ABE: 46274
Design:
C8
Radnummer:
C8 808 45 10
Daten:
8x18" ET45 LK5/114.3/R67.1
CMS 388/08
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 46274*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ: C8 808
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46274*03
Die ABE-Nr. 46274 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ C8 808, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-MURD/N3 vom 28.07.2009
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 30 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs-
behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV SÜD AUTOMOTIVE
GMBH, TÜV SÜD Gruppe, Garching, vom 28.07.2009 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 18.09.2009
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-MURD/N3
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 46274*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk
Daimlerstrasse 11
D - 85748 Garching
Seite: 1 von 5
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 46274
366-0493-05-MURD/N3
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: C8 808
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 8,0Jx18H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsvarianten 4591S und 3516 ML 67,1 kommen neu hinzu.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C8 808 3506 C8 808 CMS388/2 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/5 54,1 35 610 2065 10/05
C8 808 3506 C8 808 CMS388/2 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/5 56,1 35 610 2065 10/05
C8 808 3506 C8 808 CMS388/2 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/5 57,1 35 610 2065 10/05
C8 808 3506C C8 808 CMS388/2 SR20 Ø67.1-Ø57.1 100/5 57,1 35 610 2065 10/05
C8 808 3553S C8 808 CMS388/1 ohne 100/5 57,1 35 610 2065 10/05
C8 808 4007 C8 808 CMS388/3 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 40 715 2095 10/05
C8 808 4507 C8 808 CMS388/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2095 10/05
C8 808 4007 C8 808 CMS388/3 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 40 715 2095 10/05
C8 808 4507 C8 808 CMS388/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 709 2114 10/05
C8 808 4507 C8 808 CMS388/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2095 10/05
C8 808 4007 C8 808 CMS388/3 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 40 715 2095 10/05
C8 808 4507 C8 808 CMS388/13 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2095 10/05
C8 808 3559 C8 808 CMS388/4 ohne 110/5 65,1 35 720 2115 10/05
C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 10/05
C8 808 4460S C8 808 CMS388/6 ohne 112/5 57,1 44 720 2115 10/05
C8 808 5060S C8 808 CMS388/5 ohne 112/5 57,1 50 680 2000 10/05
C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 679 2254 10/05
C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 710 2144 10/05
C8 808 3509 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 10/05
C8 808 4591S C8 808 CMS388/15 ohne 112/5 66,6 45 680 2050 11/12
C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 690 2217 10/05
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 720 2115 10/05
C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 690 2217 10/05
C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 720 2115 10/05
C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 720 2115 10/05
C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 690 2217 10/05
C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 720 2114 10/05
C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 670 2284 10/05
C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 720 2115 10/05
C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 660 2327 10/05
C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 720 2114 10/05
C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 ohne 114,3/5 67,1 40 680 2254 10/05
C8 808 4010 C8 808 CMS388/9 ohne 114,3/5 67,1 40 720 2115 10/05
C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 ohne 114,3/5 67,1 45 680 2254 10/05
C8 808 4510 C8 808 CMS388/8 ohne 114,3/5 67,1 45 720 2115 10/05
C8 808 3516 C8 808 CMS388/14 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 690 2115 10/05
C8 808 1516 C8 808 CMS388/12 ohne 120/5 72,6 15 720 2150 10/05
C8 808 2016 C8 808 CMS388/11 ohne 120/5 72,6 20 695 2115 10/05
C8 808 3516 C8 808 CMS388/14 ohne 120/5 72,6 35 690 2115 10/05
C8 808 4016 C8 808 CMS388/10 ohne 120/5 72,6 40 690 2115 10/05
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C8
Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 808 3553S:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C8
Radtyp : -- : C8 808
Radausführung : -- : C8 808 CMS388/1
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA 46274 : --
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 10.05
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0493-05-MURD/N2-TB der TÜV Automotive GmbH.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Für die in diesem Gutachten beschriebenen Ausführungen "ohne Verwendungsbereich" wurden keine
Anbauversuche durchgeführt. Der Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes Nr.
751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi) Ausgabe Februar 1990, Anhang I
orientieren.
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C8 808 3553S 35 28.07.2009 liegt bei
2 RENAULT C8 808 4507 45 28.07.2009 liegt bei
3 FORD, JAGUAR, VOLVO C8 808 4507; C8 808 4507 45 28.07.2009 liegt bei
4 VOLVO C8 808 4507 45 28.07.2009 liegt bei
5 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C8 808 3559 35 28.07.2009 liegt bei
8 AUDI, SEAT, VOLKSWAGEN C8 808 5060S 50 28.07.2009 liegt bei
6 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, C8 808 3509 35 28.07.2009 liegt bei
SKODA, VOLKSWAGEN
7 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 808 4460S 44 28.07.2009 liegt bei
VOLKSWAGEN
29 AUDI C8 808 4591S 45 28.07.2009 liegt bei
9 AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER C8 808 3509; C8 808 3509; 35 28.07.2009 liegt bei
BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C8 808 3509
10 SUZUKI, TOYOTA C8 808 4010; C8 808 4010 40 28.07.2009 liegt bei
11 SUZUKI, TOYOTA C8 808 4510; C8 808 4510 45 28.07.2009 liegt bei
12 HONDA C8 808 4010 40 28.07.2009 liegt bei
13 HONDA C8 808 4510; C8 808 4510 45 28.07.2009 liegt bei
14 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) C8 808 4010; C8 808 4010 40 28.07.2009 liegt bei
28 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), C8 808 4510; C8 808 4510 45 28.07.2009 liegt bei
RENAULT
15 FORD, HYUNDAI, KIA, MAZDA, C8 808 4010; C8 808 4010 40 28.07.2009 liegt bei
MITSUBISHI
16 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C8 808 4510; C8 808 4510 45 28.07.2009 liegt bei
MAZDA
30 OPEL C8 808 3516 35 28.07.2009 liegt bei
18 BMW, BMW AG C8 808 3516 35 28.07.2009 liegt bei
19 BMW, BMW AG C8 808 4016 40 28.07.2009 liegt bei
17 BMW, BMW AG C8 808 1516 15 28.07.2009 liegt bei
20 C8 808 3506 C8 808 3506 35 28.07.2009 liegt bei
21 C8 808 3506 C8 808 3506 35 28.07.2009 liegt bei
22 C8 808 3506 C8 808 3506 35 28.07.2009 liegt bei
23 C8 808 3506C C8 808 3506C 35 28.07.2009 liegt bei
24 C8 808 4007 C8 808 4007 40 28.07.2009 liegt bei
25 C8 808 4007 C8 808 4007 40 28.07.2009 liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
26 C8 808 4007 C8 808 4007 40 28.07.2009 liegt bei
27 C8 808 2016 C8 808 2016 20 28.07.2009 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Westphäling
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.07.2009
HPS
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Angaben/Antrags.-CMS C8 808_J388 21.07.2009
Fertigungs.-CMS-Pinarbasi C8 808_J388 08.07.2009
Hersteller.-CMS-Pinarbasi C8 808_J388 21.07.2009
Radteilzeichnung J 388 015 12.11.2008
Zentrierring System Dezent 72,6 01.10.2008
TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV SÜD Automotive GmbH ‚ HOMOLOGATION RÄDER/FAHRWERK ‚ DAIMLERSTRASSE 11 ‚ 85748 GARCHING
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 19
Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK),
MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 ohne 67,1 680 2254 10/05
10CMS
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 ohne 67,1 720 2114 10/05
10CMS
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD ohne 67,1 680 2254 10/05
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD ohne 67,1 720 2114 03/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : FS; GDH; MD; VF; YN
110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 97 215/40R18 85 11A; 245 Stufenheck;
225/35R18 87 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb;
27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 723;
27H; 27I 729; 73C; 74A; 74H
235/35R18 86 11A; 241; 246; 248;
26N; 26P; 27H; 27I
245/35R18 88 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27B; 27H;
570
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 99 215/40R18 89 11A; 248 Kombi; Schrägheck; 5-
e11*2007/46*0338*.. 225/35R18 87 11A; 248 türig; Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 86 11A; 24J; 248; 5EM 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91 11A; 22M; 24J; 248; 729; 73C; 74A; 74H
26P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 19
Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 215/40R18 89 11A; 22M; 24J; 24M Nicht i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 225/40R18 88 11A; 21P; 22M; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 105 215/40R18 85 11A; 22M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
5EG 73C; 74A; 74H
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 215/40R18 89 11A; 24J; 24M i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 215/40R18 89 11A; 21P; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 225/35R18 87 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 215/45R18 93 Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*.. 225/40R18 92 Frontantrieb;
225/45R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 26P; 67Q 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R18 92 11A; 248; 26P; 27H 729; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/40R18 85 11A; 27H Schrägheck;
225/35R18 87 11A; 27H Frontantrieb;
235/35R18 86 11A; 246; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 215/40R18 89 11A; 245; 248 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 225/40R18 88 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 235/35R18 90 11A; 22I; 24M; 241; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91 11A; 22I; 24M; 241; 246 729; 73C; 74A; 74H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
108 Nm für Typ : ED; TF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 19
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 215/40R18 89 11A; 22M; 24J; 24M Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 24M Cee'd (4-türig
77 - 106 215/40R18 85 11A; 22M; 24J; 24M; Schrägheck);
5EG Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 835
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 215/40R18 85 11A; 24J; 24M; 5EG Pro Cee'd (2-türig
215/40R18 89 11A; 24J; 24M Schrägheck);
225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 835
JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 99 215/40R18 89 11A; 246; 248; 26N; Kombi; Schrägheck; 5-
26P; 27H türig; Frontantrieb;
225/35R18 87 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A
26N; 27F
235/35R18 86 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27F
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 225/40R18 92 Limousine; Stufenheck;
225/45R18 91 Frontantrieb;
235/40R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89 51J Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 215/45R18 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R18 11A; 24J; 248; 51G 729; 73C; 74A; 74H
235/40R18 91 11A; 24J; 248
245/35R18 88 11A; 24J; 248
245/40R18 93 11A; 24J; 248
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 19
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 215/40R18 89 11A; 22M; 24J; 24M Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 24M Cee'd (4-türig
77 - 106 215/40R18 85 11A; 22M; 24J; 24M; Schrägheck);
5EG Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 835
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 215/40R18 85 11A; 24J; 24M; 5EG Pro Cee'd (2-türig
215/40R18 89 11A; 24J; 24M Schrägheck);
225/40R18 88 11A; 22M; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 835
JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 99 215/40R18 89 11A; 246; 248; 26N; Kombi; Schrägheck; 5-
26P; 27H türig; Frontantrieb;
225/35R18 87 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A
26N; 27F
235/35R18 86 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27F
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 215/40R18 89 11A; 245; 248 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 225/40R18 88 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 235/35R18 90 11A; 22I; 24M; 241; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91 11A; 22I; 24M; 241; 246 729; 73C; 74A; 74H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E;
SE; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; GJ
Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/55R18 98 122 Kombi; Allradantrieb;
225/60R18 100 122 Frontantrieb;
235/55R18 100 122 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 19
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103 Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/40R18 85 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 225/35R18 83 11A; 22I; 24C; 24D "Roadster Coupe";
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R18 93 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*98/14*0002*.. 120 225/40R18 88 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 191 215/45R18 89 11A; 22I Mazda 3 MPS;
225/40R18 88 11A; 22I; 24J Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85 11A; 24J Stufenheck;
225/40R18 88 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/40R18 92 11A; 21P; 22B; 22H; Schrägheck;
24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 11A; 21P; 22I; 246; 51J Stufenheck;
BLE e13*2007/46*1071*.. Schrägheck;
225/40R18 92 11A; 21P; 22B; 22H; Frontantrieb;
24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 19
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R18 87W 11A; 22B; 24J; 24M; Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 5ET Schrägheck;
225/40R18 88W 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
122 215/45R18 11A; 22I; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 215/45R18 11A; 22B; 51G Nur Mazda MPS;
225/40R18 92 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 24J; 248 e13*2007/46*1075*02;
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; ab
241; 246; 248 e1*2001/116*0448*06;
88 - 132 215/45R18 93 11A; 21P; 22I; 22M; Stufenheck;
245; 51J Schrägheck;
225/40R18 92 11A; 21P; 22I; 22M; Frontantrieb;
24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 723;
24J; 248 729; 73C; 74A
235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
241; 246; 248
235/45R18 94 11A; 21P; 22B; 22M;
241; 246; 248
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 11A; 22I; 24J; 24M; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 5FM; 51J e13*2007/46*1075*01;
225/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M nur bis
225/45R18 91 11A; 21P; 22I; 22M; e1*2001/116*0448*05;
24J; 24M Schrägheck;
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22M; Frontantrieb;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
88 - 136 215/45R18 93 11A; 22I; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
225/40R18 91W 11A; 22I; 24J; 24M
225/45R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
24J; 24M
235/40R18 91W 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
235/45R18 94 11A; 21P; 22B; 22M;
24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 19
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21S; 24J; 24M; Kombi; Frontantrieb;
GHE e13*2007/46*1075*.. 5FM; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
83 - 136 215/45R18 93 11A; 21S; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
51J 729; 73C; 74A; 74H
225/40R18 91 11A; 21S; 22I; 24J; 24M
225/45R18 91 11A; 21S; 22I; 24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21T; 22I; 24C; 24D
235/45R18 94 11A; 21T; 22I; 24C; 24D
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/45R18 91 Stufenheck;
225/50R18 95 Frontantrieb;
235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R18 96 11A; 26P; 27I 73C; 74A; 76O
255/45R18 99 11A; 26P; 27I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 19
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 19
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 19
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R18
Hinterachse: 235/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 19
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
835) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit Bremssätteln mit der
Typbezeichnung MOBIS 9810? ausgerüstet sind, nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 19
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0264*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 19
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: FS
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*..
Handelsbez.: VELOSTER
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 320 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 320 8 VA
26J x = 290 y = 320 15 VA
27H x = 250 y = 310 8 HA
27F x = 250 y = 310 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 19
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
27I x = 245 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
27F x = 295 y = 360 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 19
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: GDH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0337*..
Handelsbez.: i 30
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 350 VA
26P x = 220 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 350 16 VA
26N x = 270 y = 350 8 VA
27F x = 275 y = 280 24 HA
27H x = 275 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 19
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 19
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: GDH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0338*..
Handelsbez.: i 30
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 350 VA
26P x = 220 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 350 16 VA
26N x = 270 y = 350 8 VA
27F x = 275 y = 280 24 HA
27H x = 275 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 19
Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 8 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.02.2013
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 19
Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.