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							    ABE: 46759
         Design:
          C4
     Radnummer:
   C4 757 48 10
          Daten:
7.5x17" ET48 LK5/114,3/67.1

       CMS 448/08
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.

    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:             46759*07



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7½ J x 17 H2


Typ:                        C4 757



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 46759


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.

Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 46759*07

Die ABE-Nr. 46759 erstreckt sich auf die Sonderräder 7½ J x 17 H2 , Typ C4 757, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0312-06-WIRD/N8 vom 04.09.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Radtyp und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.09.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 17.09.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0312-06-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 05.09.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46759*07

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           13-TAAP-2702
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 4


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 46 759
                                           366-0312-06-WIRD/N8

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                      C4 757

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA46759
Der Radtyp C4 757 wird nach Löschungen von Ausführungsvarianten neu aufgeführt.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 H2 gekennzeichnet sein.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C4 757 28 91S                          C4 757 38 10                               C4 757 37 91S
C4 757 45 56
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-   Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe     last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
C4 757 45 56         C4 757 CMS448/15           ohne                      108/5     63,4     45    665   2288 05/06
C4 757 45 56         C4 757 CMS448/15           ohne                      108/5     63,4     45    720   2105 05/06
C4 757 28 91S        C4 757 CMS448/12           SR22RKØ66.45-Ø5           112/5     57,1     28    640   2141 04/10
                                                7.1
C4 757 28 91S        C4 757 CMS448/12           SR22RKØ66.45-Ø5           112/5     57,1     28    660   2074 04/10
                                                7.1
C4 757 37 91S        C4 757 CMS448/14           SR22RKØ66.45-Ø5           112/5     57,1     37    705   2141 04/12
                                                7.1
C4 757 37 91S        C4 757 CMS448/14           SR22RKØ66.45-Ø5           112/5     57,1     37    720   2105 04/12
                                                7.1
C4 757 28 91S        C4 757 CMS448/12           ohne                     112/5      66,6     28    650   2105     04/10
C4 757 28 91S        C4 757 CMS448/12           ohne                     112/5      66,6     28    660   2074     04/10
C4 757 37 91S        C4 757 CMS448/14           ohne                     112/5      66,6     37    675   2251     04/12
C4 757 37 91S        C4 757 CMS448/14           ohne                     112/5      66,6     37    695   2178     04/12
C4 757 37 91S        C4 757 CMS448/14           ohne                     112/5      66,6     37    720   2105     04/12
C4 757 38 10         C4 757 CMS448/11           SR10 Ø67.1-Ø60.1        114,3/5     60,1     38    678   2250     05/06
C4 757 38 10         C4 757 CMS448/11           SR10 Ø67.1-Ø60.1        114,3/5     60,1     38    720   2105     05/06




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                               Radtyp: C4 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 04.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 4
C4 757 38 10       C4 757 CMS448/11           SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5          64,1    38   690   2208    05/06
C4 757 38 10       C4 757 CMS448/11           SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5          64,1    38   720   2105    05/06
C4 757 38 10       C4 757 CMS448/11           SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5          66,1    38   705   2141    05/06
C4 757 38 10       C4 757 CMS448/11           SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5          66,1    38   720   2105    05/06
C4 757 38 10       C4 757 CMS448/11           ohne                     114,3/5          67,1    38   725   2275    05/06
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C4
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 10,6 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C4 757 37 91S:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                            : --                                       : CMS
Handelsmarke                          : --                                       : C4
Radtyp                                : --                                       : C4 757
Radausführung                         : --                                       : C4 757 CMS448/14
Radgröße                              : --                                       : 7 1/2 J X 17 H2
Typzeichen                            : KBA 46759                                : --
Einpreßtiefe                          : --                                       : ET37
Herstellungsdatum                     : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 04.12
Gießereikennzeichnung                 : --                                       : CMS
Weitere Kennzeichnung                 : --                                       : TS 8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C4 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 04.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 4

Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht      366-0312-06-WIRD/N5-TB           23.08.2010    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht      366-0312-06-WIRD/N6-TB           06.04.2011    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB),                 C4 757 45 56; C4 757 45 56 45           04.09.2013       liegt bei
    VOLVO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: C4 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 04.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
  2 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 757 28 91S; C4 757 28       28       04.09.2013      liegt bei
                                                   91S
  3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 757 37 91S; C4 757 37       37       04.09.2013      liegt bei
                                                   91S
  4 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ               C4 757 28 91S; C4 757 28       28       04.09.2013      liegt bei
                                                   91S
  5 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ               C4 757 37 91S; C4 757 37       37       04.09.2013      liegt bei
                                                   91S; C4 757 37 91S
  6 SUZUKI, TOYOTA                                 C4 757 38 10; C4 757 38 10     38       04.09.2013      liegt bei
  7 HONDA, ROVER                                   C4 757 38 10; C4 757 38 10     38       04.09.2013      liegt bei
  8 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C4 757 38 10; C4 757 38 10     38       04.09.2013      liegt bei
    Nissan International S. A., RENAULT
  9 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C4 757 38 10                                38       04.09.2013      liegt bei
    FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI,
    HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
    MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
    PEUGEOT
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 04.09.2013
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0312-06-WIRD/N6-TB                 06.04.2011
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0312-06-WIRD/N5-TB                 23.08.2010
Nabenkappe                            C020 392                               18.04.2004
Radbeschreibung                       C4 757                                 08.08.2013 09.08.2013
Radbeschreibung_Anlage                C4 757                                 08.08.2013
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radmutter                             1912023D                               21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube                           1714132A                               08.10.2002 08.07.2004
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube Z87                       3714T05                                30.07.2007
Radschraube Z96                       3714T05                                30.07.2007
Radzeichnung                          J448_000_C                             08.05.2006 C/24.03.2008
Radzeichnung                          J448_014                               17.04.2012
Radzeichnung                          J448_011                               12.12.2006
Radzeichnung                          J448_012_C                             03.07.2007 C/16.03.2010
Radzeichnung                          J448_015                               04.05.2012
Zentrierring                          D000_251-E_671                         26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          RK Z95-66,45-57,1                      04.03.2009




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 04.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 26.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 18

Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK),
                                             MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
C4 757 48 10JF C4 757 CMS448/08JF              ohne                        67,1                    675     2251     06/14
C4 757 48 10JF C4 757 CMS448/08JF              ohne                        67,1                    720     2105     06/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                             107 Nm für Typ : ELH; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
                                             110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97             215/40R17 87                              Stufenheck;
                                                    215/45R17 87                              Frontantrieb;
                                                    225/45R17 91    11A; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 99           205/45R17 88                              Kombi; Schrägheck; 3-
               e11*2007/46*0338*..                  205/50R17 89                              türig; 5-türig;
                                                    215/45R17 87                              Frontantrieb;
                                                    225/45R17 91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    235/45R17 94    11A; 248                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88             51J                       Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R17 89             11A; 24M; 51J             Frontantrieb;
                                           215/45R17 87             11A; 24M; 5ET             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17                11A; 24M; 51G             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74H




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 26.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,       57 - 94      205/45R17 88                             Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..                   205/50R17 89    11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                                    215/45R17 87                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/45R17 91    11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H

Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96              51J                      auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 76S

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,       85 - 131 205/50R17 93                                 Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..               205/55R17 91                                 Frontantrieb;
                                                215/50R17 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/45R17 91        67S                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                235/45R17 94        68A                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/45R17 87                                       Schrägheck;
                                          225/45R17 91                                       Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94            205/50R17 89    11A; 245                 Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                   215/45R17 87                             Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                  225/45R17 91    11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                   235/45R17 94    11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 26.09.2014
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Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AM
                                             108 Nm für Typ : PS; PSEV; TF
Verkaufsbezeichnung:     OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
TF           e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91                                       Limousine; Stufenheck;
                                          215/50R17 91                                       Frontantrieb;
                                          215/55R17 94                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 94                                       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
PS           e4*2007/46*0825*..        81 - 113 205/50R17 89                                 Ohne
PSEV         e9*2007/46*6160*..                 205/55R17 91                                 Radhausverbreiter.
                                                215/50R17 91        11A; 245; 248            Serie; Frontantrieb;
                                                225/50R17 94        11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                235/45R17 94        11A; 245; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                245/45R17 95        11A; 24J; 248; 26P       725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/50R17 89             51J                      Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            215/45R17 87             51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/50R17 94             11A; 24J; 248; 54F       725; 729; 73C; 74A;
                                           235/45R17 94                                      76S
                                           245/45R17 95             11A; 24J; 248

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : RP
                                             107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
                                             108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 215/45R17 91              12R                      Kombi; Frontantrieb;
                                          225/45R17 91              12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94              11A; 12A; 24J; 248;      51A; 71K; 721; 725;
                                                                    27H                      73C; 74A; 76S
                                                    235/45R17 94    12A
                                                    245/45R17 95    11A; 12A; 24J; 248;
                                                                    27H




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                           Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 26.09.2014
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                                                                                                       Seite: 4 von 18
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88              51J                      Pro Cee'd (2-türig
                                          205/50R17 89              11A; 24J; 24M; 51J       Schrägheck);
                                          215/45R17 87              11A; 24M; 5ET            Frontantrieb;
                                          225/45R17 91              11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 835
ED             e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88           51J                      Sporty wagon (Kombi);
               e4*2007/46*0132*..            205/50R17 89           51J                      Cee'd (4-türig
                                                    215/45R17 87    5ET                      Schrägheck);
                                                    225/45R17 91                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 835
JD             e4*2007/46*0496*..,     66 - 99      205/45R17 88                             Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..                   205/50R17 89    11A; 246; 26P; 27H       Schrägheck; 3-türig;
                                                    215/45R17 87                             5-türig; Frontantrieb;
                                                    225/40R17 86    11A; 246; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/45R17 91    11A; 246; 26P; 27H       12A; 51A; 71K; 721;
                                                    235/45R17 94    11A; 24J; 248; 26N;      725; 73C; 74A
                                                                    26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96              51J                      Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94            205/50R17 89    11A; 245                 Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                   215/45R17 87                             Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                  225/45R17 91    11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                   235/45R17 94    11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CA; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1;
                                             NC1E; SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
                                             140 Nm für Typ : BL




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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                                                                                                     Seite: 5 von 18
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/60R17 99          122                      nur CX-5;
                                           225/65R17 102         122                      Allradantrieb;
                                           235/60R17 102         122                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J                             Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80          11A; 24J; 24M            MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84          11A; 24J; 24M            "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83          11A; 24J; 24M            Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17            51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93         MCS                      12K; 51A; 71K; 721;
                                            245/45R17 95         MCS                      725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17               11A; 22B; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*..  120       215/50R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 93                                    725; 73C; 74A
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90           11A; 21M; 52A            Vorderachslenkung;
             G517               105 - 155 225/45R17              11A; 21M; 52A; 631       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89                                    Stufenheck;
                                          215/45R17 87                                    Schrägheck;
                                          225/45R17 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A
BK             e1*2001/116*0234*..   191      205/50R17 89       11A; 22I; 52J            Mazda 3 MPS;
                                              215/45R17 87       52J                      Schrägheck;
                                              225/45R17 91       52J                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S; 76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       205/50R17          11A; 22I; 51G; 52J       bis Mj.2013;
                                              215/45R17 91       52J                      Schrägheck;
                                              225/45R17 91       11A; 22I; 52J            Frontantrieb;
                                              235/45R17 94       11A; 21P; 22I; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S; 76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 22I                        bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 22I                        Stufenheck;
                                              215/45R17 91                                Schrägheck;
                                              225/45R17 91       11A; 22I                 Frontantrieb;
                                              235/45R17 94       11A; 21P; 22I; 246       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89        11A; 26P                 ab Mj.2013; ab
                                              205/55R17 91       11A; 26P                 e11*2001/116*0262*10;
                                              215/50R17 91       11A; 26N; 26P; 27I       (Typ BM); Limousine;
                                              235/45R17 94       11A; 26N; 26P; 27I       Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91          11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 91          11A; 22I                 725; 73C; 74A
CW           e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93          11A; 21P; 22B            Kombi; Frontantrieb;
                                           215/45R17 91          11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W 5ET                              Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91                                   Schrägheck;
                                           225/45R17 90  11A; 22I                         Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 129 225/60R17 99          122                      nur CX-5;
                                           225/65R17 102         122                      Allradantrieb;
                                           235/60R17 102         122                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91       11A; 24J; 24M; 51J       bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R17 91       11A; 24J; 24M; 51J       Frontantrieb; nur
                                              215/50R17 91       11A; 21S; 24J; 24M       Mazda 6;
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94       11A; 21S; 22I; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M                      725; 729; 73C; 74A;
                                               235/45R17 94      11A; 21S; 24J; 24M       76S
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141 225/50R17 94      12N                      ab Mj.2012; Kombi;
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/55R17         12T; 51G                 Stufenheck;
                                               235/50R17 96      12A                      Frontantrieb; nur
                                               235/55R17 99      12A                      Mazda 6;
                                               245/50R17 99      11A; 12A; 26P; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 76S
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91       11A; 24J; 24M; 51J       nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R17 91       11A; 24J; 24M; 51J       e13*2007/46*1075*01;
                                              215/50R17 91       11A; 22I; 24J; 24M       nur bis
                                              225/45R17 91       11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0448*05;
                                     88 - 136 205/50R17 91W      11A; 24J; 24M; 51J       Schrägheck;
                                              205/55R17 91W      11A; 24J; 24M; 51J       Frontantrieb; nur
                                              215/50R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M       Mazda 6;
                                              225/45R17 91W      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94       11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/45R17 94       11A; 22I; 24J; 24M;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                 68A                      76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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                                                                                                     Seite: 8 von 18
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91           11A; 245; 51J            ab
GHE          e13*2007/46*1075*..          215/50R17 91           11A; 22I; 245            e13*2007/46*1075*02;
                                          225/45R17 91           11A; 245                 ab
                                 88 - 132 205/50R17 93           11A; 245; 51J            e1*2001/116*0448*06;
                                          205/55R17 91W          11A; 245; 51J            bis Mj.2012;
                                          215/50R17 91W          11A; 22I; 245            Stufenheck;
                                          215/55R17 94           11A; 22I; 245            Schrägheck;
                                          225/45R17 91W          11A; 245                 Frontantrieb; nur
                                          225/50R17 94           11A; 21P; 22I; 22M;      Mazda 6;
                                                                 24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94       11A; 22I; 245; 68A       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S
GJ             e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/50R17 94       12N                      Kombi; Stufenheck;
                                              225/55R17          12T; 51G                 Frontantrieb;
                                              235/50R17 96       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17 99       12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                              245/50R17 99       11A; 12A; 26P; 27I       73C; 74A; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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                                                                                                    Seite: 11 von 18
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R17
                    Hinterachse:                          225/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
835) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit Bremssätteln mit der
     Typbezeichnung MOBIS 9810? ausgerüstet sind, nicht zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    PS
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0825*..
       Handelsbez.:    Soul

       Variante(n):    Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 290             y = 240                    VA
             26B                      x = 340             y = 290                    VA
             27I                      x = 250             y = 290                    HA
             27B                      x = 300             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 340       y = 290              8                VA
             26J                   x = 340       y = 290             23                VA
             27H                   x = 300       y = 340              8                HA
             27F                   x = 300       y = 340             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 325                    VA
             26P                      x = 260             y = 275                    VA
             27B                      x = 260             y = 300                    HA
             27I                      x = 210             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 310       y = 325             30                VA
             26N                   x = 310       y = 325             30                VA
             27F                   x = 260       y = 300             30                HA
             27H                   x = 260       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    JD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:    CEE'D

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 340             y = 350                    VA
             26P                      x = 290             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 340       y = 350             27                VA
             26N                   x = 340       y = 350              8                VA
             27F                   x = 250       y = 290             30                HA
             27H                   x = 250       y = 290              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                    VA
             27I                      x = 300             y = 370                    HA
             27B                      x = 350             y = 400                    HA
             26P                      x = 320             y = 375                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46759
ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C4 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 26.09.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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