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							                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 1 von 9

                             Fahrzeughersteller                        : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                                         HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
                                                                         MOTORS (SK), MAZDA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 48,5
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
                             FO4X                FO4X                       ohne                      67,1                    650     2400    04/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52296, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                                         HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
                             Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                   : O10


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TL; TLE; TLE-HME
                                                                         107 Nm für Typ : FS; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                                                         110 Nm für Typ : JC; JC-HME
                                                                         127 Nm für Typ : OS
                             Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen         Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97           215/35R18 84   5EA                        Stufenheck;
                                                                               215/40R18 89                              Frontantrieb;
                                                                  97           215/40R18 85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                         729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     IX20
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW           Reifen         Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94      205/40R18 86                              Schrägheck 4-türig;
                                            e4*2007/46*0223*..                 205/45R18 86                              Frontantrieb;
                             JC-HME         e13*2007/46*1605*..                215/40R18 89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                         729; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     i30
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89                                  Kombi; Schrägheck; 3-
                                            e11*2007/46*0338*..                                                       türig; 5-türig;
                             GDH-HME        e13*2007/46*1604*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86         5EM; 51J                 i 30CW (Kombi);
                             FDH          e11*2001/116*0343*..          205/45R18 90         51J                      Frontantrieb;
                                                                        215/40R18 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A
                             FD             e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86       5EM; 51J                 Nicht i 30CW (Kombi);
                             FDH            e11*2001/116*0343*..          215/40R18 89                                Frontantrieb;
                                                                   77 - 105 215/40R18 85     5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A
§ 22 52296, Erweiterung 01




                             Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28       225/45R18 91                               KONA EV; Frontantrieb;
                                                                                                                      Höchste Dreißig-
                                                                                                                      Minuten-Leistung;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A
                             OS             e4*2007/46*1259*..     85 - 130 225/45R18 91                              KONA; nicht KONA EV;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 225/55R18 98                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e5*2007/46*1084*..                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                             TLE            e11*2007/46*2724*..,                                                      73C; 74A
                                            e5*2007/46*1076*..
                             TLE-HME        e13*2007/46*1612*..

                             Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84                                   Schrägheck;
                                                                       215/40R18 85                                   Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 21                                                 Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     VENGA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94         215/40R18 89                            Schrägheck;
                                            e4*2007/46*0131*..                                                        Frontantrieb;
                             YNS            e4*2007/46*0261*..,                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e4*2007/46*0262*..                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                        für Typ : SK3 (Kegelbund)
                             Zubehör                                  : O10
§ 22 52296, Erweiterung 01




                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                        für Typ : AM; QL
                             Zubehör                                  : O10


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 105 Nm für Typ : AM
                                                                        107 Nm für Typ : SK3
                                                                        120 Nm für Typ : QL
                             Verkaufsbezeichnung:     SOUL
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89           51J                    Frontantrieb;
                                          e4*2007/46*0133*..            215/45R18 89           51J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        225/45R18              51G                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A
                             SK3            e4*2007/46*1365*..    27 - 29     215/45R18 89     12Q                    Frontantrieb;
                                                                              215/50R18 92     12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              225/45R18 91     12A                    51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74A

                             Verkaufsbezeichnung:     Sportage
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/55R18 95                                   Allradantrieb;
                                                                       215/60R18 98                                   Frontantrieb;
                                                                       225/55R18 98                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 21                                                Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 9


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : O10


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : YNS
                                                                       108 Nm für Typ : ED
                                                                       120 Nm für Typ : QLE
                             Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R18 86          5EM; 51J                Sporty wagon (Kombi);
                                          e4*2007/46*0132*..            215/40R18 89                                  Cee'd (4-türig
                                                               77 - 106 215/40R18 85          5EG                     Schrägheck);
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A
                             ED             e4*2001/116*0121*..   66 - 106 205/45R18 86       5EM; 51J                Pro Cee'd (2-türig
                                                                           205/45R18 90       51J                     Schrägheck);
§ 22 52296, Erweiterung 01




                                                                           215/40R18 85       5EG                     Frontantrieb;
                                                                           215/40R18 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             QLE          e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 215/55R18 95                                  Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1081*..            215/60R18 98                                  Frontantrieb;
                                                                        225/55R18 98                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     VENGA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94        215/40R18 89                             Schrägheck;
                                            e4*2007/46*0131*..                                                        Frontantrieb;
                             YNS            e4*2007/46*0261*..,                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e4*2007/46*0262*..                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : O10
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E
                                                                       120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
                                                                       140 Nm für Typ : BL
                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80         11A; 24J; 24M            MX-5 "Softtop"; MX-5
                             NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85         11A; 24J; 24M            "Roadster Coupe";
                                                                                                                      Cabrio;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A

                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BK           e1*2001/116*0234*.. 191          215/45R18 89                               Mazda 3 MPS;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A
                             BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/45R18 90       12N                      ab Mj.2013; ab
§ 22 52296, Erweiterung 01




                                                                           215/45R18 89      12N                      e11*2001/116*0262*10;
                                                                           225/45R18 91      11A; 12A; 26P            (Typ BM/BN);
                                                                                                                      Limousine; Schrägheck;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                                      74A
                             BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 51J                           bis Mj.2013;
                             BLE            e13*2007/46*1071*..                                                       Stufenheck;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 76T

                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GG/GY        e1*98/14*0188*..     122         215/45R18         51G                      Kombi; Stufenheck;
                             GG1          e11*2001/116*0203*..                                                        Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18         51G                      Nur Mazda MPS;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                      721; 73C; 74A
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 5FM; 51J                         bis Mj.2012; Kombi;
                             GHE          e13*2007/46*1075*.. 83 - 136 215/45R18 93  51J                              Frontantrieb; nur
                                                                       225/45R18 91                                   Mazda 6;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 76T
                             GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 225/45R18 91                               ab
                             GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 132 215/45R18 93  51J                          e13*2007/46*1075*02;
                                                                           225/45R18 91W                              ab
                                                                                                                      e1*2001/116*0448*06;
                                                                                                                      bis Mj.2012;
                                                                                                                      Stufenheck;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb; nur
                                                                                                                      Mazda 6;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 76T
                             GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 143 225/45R18 91W                             ab Mj.2012; inkl.
§ 22 52296, Erweiterung 01




                             GJ             e1*2007/46*1001*..              225/50R18 95                              Mj.2015; Kombi;
                                                                            235/50R18 97                              Stufenheck;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb; nur
                                                                                                                      Mazda 6;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 76O
                             GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 215/45R18 89W 5FM; 51J                     nur bis
                             GHE            e13*2007/46*1075*..            225/45R18 91                               e13*2007/46*1075*01;
                                                                  88 - 136 215/45R18 93  51J                          nur bis
                                                                           225/45R18 91W                              e1*2001/116*0448*05;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb; nur
                                                                                                                      Mazda 6;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 76T
                             GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/45R18 91                              Kombi; Stufenheck;
                                                                            225/50R18 95                              Frontantrieb;
                                                                            235/50R18 97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                      73C; 74A; 76O

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 9
                                   FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                   lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 52296, Erweiterung 01




                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 9
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1000kg.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1060kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 52296, Erweiterung 01




                                  Achslast von 1160kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             Gutachten 366-0375-19-MURD
                             zur Erteilung der ABE 52296
                             zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: MM7080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.10.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     MAZDA
                                    Fahrzeugtyp:    BL
                                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
                                    Handelsbez.:    MAZDA 3

                                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 370             y = 400                   VA
                                          27I                      x = 300             y = 370                   HA
                                          27B                      x = 350             y = 400                   HA
                                          26P                      x = 320             y = 375                   VA
§ 22 52296, Erweiterung 01




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 370       y = 400             8                 VA
                                          26J                   x = 370       y = 400            30                 VA
                                          27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 350       y = 400            15                 HA
						
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