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							Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeughersteller                        : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                            HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
                                            MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
F3 67,1             F3                        Ø67,1-O-Ø76                 67,1                     865     2450    01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                            HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : OS; TLE-HME; FE; TL; PDE; OSE; TLE; MD
Zubehör                                   : O10


Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DM; TM
Zubehör                                   : O14


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : TL; TLE; TLE-HME
                                            107 Nm für Typ : DM; MD
                                            120 Nm für Typ : FE
                                            127 Nm für Typ : OS; OSE; PDE; TM
Verkaufsbezeichnung:      ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97           225/30R20 85    11A; 24J; 248; 26P;        Stufenheck;
                                                                  27H; 27I; 5EG; 54A         Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100                                     Santa Fe; Grand Santa
                                           245/45R20 99                                      Fe; Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
PDE          e11*2007/46*3807*.., 184 - 202 245/30R20 90          11A; 24J; 248; 26B;       i30N; i30N Fastback;
               e5*2007/46*1075*..                                 26J; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
OS           e4*2007/46*1259*..  26 - 28         235/35R20 88     11A; 245; 248; 26P        KONA EV; Frontantrieb;
OSE          e4*2007/46*1522*..                  245/30R20 90     11A; 24J; 248; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  26P                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
OS             e4*2007/46*1259*..     77 - 130 235/35R20 88       11A; 245; 248; 26P        KONA; nicht KONA EV;
                                               245/30R20 86       11A; 24J; 248; 26N;       Allradantrieb;
                                                                  26P                       Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      NEXO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
FE           e9*2007/46*6592*.. 32               245/40R20 95     11A; 26P                  Wasserstoffbetrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      Santa Fe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
TM           e4*2007/46*1318*..  110 - 147 235/45R20 96                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R20 99                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/45R20 101          11A; 245                  73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 215/45R20 95           nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1084*..                                 serienmäßig            12A; 51A; 71K; 723;
TLE            e11*2007/46*2724*..,                                                      73C; 74A; 74P
               e5*2007/46*1076*..
TLE-HME        e13*2007/46*1612*..


Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : QL; JF
Zubehör                                  : O10
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : XM FL
Zubehör                                  : O14


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 107 Nm für Typ : XM FL
                                           110 Nm für Typ : JF
                                           120 Nm für Typ : QL
Verkaufsbezeichnung:      Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
JF           e4*2007/46*1018*..  99 - 126 225/35R20         90    11A; 245; 26P             Kombi; Limousine;
                                          235/35R20         92    11A; 245; 248; 26P        Frontantrieb;
                                 99 - 180 225/35R20         90W   11A; 245; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R20         92W   11A; 245; 248; 26P        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
XM FL        e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/45R20 100                                    Kombi; Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 245/40R20 95                                      Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
QL             e11*2007/46*3139*..    85 - 136 215/45R20 95                                 Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : O10


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : RP
                                           120 Nm für Typ : QLE
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..   85 - 130 225/35R20 90           11A; 24J; 248; 27H        Kombi; Frontantrieb;
                                           245/30R20 90           11A; 24J; 24M; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  27F                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
QLE          e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 245/40R20 95                                     Allradantrieb;
               e5*2007/46*1081*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
QLE            e11*2007/46*3144*..,   85 - 136 215/45R20 95                                 Allradantrieb;
               e5*2007/46*1081*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : O10


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; GHE; KE; KF
                                           120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ
                                           126 Nm für Typ : DJ1
Verkaufsbezeichnung:      Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 245/40R20 95                                     inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           245/45R20 99                                     5; Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99                                    Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/45R20 101                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*..  77 - 115 235/35R20 88                                      Mazda CX-3; Kombi;
                                          245/30R20 86            11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22B;                bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                         22H; 24J; 248; 5EG                 Stufenheck;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen             Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 108 225/35R20 90       11A; 21B; 22B; 22M;            nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                             24J; 24M                       e13*2007/46*1075*01;
                                          245/30R20 90       11A; 21B; 22B; 22L;            nur bis
                                                             24C; 24D                       e1*2001/116*0448*05;
                                      88 - 136 225/35R20 90W 11A; 21B; 22B; 22M;            Schrägheck;
                                                             24J; 24M                       Frontantrieb; nur
                                               245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22L;            Mazda 6;
                                                             24C; 24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..    88 - 132 225/35R20 90W 11A; 21P; 22B; 22M;            ab
GHE            e13*2007/46*1075*..                           24J; 248                       e13*2007/46*1075*02;
                                               245/30R20 90W 11A; 21B; 21N; 22B;            ab
                                                             22L; 241; 246; 248             e1*2001/116*0448*06;
                                                                                            bis Mj.2012;
                                                                                            Stufenheck;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb; nur
                                                                                            Mazda 6;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..    83 - 125 225/35R20 90  11A;       21S; 22I; 24J;      bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                           24M                            Frontantrieb; nur
                                               245/30R20 90  11A;       21T; 22B; 24C;      Mazda 6;
                                                             24D                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      83 - 136 225/35R20 90W 11A;       21S; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                             24M                            729; 73C; 74A; 74P
                                               245/30R20 90W 11A;       21T; 22B; 24C;
                                                             24D
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      MAZDA       6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*..      107 - 141 235/35R20   92  5FE                         ab Mj.2012; inkl.
GJ           e1*2007/46*1001*..       107 - 143 225/35R20   90W                             Mj.2015; Kombi;
                                                235/35R20   92                              Stufenheck;
                                                245/30R20   90W 11A; 26P; 27I               Allradantrieb;
                                                245/35R20   91W 11A; 26P; 27I               Frontantrieb; nur
                                                                                            Mazda 6;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..    110 - 143 245/40R20 95                                inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                245/45R20 99                                5; Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P
GJ             e1*2007/46*1001*..     107 - 141 225/35R20   90                              Kombi; Stufenheck;
                                                235/35R20   88W 5FE                         Frontantrieb;
                                                235/35R20   92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/30R20   90  11A; 26P; 27I               12A; 51A; 71K; 723;
                                                245/35R20   91  11A; 26P; 27I               73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MITSUBISHI
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : O10


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:      Mitsubishi Eclipse Cross
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GK0          e1*2007/46*1769*..   109 - 120 215/45R20 91                                    Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:     FE
        Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
        Handelsbez.:     NEXO

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 355             y = 295                     VA
              26P                      x = 305             y = 245                     VA
              27B                      x = 315             y = 295                     HA
              27I                      x = 265             y = 245                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 355       y = 295             20                 VA
              26N                    x = 355       y = 295              8                 VA
              27F                    x = 315       y = 295             10                 HA
              27H                    x = 315       y = 295              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:     OS
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
        Handelsbez.:     Kona, Kauai

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 200             y = 200                     VA
              26B                      x = 250             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 250       x = 250              8                 VA
              26J                    x = 250       y = 250             30                 VA
              27H                    x = 250       y = 250              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 250             30                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
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zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:     OSE
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1522*..
        Handelsbez.:     Kona, Kauai

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 200             y = 200                     VA
              26B                      x = 250             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 250       x = 250              8                 VA
              26J                    x = 250       y = 250             30                 VA
              27H                    x = 250       y = 250              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 250             30                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
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zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:     PDE
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
        Handelsbez.:     i30, i30N

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 220             y = 200                     VA
              26B                      x = 270             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 270       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 270       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 250       y = 260             30                 HA
              27H                    x = 250       y = 210              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:     PDE
        Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
        Handelsbez.:     i30, i30N

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 220             y = 200                     VA
              26B                      x = 270             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 270       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 270       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 250       y = 260             30                 HA
              27H                    x = 250       y = 210              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:     MD
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0254*..
        Handelsbez.:     ELANTRA

        Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 260             y = 315                     VA
              26P                      x = 210             y = 265                     VA
              27B                      x = 295             y = 360                     HA
              27I                      x = 245             y = 310                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 260       y = 315              8                 VA
              26J                    x = 260       y = 315             21                 VA
              27H                    x = 295       y = 360              8                 HA
              27F                    x = 295       y = 360             24                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      KIA
        Fahrzeugtyp:     JF
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1018*..
        Handelsbez.:     Optima

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 350             y = 300                     VA
              26P                      x = 300             y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 350       y = 300             28                 VA
              26N                    x = 350       y = 300              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 300             25                 HA
              27H                    x = 300       y = 300              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      KIA MOTORS
        Fahrzeugtyp:     RP
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0633*..
        Handelsbez.:     Carens, Rondo

        Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 310             y = 325                     VA
              26P                      x = 260             y = 275                     VA
              27B                      x = 260             y = 300                     HA
              27I                      x = 210             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 310       y = 325             30                 VA
              26N                    x = 310       y = 325             30                 VA
              27F                    x = 260       y = 300             30                 HA
              27H                    x = 260       y = 300             30                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     GH
        Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
        Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

        Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 385             y = 400                     VA
              26B                      x = 400             y = 400                     VA
              27I                      x = 215             y = 350                     HA
              27B                      x = 265             y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 400       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 400       y = 400             24                 VA
              27H                    x = 265       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 265       y = 400             24                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      MAZDA
        Fahrzeugtyp:     GJ
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
        Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

        Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 385             y = 400                     VA
              26B                      x = 400             y = 400                     VA
              27I                      x = 215             y = 350                     HA
              27B                      x = 265             y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 400       y = 400              8                 VA
              26J                    x = 400       y = 400             24                 VA
              27H                    x = 265       y = 400              8                 HA
              27F                    x = 265       y = 400             24                 HA
						
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