Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
							Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 13

Fahrzeughersteller                      : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE,
                                          KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
               Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
WF8020/F3 67,1 F3                           Ø67,1-O-Ø76                 67,1    Kunststoff     760     2365     07/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : O4 oder O10
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : TL; TLE; TLE-HME
                                          107 Nm für Typ : DM; MD
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97       225/30R20 85      11A; 24J; 248; 26P;        Stufenheck;
                                                                27H; 27I; 5EG; 54A         Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           77E

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 199 235/45R20 100                                   Santa Fe; Grand Santa
                                           245/45R20 99                                    Fe; Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Tucson, ix35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
TLE-HME      e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 215/45R20 95          nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                serienmäßig            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, ix35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
TL           e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 215/45R20 95          nur wenn 16" Bereifung 10B; 11B; 11G; 11H;
TLE          e11*2007/46*2724*..                                serienmäßig            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74A; 74P; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                                Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : O4 oder O10
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : XM FL
                                          110 Nm für Typ : JF
                                          120 Nm für Typ : QL
Verkaufsbezeichnung:     Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
JF           e4*2007/46*1018*.. 104 - 126 225/35R20 90           11A; 245; 26P           Limousine;
                                          235/35R20 92           11A; 245; 248; 26P      Frontantrieb;
                                104 - 180 225/35R20 90W          11A; 245; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R20 92W          11A; 245; 248; 26P      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
XM FL        e11*2007/46*0634*.. 110 - 204 235/45R20 100                                 Kombi; Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/45R20 95                                   Allradantrieb;
QLE          e11*2007/46*3144*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : O4 oder O10
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : RP
                                          120 Nm für Typ : QLE
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 225/35R20 90           11A; 24J; 248; 27H      Kombi; Frontantrieb;
                                          245/30R20 90           11A; 24J; 24M; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27F                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
QL           e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 215/45R20 95                                   Allradantrieb;
QLE          e11*2007/46*3144*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 13


Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : O4 oder O10
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; GHE; KE
                                          120 Nm für Typ : BL; BLE; GH; GJ
                                          126 Nm für Typ : DJ1
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 245/40R20 95                                  inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           245/45R20 99                                  5; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 245/45R20 99                                 Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/45R20 101                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 235/35R20 88                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                         245/30R20 86           11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/30R20 85W 11A; 21B; 21N; 22B;             bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                         22H; 24J; 248; 5EG              Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         77E
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 225/35R20 90       11A; 21S; 22I; 24J;         bis Mj.2012; Kombi;
GHE          e13*2007/46*1075*..                             24M                         Frontantrieb; nur
                                          245/30R20 90       11A; 21T; 22B; 24C;         Mazda 6;
                                                             24D                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     83 - 136 225/35R20 90W 11A; 21S; 22I; 24J;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24M                         729; 73C; 74A; 74P;
                                               245/30R20 90W 11A; 21T; 22B; 24C;         77E
                                                             24D
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 141 245/40R20 95                              inkl. Mj.2015; nur CX-
                                               245/45R20 99                              5; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 108 225/35R20 90  11A; 21B; 22B; 22M;          nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                          24J; 24M                     e13*2007/46*1075*01;
                                              245/30R20 90  11A; 21B; 22B; 22L;          nur bis
                                                            24C; 24D                     e1*2001/116*0448*05;
                                     88 - 136 225/35R20 90W 11A; 21B; 22B; 22M;          Schrägheck;
                                                            24J; 24M                     Frontantrieb; nur
                                              245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22L;          Mazda 6;
                                                            24C; 24D                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         77E
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 132 225/35R20 90W 11A; 21P; 22B; 22M;          ab
GHE            e13*2007/46*1075*..                          24J; 248                     e13*2007/46*1075*02;
                                              245/30R20 90W 11A; 21B; 21N; 22B;          ab
                                                            22L; 241; 246; 248           e1*2001/116*0448*06;
                                                                                         bis Mj.2012;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         77E
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 141 225/35R20 90W                             ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              235/35R20 88W 5FE                         Mj.2015; Kombi;
                                               235/35R20 92                              Stufenheck;
                                               245/30R20 90W 11A; 26P; 27I               Allradantrieb;
                                               245/35R20 91  11A; 26P; 27I               Frontantrieb; nur
                                                                                         Mazda 6;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/35R20 90                              Kombi; Stufenheck;
                                               235/35R20 88W 5FE                         Frontantrieb;
                                               235/35R20 92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/30R20 90  11A; 26P; 27I               12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/35R20 91  11A; 26P; 27I               73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 13
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 13
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 13
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 13
      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                   VA
             26P                      x = 210             y = 265                   VA
             27B                      x = 295             y = 360                   HA
             27I                      x = 245             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315             8                 VA
             26J                   x = 260       y = 315            21                 VA
             27H                   x = 295       y = 360             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 360            24                 HA
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA
       Fahrzeugtyp:    JF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1018*..
       Handelsbez.:    Optima

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
             27H                   x = 350       y = 350            28                 HA
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 325                   VA
             26P                      x = 260             y = 275                   VA
             27B                      x = 260             y = 300                   HA
             27I                      x = 210             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 310       y = 325            30                 VA
             26N                   x = 310       y = 325            30                 VA
             27F                   x = 260       y = 300            30                 HA
             27H                   x = 260       y = 300            30                 HA
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
Gutachten 366-0308-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51134
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: WF8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 12.10.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                   VA
             26B                      x = 400             y = 400                   VA
             27I                      x = 215             y = 350                   HA
             27B                      x = 265             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 400       y = 400            24                 VA
             27H                   x = 265       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 265       y = 400            24                 HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen