Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               W8018
Radgröße                          8Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            W8018 LK114,3/Ø70-Ø67,1               5/114,3/67,1        50          650    2100
             Nr. 1


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49618
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             W8018 (s.o.)
Radgröße                          8Jx18H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i30 /-cw        66-105       205/45R18   R70 V18                          A12 A16 A21
FD, FDH                 66-105       215/40R18   T85 T89                          Car Flh S02
e11*2001/116*0313*.     66-105       225/35R18   T83 T87
e11*2001/116*0343*.     66-105       225/40R18
e11*2007/46*0225*..
Hyundai i30 /-cw        66-100       215/40R18   T85 T89                          A12 A16 A21
GDH                     66-100       225/35R18   T83 T87                          A58 Car Cpe
e11*2007/46*0337*..;    66-137       225/40R18                                    Flh S02
e11*2007/46*0338*..
- incl. Facelift 2015
Kia Carens              85-122       215/45R18   A01 G80 T93                      A12 A16 A21
RP                      85-122       215/45R18   T93 Z18                          A58 S02
e4*2007/46*0633*..      85-122       225/40R18   T92
                        85-122       225/45R18   A01 G80
                        85-122       225/45R18   R09
Kia Soul                85-103       215/45R18   A01 G73                          A12 A16 A21
AM                      85-103       215/45R18   Z18                              A58 S02
e4*2001/116*0139*..;    85-103       225/40R18
e4*2007/46*0133*..      85-103       225/45R18   A01 G03 K5b
Kia Soul                91-113       215/45R18   A33                              A16 A21 A58
PS                      91-113       225/45R18   A91                              KOV S02
e4*2007/46*0825*..      91-113       235/40R18   A01 A12 K1a K2b
- ohne Radhaus-         91-113       235/45R18   A01 A12 G16 K1a K2b
  Verbreiterungen
Kia Soul                91-113       215/45R18   A33                              A16 A21 A58
PS                      91-113       225/45R18   A91                              KMV S02
e4*2007/46*0825*..      91-113       235/40R18   A12
- mit Radhaus-          91-113       235/45R18   A01 A12 G16
  Verbreiterungen       91-113       235/45R18   A12 Z17 Z18
Kia cee'd               66-106       205/45R18   R70 V18                          A12 A16 A21
ED                      66-106       215/40R18   T85 T89                          Car Cpe Flh
e4*2001/116*0121*.;     66-106       225/35R18   T83 T87                          S02
e4*2007/46*0132*..      66-106       225/40R18
- pro_cee'd /-SW
Kia cee'd /-SW          66-150       215/40R18   M+S T85 T89                      A12 A16 A21
JD                      66-150       225/40R18                                    A58 Car Y85
e4*2007/46*0496*..;     66-99        215/40R18   T85 T89                          S02
e4*2007/46*0497*..      66-99        225/35R18   T83 T87
Kia pro_cee'd           66-150       215/40R18   M+S T85 T89                      A12 A16 A21
JD                      66-150       225/40R18   A01 K4h                          A58 Y84 S02
e4*2007/46*0496*..      66-99        215/40R18   T85 T89
                        66-99        225/35R18   A01 K4h T83 T87
Mazda 3                 191          215/45R18   K1a K1b K25 K46 R09              A01 A12 A16
BK                      62-110       215/40R18   K1a K1b K25 K46 T85 T89          A21 B02 Flh
e1*2001/116*0234*..                                                               Lim S02




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 3                74-121        215/45R18                                    A12 A16 A21
BL                     74-121        225/40R18                                    A58 Flh Lim
e11*2001/116*          74-121        225/45R18                                    V18 S03
0262*10-..             74-121        235/40R18   A01 K6e
ab Modell 2013
(FIN: -JMZBM...)
Mazda 3                191           225/40R18   A01 K1a K1b K6b R09              A12 A16 A21
BL                     77-136        215/40R18   T85 T89                          Flh Sth S02
e11*2001/116*
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 6                122, 191      215/45R18   R09                              A12 A16 A21
GG/GY; GG1/GY1         88-122        215/40R18   T85 T89                          Car Flh Lim
e1*98/14*0188*..;      88-122        225/35R18   A01 K1a K1b K2b K42 T87          V00 V18 S02
e11*2001/116*0203*.    88-122        245/35R18   A01 K2b K42 R03
                       88-191        225/40R18   A01 K1a K1b K2b K42 T88 T89
Mazda 6                88-136        215/45R18   T89 T93                          A12 A16 A21
GH                     88-136        225/40R18   A01 K1a T88 T89                  A58 Car Flh
e1*2001/116*           88-136        225/45R18   A01 K1a K42                      Lim V18 S02
0448*00-13             88-136        235/40R18   A01 K1c K2b K42
                       88-136        245/40R18   A01 K1c K2b K42
Mazda 6                107-141       235/45R18                                    A12 A16 A21
GJ, GH                                                                            A58 Car Lim
e1*2007/46*1001*..                                                                S03
e1*2001/116*
0448*14-..
- ab Modell 2013
Mazda CX-5             110-141       225/60R18                                    A12 A16 A21
KE, GH                 110-141       235/55R18                                    S03
e13*2007/46*1247*..;   110-141       235/60R18   A01 G01
e1*2001/116*           110-141       245/55R18
0448*14-..
Mazda CX-7             120-191       235/60R18   122                              A12 A16 A21
ER, ERE                                                                           A57 S02
e11*2001/116*0308*.
e13*2007/46*1109*..
Mazda MX-5             93, 118       205/35R18   A01 K1a                          A12 A16 A21
NC1, NC1E              93, 118       205/40R18   A01 K1a                          S02
e11*2001/116*0202*.    93, 118       215/35R18   A01 K1c K2b
e1*2001/116*0371*..    93, 118       215/40R18   A01 G03 K1c K2b
                       93, 118       225/35R18   A01 K1c K2b K42
Mazda RX8              141-170       225/45R18                                    A10 A16 A21
SE                                                                                S02
e11*2001/116*0199*.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 4 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 5 von 9
A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 6 von 9
G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G80     Ist die Reifengröße 225/45R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                  Seite 7 von 9
K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 8 von 9
V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    205/40R18     225/35R18
Nr. 2    205/45R18     225/40R18
Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18     255/35R18
Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18     275/45R18
Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18     285/45R18
Nr. 19   255/55R18     285/50R18
Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. April 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49618 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55087213 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ W8018
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. April 2015




Haasis                                                               00226965.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen