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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55048916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SPL 605
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH
                                  Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                  D-67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0751211

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Split
Typ                               SPL 605
Radgröße                          6Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B8           SPL 605 B8 / Z10 Ø70-67,1             5/114,3/67,1       43       680     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50872
Herstellerzeichen                 ANZIO
Radtyp und Ausführung             SPL 605 (s.o.)
Radgröße                          6Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                     -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55048916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SPL 605
Hersteller                        UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Coupe           77-123         195/65R15   A33                            A14 A21 S02
GK                      77-123         205/60R15   A12
e11*98/14*0186*..
Hyundai Santa Fé        82-107         215/70R15   A11 R09 136                    A14 A21 B03
SM                                                                                S02
e11*98/14*0162*..
Hyundai XG ...          120-145        195/65R15   A30 M+S R09                    A14 A21 B03
XG                      120-145        205/65R15   A12                            S02
e11*98/14*0109*..
Hyundai i30 /-cw        66-105         185/65R15   A33 R09                        A14 A21 B03
FD, FDH                 66-105         195/60R15   A90 R37                        B30 Car Flh
e11*2001/116*0313*.     66-105         195/65R15   A90                            S02
e11*2001/116*0343*.     66-105         205/60R15   A12
e11*2007/46*0225*..
Hyundai i30 /-cw        66-100         195/65R15   A13                            A14 A17 A21
GDH, GDH-HME            66-100         205/60R15   A90                            A58 B81 Car
e11*2007/46*0337*..;    66-100         215/60R15   A12                            Cpe Flh X82
e11*2007/46*0338*..;                                                              S02
e13*2007/46*1604*..
- incl. Facelift 2015
Hyundai ix20            57-94          195/65R15   A33                            A14 A21 A58
JC, JC-HME              57-94          205/60R15   A12                            Flh S02
e4*2007/46*0207*..;     57-94          215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b
e4*2007/46*0223*..;
e13*2007/46*1605*..
- incl. Facelift 2015
Kia Carens / UN         84-107         205/65R15   A11                            A14 A21 B03
FG                      84-107         215/60R15   A30                            S02
e4*2001/116*0114*..     84-107         215/65R15   A12
Kia Soul                85-103         195/65R15   A13                            A14 A21 A58
AM                      85-103         195/70R15   A01 A12 G73                    S02
e4*2001/116*0139*..;    85-103         195/70R15   A12 Z18
e4*2007/46*0133*..      85-103         205/60R15   A12 X74
                        85-103         205/60R15   A01 A12 G46
                        85-103         205/65R15   A01 A12 G73
                        85-103         205/65R15   A12 Z18
                        85-103         215/60R15   A12
                        85-103         215/65R15   A01 A12 G73
                        85-103         215/65R15   A12 Z18
Kia Venga               55-94          195/65R15   A33                            A14 A21 A58
YN, -/S, -/G            55-94          205/60R15   A12                            Flh S02
e4*2007/46*             55-94          215/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b
0130*,0131*,
0261*,0262*..;
e50*2007/46*0052*..
- incl. Facelift 2015




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55048916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SPL 605
Hersteller                         UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                  Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia cee'd               66-106          185/65R15   A33 R09                        A14 A21 B03
ED                      66-106          195/60R15   A90 R37                        B30 Car Cpe
e4*2001/116*0121*.;     66-106          195/65R15   A90                            Flh S02
e4*2007/46*0132*..      66-106          205/60R15   A12
- pro_cee'd /-SW
Kia cee'd /-SW          66-100          195/65R15   A13                            A14 A17 A21
JD                      66-100          205/60R15   A90                            A58 B81 Car
e4*2007/46*0496*..;     66-100          215/60R15   A12                            X82 Y85 S02
e4*2007/46*0497*..
- incl. Facelift 2015
Kia pro_cee'd           66-100          195/65R15   A13                            A14 A17 A21
JD                      66-100          205/60R15   A90                            A58 B81 X82
e4*2007/46*0496*..      66-100          215/60R15   A01 A12 K4h                    Y84 S02
- incl. Facelift 2015
Mazda 3 (I)             62-80           195/65R15   A39                            A14 A21 B02
BK                      62-80           205/60R15   A12                            B03 Flh Lim
e1*2001/116*0234*..     62-80           215/55R15   A01 A12 K1c K42 K46            S02
Mazda 3 (II)            77 - 110        195/65R15   A91                            A14 A21 B03
BL                      77 - 110        205/60R15   A91                            Flh Sth S02
e11*2001/116*
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 323 F             96              195/55R15   K42 K56                        A01 A12 A14
BJ, BJD                 96              205/50R15   K42 K46 K56                    A21 B03 S02
e1*98/14*0094*..,
e1*98/14*0181*..
Mazda 5 (I)             81-107          195/65R15   A39                            A14 A21 B02
CR1                     81-107          205/60R15   A01 A12 K42                    B03 B30 S02
e13*2001/116*0156*.
Mazda 5 (II)            85              195/65R15   A91                            A14 A21 A58
CW, CWE                 85              205/60R15   A01 A12 K6f                    B03 B30 S02
e1*2007/46*0433*..,     85              215/60R15   A01 A12 K1a K1b K4h K6f K6g
e13*2007/46*1731*00
Mazda 6 (I)             119-122         195/65R15   A11 M+S                        A14 A21 B03
GG/GY; GG1/GY1          88-108          195/65R15   A11                            Car Flh Lim
e1*98/14*0188*..;       88-108          205/60R15   A01 A12 K42                    S02
e11*2001/116*0203*.     88-108          215/55R15   A01 A12 K42
Mazda 626               66-100          185/65R15   M+S R09 T87 T88 T92            A14 A21 A30
GF ww. GF/GW, -/D       66-100          195/60R15   R37 T86 T87 T88                B03 S02
e1*96/27*0055*..,       66-110          195/65R15   R09
e1*98/14*0055*..,       66-85           185/65R15   R09 T87 T88 T92
e1*98/14*0164*..
Mazda MPV               88-90,104       205/65R15   A11                            A14 A21 B03
LW ww. LWD              88-90,104       215/60R15   A12                            S03
e1*98/14*0118*..,
e1*98/14*0165*..
Mazda Premacy           66-84           195/50R15   A01 K42 R37 T82 T83 X20        A12 A14 A21
CP, CPD                 66-96           195/55R15   A01 K42 T85 T89                S02
e1*98/14*0116*..,       96              195/60R15   A01 K42 R09
e1*98/14*0161*..



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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55048916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SPL 605
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mitsubishi Lancer      60-99          195/55R15     A33 M+S                                A14 A21 B03
CS0                    60-99          195/60R15     A12                                    Car Sth S02
e1*2001/116*0233*

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55048916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SPL 605
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                       Seite 5 von 8

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

B81    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.


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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55048916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SPL 605
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

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Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.


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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55048916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SPL 605
Hersteller                      UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X74    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50872 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55048916 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ SPL 605
Hersteller                     UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

X82    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
an Achse 1.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juni 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. Juni 2016




Blauth                                                               00251787.DOC




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