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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50211*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 18 H2


                Typ:                         MI8080
§ 22 50211*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50211


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50211*01


                Die ABE-Nr. 50211*01 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ MI8080, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung) vom 07.12.2016
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1 - 25

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 50211*01




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 07.12.2016
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 30.01.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 1 von 10

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          Milano
                Typ                             MI8080
                Radgröße                        8,0J x 18H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                F4           MI8080-F4 / Ø67,1-O-Ø76             5/114,3/67,1           50       725     2200

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50211
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           MI8080...(s.o)
                Radgröße                        8,0J x 18H2
§ 22 50211*01




                Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    O14
                S03   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    O4
                S04   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                    O10
                S05   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                      -                    O10
                S06   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                      -                    O14
                S07   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                      -                    O10

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Hyundai
                                                Kia
                                                Mazda

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                 Seite 2 von 10


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai Grand Santa     145, 147       235/55R18   145                             A12 A14 A21
                Fe                                                                                 A56 S06
                DM
                e11*2007/46*0633*..
                - incl. Facelift 2016
                Hyundai Santa Fe        110-147        235/55R18   145                             A12 A14 A21
                DM                                                                                 A57 S06
                e11*2007/46*0633*..
                - incl. Facelift 2016
                Hyundai Tucson          85-136         225/50R18   K1a K2b                         A01 A12 A14
                TLE, TLE-HME            85-136         225/55R18   K1a K2b                         A21 A57 S04
                e11*2007/46*2724*..;
                e13*2007/46*1612*..
                Hyundai i30 /-cw        66-105         205/45R18   R70 V18                         A12 A14 A21
                FD, FDH                 66-105         215/40R18   T85 T89                         Car Flh S04
                e11*2001/116*0313*.     66-105         225/35R18   T83 T87
                e11*2001/116*0343*.     66-105         225/40R18
§ 22 50211*01




                e11*2007/46*0225*..
                Hyundai i30 /-cw        66-100         215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A21
                GDH, GDH-HME            66-100         225/35R18   T83 T87                         A58 Car Cpe
                e11*2007/46*0337*..;    66-137         225/40R18                                   Flh S04
                e11*2007/46*0338*..;
                e13*2007/46*1604*..
                - incl. Facelift 2015
                Kia Carens              85-122         215/45R18   A01 G80 T93                     A12 A14 A21
                RP                      85-122         215/45R18   T93 Z18                         A58 S04
                e4*2007/46*0633*..      85-122         225/40R18   T92
                                        85-122         225/45R18   A01 G80
                                        85-122         225/45R18   R09
                Kia Niro Hybrid         77,2           215/45R18                                   A12 A14 A21
                DE                      77,2           225/40R18                                   A58 S07
                e4*2007/46*1139*..      77,2           225/45R18
                Kia Optima              104-126        225/45R18   A31                             A14 A21 A58
                JF                      104-180        235/45R18   A91                             Car Lim NoH
                e4*2007/46*1018*..      104-180        245/40R18   A01 A12 K1a                     S04
                                        104-180        245/45R18   A01 A12 K1a
                Kia Sorento (III)       110-145        235/55R18   145                             A12 A14 A21
                XM FL                                                                              S02
                e11*2007/46*0634*..
                Kia Soul                85-103         215/45R18   A01 G73                         A12 A14 A21
                AM                      85-103         215/45R18   Z18                             A58 S04
                e4*2001/116*0139*..;    85-103         225/40R18
                e4*2007/46*0133*..      85-103         225/45R18   A01 G03 K5b
                Kia Soul                91-113         215/45R18   A33                             A14 A21 A58
                PS                      91-113         225/45R18   A91                             KOV S04
                e4*2007/46*0825*..      91-113         235/40R18   A01 A12 K1a K2b
                - ohne Radhaus-         91-113         235/45R18   A01 A12 G16 K1a K2b
                  Verbreiterungen



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                Seite 3 von 10
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Kia Soul                91-113        215/45R18   A33                             A14 A21 A58
                PS                      91-113        225/45R18   A91                             KMV S04
                e4*2007/46*0825*..      91-113        235/40R18   A12
                - mit Radhaus-          91-113        235/45R18   A01 A12 G16
                  Verbreiterungen       91-113        235/45R18   A12 Z17 Z18
                Kia cee'd               66-106        205/45R18   R70 V18                         A12 A14 A21
                ED                      66-106        215/40R18   T85 T89                         Car Cpe Flh
                e4*2001/116*0121*.;     66-106        225/35R18   T83 T87                         S04
                e4*2007/46*0132*..      66-106        225/40R18
                - pro_cee'd /-SW
                Kia cee'd /-SW          66-100        215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A21
                JD                      66-100        225/35R18   T83 T87                         A58 Car Y85
                e4*2007/46*0496*..;     66-150        215/40R18   M+S T85 T89                     S04
                e4*2007/46*0497*..      66-150        225/40R18
                - incl. Facelift 2015
                Kia pro_cee'd           66-100        215/40R18   T85 T89                         A12 A14 A21
                JD                      66-100        225/35R18   A01 K4h T83 T87                 A58 Y84 S04
                e4*2007/46*0496*..      66-150        215/40R18   M+S T85 T89
                - incl. Facelift 2015   66-150        225/40R18   A01 K4h
§ 22 50211*01




                Mazda 3 (I)             191           215/45R18   K1a K1b K25 K46 R09             A01 A12 A14
                BK                      62-110        215/40R18   K1a K1b K25 K46 T85 T89         A21 B02 Flh
                e1*2001/116*0234*..                                                               Lim S04
                Mazda 3 (II)            191           225/40R18   A01 K1a K1b K6b R09             A12 A14 A21
                BL                      77-136        215/40R18   T85 T89                         Flh Sth S04
                e11*2001/116*
                0262*00-09
                (FIN: -JMZBL...)
                Mazda 3 (III)           74-121        215/45R18                                   A12 A14 A21
                BL                      74-121        225/40R18                                   A58 Flh Lim
                e11*2001/116*           74-121        225/45R18                                   V18 S05
                0262*10-..              74-121        235/40R18   A01 K6e
                ab Modell 2013
                (FIN: -JMZBM...)
                Mazda 6 (I)             122, 191      215/45R18   R09                             A12 A14 A21
                GG/GY; GG1/GY1          88-122        215/40R18   T85 T89                         Car Flh Lim
                e1*98/14*0188*..;       88-122        225/35R18   A01 K1a K1b K2b K42 T87         V00 V18 S03
                e11*2001/116*0203*.     88-122        245/35R18   A01 K2b K42 R03
                                        88-191        225/40R18   A01 K1a K1b K2b K42 T88 T89
                Mazda 6 (II)            88-136        215/45R18   T89 T93                         A12 A14 A21
                GH                      88-136        225/40R18   A01 K1a T88 T89                 A58 Car Flh
                e1*2001/116*            88-136        225/45R18   A01 K1a K42                     Lim V18 S04
                0448*00-13              88-136        235/40R18   A01 K1c K2b K42
                                        88-136        245/40R18   A01 K1c K2b K42
                Mazda 6 (III)           107-141       235/45R18                                   A12 A14 A21
                GJ, GH                                                                            A57 Car Lim
                e1*2007/46*1001*..                                                                S05
                e1*2001/116*
                0448*14-..
                - ab Modell 2013




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 4 von 10
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mazda CX-5             110-141        225/60R18                                            A12 A14 A21
                KE, GH                 110-141        235/55R18                                            S05
                e13*2007/46*1247*..;   110-141        235/60R18     A01 G01
                e1*2001/116*
                0448*14-..
                Mazda CX-7             120-191        235/60R18                                            A12 A14 A21
                ER, ERE                                                                                    A57 S04
                e11*2001/116*0308*.
                e13*2007/46*1109*..
                Mazda MX-5 (III)       93, 118        205/40R18     A01 K1a                                A12 A14 A21
                NC1, NC1E              93, 118        215/35R18     A01 K1c K2b                            S04
                e11*2001/116*0202*.    93, 118        215/40R18     A01 G03 K1c K2b
                e1*2001/116*0371*..    93, 118        225/35R18     A01 K1c K2b K42
                Mazda RX8              141-170        225/45R18                                            A10 A14 A21
                SE                                                                                         S04
                e11*2001/116*0199*.

                Allgemeine Hinweise
§ 22 50211*01




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                      Seite 5 von 10

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
§ 22 50211*01




                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 6 von 10

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
§ 22 50211*01




                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G80     Ist die Reifengröße 225/45R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.



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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 7 von 10

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
§ 22 50211*01




                Radmitte vollständig umzulegen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                (Hybridelektrofahrzeug).

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 8 von 10

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 50211*01




                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 9 von 10

                V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18     225/35R18
                Nr. 2    205/45R18     225/40R18
                Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18     255/35R18
                Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18     275/45R18
                Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
§ 22 50211*01




                Nr. 18   255/50R18     285/45R18
                Nr. 19   255/55R18     285/50R18
                Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 18. Oktober 2016 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50211 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55803915 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0J x 18H2 Typ MI8080
                Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                    Seite 10 von 10

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 18. Oktober 2016
§ 22 50211*01




                Schmidt                                                                     00259017.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim