K; 721; 729;
                                                    215/50R15 88    11A; 12A; 24J; 248;       73C; 74A; 74H; 76Q
                                                                    26P; 27H; 27I
                                                    225/50R15 91    11A; 12A; 241; 246;
                                                                    248; 26N; 26P; 27H;
                                                                    27I; 57I

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15                   51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/60R15 91                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                        215/55R15 89                11A; 21B; 22B             729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15 88          12R                       Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*..           195/65R15 91          12I                       türig; 5-türig;
                                           205/55R15 88          11A; 12A; 248             Frontantrieb;
                                           205/60R15 91          11A; 12A; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R15 94          11A; 12A; 248             51A; 71K; 721; 729;
                                           225/50R15 91          11A; 12A; 24J; 248; 57I   73C; 74A; 74H; 76Q;
                                                                                           83I

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15             51G                       Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88          11A; 24M                  Frontantrieb;
                                           195/65R15 91          11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15 88          11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/60R15 91          11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74H; 76Q
                                           215/60R15 94          11A; 22M; 24J; 24M
                                           225/50R15 91          11A; 22M; 24D; 24J
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15             51G                       i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88          11A; 24M                  Frontantrieb;
                                           195/65R15 91          11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15 88          11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/60R15 91          11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74H; 76Q
                                           215/60R15 94          11A; 24J; 24M
                                           225/50R15 91          11A; 24C; 24D; 57I

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   195/60R15 88      11A; 245                  Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..              195/65R15 91      11A; 245                  Frontantrieb;
                                               205/55R15 88      11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91      11A; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/65R15 94      11A; 24J; 248             729; 73C; 74A; 74H;
                                               215/60R15 94      11A; 24J; 24M             76Q
                                               225/50R15 91      11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                 244; 247; 57I

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94       195/65R15 91      11A; 245                  Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..              205/60R15 91      11A; 24J; 248             Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,             205/65R15 94      11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..              215/60R15 94      11A; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/55R15 92      11A; 22I; 24M; 241;       729; 73C; 74A; 76Q
                                                                 246; 270




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  120 - 141 195/65R15                 11A; 21B; 21L; 22G;      nur bis
                                                                    51G; 52J                 e11*98/14*0109*04;
                                                    205/65R15-94    11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/60R15-94    11A; 21B; 21L; 22B;      73C; 74A; 74H
                                                                    22G

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 195/65R15                 51G; 52J                 ab e11*98/14*0109*05;
                                          205/65R15 94                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15 94                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AM
                                             107 Nm für Typ : FG
Verkaufsbezeichnung:     CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FG           e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/65R15 94                                       Frontantrieb;
                                          215/60R15 94                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R15 96                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 195/65R15 91                                      Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            205/60R15 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/65R15 94                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/60R15 94             11A; 24J; 248            729; 73C; 74A; 76Q
                                           225/60R15 96             11A; 24J; 248

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : YNS
                                             108 Nm für Typ : ED




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.07.2015
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                                                                                                       Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88                                      Sporty wagon (Kombi);
             e4*2007/46*0132*..            195/60R15 88             11A; 24M                 Cee'd (4-türig
                                           195/65R15 91             11A; 24M                 Schrägheck);
                                           205/55R15 88             11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                           205/60R15 91             11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R15 94             11A; 22M; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/50R15 91             11A; 24D; 24J            73C; 74A; 76Q
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88                                       Pro Cee'd (2-türig
                                           195/60R15 88             11A; 24J; 24M            Schrägheck);
                                           195/65R15 91             11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                           205/55R15 88             11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91             11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/60R15 94             11A; 24J; 24M            73C; 74A; 76Q
                                           225/50R15 91             11A; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94            195/65R15 91    11A; 245                 Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                   205/60R15 91    11A; 24J; 248            Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                  205/65R15 94    11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                   215/60R15 94    11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                    225/55R15 92    11A; 22I; 24M; 241;      729; 73C; 74A; 76Q
                                                                    246; 270

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF;
                                             GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE 6         G003             85        205/55R15-87                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                              120 - 121 205/55R15                   51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85                 11A; 21B; 22B; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86                 11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                               96      195/60R15                    11A; 21B; 22B; 51G       73C; 74A; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.07.2015
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                                                                                                     Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15               11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
             G138                        195/60R15               11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15-87            11A; 22B; 367            73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S          51G; 52J                 Nur Vorderachslenkung;
             G517                         205/65R15              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15-93                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/60R15-95           11A; 22B; 52A            73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80     195/65R15 91                                Stufenheck;
                                             205/60R15 91        11A; 24J                Schrägheck;
                                             205/65R15 94        11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R15 94        11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/55R15 92        11A; 22B; 24J; 24M      729; 73C; 74A; 76Q
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91                                bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..           205/60R15 91        11A; 246                Stufenheck;
                                             205/65R15 94        11A; 21P; 22I; 246      Schrägheck;
                                             215/60R15 94        11A; 21P; 22I; 24J; 248 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15 92       11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           G878             106             195/60R15          51G                      Schrägheck 4-türig;
                                              205/55R15-87       51P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A
BJ             e1*98/14*0094*..     96        195/55R15-84       11A; 22B                 Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               205/50R15-85       11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91          11A; 22I                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/65R15 94          11A; 22I                 73C; 74A; 76Q
                                           215/60R15 94          11A; 22I
                                           225/55R15 92          11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                 24M
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/65R15 91        11A; 22I                 Kombi; Frontantrieb;
                                             205/60R15 91        11A; 21P; 22B; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/65R15 94        11A; 21P; 22B; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                             215/60R15 94        11A; 21P; 22B; 24J;      729; 73C; 74A; 76Q
                                                                 270
                                              225/50R15 91       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 248; 270


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 7                                                            Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 205/60R15 91             11A; 22B                 Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15                51G                      Schrägheck;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           G104             55 - 85            195/60R15-86       11A; 22G                 Frontantrieb;
                                                 205/55R15-87       11A; 22G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       120 - 121 205/55R15          11A; 22G; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A
GEA            G691                    85            195/60R15-86   11A; 22G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     205/55R15-87   11A; 22G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A
GF             e1*96/27*0055*..        66 - 100 185/65R15           51G                      Stufenheck;
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..                 195/60R15           11A; 22B; 51G            Schrägheck;
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                205/55R15-87        11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 76Q
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..        66 - 100 185/65R15           51G                      Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                195/60R15           11A; 22B; 51G            zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..                 205/55R15-87        11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
D20          G229             110     185/65R15                     51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R15                     51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                      205/55R15-87                                           73C; 74A; 74H
                                      205/60R15-91                  11A; 21M
                                      225/50R15-90                  11A; 21M; 57I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.07.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
N50          e1*97/27*0103*..  92 - 110 205/65R15                51G                      Nur Space Runner; 3-
                                                                                          türig; kurzer
                                                                                          Radstand;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H
N50            e1*97/27*0103*..     98 - 110 205/65R15           51G                      Nur Space Wagon; 4-
                                                                                          türig; langer
                                                                                          Radstand;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 7                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.07.2015
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.07.2015
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 13.07.2015
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.07.2015
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       Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
       Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
83I)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
       an der Hinterachse nicht zulässig.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.07.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                    VA
             26P                      x = 210             y = 265                    VA
             27B                      x = 295             y = 360                    HA
             27I                      x = 245             y = 310                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315              8                VA
             26J                   x = 260       y = 315             21                VA
             27H                   x = 295       y = 360              8                HA
             27F                   x = 295       y = 360             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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