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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6

                Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                  Schleidener Straße 32
                                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                                  QM-Nr. 49 02 0400809


                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Modell                            B35
                Typ                               B35-9020
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                W4            B35-9020 W4 /                        5/114,3/67,1        45          770    2250
                              BA11 N25 Ø72,6xØ67,1


                Kennzeichnungen
§ 22 49719*02




                KBA-Nummer                        49719
                Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                Radtyp und Ausführung             B35-9020 (s.o.)
                Radgröße                          9,0Jx20EH2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -
                S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -


                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Hyundai
                                                  Kia
                                                  Mazda


                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai Grand Santa Fe   145, 147    235/45R20   T00                              A12 A19 A56
                DM                       145, 147    245/45R20   A01 K1a K2b                      A99 S04
                e11*2007/46*0633*..      145, 147    255/40R20   A01 K1a K2b
                - incl. Facelift 2016    145, 147    255/45R20   A01 K1a K2b
                Hyundai Santa Fe         110-147     235/45R20   T00                              A12 A19 A57
                DM                       110-147     245/45R20   A01 K1a K2b                      A99 S04
                e11*2007/46*0633*..      110-147     255/40R20   A01 K1a K2b
                - incl. Facelift 2016    110-147     255/45R20   A01 K1a K2b
                Hyundai Tucson           85-136      235/40R20   K1c K2b T96                      A01 A12 A19
                TLE, TLE-HME             85-136      245/35R20   K1c K2c T95                      A57 A99 S02
                e11*2007/46*2724*..;     85-136      245/40R20   K1c K2c
                e13*2007/46*1612*..
                Kia Optima               99-126      225/35R20   K1c K2a K2b T90                  A01 A12 A19
                JF                       99-180      235/35R20   K1c K2c K5b T92                  A58 A99 Car
                e4*2007/46*1018*..       99-180      245/30R20   K1c K2c K5b K7d K8h T90          Lim NoH S02
                Kia Sorento (III)        110-145     235/45R20   T00                              A12 A19 A99
                XM FL                    110-145     245/45R20   A01 K1a K2b                      S02
§ 22 49719*02




                e11*2007/46*0634*..      110-145     255/40R20   A01 K1a K2b
                                         110-145     255/45R20   A01 K1a K2b
                Kia Sorento (IV)         136-147     235/45R20   T00                              A12 A19 A57
                UM                       136-147     245/45R20                                    A99 S02
                e4*2007/46*0894*..
                Kia Soul                 91-113      225/35R20 G16 K2b K6w K8e R37                A01 A12 A19
                PS                       91-150      235/35R20 G16 K2b K6w K8e                    A58 A99 KMV
                e4*2007/46*0825*..                                                                S04
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Kia Sportage             85-136      235/40R20 K1a K1b K2a K2b T96                A01 A12 A19
                QLE                                                                               A57 A99 S02
                e11*2007/46*3144*..
                Mazda CX-5               110-141     235/45R20                                    A12 A19 A99
                KE, GH                   110-141     245/40R20                                    S03
                e13*2007/46*1247*..;     110-141     245/45R20
                e1*2001/116*0448*14-..   110-141     255/40R20   A01 K1c
                                         110-141     255/45R20   A01 K1c
                                         110-141     265/40R20   A01 K1c K2c
                Mazda CX-7               120-191     245/45R20   K1a K1b K2b                      A01 A12 A19
                ER, ERE                  120-191     255/45R20   K1c K2b                          A57 A99 S02
                e11*2001/116*0308*.
                e13*2007/46*1109*..
                Mazda RX8                141-170     245/30R20                                    A12 A19 A99
                SE                                                                                S02
                e11*2001/116*0199*.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 49719*02




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.



                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
                sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
                die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
                größen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.
§ 22 49719*02




                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
                zeug).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
§ 22 49719*02




                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
                Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 4. April 2017
§ 22 49719*02




                Bohlander                                                                   00268894.DOC
                NR/Boh




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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