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							                Gutachten 366-0179-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                zu V.1. ANLAGE: 19                                                 Radtyp: WF7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 04.10.2017
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                Fahrzeughersteller                      : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
                                                          MOTORS (SK), MAZDA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 53
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                WF7070/FO6X         FO6X                      ohne                        67,1                    670     2254    07/17
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : PDE; (Kegelbund)
                Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 745
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AE
§ 22 49846*06




                Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 745
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : AE
                                                          120 Nm für Typ : PDE
                Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW          Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                AE           e4*2007/46*1157*..     25 - 88     225/45R17         12K; 51G                   Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 745

                Verkaufsbezeichnung:     i30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                PDE          e11*2007/46*3807*..    70 - 103 205/45R17 88                                    Kombilimousine;
                                                             205/50R17 89                                    Schrägheck; 5-türig;
                                                             215/45R17 87                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R17 91                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             73C; 745; 839; FH0

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 745
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm
                Gutachten 366-0179-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.10.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     Soul
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                PS           e4*2007/46*0825*..      81 - 113 215/50R17 91                               Ohne
                PSEV         e9*2007/46*6160*..                                                          Radhausverbreiter.
                                                                                                         Serie; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 745; 76S
                PS             e4*2007/46*0825*..    91 - 113 215/50R17 91                               nur mit Radabdeckung
                                                                                                         Serie; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 745; 76S

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 745
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : JD
§ 22 49846*06




                                                          108 Nm für Typ : ED
                Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88          51J                      Pro Cee'd (2-türig
                                                          205/50R17 89          51J                      Schrägheck);
                                                          215/45R17 87          5ET                      Frontantrieb;
                                                          225/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 745; 839; FH0
                ED             e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88       51J                      Sporty wagon (Kombi);
                               e4*2007/46*0132*..            205/50R17 89       51J                      Cee'd (4-türig
                                                              215/45R17 87      5ET                      Schrägheck);
                                                              225/45R17 91                               Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 745; 839; FH0
                JD             e4*2007/46*0496*..,   66 - 100 205/50R17 89                               Kombi; Van;
                               e4*2007/46*0497*..             215/45R17 87                               Schrägheck; 3-türig;
                                                              225/45R17 91                               5-türig; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 745; 839; FH0

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                 : Serie, s. Aufl. 745
                Gutachten 366-0179-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.10.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 3 von 6
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80                                  MX-5 "Softtop"; MX-5
                NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84                                  "Roadster Coupe";
                                                           215/40R17 83                                  Cabrio;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 745
                NC1            e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/45R17 84                                MX-5 "Softtop"; MX-5
                NC1E           e1*2001/116*0371*..                                                       "Roadster Coupe";
                                                                                                         Cabrio;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 745

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                GG/GY        e1*98/14*0188*..  88 - 122 215/45R17 87            5ET                      Kombi; Stufenheck;
                                                        215/45R17 91                                     Schrägheck;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49846*06




                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         73C; 745
                GG1            e11*2001/116*0203*.. 122       215/45R17 87  5ET                          für Fz. mit 18"
                                                              M+S
                                                              215/45R17 91                               Bereifung; Kombi;
                                                              M+S
                                                    191       215/45R17 91H                              Stufenheck;
                                                              M+S
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 745
                GG1            e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 215/45R17                                   Kombi; Stufenheck;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                         721; 73C; 745; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91          51J                      bis Mj.2012; Kombi;
                GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R17 91          51J                      Frontantrieb; nur
                                                          215/50R17 91                                   Mazda 6;
                                                          225/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R17 94          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 745; 76S
                Gutachten 366-0179-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.10.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91          51J                      ab
                GHE          e13*2007/46*1075*..          215/50R17 91                                   e13*2007/46*1075*02;
                                                          225/45R17 91                                   ab
                                                 88 - 132 205/50R17 93          51J                      e1*2001/116*0448*06;
                                                          205/55R17 91W         51J                      bis Mj.2012;
                                                          215/50R17 91W                                  Stufenheck;
                                                          215/55R17 94                                   Schrägheck;
                                                          225/45R17 91W                                  Frontantrieb; nur
                                                                                                         Mazda 6;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                         729; 73C; 745; 76S
                GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91      51J                      nur bis
                GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R17 91      51J                      e13*2007/46*1075*01;
                                                              215/50R17 91                               nur bis
                                                              225/45R17 91                               e1*2001/116*0448*05;
                                                     88 - 136 205/50R17 91W     51J                      Schrägheck;
                                                              205/55R17 91W     51J                      Frontantrieb; nur
                                                              215/50R17 91W                              Mazda 6;
                                                              225/45R17 91W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 49846*06




                                                                                                         729; 73C; 745; 76S

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                Gutachten 366-0179-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.10.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
§ 22 49846*06




                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                Gutachten 366-0179-14-MURD/N6
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: WF7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 04.10.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                     verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49846*06
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49846*06




                                         special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                Nummer der Genehmigung: 49846                    Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF7070
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49846                     Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49846*06




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      04.10.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0179-14-MURD/N6
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49846                    Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 19

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49846*06




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49846                      Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        24.10.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49846*06




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 49846                     Erweiterung Nr.: 06
                Approval No.                                      Extension No.:


                Ausgabedatum:        25.07.2014                 letztes Änderungsdatum: 24.10.2017
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                      Information document No.:                                         Date
                      WF7070                                                            24.04.2014
                      WF7070                                                            11.07.2017

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
§ 22 49846*06




                      Test report(s) No.:                                               Date
                      366-0179-14-MURD                                                  10.07.2014
                      366-0179-14-MURD/N1                                               29.09.2014
                      366-0179-14-MURD/N2                                               02.12.2014
                      366-0179-14-MURD/N3                                               16.11.2015
                      366-0179-14-MURD/N4                                               14.12.2015
                      366-0179-14-MURD/N5                                               20.04.2016
                      366-0179-14-MURD/N6                                               04.10.2017

                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49846*06

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 49846

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 49846*06




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 49846*06

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 49846*06




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
						
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