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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49428 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55804614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      MAK s.p.a.
                                  Via C. Colombo
                                  I-25013 Carpenedolo (BS)
                                  QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Zenith
Typ                               ZH8090
Radgröße                          8,0Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
F4           ZH8090/F4 / Ø67,1-O-Ø76               5/114,3/67,1       50        730    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49428
Herstellerzeichen                 MAK
Radtyp und Ausführung             ZH8090...(s.o)
Radgröße                          8,0Jx19H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55804614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Grand Santa     145, 147       235/50R19                                  A12 A14 A21
Fe                      145, 147       235/55R19                                  A56 S02
DM                      145, 147       255/45R19
e11*2007/46*0633*..
Hyundai Santa Fe        110-147        235/50R19                                  A12 A14 A21
DM                      110-147        235/55R19                                  A57 S02
e11*2007/46*0633*..     110-147        255/45R19
- incl. Facelift 2016
Hyundai Tucson          85-136         225/45R19   A31 T96                        A14 A21 A57
TLE                     85-136         235/45R19   A90                            S02
e11*2007/46*2724*..     85-136         245/45R19   A01 A12 K1a K2b
Hyundai i30 /-cw        66-105         225/35R19   T84 T88                        A12 A14 A21
FD, FDH                 77-105         215/35R19   T85                            B42 Car Flh
e11*2001/116*0313*.                                                               S02
e11*2001/116*0343*.
e11*2007/46*0225*..
Kia Sorento (III)       110-145        235/50R19                                  A12 A14 A21
XM FL                   110-145        235/55R19                                  S02
e11*2007/46*0634*..     110-145        255/45R19
Kia cee'd               66-106         225/35R19   Car T84 T88                    A12 A14 A21
ED                      77-106         215/35R19   T85                            B42 Cpe Flh
e4*2001/116*0121*.;                                                               S02
e4*2007/46*0132*..
- pro_cee'd /-SW
Mazda 3                 74-121         225/35R19   T84 T88                        A12 A14 A21
BL                      74-121         225/40R19   A01 G01                        A58 Flh Lim
e11*2001/116*           74-121         235/35R19   A01 K6e                        S03
0262*10-..
ab Modell 2013
(FIN: -JMZBM...)
Mazda 3                 191            225/35R19   A01 K1a K1b K6b Z18            A12 A14 A21
BL                      77-111         215/35R19   T85                            Flh Sth S02
e11*2001/116*
0262*00-09
(FIN: -JMZBL...)
Mazda 6                 88-125         225/35R19   K1a NoD T84 T88                A01 A12 A14
GH                      88-136         225/40R19   K1a K42 T89 T93                A21 A58 Car
e1*2001/116*            88-136         235/35R19   K1c K2b K42 T87 T91            Flh Lim S02
0448*00-13              88-136         245/35R19   K1c K2b K41 K42 T89 T93
Mazda 6                 107-141        225/40R19   A39                            A14 A21 A57
GJ, GH                  107-141        225/45R19   A39                            Car Lim V00
e1*2007/46*1001*..      107-141        235/40R19   A12                            V19 S03
e1*2001/116*            107-141        245/40R19   A12 R03
0448*14-..
- ab Modell 2013
Mazda CX-3              77-115         225/40R19                                  A12 A14 A21
DJ1                                                                               A57 Flh S03
e1*2007/46*1335*..




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55804614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda CX-5             110-141        225/55R19                                          A12 A14 A21
KE, GH                 110-141        235/50R19                                          S03
e13*2007/46*1247*..;   110-141        235/55R19    A01 G01
e1*2001/116*           110-141        245/45R19
0448*14-..             110-141        245/50R19
                       110-141        255/45R19
Mazda CX-7             120-191        235/55R19                                          A12 A14 A21
ER, ERE                                                                                  A57 OP0 S02
e11*2001/116*0308*.
e13*2007/46*1109*..
Mazda MX-5             93, 118        215/35R19    G73 K1c K2b K42                       A01 A12 A14
NC1, NC1E                                                                                A21 S02
e11*2001/116*0202*.
e1*2001/116*0371*..
Mazda RX8              141-170        225/40R19                                          A12 A14 A21
SE                     141-170        235/35R19                                          S02
e11*2001/116*0199*.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55804614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 8

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B42    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49428 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55804614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 5 von 8

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49428 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55804614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 8

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

OP0    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit belüfteten Scheibenbremsen an Achse1 (Dmr.= 296 mm).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49428 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55804614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 7 von 8

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19     255/40R19
Nr. 8    235/50R19     255/45R19
Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19     305/25R19
Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19     275/40R19
Nr. 14   245/50R19     275/45R19
Nr. 15   255/30R19     305/25R19
Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19     285/40R19
Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 22   265/40R19     295/35R19
Nr. 23   265/50R19     295/45R19
Nr. 24   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. November 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55804614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. November 2015




Schmidt                                                                       00239574.DOC




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